Auslandssemester
Aufgrund der corona-bedingten Reiseeinschränkungen ist die Wahrnehmung von Auslandssemestern zur Zeit nicht ungehindert möglich.
Für die Universität Hamburg gelten für Reisen ins Ausland nach wie vor die Einschränkungen entsprechend den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Wenn Sie auf eigene Gefahr in Länder reisen, für die eine corona-bedingte Reisewarnung besteht, beachten Sie bitte die an der Universität Hamburg geltenden Bestimmungen für Reiserückkehrer (Coronabestimmungen für Reisen).
Studierende, die ein Auslandssemester für das Wintersemester 2020/21 oder das Sommersemester 2021 geplant hatten und dieses corona-bedingt nicht wie geplant wahrnehmen können oder wollen, sollten das Auslandssemester wenn möglich verschieben. Ausführliche Informationen zu Sonderregelungen für Auslandsaufenthalte (Erasmus) gibt die Abteilung Internationales (Informationsseite der Abteilung Internationales). Anträge auf Finanzierung stellen Sie bitte wie gewohnt zu den ausgeschriebenen Terminen. Förderungsbescheide, die wegen Covid-19 nicht zum geplanten Reise-Termin ausgezahlt werden können, können i.d.R. zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrem Mittelgeber, den Sie bitte unbedingt kontaktieren sollten, wenn sich Ihre Reiseplanungen ändern.
Studierende, die aufgrund Ihrer Studienplanung das geplante Auslandssemester nicht verschieben können, können in Absprache mit der Studiengangsleitung eine Äquivalenzleistung erbringen. Hierzu wird im Vorfeld ein Learning Agreement abgeschlossen.
Bitte setzen Sie sich vorab mit der Studiengangskoordinatorin(sabine.lambert"AT"uni-hamburg.de) in Verbindung. Wir beraten Sie gerne über mögliche Äquivalenzleistungen.
Ausschreibungen Studentischer Projekte als Äquivalenzleistung für das Auslandssemester (SoSe21)
Bis zum 17.03.2021 können Sie sich für die Teilnahme an einem der aktuell ausgeschriebenen Studentischen Projekte bewerben, die als Äquivalenzleistung für das Auslandssemester anerkannt werden. Sie finden die Ausschreibung unter "Aktuelles" auf unserer Homepage.
Veranstaltungen als Äquivalenzleistung im Lehrveranstaltungsangebot der Osteuropastudien
Im aktuellen Lehrangebot für das SoSe 2021 finden Sie einige Veranstaltungen, die als Äquivalenzleistung anerkannt werden.
Sprachlehrveranstaltungen als Äquivalenzleistung
Vertiefende Sprachlehrveranstaltungen können im Umfang von bis zu 10 LP auf das Auslandssemester angerechnet werden. Bitte informieren Sie sich im Sprachlehrangebot der UHH und oder von Universitäten in der Zielregion (digitale Kurse mit Teilnahme aus dem Homeoffiche können anerkannt werden) und besprechen Sie in der Studienberatung, ob die von Ihnen gewählten Kurse als Äquivalenzleistung anerkennungsfähig sind; anerkennungsfähige Kurse werden im Learning Agreement eingetragen.
Praktika als Äquivalenzleistung für das Auslandssemester
Praktika im In- und Ausland sind, wenn sie ausreichend fachbezogen sind, als Äquivalenzleistung anerkennungsfähig. Bitte setzen Sie sich mit der Studiengangskoordination in Verbindung, um Einzelheiten bezüglich der Bewerbung und Anrechenbarkeit zu besprechen. Bei Praktika, die über keinen Sprachbezug zu einer der Zielsprachen verfügen oder wenig wissenschaftlichen Bezug aufweisen, müssen evtl. zusätzlich zum Praktikum vertiefende Sprachlehrveranstaltungen oder wissenschaftliche Fachveranstaltungen belegt werden. Eine Bescheinigung über Pflichtpraktikum können Sie bei der Studiengangskoordinatorin erhalten. Voraussetzung für die Anerkennung von Praktika ist der vorherige Abschluss eines Learning Agreements sowie die Abgabe eines ca. 15seitigen Praktikumsberichts.
Beratung zu Äquivalenzleistungen für das Auslandssemester
Beratungen zu Äquivalenzleistungen für das Auslandssemester führt die Studiengangskoordinatorin Sabine Lambert(sabine.lambert"AT"uni-hamburg.de) durch. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin und reichen Sie ein vorausgefülltes Learning Agreement-Formular ein.
Testierung von Lehrveranstaltungen als Äquivalenzleistung für das Auslandssemester
Lehrveranstaltungen, die im Lehrveranstaltungsverzeichnis als Äquivalenzleistungen für das Auslandssemester ausgewiesen sind und die Sie nicht über STiNE belegt haben (z.B. wenn Sie als Gasthörer teilgenommen haben), können über dieses Formular testiert werden. Studierende sollten das Formular vorausgefüllt bei dem/der Dozent*e/in vorlegen.