FAQ Studienmanagement
A) Anmeldephasen (Frage A1 - A11)
1. Wie funktionieren die Anmeldephasen?
Es gibt insgesamt vier Anmeldephasen: Allgemeine (erste) Anmeldephase; Nachmeldephase; Erstsemester-Anmeldephase und Ummelde- und Korrekturphase.
In der allgemeinen Anmeldephase ist die Anmeldung zu allen Veranstaltungen der SLM-Studiengänge im Rahmen eines Moduls möglich. Hierbei werden alle Anmeldungen unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung gesammelt und die Plätze am Ende der Phase zufällig vergeben. Alle Anmeldungen werden gleichbehandelt; unabhängig davon, ob die Anmeldung zu der Veranstaltung eine Minute nach Beginn oder eine Minute vor Ende der Anmeldephase erfolgen.
Die Nachmeldephase funktioniert genauso wie die allgemeine Anmeldephase, aber zusätzlich ist in den Fachbereichen SLM I+II die Anmeldung zu Veranstaltungen unabhängig von Modulen - zum Beispiel im Wahlbereich - möglich.
Die Erstsemester-Anmeldephase funktioniert genauso wie die Nachmeldephase, allerdings können sich hier nur Erstsemester anmelden. Im Regelfall wird diese Anmeldephase nur im Wintersemester angeboten.
Die Ummelde- und Korrekturphase (auch: Windhundphase) startet mit der Vorlesungszeit und funktioniert anders als die ersten drei Anmeldephasen. In dieser Phase werden die Anmeldungen nicht gesammelt, sondern ein freier Platz in einer Veranstaltung wird sofort vergeben, sobald eine Anmeldung erfolgt.
Die Zeiträume für die Anmeldephasen können Sie u.a. auf der STiNE-Homepage einsehen.
2. Wieso kann ich mich nicht für ein Modul anmelden?
Es gibt verschiedene Gründe, warum die Anmeldung nicht funktioniert. Die häufigsten sind folgende:
a) Alle Modulbausteine wurden bereits in vorhergehenden Semestern bestanden. Dies kann über die Teilleistungen geprüft werden; siehe Punkt C 3.
b) Der Studiengang und das Modul wurden schon einmal studiert oder es fand ein Wechsel zwischen Haupt- und Nebenfach statt; siehe Punkt D.
c) Es kann pro Semester nur eine Veranstaltung pro Modulbaustein belegt werden. Muss zum Beispiel eine Vorlesung im Aufbaumodul belegt werden und es liegt bereits eine Anmeldung in der aktuellen Anmeldephase vor, kann man sich nicht zusätzlich zu einer weiteren / alternativen Vorlesung anmelden. Man muss sich von der bereits gebuchten / zugewiesenen Vorlesung erst abmelden, um eine neue wählen zu können.
d) Das eigene Studium dauert länger als in der Regelstudienzeit vorgesehen. In diesen Fällen bitte mit dem Studienmanagement im Studienbüro SLM Kontakt aufnehmen; siehe Punkt F.
3. Wieso kann ich mich nicht im Optionalbereich/Studium Generale/Masterwahlbereich/Freien Studienanteil anmelden?
Eine Anmeldung ist erst ab der Nachmeldephase möglich; siehe Punkt A 1. Entsprechende Informationen finden Sie während der Anmeldephasen am Anmeldebaum.
4. Wie kann ich mich im Freien Wahlbereich anmelden?
Eine Anmeldung für den „Freien Wahlbereich“ ist in Veranstaltungen der Fachbereiche SLM I+II nicht möglich, da der „Freie Wahlbereich“ nicht Teil unserer SLM-Studiengänge ist. Die Fakultät für Geisteswissenschaften beteiligt sich stattdessen zusammen mit der Fakultät für Erziehungswissenschaft und der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am Studium Generale.
5. Wieso habe ich keinen Platz bekommen, obwohl ich mich direkt zu Beginn der Anmeldephase angemeldet habe?
In den ersten drei Anmeldephasen spielt der Zeitpunkt der Anmeldung keine Rolle; siehe Punkt A 1.
6. Wieso habe ich keinen Platz bekommen, obwohl es noch freie Plätze in der Veranstaltung gibt?
Man kann immer nur einen Platz pro Modulbaustein erhalten. Bewirbt man sich zum Beispiel auf ein Seminar im Aufbaumodul in zwei Veranstaltungen und erhält dann einen Platz in einer der beiden Veranstaltungen, erfolgt für die andere Veranstaltung automatisch eine Ablehnung – obwohl es hier noch freie Plätze gibt. Zu Ummeldungen siehe Punkte A 9 und A 10.
