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PrüfungenDie Prüfungsabteilung in der gemeinsamen Verwaltung der Fachbereiche SLM I und II (vormals: Fachbereich 07 Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaft) ist zuständig für Bachelor-, Master-, Bakkalaureats- und Magisterprüfungsangelegenheiten. Das Lehrerprüfungsamt befindet sich an der folgenden Adresse: Für alle übergreifenden Aspekte der Prüfungsverwaltung der Lehramtsstudiengänge in der BA/MA-Struktur in Hamburg ist das neue Zentrale Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen zuständig.
Häufig gestellte Fragen zur Prüfungsorganisation (B.A./M.A.) in den Fachbereichen SLM I+IIWer nimmt Anerkennungen von Leistungen vor?Anerkennungen werden grundsätzlich von den jeweiligen Studienfachberater/innen des Faches vorgenommen und anschließend vom Prüfungsausschuss SLM genehmigt. Eine Liste der Studienfachberater/innen SLM finden Sie hier. Die Eintragung der anerkannten Leistungen in STiNE erfolgt gegen Studiumsende in der Prüfungsabteilung. Wenn Sie in einem Bachelor/Master-Studiengang studieren, finden Sie den entsprechenden Antrag auf Anerkennung nebenstehend auf dieser Internetseite. Wenn Sie in einem Lehramt-Studiengang (B.A. / M.Ed.) studieren, finden Sie den entsprechenden Antrag auf Anerkennung auf den Internetseiten des Zentralen Prüfungsamtes für die Lehramtsprüfungen (ZPLA) unter „Formulare“. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die Anträge vollständig und konform zu den fachspezifischen Bestimmungen (siehe Studien- und Modulhandbuch) ausgefüllt sind und die jeweiligen Scheinkopien beigelegt sind. Wie melde ich mich zur Bachelorarbeit / Masterarbeit an?Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit / Masterarbeit haben wir eine Checkliste mit allen Informationen zusammengestellt, die Sie nebenstehend auf dieser Internetseite finden. Der Antrag auf Zulassung ist ausschließlich in der Sprechstunde der Prüfungsabteilung SLM erhältlich. Was muss ich tun, wenn ich eine Veranstaltung / Prüfung wegen Krankheit versäume?
Was bedeutet „inaktiv setzen“ und was geschieht, wenn ich zu einer Prüfung nicht erscheine?
Wer verbucht erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen in meinem Leistungskonto?Bitte kontrollieren Sie regelmäßig die Vollständigkeit Ihres STiNE-Leistungskontos. Im Leistungskonto erscheinen grundsätzlich nur komplett abgeschlossene Module und keine Teilmodulleistungen, d.h. Sie sehen ein Modul dort erst, wenn Sie alle Teile des Moduls erfolgreich abgeschlossen haben. Prinzipiell sind die jeweiligen Lehrenden der Veranstaltungen zur Eingabe der Noten in STiNE verpflichtet. Wenn die Noteneingabe aus irgendeinem Grund dort nicht möglich ist oder die Note trotz Eingabe nicht erscheint, wenden Sie sich bitte an den/die Lehrveranstaltungsmanager/in des jeweiligen Instituts. Wann und wie werden die Leistungen des Wahlbereichs in meinem Leistungskonto verbucht?Im freien Wahlbereich können Sie Lehrveranstaltungen aus dem gesamten Lehrangebot der UHH wählen, die für den Wahlbereich geöffnet sind. Die Bedingung für die Anrechnung ist, dass die Veranstaltung mit einer Prüfung (gleich welcher Art) abgeschlossen wurde und Leistungspunkte (gleich welchen Umfangs) vergeben wurden. Bitte sammeln Sie die entsprechenden Scheine und reichen Sie diese gesammelt erst am Ende Ihres Studiums mit jeweils einer Kopie in der Prüfungsabteilung SLM I+II ein. Es können maximal 30 LP zusätzlich zu den geforderten (18 LP im Bachelor / 20 LP im Master) eingereicht werden. Wann und wie bekomme ich mein Zeugnis?Da mit der mündlichen Abschlussprüfung nicht zwangsläufig auch Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen ist, erfolgt die Zeugnisausstellung nicht automatisch. Bitte melden Sie sich daher selbst für die Zeugniserstellung in der Prüfungsabteilung SLM, wenn Sie die letzte Prüfungsleistung erfolgreich bestanden haben und alle Leistungen Ihres Hauptfach, Nebenfachs, des ABK-Bereichs und des Wahlbereichs in STiNE verbucht wurden. Gem. § 20 der Prüfungsordnung B.A./M.A. der Fakultät für Geisteswissenschaften wird dann möglichst innerhalb von vier Wochen (in dringenden Fällen auch schneller) Ihr Zeugnis erstellt. Eine schriftliche Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss (z.B. für behördliche Zwecke) kann ggf. schon unmittelbar nach Bestehen der letzten Prüfungsleistung ausgestellt werden.
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| Impressum | Letzte Änderung: 06. Dezember 2011 |