Informationen zur Anerkennung von Praktika (Institut für Medien und Kommunikation)
FAQ
FAQ rund um das Praktikum für Studierende der Medienwissenschaft
Ich möchte durch ein Praktikum Leistungspunkte für den Fachspezifischen Wahlbereich sammeln – was muss ich dabei beachten?
Ein Praktikum ist dann anrechnungsfähig, wenn
- die Tätigkeit einen akademischen Bezug erkennen lässt,
- es mindestens sechs Wochen / 240 Arbeitsstunden umfasst,
- es bei Teilzeit mindestens 20 Stunden die Woche und 240 Arbeitsstunden umfasst,
- ein Praktikumszeugnis vorgelegt wird, aus dem Tätigkeit, Zeitraum und Stundenumfang hervorgehen. Auch bei einer Tätigkeit in Vollzeit sei bitte der Hinweis „Vollzeit“ mit im Zeugnis aufgeführt.
Welche Tätigkeiten fallen unter den „akademischen Bezug“?
Die klassischen Aufgabenfelder für Studierende der Geisteswissenschaften sind z.B. Medienberufe (Film, Fernsehen, Hörfunk, Internet), Verlagswesen, Theater-, Musik und Kulturmanagement, Eventmanagement, Marketing, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Stiftungen und Non-Profit-Organisationen, Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung, sprachmittlerische Tätigkeiten, Personalwesen, Unternehmensberatung, Wirtschaft, Einkauf, Vertrieb und einige mehr.
Praktika in einem dieser Bereiche werden in der Regel problemlos anerkannt, manchmal (selten) gibt es Grenzfälle (z.B. Kopierdienste in einer Verlagsredaktion). Sollten Sie unsicher sein im Hinblick auf den „akademischen Bezug“, melden Sie sich gern.
Sind auch andere Tätigkeiten als Praktika anerkennbar?
Ja, neben Praktika sind auch studiengangsbezogene Tätigkeiten, wie z.B. Werkstudierendentätigkeiten, anerkennbar. Sollten Sie sich eine solche Tätigkeit anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung der Medienwissenschaft.
Kann ich mir auch ein Praktikum anerkennen lassen, das vor Studienbeginn absolviert wurde?
Ein mindestens dreimonatiges Praktikum mit fachlichem Bezug, das vor dem Studium absolviert wurde, kann nach einer Begutachtung anerkannt werden.
Wie berechnet sich die Leistungspunktevergabe?
30 Arbeitsstunden ergeben einen Leistungspunkt (LP). Bei einem Vollzeitpraktikum (40 Stunden) von sechs Wochen ergibt sich: 6 x 40 Std. = 240 Std. / 30 = 8 LP.
Ein dreimonatiges Vollzeit-Praktikum (13 Wochen) wird als Komplettanerkennung für den fachspezifischen Wahlbereich gewertet und wird mit 30 LP anerkannt.
Wie viele Leistungspunkte kann ich maximal durch Praktika sammeln?
30, also die für die Komplettanerkennung im Fachspezifischen Wahlbereich
Kann ich mir mehrere Praktika anrechnen lassen?
Ja, das ist möglich. Dabei wird wie folgt gerechnet:
Fall 1:
Zwei Praktika von sechs Wochen Länge: 6 x 40 Std. = 240 Std. / 30 = 8 LP x 2 = 16 LP
Fall 2:
Ein Praktikum von sechs Wochen und ein Praktikum von sieben (oder länger) Wochen:
Es sind die 13 Wochen erreicht, die für die Komplettanerkennung notwendig sind. Es werden 30 Leistungspunkte anerkannt.
Kann ich ein Praktikum splitten?
Siehe vorherige Frage.
Kann ich ein Teilzeitpraktikum machen?
Ja. Mindestens 20 Stunden pro Woche und 240 Stunden insgesamt sind dabei das Minimum.
Können die Leistungspunkte auch im Studium Generale anerkannt werden?
Nein.
Welche Unterlagen reiche ich zur Anerkennung ein?
- den Praktikumsbericht
- das Praktikumszeugnis
- den Antrag auf Anerkennung
- Bescheinigung über den Umfang der geleisteten Stunden pro Woche (sofern diese Information nicht bereits im Zeugnis ausgewiesen wurde): "... bestätigen, dass das Praktikum von ... in der Zeit von ... bis ... in Vollzeit/im Umfang von ... Stunden pro Woche durchgeführt wurde."
Wo reiche ich die Unterlagen am Ende ein?
