Auslandssemester
Die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) für den Master-Studiengang Osteuropastudien sehen einen einsemestrigen Auslandsaufenthalt in einem Land der Zielregion als obligatorischen Bestandteil des Studiums vor. Im Rahmen der Regelstudienzeit sollte der Auslandsaufenthalt für das 3. Fachsemester geplant werden.
In der Regel wird dieser Auslandsaufenthalt als ein Studienaufenthalt an einer auswärtigen Universität absolviert. Hierfür stehen mit Erasmus Plus und dem Zentralaustausch der Universität Hamburg Förderprogramme zur Verfügung.
Die Förderprogramme werden von der Abteilung für Internationales der Universität Hamburg betreut, dort erhalten Sie Auskunft und Beratung rund um Ihren Auslandsaufenthalt, zur Beantragung finanzieller Förderung und zu möglichen Gast-Universitäten.
Es ist ebenfalls möglich, den obligatorischen Auslandsaufenthalt für ein Praktikum in einem Land der Zielregion zu nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Ergänzenden Hinweisen zum Auslandssemester und zur Anerkennung von Praktika für das Auslandssemester. Auch für Praktika gibt es Fördermöglichkeiten, zu denen das Team Internationales berät.
Bitte beachten Sie unbedingt die Termine zur Beantragung finanzieller Förderung.
Gibt es Ausnahmeregelungen zum Auslandsaufenthalt?
Ersatzleistungen sind nur im Rahmen bestehender Learning Agreements und bei besonderen Lagen im Einzelfall möglich.
In welches Land kann ich reisen und was muss ich beachten?
Der Auslandsaufenthalt soll in einem Land der Zielregion stattfinden. Sie sollten den Ort und die örtlichen Partner (Gastuniversität, Praktikumsgeber) so auswählen, dass sich die dort erschließenden Möglichkeiten in Ihr Studium, die von Ihnen gewählten Studienschwerpunkte sowie die geplante Master-Arbeit thematisch gut einbringen lassen. Bei der Auswahl des Ortes und der Partnerinstitution kommt es also in erster Linie auf die inhaltliche und kulturelle Passung zu Ihrem Studium und zu Ihren beruflichen Plänen an. Nutzen Sie insbesondere bestehende Erasmus-Plus-Partnerschaften und Partnerschaften in den Förderprogrammen der Universität Hamburg für Ihre Planungen.
Wenn Sie in einem Land der Zielregion beheimatet sind, empfehlen wir dringend, als Zielland ein anderes Land, nicht Ihr Heimatland, auszuwählen, vorzugsweise das Land, in dem Sie die zweite Sprache ausbauen. Der Auslandsaufenthalt soll dazu beitragen, dass Sie Ihre Kenntnisse und Vernetzungen in der Region verbreitern.
Für die Universität Hamburg gelten für Reisen ins Ausland generell die Einschränkungen entsprechend den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Darüber hinaus sind die wissenschaftlichen Kooperations- und Reise-Beschränkungen, die durch den Krieg in der Ukraine bedingt sind, zu beachten. Die Universität Hamburg hat sich den Empfehlungen der Allianz der Wissenschaftsorganisationen angeschlossen und die Kooperationsbeziehungen zu russischen Einrichtungen bis auf weiteres ausgesetzt. Bei geplanten Reisen ins Baltikum und nach Ostpolen nehmen Sie bitte unbedingt vorher die Beratungsmöglichkeiten der Abteilung Internationales und der Osteuropastudien (Dr. Marina Gerber, Prof. Tippner, Prof. Rüthers) in Anspruch.
Wegen des Kriegs in der Ukraine kann ich nicht wie geplant nach Russland bzw. in die Ukraine reisen – kann ich mein Auslandssemester verschieben?
In den FSB ist das Auslandssemester regulär als drittes Fachsemester vorgesehen. Soweit andere Faktoren nicht entgegenstehen, können Sie das Auslandssemester verschieben. Da jedoch in keiner Weise absehbar ist, wie sich die Situation entwickeln wird, raten wir dringend dazu, alternative Austauschmöglichkeiten in vom Krieg nicht direkt betroffene Länder der Zielregion wahrzunehmen.
Kann ich ein Praktikum als Auslandssemester anerkennen lassen?
Studienfachnahe Praktika im Land der Zielregion, die während des Master-Studiums absolviert werden, sind unter bestimmten Bedingungen als Auslandssemester anerkennungsfähig. Bitte setzen Sie sich mit der Studiengangskoordination in Verbindung, um Einzelheiten bezüglich der Bewerbung und Anrechenbarkeit zu besprechen. Bei Praktika, die wenig Gelegenheit geben, die Kompetenzen in der Zielsprachen zu vertiefen oder bei denen die wissenschaftliche Qualifikation nicht in der notwendigen Tiefe nachgewiesen werden kann, müssen evtl. zusätzlich zum Praktikum vertiefende Sprachlehrveranstaltungen oder wissenschaftliche Fachveranstaltungen belegt werden. Näheres regelt das Learning Agreement. Eine Bescheinigung über Pflichtpraktikum für Ihre Bewerbungen können Sie bei der Studiengangskoordinatorin erhalten.
Voraussetzung für die Anerkennung von Praktika ist der vorherige Abschluss eines Learning Agreements sowie die Abgabe eines ca. 15-seitigen Praktikumsberichts (s. Anforderungen an den Praktikumsbericht).
Praktika, die vor der Aufnahme des Master-Studiums absolviert wurden, können i.d.R. nicht anerkannt werden.
Wo finde ich Beratung?
Fragen, die über diese Hinweise nicht abgedeckt werden, klären Sie bitte im Beratungsgespräch mit der Fachstudienberaterin Dr. Marina Gerber oder durch Anfrage an den für Beratungen zu Auslandsaufenthalten Studierender zuständigen Stellen der UHH (Team Internationales). Das Team Internationales führt regelmäßig Beratungsveranstaltungen durch. Jeden Winter findet die Informationsveranstaltung "Ab ins Ausland" der Fachschaft Slavistik statt, in der Sie sich mit anderen Studierenden und Absolvent:innen vernetzen und austauschen können. Informaieren Sie sich auf den Internetseiten der Osteuropastudien (Aktuelles) und des Instituts für Slavistik.
Zur Vereinbarung eines Termins mit der Fachstudienberaterin Osteuropastudien
Ergänzende Hinweise zum Auslandssemester und zur Anerkennung von Praktika für das Auslandssemester