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Allgemeine Informationen zu den Bachelor-Studiengängen in den sprach-, literatur- und medienwissenschaftlichen FächernIm zweigliedrigen Bachelor- / Master-Studiensystem wird in einem dreijährigen berufsqualifizierenden Studiengang der "Bachelor of Arts" als Regelabschluss des Hochschulstudiums erworben. Dieser Abschluss ist Voraussetzung für die Aufnahme eines darauf aufbauenden zweijährigen Master-Studiums. Im Folgenden werden die wichtigsten Merkmale der sprach-, literatur- und medienwissenschaftlichen BA-Studiengänge erläutert.
1. Allgemeine Studienziele – Regelstudienzeit – CurricularbereicheAllgemeines Studienziel der sprach-, literatur- und medienwissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge an der Universität Hamburg ist die Vermittlung von grundlegenden fachlichen, methodischen und allgemeinen berufsqualifizierenden Kompetenzen, die sowohl für die spätere berufliche Praxis als auch zur Aufnahme eines anschließenden Master-Programms befähigen. Die Bachelor-Studiengänge erstrecken sich in der Regel über drei Studienjahre bzw. sechs Semester. Bei der Wahl eines sprachlehrintensiven Faches (z. B. Finnougristik / Uralistik, Gebärdensprachen, Italienisch, Portugiesisch, Slavistik) als Haupt- oder Nebenfach verlängert sich die Regelstudienzeit automatisch um je ein Semester. Die Studiengänge mit dem Abschluss "Bachelor of Arts" (Ausnahme: BA Gebärdensprachdolmetschen) bestehen aus vier voneinander unabhängigen Studienbereichen, die auch als Curricularbereiche bezeichnet werden:
Die Qualifikationsziele und Studieninhalte des gewählten Hauptfaches und des Nebenfaches im Einzelnen folgen im jeweiligen fachspezifischen Teil. Der Curricularbereich ABK und der Wahlbereich werden in Abschnitten 5. und 6. vorgestellt.
2. Modularisierte Studiengänge – Qualifikationsziele – ModulprüfungenDie BA-Studiengänge sind in Modulen organisiert. Unter Modulen versteht man in sich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten, die aus mehreren inhaltlich aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen (z. B. aus Seminaren, Vorlesungen, Übungen) bestehen. In jedem Modul werden bestimmte fachspezifische und / oder berufsbezogene Qualifikationen vermittelt. Am Ende eines jeden Moduls steht eine Modulprüfung, in der festgestellt wird, ob die vorgesehenen Studien- und Qualifikationsziele erreicht wurden. Die Ergebnisse der Modulprüfungen im Haupt- und Nebenfach werden bewertet und fließen (nach einem in der Prüfungsordnung festgelegten Berechnungsschlüssel) in die Abschlussnote ein. Die Modulbeschreibungen in den jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen informieren über die Qualifikationsziele und Inhalte der einzelnen Module, über die zugehörigen Lehrveranstaltungen und über die jeweilige Modulprüfung.
3. Phasengliederung der BA-Studiengänge – Abschluss des StudiumsDie BA-Studiengänge gliedern sich in eine Einführungsphase, eine Aufbauphase und eine Vertiefungsphase. Den verschiedenen Studienphasen sind jeweils obligatorische oder wahlobligatorische Module zugeordnet, die in einer festgelegten Reihenfolge studiert werden sollen. Die Fachspezifischen Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung regeln die Dauer der jeweiligen Phasen und die Fristen, in denen die entsprechenden Module erfolgreich absolviert werden müssen. Am Beginn des Studiums steht für alle Studienanfänger eine einwöchige "Orientierungseinheit" (OE), in der Aufbau und Verlauf des Studiums vermittelt werden und Fragen zur Organisation des Studiums im weitesten Sinne geklärt werden können. In der Einführungsphase besteht darüber hinaus die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Studienfachberatung. Im letzten Semester der Regelstudienzeit wird im Rahmen des Abschlussmoduls eine wissenschaftliche Hausarbeit verfasst. Für die Anfertigung der Hausarbeit besteht eine Bearbeitungsfrist von acht Wochen. Das Studium wird mit einer 30minütigen mündlichen Prüfung im Hauptfach beendet.
4. Erwerb von Leistungspunkten (LP)In den BA-Studiengängen werden mit Bezug auf das effektive Arbeitspensum ( workload ) der Studierenden Leistungspunkte (LP) vergeben. Die LP drücken aus, wie viel Zeit Studierende im Durchschnitt aufwenden müssen, um die vorgeschriebenen Qualifikationsziele des jeweiligen Studienabschnittes zu erreichen. Dabei zählt nicht nur die Zeitspanne, die Studierende in Lehrveranstaltungen verbringen (Präsenzstudium), sondern auch der Arbeitsaufwand, der für die Vorbereitung und für die Nachbereitung einer Lehrveranstaltung sowie für die Vorbereitung auf Prüfungen notwendig ist. Bei der Berechnung von Leistungspunkten gilt folgende Regel: 30 Stunden studentische Arbeitszeit ergeben einen Leistungspunkt. Der Arbeitsaufwand für ein Studienjahr wird in ganz Europa mit insgesamt 60 LP veranschlagt. Das entspricht einer workload von etwa 37 bis 40 Stunden pro Arbeitswoche. In einem sechssemestrigen Studiengang müssen insgesamt 180 LP erworben werden, in einem siebensemestrigen 210 LP (sprachlehrintensives Haupt- oder Nebenfach), in einem achtsemestrigen Studiengang 240 LP (sprachlehrintensives Haupt- und Nebenfach). Das zur Verfügung stehende LP-Kontingent wird anteilig auf die zu studierenden Module in den vier Curricularbereichen Hauptfach, Nebenfach, ABK und Wahlbereich verteilt. LP können nur dann erworben werden, wenn die für das Modul vorgesehenen Veranstaltungen regelmäßig besucht und die entsprechenden Modulprüfungsleistungen erfolgreich absolviert wurden. Die jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen informieren über die LP-Kreditierung der einzelnen Module und über die Anzahl von LP, die notwendig sind, um in die Prüfungsphase einzutreten.
