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Allgemeine Informationen zur Lehramtsausbildung

Die Lehramtsausbildung in Hamburg erstreckt sich insgesamt über zwei Phasen. Die erste Phase stellt die universitäre Ausbildung dar, die zweite Phase den Vorbereitungsdienst bzw. das Referendariat an einer Schule. Das Studium selbst besteht wiederum aus zwei aufeinander bezogenen Abschnitten, dem Bachelor-Studium mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern (Abschluss Bachelor of Arts bzw. Bachelor of Science, Lehramt) und einem darauf aufbauenden Master-Studium mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern. Das Master-Studium wird mit dem Master of Education abgeschlossen. Dieser Abschluss ist die Voraussetzung für den Eintritt in den schulischen Vorbereitungsdienst bzw. das Referendariat, die sogenannte zweite Phase der Lehrerausbildung. Der Vorbereitungsdienst dauert in Hamburg – wie auch in den meisten anderen Bundesländern – 18 Monate und schließt mit einer Staatsprüfung ab, diese ist im Regelfall Voraussetzung zur Zulassung zum Schuldienst in allen Bundesländern. In der universitären Phase der Lehramtsausbildung werden folgenden Lehramtstypen voneinander unterschieden:
  • Lehramt an der Primarstufe/ Sekundarstufe I (LAPS I)
  • Lehramt an Gymnasien (LAGAym)
  • Lehramt an Sonderschulen (LAS)
  • Lehramt an beruflichen Schulen (LAB)

Die entsprechenden Studiengänge qualifizieren zusammen mit dem Vorbereitungsdienst zum Lehrerberuf an der entsprechenden Schulform. Nährere Informationen zu den verschiedenen Lehramtstypen sowie zur zweiten Phase der Lehramtsausbildung in Hamburg (Vorbereitungsdienst bzw. Referendariat) finden Sie beim Zentrum für Lehrerbildung Hamburg (ZLH).

Im Folgenden werden die wichtigsten Besonderheiten der sprach-, literatur- und medienwissenschaftlichen Teilstudiengänge im Rahmen der universitären Lehrerausbildung erläutert und Hinweise auf fachbereichsspezifische Beratungs- und Betreuungseinrichtungen gegeben.

  1. Teilstudiengänge im Rahmen der universitären Lehramtsausbildung
  2. Phasengliederung der Teilstudiengängen/ Fristen für Modulprüfungen
  3. Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen über STiNE
  4. Teilzeitstudium
  5. Anrechnung von Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen
  6. Studienaufenthalt im Ausland
  7. Beratungs- und Betreuungsangebote
  8. Hilfreiche Adressen für Lehramtsstudierende

1. Teilstudiengänge im Rahmen der universitären Lehramtsausbildung

Das universitäre Lehramtsstudium setzt sich – sowohl im Bachelor-Studium als auch im Master-Studium – aus drei Teilstudiengängen zusammen: der Teilstudiengang Erziehungswissenschaft (inkl. der Fachdidaktik) und die Teilstudiengänge des ersten und des zweiten Unterrichtsfaches. Eine Ausnahme bilden die Studiengänge für das Lehramt an Sonderschulen. Diese Studiengänge bestehen aus den Teilstudiengang  Erziehungswissenschaft (inkl. Fachdidaktik, Grundschulpädagogik und Behindertenpädagogik) und einem Unterrichtsfach. Die Anteile der Teilstudiengänge am gesamten Studium variieren je nach gewähltem Lehramtstyp. In den sprach, literatur- und medienwissenschaftlichen Teilstudiengängen (Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Latein Russisch, Spanisch) der Lehrerausbildung erwerben Sie grundlegende fachliche und methodische Kompetenzen in den entsprechenden Disziplinen. Sie werden zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit angeleitet und zur selbstständigen fachbezogenen Weiterbildung befähigt. Die vermittelten kommunikativen, kulturellen und medialen Kompetenzen stellen wesentliche Schlüsselqualifikationen für den späteren Lehrerberuf, aber auch für ein breites berufliches Spektrum außerhalb der Allgemeinbildenden Schulen dar.

Eine detaillierte Darstellung der Studieninhalte, Qualifikationsziele, der Studienstruktur  sowie die Modulbeschreibungen des von Ihnen gewählten Unterrichtsfaches finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen des entsprechenden Teilstudiengänge.