7. Muss ich mir als Erstsemester Sorgen machen, dass alle Plätze bereits weg sind?
Nein. Auch wenn die Erstsemester-Anmeldephase erst die dritte Anmeldephase ist, stehen weiterhin Plätze in den Veranstaltungen zur Verfügung. Die Institute wissen, welche Veranstaltungen regelmäßig stark nachgefragt werden und reservieren daher extra Plätze, die dann erst in der Erstsemester-Anmeldephase vergeben werden.
8. Warum verändert sich die maximale Anzahl an Teilnehmenden einer Veranstaltung während der Anmeldephasen?
Grundsätzlich gilt, dass die Anzahl an Teilnehmenden einer Veranstaltung von der UHH vorgegeben werden und nicht verändert werden können. In zwei Fällen verändern sie sich dennoch während der Anmeldephasen:
Plätze in Veranstaltungen werden für Erstsemester reserviert; siehe Punkt A7. Daher erhöhen sich die maximale Anzahl an Teilnehmenden zu Beginn der Erstsemester-Anmeldephase.
Studierende von anderen Universitäten können zum Beispiel im Zuge von Auslandssemestern an der UHH studieren und belegen Plätze in den Veranstaltungen. Damit kein Platz in der Veranstaltung für die regulär immatrikulierten Studierenden der UHH verloren geht, wird in diesen Fällen die maximale Anzahl an Teilnehmenden entsprechend erhöht.
9. Wie kann ich zwei Veranstaltungen tauschen?
Während der laufenden Anmeldphasen können sich alle Studierenden selbst von einer Veranstaltung abmelden und dann für eine neue Veranstaltung anmelden, soweit in der neuen Veranstaltung noch freie Plätze sind. Bitte achten Sie bei der Abmeldung darauf, dass in der neuen Veranstaltung noch freie Plätze für eine erfolgreiche Anmeldung sind.
10. Wie kann ich mich von Veranstaltungen wieder abmelden?
Während der laufenden Anmeldephasen können sich Studierende selbstständig von Veranstaltungen wieder abmelden.
Nach Ablauf der Ummelde- und Korrekturphase ist keine Abmeldung mehr möglich. Bitte lassen Sie sich von den jeweiligen Lehrenden inaktiv setzen. Dazu schreiben Sie eine E-Mail an die jeweiligen Lehrenden.
11. Gibt es die Möglichkeit der manuellen Anmeldung?
Regulär finden manuelle Anmeldungen für Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen im Rahmen eines Nachteilsausgleichs statt. Diese Studierenden bewerben sich auf Plätze in Veranstaltungen und melden sich danach mit dem genehmigten Nachteilsausgleich bei den Lehrveranstaltungsmanagern der jeweiligen Institute. Hier werden sie bevorzugt akzeptiert, bevor die Plätze verteilt werden.
Die Hürden für eine manuelle Anmeldung während der Anmeldephasen ohne Nachteilsausgleich sind sehr hoch, da mit jeder manuellen Anmeldung anderen Studierenden ein Platz weggenommen wird.
Über andere manuelle Anmeldungen müssen immer die Prüfungsausschüsse im Einzelfall entscheiden. Möglich ist ein formloser Antrag auf bevorzugte Zulassung zur Einhaltung der Regelstudienzeit. Einzureichen ist eine Erläuterung, inwiefern die Einhaltung der Regelstudienzeit gefährdet ist und eine Übersicht der in den vergangenen Semestern erfolgten Anmeldeversuche. Allgemeine pauschale Verweise auf erfolglose Bewerbungen in vergangenen Semestern sind im Regelfall nicht ausreichend.
Ergänzend kann ein formloser Antrag auf bevorzugte Zulassung aufgrund von Erziehungs- und Pflegeaufgaben gestellt werden. Einzureichen ist eine geeignete Erläuterung, aus der hervorgeht, dass parallel zu den üblichen Vorlesungszeiten Erziehungs- und Betreuungsaufgaben
wahrzunehmen sind. Diese Erläuterungen sind mit Nachweisen zu belegen. Allgemeine pauschale Verweise auf die Belastung durch Erziehungs- und Pflegeaufgaben sind im Regelfall nicht ausreichend.
