Masterstudium in Hamburg
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Gebärdensprachdolmetschen (Master of Arts)

Perspektiven

Der anwendungsorientierte Masterstudiengang Gebärdensprachdolmetschen bietet die Möglichkeit einer Zusatzqualifikation als Gerichts- und KonferenzdolmetscherIn, der den an den Berufsstand gestellten hohen und wachsenden Erwartungen Rechnung trägt. Neben einer Vertiefung an sprach- und kulturwissenschaftlichen Fragestellungen – entsprechend Ihrer Interessen – bildet der Studiengang Sie dazu aus, professionell mit den komplexen Anforderungen, die bei Gericht und Konferenzen an Sie gestellt werden, umzugehen. Das Wichtigste in Kürze finden Sie Sie auf unserem Studiengangsflyer (PDF, 1,4 MB).

Inhalte

Das Studium des Masterstudiengangs Gebärdensprachdolmetschen dient dazu, GebärdensprachdolmetscherInnen für die Arbeitsbereiche Gerichtsdolmetschen und Konferenzdolmetschen zu qualifizieren. Hierzu sollen die notwendigen Arbeitstechniken sowie die theoretischen Grundlagen erworben werden. 

Der Studiengang besteht aus dem Pflicht- und dem Profilbereich. Im Pflichtbereich wird angestrebt, auf der Grundlage einer Auseinandersetzung mit der spezifischen Sprachverwendung bei Gericht, den Abläufen bei Ermittlungsverfahren, den sprachlichen Besonderheiten von Fachvorträgen in beiden Arbeitssprachen sowie den Besonderheiten in der Vorbereitung die praktische Dolmetschkompetenz zur Einsatzfähigkeit bei Gericht und auf Konferenzen zu erwerben. Der Profilbereich eröffnet die Möglichkeit, in dieser noch jungen Disziplin eigene Forschungserfahrung bei der angeleiteten Bearbeitung individueller Fragestellungen in Projektkontexten zu machen.

Die Studierenden sollen Dolmetschkompetenz in den beiden Pflichtbereichen erwerben und dazu befähigt werden, translationswissenschaftliche Fragestellungen aus den oben genannten Bereichen zu bearbeiten. Die erfolgreich abgeschlossene Prüfung bescheinigt außerdem, dass die Studierenden einen soliden Überblick und einen souveränen Umgang mit Inhalten und Analysemethoden des Faches ebenso wie mit theoretischen Argumentationen gewonnen haben. Angestrebt wird die Befähigung zur Aufnahme eines Promotionsstudiums.

Ablauf

Der Masterstudiengang Gebärdensprachdolmetschen gliedert sich in einen Pflichtbereich, einen Profilbereich und einen Wahlbereich.

  • Im Pflichtbereich (4 Module a 10 LP) belegen Sie die anwendungsorientierten Module "Dolmetschen in strafrechtlichen Verfahren ", "Dolmetschen in zivilrechtlichen Verfahren ", "Konferenzdolmetschen: Vorbereitungsstrategien und Umgang mit fachsprachlichen Vorträgen " sowie "Konferenzdolmetschen in internationalen Zusammenhängen ".
  • Im Profilbereich setzten Sie selbst Ihre eigenen Schwerpunkte und besuchen je ein forschungsbezogenes Modul ("Betreutes Forschen im Team") sowie ein weiteres gebärdensprachlinguistisches bzw. kulturwissenschaftliches Modul.
  • Im Wahlbereich (20 LP) haben Sie die Möglichkeit, frei nach Neigung und Interesse Module und Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der Fakultät für Geisteswissenschaften zu belegen. Der Wahlbereich dient der Stärkung ihrer interdisziplinären Kompetenzen. Sie erwerben Kenntnisse in anderen Fachdisziplinen und lernen dabei, über die Grenzen ihres eigenen Spezialgebiets hinaus zu denken.

