Benutzungsordnung der CIP-Pools in den Fachbereichen SLM I + II
(verabschiedet am 14.12.1994 durch den Fachbereichsrat des damaligen Fachbereichs Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaft; gekürzte Fassung)
1. Aufgaben des Computerpools
1.1. Der Computerpool dient der Lehre und Ausbildung. Ziel ist es, die Studierenden mit den Möglichkeiten des Einsatzes der EDV im Bereich der Sprach- und Literaturwissenschaften vertraut zu machen sowie ihnen Fertigkeiten und einen kritisch reflektierten Umgang mit dem PC zu vermitteln.
1.2. Aus dieser Aufgabenstellung resultieren verschiedene Nutzergruppen, denen entsprechend der folgenden Prioritätsordnung Rechenzeit im Computerpool zuerkannt wird:
(1) Sprach- und literaturwissenschaftliche Lehrveranstaltungen
(2) Arbeitsgruppen oder EinzelnutzerInnen im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen
(3) Arbeitsgruppen oder EinzelnutzerInnen unabhängig von Lehrveranstaltungen
2. Nutzungsvoraussetzungen
2.1. Nutzungsberechtigt sind ausschließlich Mitglieder des Fachbereichs Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaft. Voraussetzung für die Nutzung sind
- die Fähigkeit zur eigenständigen Bedienung der Anlage
- eine Rechennummer [Benutzerkennung/Projektkennung] des Fachbereichs Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaft
2.2. NutzerInnen der Gruppe (3) erhalten diese Projektkennung durch Antrag auf Zugang zum PC-LAN Uni-Netz beim Regionalen Rechenzentrum der Universität Hamburg; Näheres regelt die Benutzungsordnung für das Regionale Rechenzentrum der Universität Hamburg.
2.3. NutzerInnen der Gruppen (1) und (2) erhalten Projektkennungen durch Antrag ihrer Seminar- und KursleiterInnen:
- Seminar- und KursleiterInnen, die vom CIP-Pool aus EDV-Ressourcen außerhalb des Pools benutzen wollen, müssen Projektkennungen ebenfalls im Rechenzentrum beantragen; diese Kennungen werden dann für den CIP-Pool übernommen.
- Seminar- und KursleiterInnen, die ausschließlich die Ressourcen des CIP-Pools benutzen wollen, erhalten für NutzerInnen der Gruppen (1) und (2) bis auf weiteres Projektkennungen direkt durch den CIP-Pool-Beauftragten.
Die LeiterInnen müssen zu Beginn ihrer Lehrveranstaltung jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer eine eigene Kennung individuell zuordnen; diese Zuordnung ist für die Dauer der Lehrveranstaltung beizubehalten. Alle Kurs-/Seminarkennungen werden spätestens mit Ablauf des Semesters ungültig.
2.4. Die Rechte und Pflichten der Benutzerschaft, die Bestimmungen zum Mißbrauch, zu Ausschluß, Rücktritt und Haftung in der Benutzungsordnung des Regionalen Rechenzentrums der Universität Hamburg (§§ 4-7 [in der Neufassung: §§3-7, siehe Anhang]) gelten sinngemäß und analog auch für den CIP-Pool des Fachbereichs Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaft.
3. Zugang zum Computerraum
3.1. Zugang zum Computerraum außerhalb der Öffnungszeiten erhalten grundsätzlich nur Schlüsselberechtigte. Lehrende des Fachbereichs Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaft können auf Antrag eine Schlüsselberechtigung für ein Semester erhalten.
3.2. Die Schlüsselberechtigten sind während des Aufenthalts im Computerraum verantwortlich für eine ordnungsgemäße Nutzung der Geräte sowie der Software. Etwa auftretende Mängel oder Störungen sind unverzüglich dem zuständigen Personal zu melden.
3.3. NutzerInnen der Gruppe (2) können eine Schlüsselberechtigung nach Absprache mit den jeweiligen SeminarleiterInnen erhalten, wenn gewährleistet ist, daß ein verantwortliches Gruppenmitglied mit Kenntnissen entsprechend 2.1 während der gesamten Zeit anwesend ist. Die SeminarleiterInnen bleiben jedoch für die Arbeitsgruppen voll verantwortlich.
3.4. Alle übrigen NutzerInnengruppen haben nur Zugang zum Computerraum während der offiziellen Öffnungszeiten, wenn die MitarbeiterInnen des Computerpools anwesend sind.
4. Die Arbeit an den Geräten
4.1. Zeiten für die Seminare bzw. entsprechende Kurse - Gruppe (1) - sollten spätestens zum 07.02. eines Jahres für das kommende Sommersemester bzw. zum 07.07. für das kommende Wintersemester beantragt werden. Hierzu ist formlos ein schriftlicher Antrag beim CIP-Pool-Beauftragen des Medienzentrums einzureichen.
Die Vergabe der Seminarzeiten erfolgt nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge bzw. ggf. nach sachlichen Prioritäten; die Entscheidung darüber liegt beim CIP-Pool- Beauftragten bzw. in Einzelfällen beim ZMM-Ausschuß.
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Rechner macht eine Teilnahmebeschränkung auf maximal 24 Teilnehmer sinnvoll. Die Seminar- bzw. Kursleiter sind dafür verantwortlich, daß die Teilnehmer in der Lage sind, mit den Rechnern während der Öffnungszeiten selbständig umzugehen. Es können auf Antrag für die Dauer eines Semesters paßwortgeschützte Seminarordner auf der Serverplatte angelegt werden. Am Ende jeden Semesters werden diese Seminarordner von den MitarbeiterInnen des Computerpools gelöscht. Ein Fortschreiben des Seminarordners kann für einen begrenzten Zeitraum auf Antrag erfolgen.
4.2. Arbeitsgruppen oder EinzelnutzerInnen aus Lehrveranstaltungen - Gruppe (2) - erhalten auf Voranmeldung Termine maximal für die jeweils nächste Woche entsprechend den zur Verfügung stehenden Kapazitäten.
4.3. Arbeitsgruppen oder EinzelnutzerInnen ohne Bindung an Lehrveranstaltungen - Gruppe (3) - erhalten auf Voranmeldung Termine maximal für den jeweils nächsten Öffnungstag entsprechend den zur Verfügung stehenden Kapazitäten.
Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Rechenzeit.
4.4. BenutzerInnen, die eigene Disketten bzw. Software verwenden wollen, müssen diese auf Verlangen der CIP-Pool-Aufsicht prüfen lassen, wenn sie damit an den Geräten arbeiten wollen. Dies gilt besonders für eigene Zeichensätze, um eventuelle Probleme mit den Font-IDs zu vermeiden. Veränderungen am Betriebssystem bzw. Systemordner dürfen nur in Absprache mit den MitarbeiterInnen des Pools vorgenommen werden.
4.5. Für sämtliche auf der Anlage gespeicherten Dateien wird keine Haftung übernommen.
4.6. Speisen und Getränke dürfen nicht mit an die Arbeitsplätze genommen werden. Das Rauchen ist verboten.