In jeder Anmeldephase finden sich Informationen zu den Antragsfristen auf der Homepage des Studienbüros
Weitere Informationen zu Anträgen an den Prüfungsausschuss sind hier in den Punkten 29 bis 31 zu finden: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/faq.html
B) Prüfungsrecht (Frage B1 - B14)
1. Für wen gelten diese Informationen?
Diese Auflistung von zentralen Bestimmungen ist gültig für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Fachbereiche SLM I+II. Lehramt- und Fachstudierende werden gleichbehandelt. Diese Auflistung zentraler Bestimmungen beruht auf den Entscheidungen der jeweils zuständigen Prüfungsausschüsse und ist nicht abschließend. Weitere zentrale Bestimmungen sind zum Beispiel in den Fachspezifischen Bestimmungen zu finden; siehe B 5.
Für Hauptfächer, Nebenfächer oder Unterrichtsfächer, die von anderen Fachbereichen der Universität Hamburg angeboten werden, gelten deren Bestimmungen.
2. Wie melde ich mich zu Prüfungen an?
Die direkte Anmeldung zu einer Prüfung ist in den Fachbereichen SLM I+II nicht möglich. Mit der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung in STiNE erfolgt automatisch die Anmeldung zur jeweiligen Prüfung. Die Abmeldung von einer Lehrveranstaltung bedeutet die Abmeldung von der Prüfung. Eine Anmeldung zu einer Prüfungsleistung unabhängig von einer Veranstaltungsteilnahme ist nicht möglich.
3. Wie melde ich mich von einer Prüfung ab?
Die direkte Abmeldung von einer Prüfung ist nicht möglich, da die Anmeldung zu einer Prüfung und zu einer Lehrveranstaltung eine Einheit bilden. Für die Abmeldung von einer Prüfung ist daher die Abmeldung der jeweiligen Lehrveranstaltung nötig; siehe Punkt A 10.
4. Wie kann ich kontrollieren, zu welchen Prüfungen ich angemeldet bin?
Siehe Punkt C 4.
5. Wo finde ich Informationen zum Umfang von Prüfungen?
Informationen zum Umfang von Prüfungen finden sich in den Modulbeschreibungen der jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen; siehe auch Punkt C 1. Für die konkreten Inhalte der Prüfungen sind die Lehrenden verantwortlich.
Eine Übersicht aller fachspezifischen Bestimmungen findet sich hier:
6. Wie viele Prüfungsversuche habe ich?
Die Prüfungsversuche werden immer für jeden Modulbaustein im Modul einzeln gezählt; siehe Punkt C1. Studierende im Fach-BA oder Fach-MA haben im Regelfall 3 Prüfungsversuche, wenn sie ihr Studium nach dem WS 2015/2016 begonnen haben. Studierende im Lehramt haben im Regelfall 4 Prüfungsversuche.
7. Bis wann muss ich Prüfungsleistungen erbringen?
Einzelprüfungen wie zum Beispiel Hausarbeiten müssen spätestens bis zum Ende des jeweiligen Semesters (31.3. bzw. 30.9.) erbracht werden. Lehrende dürfen kürzere Fristen festlegen. Für Blockprüfungen wie Klausuren gibt es feste Termine.
8. Wie viele Prüfungstermine gibt es im Semester?
Für jede Lehrveranstaltung gibt es zwei Prüfungsversuche/Klausurtermine pro Semester. Spätestens der dritte Prüfungsversuch muss daher in einer neuen Veranstaltung erfolgen. Der erste Prüfungsversuch/Prüfungstermin muss immer wahrgenommen werden.
9. Was passiert, wenn ich eine Hausarbeit nicht abgebe oder zur Klausur nicht komme?
Der Prüfungsversuch wird als 5.0/nicht bestanden gewertet.
10. Wie kann ich eine Einzelprüfung wie zum Beispiel eine Hausarbeit wiederholen?
War eine Einzelprüfung nicht erfolgreich, melden die jeweiligen Lehrenden die nicht erfolgreichen Studierenden an das Lehrveranstaltungsmanagement der Institute, durch das die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung im Rahmen der besuchten Lehrveranstaltung erfolgt. Wenn ein Studierender diese Einzelprüfung nicht wiederholen, sondern zum Beispiel eine neue Veranstaltung belegen möchte, muss er sich zeitnah nach dem Eintrag der Bewertung für den Erstversuch beim Studienmanagement im Studienbüro SLM von der Wiederholungsprüfung abmelden. Für das Ablegen der Wiederholungsprüfung im Rahmen des besuchten Seminars muss das Einverständnis der/des Lehrenden eingeholt werden. Für die Wiederholung der Hausarbeit muss ein neues Thema ausgegeben werden.