Abschluss

Im letzten Semester des Masterprogramms, also in der Regel im vierten Fachsemester, wird das Abschlussmodul belegt. Es besteht aus einem Kolloquium (1 SWS / 1 LP), der Anfertigung einer ca. 80seitigen Masterarbeit (Bearbeitungszeit: fünf Monate; 24 LP), sowie einer 45minütigen mündlichen Abschlussprüfung (4 LP, inkl. Vorbereitungszeit). Bei der Berechnung der Endnote des Abschlussmoduls werden die Einzelleistungen mittels Leistungspunkten gewichtet. Die so ermittelte Endnote des Abschlussmoduls trägt mit einem Anteil von 25 % zur Gesamtnote des MA-Abschlusses bei. Die Ergebnisse der übrigen Modulprüfungen in Pflicht- und Profilbereich schlagen mit insgesamt 75 % in der Abschlussnote zu Buche.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Zulassung zum Master-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen ist

  • ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss einer deutschen oder international anerkannten ausländischen Hochschule im Fach Gebärdensprachdolmetschen
  • oder eine Anzahl von mindestens 60 LP im genannten Fach (oder äquivalente Leistungen) bei Vorliegen eines Hochschulabschlusses anderer Fachrichtung.
  • oder ein Hochschulabschluss anderer Fachrichtung verbunden mit dem Nachweis der bestandenen staatlichen Prüfung Gebärdensprachdolmetschen

Als zusätzliche Qualifikationen werden ausreichende Englischkenntnisse (Niveau: mindestens B2) erwartet.

Bewerbung

Anders als in den übrigen Masterstudiengängen der Fachbereiche SLM I+II werden in den beiden gebärdensprachlichen Masterstudiengängen (Gebärdensprachen und Gebärdensprachdolmetschen) neue Studierende jeweils zum Sommersemester aufgenommen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zu einem Masterstudiengang der Universität Hamburg über das zentrale Online-Bewerbungsportal. Die Bewerbungsfrist für die Zulassung zum Sommersemester 2011 beginnt voraussichtlich am 01. Dezember 2010 und endet am 15. Januar 2011.

Wenn Sie den Antrag online ausgefüllt und elektronisch verschickt haben, senden Sie bitte die notwendigen Unterlagen (z. B. Transcript of Records, ggf. Nachweis über Sprachkenntnisse) zusammen mit einem Ausdruck Ihrer Online-Bewerbung (per Post) an die im Bewerbungsportal genannte Anschrift.

Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch nicht über ein vollständiges BA-Zeugnis verfügen, können Sie sich auch mit einem vorläufigen Transcript of Records bewerben, in dem Ihre aktuelle Durchschnittsnote aufgeführt wird. Bitte legen Sie in diesem Falle den Bewerbungsunterlagen zusätzlich eine Bescheinigung des zuständigen Prüfungsausschusses bzw. Prüfungsamtes vor, aus der hervorgeht, dass für den erfolgreichen Studienabschluss nur noch Prüfungen ausstehen, die voraussichtlich zum Ende des laufenden Semesters stattfinden. In der Bescheinigung muss deutlich werden, dass auch die Gutachten der Abschlussarbeit bis dahin zu erwarten sind.

Kontakt

Prof. Dr. Renate Fischer
Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser (IDGS)
Bindersraße 34
20146 Hamburg
Telefon: 040 - 42838-6740
renate.fischer{a}sign-lang.uni-hamburg.de

Aktuelles
  • Uralische Sprachen in Hamburg! Zum Wintersemester startet das Masterprogramm Uralische Sprachen und Kulturen. Es richtet sich an AbsolventInnen der Finnougristik, der Skandinavistik und der Slavistik sowie der Allgemeinen Sprachwisseschaft. Weitere Infos zum Studiengang finden Sie hier.

  • Bin ich drin? Sie haben sich um einen Studienplatz beworben und warten auf eine Rückmeldung? Ab dem 24.08. finden Sie den entsprechenden Bescheid auf Ihrem Bewerberaccount in STiNE. Weitere Infos erhalten Sie im Campus Center.
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    Letzte Änderung: 26.04.2010
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