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verlinkter Unterpunkt Bachelorprüfung Checkliste (PDF)
verlinkter Unterpunkt Fristen und Termine Abschlussmodul BA (PDF)
verlinkter Unterpunkt Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen BA (PDF)
verlinkter Unterpunkt Masterprüfung Checkliste
 
verlinkter Unterpunkt Magisterprüfung
verlinkter Unterpunkt Bakkalaureatsprüfung

Prüfungen

Die Prüfungsabteilung in der gemeinsamen Verwaltung der Fachbereiche SLM I und II (vormals: Fachbereich 07 Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaft) ist zuständig für Bachelor-, Master-, Bakkalaureats- und Magisterprüfungsangelegenheiten.

Das Lehrerprüfungsamt befindet sich an der folgenden Adresse:
Mümmelmannsberg 75
22115 Hamburg
Tel. 42854-7611
Fax 42854-7620

Für alle übergreifenden Aspekte der Prüfungsverwaltung der Lehramtsstudiengänge in der BA/MA-Struktur in Hamburg ist das neue Zentrale Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen zuständig.

 

Häufig gestellte Fragen zur Prüfungsorganisation (B.A./M.A.) in den Fachbereichen SLM I+II

Wer nimmt Anerkennungen von Leistungen vor?

Anerkennungen werden grundsätzlich von den jeweiligen Studienfachberater/innen des Faches vorgenommen und anschließend vom Prüfungsausschuss SLM genehmigt. Eine Liste der Studienfachberater/innen SLM finden Sie hier. Die Eintragung der anerkannten Leistungen in STiNE erfolgt gegen Studiumsende in der Prüfungsabteilung. Wenn Sie in einem Bachelor/Master-Studiengang studieren, finden Sie den entsprechenden Antrag auf Anerkennung nebenstehend auf dieser Internetseite. Wenn Sie in einem Lehramt-Studiengang (B.A. / M.Ed.) studieren, finden Sie den entsprechenden Antrag auf Anerkennung auf den Internetseiten des Zentralen Prüfungsamtes für die Lehramtsprüfungen (ZPLA) unter „Formulare“. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die Anträge vollständig und konform zu den fachspezifischen Bestimmungen (siehe Studien- und Modulhandbuch) ausgefüllt sind und die jeweiligen Scheinkopien beigelegt sind.

Wie melde ich mich zur Bachelorarbeit / Masterarbeit an?

Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit / Masterarbeit haben wir eine Checkliste mit allen Informationen zusammengestellt, die Sie nebenstehend auf dieser Internetseite finden. Der Antrag auf Zulassung ist ausschließlich in der Sprechstunde der Prüfungsabteilung SLM erhältlich.

Was muss ich tun, wenn ich eine Veranstaltung / Prüfung wegen Krankheit versäume?

  • Atteste für versäumte Sitzungen einer Lehrveranstaltung müssen Sie ausschließlich dem Lehrenden der Veranstaltung vorzeigen.
  • Wenn Sie zu einer Modulprüfung  erkranken, reichen Sie bitte unverzüglich bei der Prüfungsabteilung SLM Ihr Original-Attest plus Anschreiben mit dazugehörigen Angaben (Name, Matrikelnummer, Lehrveranstaltungsnummer und -name, Modul, Prüfungstermin) ein, damit Sie in STiNE als „krank“ eingetragen und zur Wiederholungsprüfung angemeldet werden können (vgl. § 16, 2 Prüfungsordnung B.A.). Wenn es sich bereits um den Wiederholungstermin handelt, müssen Sie sich für das Modul im nächsten Semester selbst erneut anmelden.
  • Für die Verlängerung der Bearbeitungszeit Ihrer Bachelorarbeit / Masterarbeit muss ein qualifiziertes ärztliches Attest eingereicht werden. Nähere Informationen erteilt die Prüfungsabteilung SLM.

Was bedeutet „inaktiv setzen“ und was geschieht, wenn ich zu einer Prüfung nicht erscheine?

  • Ihre Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung bzw. einem Modul in STiNE und somit gleichzeitig zum ersten Prüfungstermin ist stets verbindlich. Nur wenn Sie die die Pflicht zur „aktiven Teilnahme“ in der Veranstaltung (= 85% Anwesenheit und ggf. zu erbringende Studienleistungen) nicht erfüllen, werden Sie vom Lehrenden in STiNE auf „inaktiv“ gesetzt und somit auch von der Prüfung abgemeldet. Dies gilt dann nicht als Fehlversuch.
  • Sind Sie hingegen in STiNE zu einer Veranstaltung angemeldet und erfüllen die 85% Anwesenheit und haben ggf. zu erbringende Studienleistungen erbracht, sind Sie verpflichtet am ersten Prüfungstermin teilzunehmen. Erscheinen Sie nicht zum ersten Prüfungstermin, werden Sie als „abwesend“ (= Note 5,0) in STiNE eingetragen und dürfen nicht an der Wiederholungsprüfung im selben Semester teilnehmen. Dies gilt als ein Fehlversuch.

Wer verbucht erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen in meinem Leistungskonto?

Bitte kontrollieren Sie regelmäßig die Vollständigkeit Ihres STiNE-Leistungskontos. Im Leistungskonto erscheinen grundsätzlich nur komplett abgeschlossene Module und keine Teilmodulleistungen, d.h. Sie sehen ein Modul dort erst, wenn Sie alle Teile des Moduls erfolgreich abgeschlossen haben.

Prinzipiell sind die jeweiligen Lehrenden der Veranstaltungen zur Eingabe der Noten in STiNE verpflichtet. Wenn die Noteneingabe aus irgendeinem Grund dort nicht möglich ist oder die Note trotz Eingabe nicht erscheint, wenden Sie sich bitte an den/die Lehrveranstaltungsmanager/in des jeweiligen Instituts.

Wann und wie werden die Leistungen des Wahlbereichs in meinem Leistungskonto verbucht?

Im freien Wahlbereich können Sie Lehrveranstaltungen aus dem gesamten Lehrangebot der UHH wählen, die für den Wahlbereich geöffnet sind. Die Bedingung für die Anrechnung ist, dass die Veranstaltung mit einer Prüfung (gleich welcher Art) abgeschlossen wurde und Leistungspunkte (gleich welchen Umfangs) vergeben wurden. Bitte sammeln Sie die entsprechenden Scheine und reichen Sie diese gesammelt erst am Ende Ihres Studiums mit jeweils einer Kopie in der Prüfungsabteilung SLM I+II ein. Es können maximal 30 LP zusätzlich zu den geforderten (18 LP im Bachelor / 20 LP im Master) eingereicht werden.

Wann und wie bekomme ich mein Zeugnis?

Da mit der mündlichen Abschlussprüfung nicht zwangsläufig auch Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen ist, erfolgt die Zeugnisausstellung nicht automatisch. Bitte melden Sie sich daher selbst für die Zeugniserstellung in der Prüfungsabteilung SLM, wenn Sie die letzte Prüfungsleistung erfolgreich bestanden haben und alle Leistungen Ihres Hauptfach, Nebenfachs, des ABK-Bereichs und des Wahlbereichs in STiNE verbucht wurden. Gem. § 20 der Prüfungsordnung B.A./M.A. der Fakultät für Geisteswissenschaften wird dann möglichst innerhalb von vier Wochen (in dringenden Fällen auch schneller) Ihr Zeugnis erstellt.

Eine schriftliche Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss (z.B. für behördliche Zwecke) kann ggf. schon unmittelbar nach Bestehen der letzten Prüfungsleistung ausgestellt werden.

 

  Impressum   Letzte Änderung: 06. Dezember 2011