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2. Phasengliederung der Teilstudiengängen/ Fristen für Modulprüfungen

Alle Teilstudiengänge bestehen aus Pflichtmodulen und Wahlpflichtmodulen. Die einzelnen Module bestehen in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen, die sich inhaltlich aufeinander beziehen, und schließen mit einer Modulprüfung (bzw. mehreren Teilmodulprüfungen) ab. Die Modulprüfungen sind innerhalb von Fristen zu erbringen, die ebenfalls in den Fachspezifischen Bestimmungen festgelegt sind. In den meisten sprach-, literatur- und medienwissenschaftlichen Unterrichtsfächern (Ausnahme: Englisch) sind die Module im BA-Studium bestimmten Phasen, also zeitlich aufeinander folgenden Abschnitten zugeordnet. Das Studium gliedert sich demnach in eine Einführungsphase, eine Aufbauphase und eine Vertiefungsphase. In den drei Studienphasen (zuzüglich einer Wiederholungsfrist)  müssen die jeweils zugeordneten obligatorischen bzw. wahlobligatorischen Module belegt und die dazugehörigen Prüfungen erfolgreich absolviert werden.

Einführungsphase

Einführungsmodule (E1, E2, E3,…)

Aufbauphase

Aufbaumodule (A1, A2, A3,…)

Vertiefungsphase

Vertiefungsmodule (V1, V2, V3,…)

In Masterstudium sind die Modulprüfungen der sprach-, literatur- und medienwissenschaftlichen Teilstudiengänge so genannten Referenzsemestern zugeordnet. Das bedeutet, dass die Prüfungen spätestens in dem jeweils in der Modulbeschreibung bzw. den Fachspezifischen Bestimmungen angegebenen Fachsemester (zuzüglich einer Wiederholungsfrist) absolviert werden müssen. Nicht bestandene Modulprüfungen dürfen grundsätzlich wiederholt werden. Durch die Studienorganisation wird sichergestellt, dass im Rahmen der entsprechenden Fristen (inkl. Wiederholungsfristen) je Modulprüfung  insgesamt vier Prüfungsversuche möglich sind.

In den Modulbeschreibungen der Fachspezifischen Bestimmungen werden die Qualifikationsziele, die Inhalte, sowie die Lehr- und Prüfungsformen der Module Ihres Teilstudiengangs detailliert beschrieben. Hier finden Sie auch detaillierte Angaben zur Dauer der Phasen und zu den entsprechenden Wiederholungsfristen.

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3. Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen über STiNE

Die Anmeldungen zu allen Modulen und Lehrveranstaltungen erfolgt online über das Studien-Infonetz STiNE. Ihre persönlichen Zugangsdaten mit einer Benutzerkennung sowie einem Kennwort werden zusammen mit den Semesterunterlagen vor Aufnahme des Studiums verschickt. Die Anmeldung kann über das Internet (www.stine.uni-hamburg.de) von jedem Ort aus erfolgen. Die Anmeldephasen für das Winter- bzw. Sommersemester finden Sie unter

www.info.stine.uni-hamburg.de/anmeldephasen.htm.

Ausführliche Informationen zu STiNE erhalten Sie im Internet unter der Adresse: www.info.stine.uni-hamburg.de. Bitte berücksichtigen Sie auch die studiengangs- und fachspezifischen Informationen auf den jeweiligen Internetseiten des für Ihr Fach zuständigen Instituts.

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4. Teilzeitstudium

In allen Fächern der Fachbereiche Sprache, Literatur, Medien I+II kann ein Teilzeitstudium absolviert werden. Der Status eines/einer Teilzeitstudierenden kann durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen im Zuge des Einschreibungs- bzw. Rückmeldungsverfahrens für das jeweils folgende Studienjahr beantragt werden.

Für Teilzeitstudierende verlängern sich die Fristen, in denen die obligatorischen Modulprüfungen abgelegt werden müssen, in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Die Frist, in der die Module eines Fachsemesters erfolgreich zu absolvieren sind, erhöht sich bei einsemestrigen Modulen auf ein Studienjahr. Bei Modulen, die sich normalerweise über zwei Semester erstrecken, erhöht sich diese Frist auf zwei Studienjahre. Für das Semester, in dem das Abschlussmodul studiert werden soll, ist ein Teilzeitstudium ausgeschlossen.