Unterlagen für die Anerkennung eines Praktikums senden Sie per Mail an den Praktikumsbeauftragten des IMK. Unterlagen für die Anerkennung von Werkstudierendentätigkeiten senden Sie an das Geschäftszimmer des IMK.
Was soll der Praktikumsbericht beinhalten?
Sie können sich hierfür an unserem Leitfaden orientieren. Ein Bericht umfasst üblicherweise ca. zehn Seiten. Neben dem Beschreiben Ihrer Erfahrungen geht es insbesondere darum, einen Bezug zwischen Studieninhalten und den Anforderungen im Praktikum herzustellen: Welche Erkenntnisse und Kompetenzen, die ich im Studium gewonnen habe, konnten wie angewendet werden? Dieses Reflektieren ist der produktiv-wissenschaftliche Anteil Ihres Berichts. Um diesen deutlich zu machen, empfehlen wir für diesen Teil eine eigene Überschrift.
Ich möchte das Praktikum während des Semesters machen – soll ich ein Urlaubssemester dafür beantragen?
Diese Frage müssen Sie für sich selbst beantworten, da sie in hohem Maße auch Ihre Lebensplanung betrifft. Prüfungsrechtlich haben Sie durch ein Urlaubssemester keine Vor- oder Nachteile. Allerdings kann diese Frage Relevanz für andere Bereiche haben, wie z.B. die Regelstudienzeit und evtl. damit verbunden auch für Ihre BAföG-Förderung.
Ich habe mir bereits ein Praktikum anerkennen lassen und möchte nun noch ein weiteres absolvieren. Kann ich damit meine bisherige Leistung auch nachträglich noch erweitern?
Ja, das ist möglich.
Werden auch Praktika im Betrieb meiner Eltern bzw. in Selbstständigkeit anerkannt?
Nein.
Kann ich das Praktikum im Ausland machen?
Ja, das ist möglich.
Muss ich das Praktikum vorher beantragen?
Eine formelle Anmeldung ist nicht vorgesehen, oft werden die Beratenden allerdings im Vorfeld von Studierenden aufgesucht. Die am häufigsten gestellten Fragen sind auf dieser Seite zusammengefasst, insbesondere die erste Frage der FAQ sei hier noch einmal hervorgehoben.
Darf das Praktikum bezahlt werden?
Ja. Wir freuen uns, wenn neben dem Lerngewinn auch noch ein finanzieller für Sie dabei ist.
Kann mir die Universität einen Praktikumsvertrag unterzeichnen?
Nein.
Darf ich noch Seminare im Fachspezifischen Wahlbereich belegen, wenn ich schon alle Leistungspunkte durch ein Praktikum dort abgedeckt habe?
Sehr gern.
Wo finde ich Praktikumsplätze, die für Geisteswissenschaftler/-innen geeignet sind?
Unter Agora wird von der Arbeitsstelle Studium und Beruf die Praktikumsbörse für Studierende der Geisteswissenschaften mit aktuellen Praktikumsausschreibungen gepflegt. Eine Sammlung von Internetlinks und Informationen auf der Webseite der AStuB unterstützen Sie zusätzlich bei der Orientierung und Suche.
An wen wende ich mich, wenn ich noch Fragen zum Praktikum habe?
Ihren Ansprechpartner finden Sie hier.
Anforderungen an den Praktikumsbericht
Anforderungen an den Praktikumsbericht
Inhaltliche Anforderungen
Der Praktikumsbericht wird nach erfolgreicher Beendigung des Praktikums angefertigt. Der Bericht soll die selbstständige Auseinandersetzung mit den Erfahrungen im Rahmen des Praktikums leisten. Folgende Leitfragen können zur Orientierung dienen.
Einleitung
Was haben Sie ursprünglich von dem Praktikum erwartet? Was wollten Sie erfahren, welche Tätigkeiten wollten Sie ausüben?
Was waren Ihre Ansprüche an das Praktikum und Ihre Motivation für das gewählte Praktikum/Unternehmen?
Beschreiben Sie die Kontaktaufnahme und den Ablauf der Bewerbungsphase. Hatten Sie mehrere Gespräche/Angebote? Hat sich der Bewerbungsverlauf einfach oder schwierig gestaltet?
Machen Sie Angaben zur Dauer des Praktikums, zum Arbeitszeitraum sowie zum Praktikumsgeber (Branche, Name, Sitz, Größe des Unternehmens).
Bei einem Auslandspraktikum: Gab es die Gelegenheit, einen Sprachkurs zu besuchen? Welchen?
