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Sprachlehrforschung (Master of Arts)
Detaillierte Beschreibungen der Inhalte und Qualifikationsziele aller obligatorischen und wahlobligatorischen Module finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung für Studiengänge mit dem Abschluss Master of Arts. Das Studium der Sprachlehrforschung bereitet damit u.a. auf folgende Berufsfelder vor:
- Planung, Koordination und Durchführung von betrieblichen und staatlichen Sprachlehr- und Sprachförderungsprogrammen
- Lektorentätigkeit an ausländischen Hochschulen
- Übersetzungsdienste, fremdsprachliche technische Redaktion
- Kommunikation in multinationalen/multilingualen Unternehmen und Behörden
- Öffentlichkeitsarbeit, PR, Werbung im internationalen Bezug
- Kulturbetrieb, Verlagswesen
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2. Fachprofile im Rahmen des MA-Studiengangs Sprachlehrforschung
- Im MA-Studiengang Sprachlehrforschung können im Rahmen einer individuellen Schwerpunktsetzung durch die Wahl entsprechender Module folgende Fachprofile studiert werden:
- Fremdsprachenerwerb (a)
- Interkulturelle Kommunikation / Mehrsprachigkeit (b)
- Fremdsprachenvermittlung (c)
- Das Studium mit Schwerpunkt auf Fremdsprachenerwerb vermittelt spezifische Kenntnisse über Voraussetzungen, Abläufe und Ergebnisse fremdsprachlicher Lern- und Erwerbsprozesse sowie über Bedingungen und Modalitäten fremdsprachlicher, insbesondere unterrichtlicher Kommunikation. Konstitutiv ist dabei die Wirkung kognitiver, affektiver und psycholinguistischer Faktoren.
- Das Studium mit Schwerpunkt auf Interkulturelle Kommunikation / Mehrsprachigkeit vermittelt spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen der interkulturellen Kommunikation und der Mehrsprachigkeit. Grundlegend ist im ersten Bereich Wissen über sprachlich-kulturelle Unterschiede zwischen eigenen und fremden Kommunikationsmustern und Diskurskonventionen, im zweiten Bereich Einsicht in Erwerb, Struktur und Gebrauch mehrsprachiger Kompetenz insbesondere in institutio-nellen Kontexten.
- Das Studium mit Schwerpunkt auf Fremdsprachenvermittlung vermittelt Grundlagen und Methoden der Fremdsprachenlehre unter bildungspolitischen, didaktischen, lerntheoretischen sowie lehrpraktischen Aspekten. Als Sonderfall wird auch das autonome Fremdsprachenlernen mitbehandelt. In den Lehrveranstaltungen kann hier ein jeweils sprachspezifischer Schwerpunkt (inkl. Deutsch als Fremdsprache) gelegt werden.
Der MA-Studiengang Sprachlehrforschung ist im Grundsatz forschungsorientiert, erlaubt jedoch bei geeigneter Profilbildung (Fremdsprachenvermittlung bzw. Interkulturelle Kommunikation / Mehrsprachigkeit) auch einen stärkeren Berufsbezug.
3. Studienbereiche und Modulstruktur
Der MA-Studiengang Sprachlehrforschung gliedert sich in drei verschiedenen Studienbereiche:
einem Pflichtbereich (I), einem Profilbereich (II) und einem Wahlbereich (III).
(I) Pflichtbereich
Der Pflichtbereich des MA-Studiengangs Sprachlehrforschung besteht aus ingesamt fünf obligatorischen Modulen. Über die regelmäßige und aktive Teilnahme an den entsprechenden Lehrveranstaltungen und über die erfolgreiche Absolvierung der Modulprüfungen müssen ingesamt 50 LP erworben werden. Folgende Module sind dem Pflichtbereich zugeordnet:
- Modul: Grundlagen der Sprachlehrforschung / Autonomes Fremdsprachenlernen (10 LP)
- Modul: Kognitive / Affektive Aspekte des Fremdsprachenlernens I (10 LP)
- Modul: Interkulturelle Kommunikation / Mehrsprachigkeit (10 LP)
- Modul: Fremdsprachenvermittlung (10 LP)
- Modul Kognitive / Affektive Aspekte des Fremdsprachenlernens II (10 LP)
(II) Profilbereich
Im Profilbereich kann eines der drei angebotenen Fachprofile studiert werden. Den verschiedenen Fachprofilen sind jeweils zwei obligatorische bzw. wahlobligatorische Module zugeordnet. Es ist auch möglich, ohne besondere Profilbildung zu studieren. Insgesamt sind im Profilbereich 20 LP zu erwerben.
(a) Fachprofil Fremdsprachenerwerb
- Modul Kognitive/ Psycholinguistische Faktoren des Fremdsprachenerwerbs (10 LP)
- Modul Interkulturelle Kommunikation oder Modul Mehrsprachigkeit oder Modul Fremdsprachenvermittlung: Didaktische Planung oder Modul Fremdsprachenvermittlung: Lehrverfahren (10 LP)
(b) Fachprofil Interkulturelle Kommunikation / Mehrsprachigkeit
- Modul Interkulturelle Kommunikation (10 LP)
- Modul Mehrsprachigkeit (10 LP)
(c) Fachprofil Fremdsprachenvermittlung
- Modul Fremdsprachenvermittlung: Didaktische Planung (10 LP)
- Modul Fremdsprachenvermittlung: Lehrverfahren (10 LP)
(d) Studium ohne gesonderte Profilbildung
(III) Wahlbereich
Im Wahlbereich sind über frei wählbare Module und Lehrveranstaltungen insgesamt 20 LP zu erwerben. Der Erwerb von LP im Wahlbereich ist an die regelmäßige und aktive Teilnahme an Lehrveranstaltungen und die erfolgreiche Absolvierung von Prüfungen gebunden. Module und Lehrveranstaltungen im Wahlbereich sollen je nach Neigung und Interesse und im Hinblick auf eine individuelle Schwerpunktbildung ausgewählt werden. Lehrveranstaltungen, die im Wahlbereich belegt werden können, sind im Allgemeinen Vorlesungsverzeichnis der Universität Hamburg besonders gekennzeichnet. Leistungen, die im Wahlbereich erworben wurden, gehen nicht in die Berechnung der Abschlussnote ein.
