Übersicht zentraler Bestimmungen im Prüfungsverfahren
Übersicht zentraler Bestimmungen im Prüfungsverfahren
- Diese Auflistung zentraler Bestimmungen ist gültig für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Fachbereiche SLM I+II. Lehramt- und Fachstudierende werden gleich behandelt.
- Diese Auflistung zentraler Bestimmungen beruht auf den Entscheidungen der jeweils zuständigen Prüfungsausschüsse und ist nicht abschließend.
- Diese Auflistung zentraler Bestimmungen gilt nur für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Fachbereiche SLM I+II. Für Hauptfächer, Nebenfächer oder Unterrichtsfächer, die von anderen Fachbereichen der Universität Hamburg angeboten werden, gelten die dortigen Bestimmungen.
1. Anmeldung zu Veranstaltungen und Prüfungen
- Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen erfolgt durch die Studierenden innerhalb der von der Universität Hamburg zentral festgelegten und bekannt gegebenen Anmeldephasen über STiNE.
- Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung oder an einer Prüfung setzt immer die Anmeldung zu der jeweiligen Lehrveranstaltung in STiNE voraus. Ohne die korrekte Anmeldung in STiNE sind die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und das Erbringen von Studien- und Prüfungsleistungen sowie der Erwerb von Leistungspunkten nicht möglich.
- Mit der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung in STiNE erfolgt automatisch die Anmeldung zur jeweiligen Prüfung. Die Abmeldung von einer Lehrveranstaltung bedeutet die Abmeldung von der Prüfung. Eine Anmeldung zu einer Prüfungsleistung unabhängig von einer Veranstaltungsteilnahme ist nicht möglich. Somit besteht keine Möglichkeit, sich vom ersten Prüfungstermin abzumelden, aber gleichzeitig in der Veranstaltung angemeldet zu bleiben.
- Für den Eintrag von Bewertungen sind die jeweiligen Lehrenden zuständig.
- Umfang und Anforderungen der Prüfungsleistungen finden sich in den Modulbeschreibungen der Fachspezifischen Bestimmungen.
2. Wiederholung von Prüfungsleistungen
- Für jede zu erbringende Prüfungsleistung (Einzel- und Blockprüfungen) gibt es mindestens drei Prüfungsversuche. Die genaue Zahl ist abhängig von der jeweiligen Prüfungsordnung.
- Für jede Lehrveranstaltung gibt es zwei Prüfungsversuche/Klausurtermine pro Semester. Spätestens der dritte Prüfungsversuch muss daher in einer neuen Veranstaltung erfolgen.
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- Einzelprüfungen wie zum Beispiel Hausarbeiten müssen spätestens bis zum Ende des jeweiligen Semesters (31.3. bzw. 30.9.) erbracht werden. Lehrende dürfen kürzere Fristen festlegen.
- War eine Einzelprüfung nicht erfolgreich, melden die jeweiligen Lehrenden die nicht erfolgreichen Studierenden an das Lehrveranstaltungsmanagement, wo die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt.
- Wenn ein Studierender diese Einzelprüfung nicht wiederholen, sondern zum Beispiel eine neue Veranstaltung belegen möchte, muss er sich zeitnah nach dem Eintrag der Bewertung für den Erstversuch im Studienbüro von der Wiederholungsprüfung abmelden.
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- Blockprüfungen wie zum Beispiel Klausuren können zu den festgelegten Prüfungsterminen wiederholt werden.
- Die Anmeldung zur Wiederholung der Blockprüfung erfolgt beim zweiten Prüfungstermin direkt beim Betreten des Raums durch das Ausfüllen des entsprechenden Anmeldeformulars. Wenn ein Studierender die Blockprüfung nicht wiederholen möchte, erscheint er nicht zum zweiten Prüfungstermin und füllt nicht die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung aus.
- Es ist nicht möglich, sich vom ersten Prüfungstermin abzumelden und nur den Wiederholungstermin wahrzunehmen. An der Wiederholungsprüfung dürfen nur die Studierenden teilnehmen, die erkrankt waren oder beim ersten Mal nicht bestanden haben.
3. Wichtige weitere Informationen
- Allgemein: Bei Auslandsaufenthalten, Praktika oder sonstigen Anträgen auf Anerkennung von Leistungen erkundigen Sie sich bitte frühzeitig bei den Studienfachberatern und dem Studienbüro nach den zu beachtenden Bestimmungen.
Übersicht über alle Prüfungsordnungen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen.html
Studienfachberater:
https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/fachberatung.html
Studienbüro SLM:
https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero.html
Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen:
https://www.uni-hamburg.de/zpla.html