Neue Gebührenordnung ab 01.04.16
1. April 2016, von Angelika Brauns

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Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat eine neue Gebührenordnung für Wissenschaftliche Bibliotheken erlassen. Für die meisten Nutzerinnen und Nutzer der Bibliotheken ändert sich im Alltag nichts. Sie erhalten 3 Tage vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerungsmail zur rechtzeitigen Rückgabe oder Verlängerung.
Nach abgelaufener Leihfrist erhalten Sie ab 1.4. pro ausgeliehener Medieneinheit gestaffelte kostenpflichtige Mahnungen:
- ab dem 1. Tag mit der ersten Mahnung: 1,- €
- nach Ablauf einer Woche mit der zweiten Mahnung : 2,- € zusätzlich (insgesamt 3,- €/Medium)
- nach Ablauf von zwei Wochen mit der dritten Mahnung: 5,- € zusätzlich (ab jetzt wäre Ihr Nutzerkonto gesperrt) (insgesamt 8,- €/Medium)
- nach Ablauf von vier Wochen: 10,- € zusätzlich (insgesamt 18,- €/Medium)
Im Vergleich zum vorherigen Verfahren erhöht sich die Gebühr bei zwei überzogenen Wochen von 2 € auf 3 €. Ihre Gebührenschuld ist sofort bei Versendung einer Mahnung auf Ihrem Konto sichtbar. Maximal fallen zukünftig 18,- € Gebühren pro Medieneinheit an (statt bisher 25,- €).
Die Vormerkgebühren von 0,80 €/Medium bleiben unverändert.
Weitere Informationen zur Gebührenordnung finden Sie hier:
http://blog.sub.uni-hamburg.de/?p=19837