Detailierte Beschreibungen der Inhalte und Qualifikationsziele aller obligatorischen und wahlobligatorischen Module finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung für Studiengänge mit dem Abschluss Master of Arts.
4. Abschlussmodul / Master-Arbeit
Im letzten Semester des MA-Programms, also in der Regel im vierten Fachsemester, wird das Abschlussmodul belegt. Es besteht aus einem Kolloquium (1 SWS / 1 LP), der Anfertigung einer ca. 80seitigen Masterarbeit (Bearbeitungszeit: fünf Monate; 24 LP), sowie einer 45minütigen mündlichen Abschlussprüfung (4 LP, inkl. Vorbereitungszeit). Bei der Berechnung der Endnote des Abschlussmoduls werden die Einzelleistungen mittels LP gewichtet. Die so ermittelte Endnote des Abschlussmoduls trägt mit einem Anteil von 25 % zur Gesamtnote des MA-Abschlusses bei. Die Ergebnisse der übrigen Modulprüfungen in Pflicht- und Profilbereich schlagen mit insgesamt 75 % zu Buche.
Einen Überblick über die Studien- und Modulstruktur des MA-Studiengangs Sprachlehrforschung finden Sie hier (PDF, 80KB).
Detailierte Beschreibungen der Inhalte und Qualifikationsziele aller obligatorischen und wahlobligatorischen Module finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung für Studiengänge mit dem Abschluss Master of Arts.
5. Zugangsvoraussetzungen
Für den konsekutiven Masterstudiengang Sprachlehrforschung bestehen folgende besondere Zugangsvoraussetzungen:
- ein erster berufsqualifizierender Abschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule in einem fremdsprachlichen Fach oder einem der folgenden Fächer: Sprachlehrforschung, Angewandte Sprachwissenschaft / Applied Linguistics, Deutsch / Germanistik als Fremdsprache oder mit dem Schwerpunkt Deutsch als Fremdsprache
- Nachweis englischer Sprachkompetenz durch eine Abiturnote von mindesten 9 Punkten im Leistungskurs bzw. 11 Punkten im Grundkurs, Studienleistungen im Umfang von 30 Leistungspunkten oder einen der nachfolgenden Tests auf dem jeweils angegebenen Niveau
- Cambridge First Certificate in English (Grade A)
- IELTS (International English Language Testing System) Modest User Band 5
- APIEL (Grade 3)
- TOEFL computer test : 173 points
- TOEFL Paper- and - pencil test: 500 points
- TOEFL Internet-based test: 61 points
(Der Nachweis der Sprachkompetenz entfällt bei Muttersprachlichkeit.)
Übersteigen die Bewerbungen, die die besonderen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die Anzahl der für den Masterstudiengang Sprachlehrforschung für das Auswahlverfahren zur Verfügung stehenden Studienplätze erfolgt die Auswahl wie folgt:
- Aus den Bewerbungen werden nach dem Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses maximal doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber wie zur Verfügung stehende Studienplätze ausgewählt. Bei Notengleichheit entscheidet die Note der Hochschulzugangsberechtigung; ist auch diese gleich entscheidet das Los.
- Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden zur Einreichung eines Portfolios aufgefordert. Das Portfolio muss einen Lebenslauf, die bisherigen Studienleistungen mit Durchschnittsnote sowie die fachlich einschlägigen Einzelnoten des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses, das Studienprofil, etwaige spezielle Sprachkenntnisse und eine Begründung der Studien- und Berufszielwahl enthalten.
- Auf der Grundlage der Portfolios trifft die Auswahlkommission bestehend aus 2 Lehrenden mit Prüferqualifikation des Studiengangs die Gesamtauswahl für alle zur Verfügung stehenden Studienplätze. Dabei werden insbesondere die Gesamt- und Einzelnoten, die linguistische Schwerpunktbildung sowie die Ausbildungsqualität der Hochschule des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses berücksichtigt. Die Kommisssion kann in Zweifelsfällen ergänzend ein 20 bis 30-minütiges Gespräch mit einzelnen Bewerberinnen bzw. Bewerbern führen.
Die wesentlichen Ergebnisse des Auswahlverfahrens und etwaiger Auswahlgespräche werden in einem Protokoll festgehalten.
Download: Studien- und Modulhandbuch Sprachlehrforschung (PDF, 1MB)
6. Kontakt
Institut für Allgemeine und Angewandte Sprachwissenschaft
Abteilung Sprachlehrforschung (Link zur Homepage des Instituts)
Von-Melle-Park 6; II. Stock
20146 Hamburg
Telefon: ++49-(0)40-42838-5387
Fax: ++49-(0)40-42838-5391
E-Mail: slf@uni-hamburg.de
Studienfachberater: Prof. Dr. Klaus Hartenstein
E-Mail
7. Bewerbung
Das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für MA-Studiengänge der Universität Hamburg wird zentral im Zentrum für Studierende/ Team für Zulassungsangelegenheiten koordiniert. Der Antrag auf Zulassung wird über ein Online-Bewerbungsverfahren gestellt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Bewerbungsinformationen für die Online-Bewerbung (PDF, 520 KB), die das Zentrum für Studierende herausgegeben hat.
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