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Aktuelle Regelung für die Durchführung von mündlichen Abschlussprüfungen
4. Mai 2020, von Marco Hansen
Ab sofort gelten für die Durchführung von mündlichen Abschlussprüfungen die folgenden Bestimmungen aus der 5. Dienstanweisung des Universitätspräsidenten:
Prüfungen sollen grundsätzlich digital durchgeführt werden.
Bei der individuellen mündlichen Prüfung einer einzelnen Person kann im Einvernehmen zwischen dem Prüfling und den Prüfenden die Prüfung auch in Präsenz erfolgen, wenn die Durchführung in digitaler Form nicht möglich ist. Dabei sind unbedingt die verbindlichen Vorgaben des Gesundheitsschutzes unter Berücksichtigung der Hinweise zur Durchführung von Versammlungen einzuhalten.