Hauptteil
Beschreiben Sie das Berufsfeld, in dem Sie das Praktikum absolviert haben. Welche Anforderungen werden an Mitarbeiter in diesem Tätigkeitsfeld gestellt?
Welche Anforderungen wurden an Sie gestellt und wie haben Sie diese bewältigt? Welche Fähigkeiten (Fachwissen und Schlüsselqualifikationen) waren besonders gefordert?
Welche Tätigkeiten haben Sie während des Praktikums wahrgenommen? Haben Sie überwiegend hospitiert, waren Sie planerisch, recherchierend oder organisatorisch tätig, in Projekte eingebunden, hatten Sie Leerlauf?
Wie bewerten Sie die Betreuungssituation? Wurden Sie eingearbeitet, waren Sie in das Team eingebunden, hatten Ansprechpartner, einen eigenen Arbeitsplatz?
Traten Schwierigkeiten durch fehlendes Wissen, durch das Arbeitspensum oder mit Kolleginnen/Kollegen auf? Wie haben Sie diese Probleme gelöst?
Wie bewerten Sie das Gefühl, als Praktikant/-in zu arbeiten im Vergleich zum Studienalltag?
Bei einem Auslandspraktikum: Welche Einsichten haben Sie bezüglich der Arbeitswelt in der Zielregion erhalten? In welchem Verhältnis stehen diese zu Ihren Erwartungen? Welche interkulturellen Erfahrungen haben Sie gemacht? Gab es Sprachbarrieren?
Fazit
Wenn Sie Ihre ursprünglichen Erwartungen mit den tatsächlich gemachten Erfahrungen vergleichen, inwieweit hat das Praktikum zur weiteren Studien- und Berufswahl beigetragen? Was war anders, was hat sich bestätigt?
Hat Sie das Praktikum motiviert und neue Perspektiven eröffnet oder wurden Sie durch die Praxiserfahrungen hinsichtlich Ihrer Berufswahl entmutigt?
Wie würden Sie das Praktikum insgesamt bewerten? Was hat Ihnen gut, was überhaupt nicht gefallen?
Haben sich durch das Praktikum Möglichkeiten zur weiteren Zusammenarbeit, wertvolle Kontakte etc. ergeben? Wie möchten Sie diese Kontakte in Zukunft nutzen?
Inwieweit ist Ihr Studium für das Berufsfeld nützlich?
Welche Erkenntnisse und Kompetenzen, die ich im Studium gewonnen habe, konnten wie angewendet werden?
In welchen Bereichen (IT-Kenntnisse, Sprachen, weitere Schlüsselqualifikationen) haben Sie Defizite bei sich entdeckt, die durch das Studium geschlossen werden sollten?
Was können/möchten Sie außerhalb des Studiums tun, um sich weiter für das Berufsfeld zu qualifizieren/Ihre Berufsperspektiven zu erweitern?
Welche Schlüsse ziehen Sie hinsichtlich der Planung, Organisation und des Nutzens von Auslandsaufenthalten?
Formale Anforderungen
- Beschreibung des Arbeitgebers (Organisation, Aufgaben/Dienstleistungen, ggfs. Einbindung in ein größeres Netzwerk)
- Darstellung der eigenen Tätigkeit während des Praktikums
- Herstellen eines Bezugs zwischen Studieninhalten und erlebten Anforderungen im Praktikum, eigenes Fazit (Während einige Anteile Ihres Berichts deskriptiver Art sein werden, sind dieses die Anteile, bei denen Sie produktiv-wissenschaftlich reflektieren. Wir empfehlen, diese Teile nicht zu knapp zu halten und mit eigenen Überschriften zu kennzeichnen.)
- korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung
- Nummerierung der Seiten
- Umfang ca. 10 Seiten
Hinweis für Praktika, die vor Studienbeginn absolviert wurden: Wenn Sie ein Praktikum anerkennen lassen wollen, das Sie vor dem Beginn Ihres Studiums absolviert haben, verändert sich die Perspektive bei den hier vorgestellten Leitfragen. Sie fragen dann nicht mehr, welches Wissen und welche Kompetenzen Sie im Studium erlernt und dann im Praktikum angewendet haben, sondern stellen Bezüge zwischen den damaligen Tätigkeiten und den jetzt erlernten Theorie- und Themenschwerpunkten Ihrer Lehrveranstaltungen her. Mit dieser veränderten Perspektive können die hier vorgestellten Fragen weiterhin zur Orientierung dienen.