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Infos zur Promotion
Hinweise zum Ablauf des Promotionsverfahrens (alte Promotionsordnung)
- Der Promotionsausschuß entscheidet über Antrag auf Zulassung zur Promotion.
- Nach Einreichung der Dissertation bestellt der Promotionsausschuß den Prüfungsausschuß: zwei Gutachter und drei weitere Mitglieder. Den Vorsitz hat der Erstgutachter.
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Die Gutachter senden ihre Gutachten (Originale) an den
Vorsitzenden des Promotionsausschusses. Den Mitgliedern des
Prüfungsausschusses
werden über dessen Vorsitzenden Kopien der Gutachten zugänglich
gemacht.
- Der Prüfungsausschuß tritt zusammen (Anwesenheit
aller Mitglieder) und setzt das Prädikat der Dissertation fest
(mit Beschluss über Annahme/Ablehnung).
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Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses informiert
den Vorsitzenden des Promotionsausschusses schriftlich über das Ergebnis
(mit Abstimmungsverhältnis und Datum des Beschlusses).
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Das Ergebnis wird dem Fachbereichsrat in dessen nächstfolgender
Sitzung mitgeteilt. Ist die Dissertation angenommen, lädt der Sprecher
schriftlich zur (fachbereichsöffentlichen) Disputation ein, die
frühestens
zwei Wochen, spätestens sechs Wochen nach Annahme der Dissertation
stattfindet.
- Der Prüfungsausschuß (Anwesenheit aller Mitglieder) bewertet die Disputation (Prädikat) und setzt danach die Gesamtnote der Promotion fest.
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Das Ergebnis wird dem Fachbereichsrat in dessen nächstfolgender
Sitzung mitgeteilt. Der Fachbereichsrat vollzieht daraufhin die Promotion
(Datum der Sitzung des Fachbereichsrats ist Datum des Vollzugs der Promotion).
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Die Gutachter senden ihre schriftlichen Stellungnahmen
zum veröffentlichungsreifen Manuskript der Dissertation an den Vorsitzenden
des Promotionsausschusses.
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