Mobilitäts- und Studienabschlussförderung der Karl H. Ditze-Stiftung
4. Juni 2024, von Webredaktion IfG
Aus Mitteln der Karl H. Ditze-Stiftung vergibt die Fakultät für Geisteswissenschaften einmalige Mobilitätszuschüsse (Unterbringungskosten) für Auslandssemester oder andere studienbezogene Auslandsaufenthalte sowie Zuschüsse für die Unterstützung der Examensphase.
Ein Auslandssemester/-aufenthalt innerhalb der EU wird mit einmalig 600 EUR, außerhalb der EU mit einmalig 1.200 EUR bezuschusst (jeweils für Unterbringungskosten). Eine Studienabschlussförderung im Bachelor ist mit einmalig 1.000 EUR dotiert, im Master (bzw. Kirchliches Examen, Magister und Diplom der Ev. Theologie) mit einmalig 1.500 EUR. Es können ausschließlich Studierende der Fakultät für Geisteswissenschaften (Hauptfach bzw. Unterrichtsfach) gefördert werden (Altersgrenze 35 Jahre). Eine Förderung von Promotionsvorhaben ist ausgeschlossen.
Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung sind herausragende, in Regelstudienzeit erbrachte Studien-/Prüfungsleistungen sowie ein Empfehlungsschreiben einer betreuenden Hochschullehrer:in zur besonderen Förderungswürdigkeit des angestrebten Auslandsvorhabens bzw. der Abschlussarbeit. Mobilitäts- und Studienabschlussförderungen können nur alternativ vergeben werden, nicht kumulativ; ebenso ist parallele Förderung durch anderweitige Mittel mit demselben Förderzweck ausgeschlossen.
Die Bewerbungsfrist wird verlängert auf Donnerstag, 20. Juni 2024.
Für Rückfragen steht die Dekanatsreferentin Nicole Nitschke unter dekanatsref.gw"AT"uni-hamburg.de gern zur Verfügung.
Weitere Informationen wie Ausschreibung und Bewerbungsformular finden Sie auf der Webseite.