

Der anwendungsorientierte Masterstudiengang Gebärdensprachdolmetschen bietet die Möglichkeit einer Zusatzqualifikation als Gerichts- und KonferenzdolmetscherIn, der den an den Berufsstand gestellten hohen und wachsenden Erwartungen Rechnung trägt. Neben einer Vertiefung an sprach- und kulturwissenschaftlichen Fragestellungen entsprechend Ihrer Interessen bildet der Studiengang Sie dazu aus, professionell mit den komplexen Anforderungen, die bei Gericht und Konferenzen an Sie gestellt werden, umzugehen. Das Wichtigste in Kürze finden Sie Sie auf unserem Studiengangsflyer (PDF, 1,4 MB).
Das Studium des Masterstudiengangs Gebärdensprachdolmetschen dient dazu, GebärdensprachdolmetscherInnen für die Arbeitsbereiche Gerichtsdolmetschen und Konferenzdolmetschen zu qualifizieren. Hierzu sollen die notwendigen Arbeitstechniken sowie die theoretischen Grundlagen erworben werden.
Der Studiengang besteht aus dem Pflicht- und dem Profilbereich. Im Pflichtbereich wird angestrebt, auf der Grundlage einer Auseinandersetzung mit der spezifischen Sprachverwendung bei Gericht, den Abläufen bei Ermittlungsverfahren, den sprachlichen Besonderheiten von Fachvorträgen in beiden Arbeitssprachen sowie den Besonderheiten in der Vorbereitung die praktische Dolmetschkompetenz zur Einsatzfähigkeit bei Gericht und auf Konferenzen zu erwerben. Der Profilbereich eröffnet die Möglichkeit, in dieser noch jungen Disziplin eigene Forschungserfahrung bei der angeleiteten Bearbeitung individueller Fragestellungen in Projektkontexten zu machen.
Die Studierenden sollen Dolmetschkompetenz in den beiden Pflichtbereichen erwerben und dazu befähigt werden, translationswissenschaftliche Fragestellungen aus den oben genannten Bereichen zu bearbeiten. Die erfolgreich abgeschlossene Prüfung bescheinigt außerdem, dass die Studierenden einen soliden Überblick und einen souveränen Umgang mit Inhalten und Analysemethoden des Faches ebenso wie mit theoretischen Argumentationen gewonnen haben. Angestrebt wird die Befähigung zur Aufnahme eines Promotionsstudiums.
Der Masterstudiengang Gebärdensprachdolmetschen gliedert sich in einen Pflichtbereich, einen Profilbereich und einen Wahlbereich.
Im letzten Semester des Masterprogramms, also in der Regel im vierten Fachsemester, wird das Abschlussmodul belegt. Es besteht aus einem Kolloquium (1 SWS / 1 LP), der Anfertigung einer ca. 80seitigen Masterarbeit (Bearbeitungszeit: fünf Monate; 24 LP), sowie einer 45minütigen mündlichen Abschlussprüfung (4 LP, inkl. Vorbereitungszeit). Bei der Berechnung der Endnote des Abschlussmoduls werden die Einzelleistungen mittels Leistungspunkten gewichtet. Die so ermittelte Endnote des Abschlussmoduls trägt mit einem Anteil von 25 % zur Gesamtnote des MA-Abschlusses bei. Die Ergebnisse der übrigen Modulprüfungen in Pflicht- und Profilbereich schlagen mit insgesamt 75 % in der Abschlussnote zu Buche.
Voraussetzung für eine Zulassung zum Master-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen ist
Als zusätzliche Qualifikationen werden ausreichende Englischkenntnisse (Niveau: mindestens B2) erwartet.
Anders als in den übrigen Masterstudiengängen der Fachbereiche SLM I+II werden in den beiden gebärdensprachlichen Masterstudiengängen (Gebärdensprachen und Gebärdensprachdolmetschen) neue Studierende jeweils zum Sommersemester aufgenommen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zu einem Masterstudiengang der Universität Hamburg über das zentrale Online-Bewerbungsportal. Die Bewerbungsfrist für die Zulassung zum Sommersemester 2011 beginnt voraussichtlich am 01. Dezember 2010 und endet am 15. Januar 2011.
Wenn Sie den Antrag online ausgefüllt und elektronisch verschickt haben, senden Sie bitte die notwendigen Unterlagen (z. B. Transcript of Records, ggf. Nachweis über Sprachkenntnisse) zusammen mit einem Ausdruck Ihrer Online-Bewerbung (per Post) an die im Bewerbungsportal genannte Anschrift.
Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch nicht über ein vollständiges BA-Zeugnis verfügen, können Sie sich auch mit einem vorläufigen Transcript of Records bewerben, in dem Ihre aktuelle Durchschnittsnote aufgeführt wird. Bitte legen Sie in diesem Falle den Bewerbungsunterlagen zusätzlich eine Bescheinigung des zuständigen Prüfungsausschusses bzw. Prüfungsamtes vor, aus der hervorgeht, dass für den erfolgreichen Studienabschluss nur noch Prüfungen ausstehen, die voraussichtlich zum Ende des laufenden Semesters stattfinden. In der Bescheinigung muss deutlich werden, dass auch die Gutachten der Abschlussarbeit bis dahin zu erwarten sind.
Prof. Dr. Renate Fischer
Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser (IDGS)
Bindersraße 34
20146 Hamburg
Telefon: 040 - 42838-6740
renate.fischer{a}sign-lang.uni-hamburg.de