Die Regelungen zum Teilzeitstudium finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen der Teilstudiengänge. Bitte wenden Sie sich darüber hinaus an Ihre Studienfachberaterin oder Ihren Studienfachberater.

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5. Anrechnung von Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen

Die Rahmenprüfungsordnungen für die Lehramtsstudiengänge (PO B.A./ Lehramt, PO M.Ed./ Lehramt) sehen vor, dass Studienzeiten sowie bereits (andernorts oder in einem anderen Studiengang) erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen prinzipiell angerechnet werden können, sofern eine Gleichwertigkeit gegeben ist. Die Gleichwertigkeit der anzurechnenden Leistungen wird in den sprach-, literatur- und medienwissenschaftlichen Teilstudiengängen von den Studienfachberaterinnen und - fachberatern im entsprechenden Fach geprüft. Auf Basis des Votums des Studienfachberaters bzw. der Studienfachberaterin entscheidet anschließend der dezentrale Prüfungsausschuss der Fachbereiche SLM I+II über einen entsprechenden Antrag der bzw. des Studierenden. Eine Liste der Studienfachberaterinnen und Studienfachberater, die sich auf Anerkennungsfragen spezialisiert haben, finden Sie auf den Personalseiten des Fachinstituts, das für Ihr Fach zuständig ist. Den dezentralen Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge erreichen Sie über das SLM-Prüfungsamt (Sprechzeiten: Di und Do, 10-12 Uhr).

6. Studienaufenthalt im Ausland

Es besteht – insbesondere den fremdsprachlichen Disziplinen – grundsätzlich die Möglichkeit, das Studium durch einen Aufenthalt an einer Universität im Ausland zu vertiefen. Mobilitätsfenster für entsprechende Auslandsaufenthalte können nach individueller Absprache mit den Studienfachberaterinnen und -fachberatern des entsprechenden Faches (learning agreements) bedarfsorientiert eingerichtet werden. In der Regel können Auslandsaufenthalte in der Aufbauphase des Bachelor-Studiums sowie in der vorlesungsfreien Zeit zwischen den Semestern ermöglicht werden. Die an Universitäten im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen werden, sofern eine Gleichwertigkeit mit entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen an der UHH gegeben ist,  grundsätzlich angerechnet.

Die Fächer der Fachbereiche SLM I+II unterhalten Austauschprogramme mit renommierten Partner-Instituten in ganz Europa sowie im außereuropäischen Ausland. Nähere Informationen zu den Austauschprogrammen (z.B. ERASMUS, SOKRATES) finden Sie hier.

Hinweise zu finanziellen Fördermöglichkeiten und verschiedenen orts- und fachgebundenen Stipendienprogrammen für ein Auslandsstudium finden Sie unter der Homepage der Abteilung 5: Internationales der Präsidialverwaltung.

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7. Beratungs- und Betreuungsangebote

In der Woche vor Beginn der Vorlesungszeit findet für alle Studienanfängerinnen und -anfänger eine einwöchige Orientierungseinheit (OE) statt. Die OE für die Lehramtsstudiengänge wird von der Fakultät für Erziehungswissenschaften, Psychologie und Bewegungswissenschaften koordiniert. Im Rahmen der OE-Woche besteht die Gelegenheit, die Lehrenden Ihres Faches kennenzulernen. Zusätzlich werden grundlegende Informationen zu Aufbau und Verlauf des Lehramtsstudiums vermittelt.

In der Einführungsphase sind Sie darüber hinaus verpflichtet, in allen Teilstudiengängen an einer Studienfachberatung teilzunehmen. Eine Liste der zuständigen Studienfachberaterinnen und -fachberater in den sprach, literatur- und medienwissenschaftlichen Disziplinen finden Sie im Internet unter http://www.slm.uni-hamburg.de/fb07berat.html

Weitere Informationen zu den verschiedenen Beratungs- und Betreuungsangeboten der Fachbereiche Sprache, Literatur, Medien I+II finden Sie unter www.slm.uni-hamburg.de

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8. Hilfreiche Adressen für Lehramtsstudierende

a. Service für Studierende (SfS)

Service für Studierende
Alsterterrasse 1,
20354 Hamburg
Internet: www.uni-hamburg.de/studierendenzentrum

Der Service für Studierende (SfS) ist eine aus zwei Teams bestehende Einrichtung:

