Beauftragte
Studienfachberatung / Anerkennung von Leistungen für den fachspezifischen Wahlbereich
- Prof. Dr. Joan Kristin Bleicher (Bachelor- und Master-Beauftragte am IMK; zuständig für Anerkennung von Leistungen für den fachspezifischen Wahlbereich)
- Prof. Dr. Kathrin Fahlenbrach (zuständig für Anerkennung von Leistungen für den fachspezifischen Wahlbereich)
Anerkennung von Praktika für den fachspezifischen Wahlbereich (B.A.)
Christoph Fittschen, M.A., Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Arbeitsstelle Studium und Beruf
Ausführliche Informationen rund um die Anerkennung von Praktika
Anerkennung von Leistungen für das Studium Generale
Für Anerkennungen von Leistungen für das Studium Generale ist das Studienbüro Sprache, Literatur, Medien (SLM ) zuständig.
Förderdozent/-in für BAFöG
Hauptamtlich: Prof. Dr. Joan Bleicher
Stellvertreterin: Prof. Dr. Kathrin Fahlenbrach
Auslandsaufenthalte
Über Erasmus und andere Programme informiert Prof. Dr. Jannis Androutsopoulos.
Vertrauensdozent/-in
Die Vertrauensdozentin bzw. der Vertrauensdozent für Lehrangelegenheiten dient als Ansprechpartner für Studierende bezüglich der Lehre und Lehrpersonen. Studierenden soll bei konkreten Problemen die Möglichkeit gegeben werden, diese in einem persönlichen Gespräch zu lösen, bzw. Hilfestellung bei der Lösung zu erhalten. Die Vertrauensdozentin bzw. der Vertrauensdozent fungiert bei der Konfliktlösung als Vermittler.
Die aktuelle Vertrauensdozentin: Prof. Dr. Kathrin Fahlenbrach; Sprechstunde per Online-Eintragung über die Seite Sprechstunden
Die Vertrauensdozentin/der Vertrauensdozent wird immer im Wintersemester durch den FSR MuK für ein Jahr gewählt. Sie/er übt ihr/sein Amt freiwillig und ehrenamtlich aus.
Idealer Problemlösungsablauf:
- Sie haben ein konkretes Problem mit der Lehre in einer Veranstaltung oder einer Lehrperson.
- Sie versuchen, das Problem mit der Lehrperson direkt im persönlichen Gespräch zu klären, z.B. in der Sprechstunde.
- Falls dieser Klärungsversuch für Sie unbefriedigend verläuft, wenden Sie sich per E-Mail an die Vertrauensdozentin/den Vertrauensdozenten und bitten sie um ein persönliches Gespräch. Weiterhin ist es bei Bedarf möglich, dass hierbei ein FSR-Mitglied oder eine Kommilitonin/ein Kommilitone unterstützend anwesend ist.
- In einem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Probleme zu erklären. Dabei können Sie sich sicher sein, dass die Inhalte des Gesprächs den Raum nicht verlassen.
- Falls die erarbeiteten Lösungsansätze nicht ausreichend sind, kann auch ein gemeinsames Treffen mit der betroffenen Lehrperson stattfinden. Hier treten die Vertrauensdozent/der Vertrauensdozent als Vermittler auf. Auch in diesem Gespräch kann auf Wunsch ein FSR-Mitglied bzw. ein Kommilitone/eine Kommilitonin anwesend sein.
Was gehört NICHT in den Aufgabenbereich der Vertrauensdozent/innen? Alles fernab der Lehre am IMK: BAFöG, STiNE, Nebenfach, Einkläger, psychologische Beratung usw. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an die zuständigen Stellen.