5. Allgemeine Berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK)Da Absolventinnen und Absolventen eines sprach-, literatur- oder medienwissenschaftlichen Faches sehr viele Berufsfelder offen stehen, dient der fächerübergreifende Curricularbereich Allgemeine Berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK) der Orientierung über mögliche Berufsfelder, dem Sammeln berufspraktischer Erfahrungen im Rahmen eines von den Studierenden selbst gewählten Praktikums, dem Erwerb überfachlicher, berufsorientierter Schlüssel- und Zusatzqualifikationen sowie dem Erlernen der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. Der ABK-Bereich umfasst im Pflichtbereich 15 % (27 LP) des Gesamtworkloads eines BA-Studiums und besteht aus insgesamt drei aufeinander aufbauenden Modulen. Im ABK-Einführungsmodul (ABK-E) (1. bis 3. Semester) erkunden Studierende aktiv und intensiv ein exemplarisches Berufsfeld ihrer Wahl. Zusätzlich erwerben sie fächerübergreifende soziale, kommunikative, interkulturelle, methodische und selbstbezogene Kompetenzen, die nicht nur die Grundlage für ein erfolgreiches Studium bilden, sondern sich auch auf nahezu jede spätere Berufstätigkeit übertragen lassen. Im ABK-Aufbaumodul (ABK-A) (2. bis 5. Semester) stehen erste berufspraktische Erfahrungen im Vordergrund. Die Studierenden suchen sich selbst ein mindestens sechswöchiges Praktikum. In einem Praktikumsseminar bewerben sie sich gemeinsam mit anderen Studierenden um die Praktika ihrer Wahl und bereiten sich intensiv darauf vor bzw. tauschen sich über bereits abgelegte Praktika aus. Sie haben in dieser Phase die Möglichkeit, ihre bis dahin entwickelten Berufswünsche zu überprüfen und sich auf einen möglichen späteren Berufseinstieg vorzubereiten. Zusätzlich werden die Schlüsselqualifikationen aus dem ersten Modul weiterentwickelt bzw. um spezifisch berufsbezogene Schlüsselqualifikationen erweitert. Im ABK-Vertiefungsmodul (ABK-V) (3. bis 6. bzw. 7. Semester) wird das bislang in einzelnen Berufsfeldern erworbene Wissen zu einem berufskundlichen Überblick über Berufsfelder und Branchen für Geisteswissenschaftler vervollständigt und dient damit zur Weiterentwicklung und Konkretisierung von Berufswünschen und perspektiven. Die Schlüsselqualifikationen aus den ersten beiden Modulen werden weiterentwickelt bzw. um spezifisch berufsbezogene Schlüsselqualifikationen erweitert. In den ABK-Modulen werden insgesamt 25 LP erworben. In den Einführungsmodulen der Hauptfächer im SLM-Bereich werden für das Erlernen der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens weitere 2 LP vergeben, die dem ABK-Bereich zugerechnet werden. Die ABK-Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 27 LP sind zu erbringen, um das BA-Studium erfolgreich abschließen zu können. Sie gehen jedoch nicht in die Gesamtnote der Bachelorprüfung ein und werden daher in der Regel nicht benotet. Die obligatorischen Module des ABK-Bereichs werden in den jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen einzeln vorgestellt und beschrieben. Über Ziele und Gliederung des Curricularbereichs ABK informiert ausführlich die Arbeitsstelle Studium und Beruf
6. WahlbereichDer Wahlbereich umfasst Module und Lehrveranstaltungen, die im Sinne eines Studium generale eine interdisziplinäre Erweiterung des Kompetenzspektrums darstellen oder eine Ergänzung und Vertiefung des Haupt- oder Nebenfaches ermöglichen sollen. Entsprechende Veranstaltungen, die eigens ausgewiesen werden, können universitätsweit gewählt werden. Auch die Angebote des Wahlbereiches werden mit einer Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis jedoch nicht in die Gesamtnote einfließt.
7. Hinweise zum TeilzeitstudiumIn allen Fächern kann ein Teilzeitstudium absolviert werden. Der Status eines / einer Teilzeitstudierenden kann durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen im Zuge des Einschreibungs- bzw. Rückmeldungsverfahrens für das jeweils folgende Semester erworben werden. Detaillierte Auskünfte hierzu erteilt das Zentrum für Studierende. Für Teilzeitstudierende verlängern sich die Fristen, in denen die obligatorischen Modulprüfungen abgelegt werden müssen, in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Die Frist, in der die Module eines Fachsemesters erfolgreich zu absolvieren sind, erhöht sich bei einsemestrigen Modulen auf ein Studienjahr. Bei Modulen, die sich normalerweise über zwei Semester erstrecken, erhöht sich diese Frist auf zwei Studienjahre. Für das Semester, in dem das Abschlussmodul studiert werden soll, ist ein Teilzeitstudium ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie beim Zentrum für Studierende.
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| Impressum | Letzte Änderung: 12. September 2008 |