  • Das Team Bewerbung und Zulassung der Universität Hamburg ist zuständig für die Durchführung der Vergabeverfahren für die Studiengänge der Universität Hamburg, die nicht über die ZVS in Dortmund vergeben werden und betreut die Studienbewerber/innen aus Deutschland und aus dem Ausland bei der Bewerbung und Einschreibung sowie ausländische Studierende, die ihr Studium an der Universität Hamburg vorübergehend als Gaststudierende im Rahmen von Austauschprogrammen verbringen möchten. Das Team erteilt Auskunft über das Studienangebot und die Studienabschlüsse einschließlich der Lehramtsstudiengänge sowie über den Hochschulzugang für Berufstätige.

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch: 9.00-10.00 Uhr; Donnerstag: 17.00-18.00 Uhr;

Telefonsprechzeiten: http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/331.html

Kontakt: www.uni-hamburg.de/zulassungsfragen

  • Das Team Studierendenangelegenheiten ist Anlaufstelle für alle allgemeinen Fragen der Studierenden der Universität. Es ist zuständig für das Rückmelde- und Exmatrikulationsverfahren sowie für Anträge auf Teilzeitstudium, Beurlaubung oder Gasthörerschaft. Hier erhalten Sie Semesterbescheinigungen, Ersatzbescheinigungen u.ä. Das Team Studierendenangelegenheiten ist außerdem für alle Fragen zu Studiengebühren für Sie da.

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch: 9.00-13.00 Uhr

Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr

Telefonsprechzeiten: http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/332.html

Kontakt: www.uni-hamburg.de/zfs

b. Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung für Studierende (ZSPB)

Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung für Studierende (ZSPB)
Alsterterrasse 1; 3. und 4. OG
20354 Hamburg


e-mail: studienberatung@uni-hamburg.de

Service-Telefon: 040-42838-7000 (Mo-Mi 9-15 Uhr, Do 10-18 Uhr, Fr. 9-13 Uhr)

In der Zentralen Studienberatung und Psychologischen Beratung finden Sie Information, Orientierung und Beratung. Die Angebote reichen von Informationsveranstaltungen bis zu Beratungen in kleinen Gruppen; darüber hinaus können Sie während Ihres Studiums an der Universität Hamburg regelmäßig an Seminaren und Workshops zur Entwicklung Ihrer persönlichen Stärken teilnehmen. Im Zusammenhang mit persönlichen Fragen und Problemen, die sich auch auf das Studium auswirken können, besteht die Möglichkeit, sich an unsere psychologische Beratung zu wenden. Wir nutzen die neuen Medien, um Sie aktuell und umfassend zu informieren

c. Zentrales Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen (ZPLA)

Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA)
Bogenallee 11
20144 Hamburg

Internet: www.uni-hamburg.de/zpla/kontakt.html

Das Zentrale Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen (ZPLA) ist für alle institutionen- und fächerübergreifende Fragen zur Prüfungsorganisation und Prüfungsverwaltung zuständig:

Das Aufgabenspektrum des ZPLA umfasst u.a.:

  • Beratung in übergreifenden Fragen von Prüfungsangelegenheiten
  • Anerkennung von Praktika und Berufsausbildungen als Voraussetzung für das Studium des Lehramts an beruflichen Schulen
  • Führen der Prüfungsakte (elektronisch in STiNE sowie als Papierakte (enthält nur bestimmte Dokumente)
  • Korrektur von Noten in STiNE
  • Bearbeiten von Widersprüchen gegen Prüfungsergebnisse, etc
  • Entgegennahme und Bearbeitung von (prüfungsterminrelevanten) Krankmeldungen
  • Weiterleiten bzw. Erfassen von Anerkennungen
  • Erstellen von Bescheinigungen zur Ermittlung der Studiendauer (für das BAföG-Amt des Studierendenwerks Hamburg)
  • Administration der Bachelor- und Masterarbeiten (gemeinsam mit den Fakultäten/Hochschulen)
  • Ausstellen des Zeugnisses, der Urkunde, Diploma-Supplement und Trancript of Records für Studierende

Darüber hinaus ist das ZPLA die Geschäftsstelle für die zentralen Prüfungsausschüsse für Lehramtsstudiengänge.

 

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  Impressum   Letzte Änderung: 05 . September 2011