Im fachspezifischen Wahlbereich muss das Wahlpflichtmodul 2. Slavine (FW-SLA) fachnah belegt werden, wobei die Sprache wählbar ist:
a) Studierende mit den Sprachprofilen Fremd- oder Herkunftssprache belegen das Modul SLA 3.1a als „Sprachpraxis 2. Slavine“ (Wahlpflicht BKMS/Polnisch/Russisch/Tschechisch und weitere slavische Sprachen im Einführungsbereich nach Angebot). Hier ist aus dem Angebot des Instituts für Slavistik frei eine weitere slavische Sprache zu wählen. Das Einführungsmodul, bestehend aus Einführung Ia und IIa, ist in der gewählten zweiten Slavine im Umfang von 18 LP abzuschließen
b) Von Studierenden mit dem Sprachprofil Muttersprache sind Lehrveranstaltungen in der slavistischen Fachwissenschaft und/oder weiterführende sprachpraktische Veranstaltungen in der gewählten zweiten Slavine im Umfang von 18 LP zu belegen, die nicht bereits im Rahmen des Hauptfachcurriculums absolviert worden sind. Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kreditiert. Sprachlehrveranstaltungen werden den ausgewiesenen Leistungspunkten entsprechend kreditiert. Veranstaltungen, die hierfür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle FW-SLA gekennzeichnet.
Im Fachspezifischen Wahlbereich (SLA-WB) kann darüber hinaus aus folgenden Optionen im Umfang von maximal 12 LP in beliebiger Kombination auch mit fachübergreifenden Möglichkeiten gewählt werden:
c) Teilnahme an ergänzenden Lehrveranstaltungen des Faches, die nicht bereits im Rahmen des Hauptfachcurriculums absolviert worden sind. Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kreditiert. Sprachlehrveranstaltungen werden den ausgewiesenen Leistungspunkten entsprechend kreditiert. Veranstaltungen, die hierfür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle SLA-WB gekennzeichnet.
d) Teilnahme an studentischen Seminaren, die im Rahmen eines studentischen Lehrprojekts (siehe Option i) angeboten werden. Der erfolgreiche Abschluss wird mit drei Leistungspunkten kreditiert. Studentische Seminare tragen die Modulsigle SLA-WB.
e) Teilnahme als Zuhörerin bzw. Zuhörer an mehrtägigen Fachkonferenzen, wissenschaftlichen bzw. fachnahen Workshops und wissenschaftlichen Vortragsreihen – die Teilnahme wird mit zwei Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
f) Teilnahme an einer fachnahen Summerschool oder Summeruniversity im In- oder Ausland nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals. Die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von den ECTS-Angaben der Veranstalter bzw. der Dauer des Auslandsaufenthalts gemäß § 4 Absatz 3 PO B.A; die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
g) Studentisches fachwissenschaftliches Projekt, das auch fachübergreifend gestaltet sein kann; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende ein fachwissenschaftliches Projekt durchführen. Dies beinhaltet die Bearbeitung eines selbstgewählten Themas, das nicht aus einem Seminar hervorgehen muss oder das Seminarthema nur am Rande behandelt und nicht die Form einer klassischen Hausarbeit annehmen muss. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert und kann durch einen Beitrag auf der Homepage des Fachbereiches den Angehörigen der Fachbereiche Sprache, Literatur und Medien I+II zugänglich gemacht werden. Eine Publikation in einem fachwissenschaftlichen Publikationsorgan kann entsprechend verlinkt werden; über die Eignung als studentisches fachwissenschaftliches Projekt entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals.
h) Studentisches Lehrprojekt; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende einzeln oder als Team (2-3 Personen) ein Lehrprojekt durchführen. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung des studentischen Lehrprojekts entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals; bei Eignung werden die Veranstaltungen in das Modul Fachspezifischer Wahlbereich aufgenommen und können von Kommilitoninnen und Kommilitonen besucht werden. Die Durchführung mit einer Mindesteilnehmerzahl von fünf Teilnehmern wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert.
i) Auslandsstudium im zielsprachigen Raum (gewähltes Profil oder 2. Slavine) die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von der Dauer des Auslandsstudiums gemäß § 4 Absatz 3 PO B.A. oder den vor Ort vergebenen Leistungspunkten.
j) Auslandspraktikum im zielsprachigen Raum mit Praktikumsbericht in der Zielsprache. Die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von der Dauer des Praktikums gemäß § 4 Absatz 3 PO B.A., die Dauer ist durch Praktikumsvertrag oder Praktikumszeugnis und im Ausland durch entsprechende landesübliche Dokumente zu belegen.
k) Sprachkurs im zielsprachigen Ausland. Die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von der Dauer des Auslandsstudiums gemäß § 4 Absatz 3 PO B.A. oder den vor Ort vergebenen Leistungspunkten.
l) . Lehrveranstaltungen und Studentische Seminare der Fachbereiche SLM I und II, die für den Wahlbereich SLM freigegeben sind; hierunter fallen auch fachübergreifende Methodenseminare und Lehrveranstaltungen zu Schlüsselkompetenzen und zur Berufsfelderkundung – Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kreditiert. Sprachlehrveranstaltungen werden entsprechend den Leistungspunkten kreditiert, die das Fach für sie ausweist. Veranstaltungen, die hierfür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle SLM-WB gekennzeichnet.
m) Mitarbeit bei den Produktionen der University Players – die Teilnahme wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung der Produktionsleitung zu belegen.
n) Teilnahme an einer Exkursion. Die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von der Dauer der und Arbeitsaufwand für die Exkursion.