Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten NotlagenBundesministeriums für Bildung und Forschung
16. Juni 2020, von Team LASt

Foto: © Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Anträge seit Dienstag, 12:00 Uhr über www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de möglich
- Antragstellung über die Studenten- und Studierendenwerke vor Ort
- Bearbeitung der Anträge voraussichtlich erst ab 25. Juni möglich
Seit Dienstag können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragen.
Der Zuschuss von bis zu 500 Euro kann jeweils in den Monaten Juni, Juli und August 2020 online beantragt werden. Alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind antragsberechtigt, aus dem In- wie Ausland, unabhängig von Alter oder Semesterzahl.
Die Zuschüsse werden von den Studenten- und Studierendenwerken ausgezahlt. Das Antrags-Tool steht seit Dienstag, 16. Juni 2020, 12:00 Uhr zur Verfügung. Da parallel noch das offizielle bundesweit einheitliche Online-Portal zur Bearbeitung der Anträge programmiert und den Studenten- und Studierendenwerken zur Verfügung gestellt wird, können die Auszahlungen voraussichtlich erst ab dem 25. Juni 2020 veranlasst werden.
Über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de haben die Studierenden Zugriff auf den Antrag und erhalten weiterführende Informationen zu Voraussetzungen, Fristen und einzureichenden Unterlagen.
BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
- Telefon: 0800 26 23 003
- E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de
- Antworten auf die wichtigsten Fragen:
https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html