11. Welche Frist gilt für die Wiederholung einer Einzelprüfung wie zum Beispiel einer Hausarbeit?
Die Wiederholung einer Einzelprüfung muss spätestens bis zum Ende des folgenden Semesters (31.3. bzw. 30.9.) erbracht werden. Lehrende dürfen kürzere Fristen festlegen. Wurde zum Beispiel eine Hausarbeit im Sommersemester nicht bestanden, können Studierende diese Hausarbeit im selben Seminar wiederholen und hätten als spätesten Abgabetermin den 31.3. des folgenden Wintersemesters.
12. Wie kann ich eine Blockprüfung wie zum Beispiel eine Klausur wiederholen?
Die Anmeldung zur Wiederholung der Blockprüfung erfolgt beim zweiten Prüfungstermin direkt beim Betreten des Raums durch das Ausfüllen des entsprechenden Anmeldeformulars. Es gibt keine Pflicht zur Wahrnehmung des 2. Prüfungstermins. Wenn ein Studierender die Blockprüfung nicht wiederholen möchte, erscheint er nicht zum zweiten Prüfungstermin und füllt nicht die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung aus.
Es ist nicht möglich, sich vom ersten Prüfungstermin abzumelden und nur den Wiederholungstermin wahrzunehmen. An der Wiederholungsprüfung dürfen nur die Studierenden teilnehmen, die beim ersten Prüfungstermin abwesend waren (zum Beispiel wegen Erkrankung) oder nicht bestanden haben. Eine dritte Wiederholung einer Blockprüfung in einem Seminar (zum Beispiel, wenn Studierende beim ersten und zweiten Prüfungstermin krank waren) ist nicht möglich; siehe Punkt B 8.
13. Kann ich eine bestandene Prüfung zur Notenverbesserung wiederholen?
Nein, das ist nicht möglich.
14. Wieso wurde ich automatisch von der Prüfung abgemeldet?
Zur automatischen Prüfungsabmeldung siehe Punkt C 5.
C) Fragen zur Funktion von STiNE (Frage C1 - C5)
1. Was ist ein Modul?
Ein Modul ist eine Lehreinheit, die aus einer oder mehreren Modulbausteinen mit einem gemeinsamen Lernziel besteht. Die einzelnen Module haben Nummern wie „IFG 221“ oder „SPA-LING-1“ usw.
2. Was ist ein Modulbaustein?
Modulbausteine sind einzelne Modulbestandteile wie Vorlesungen, Seminare, Übungen usw. innerhalb eines Moduls.
3. Woher weiß ich, für welche Modulbausteine ich bereits angemeldet bin
Bitte navigieren Sie in Ihrem STiNE-Account unter dem Reiter „Studium à Teilleistungen“ und wählen Sie bei dem entsprechenden Modul in der gleichen Zeile „Prüfungen“ aus. Nun öffnet sich ein Fenster, in dem Sie die Lehrveranstaltungen, die Sie in dem Modul belegt haben, sehen können.
Unter der Überschrift „Zugehörige Bausteine“ können Sie unter „Kurs-Name“ die Modulbausteine, aus denen Ihr Modul zusammengesetzt ist, sehen.
4. Wie kontrolliere ich, ob ich zu den richtigen Prüfungen angemeldet bin?
Es gibt mehrere Möglichkeiten: Ein Weg ist die Ansicht über die Teilleistungen; siehe Punkt C3
Eine Alternative ist, im STiNE-Leistungskonto der Menüpunkt „Meine Prüfungen“:
Beispiel Studienleistung:
Für die Veranstaltung 53-549 liegt eine Anmeldung im Modul IAA 23 mit einer Studienleistung vor.
Beispiel Prüfungsleistung:
Für die Veranstaltung 53-549 liegt eine Anmeldung im Modul IAA 21 mit Referat und Hausarbeit vor.
5. Was ist die automatische Prüfungsabmeldung?
Bei einer automatischen Prüfungsabmeldung erhalten Sie zwei Systemnachrichten für eine Lehrveranstaltung im aktuellen Semester:
1. Betreff: "LV-Nummer": "Hausarbeit": Prüfung abgemeldet
Inhalt: "Sie wurden von der Prüfung "Hausarbeit" im Rahmen des Angebots ... abgemeldet."
2. Betreff: Abmeldung von einer Wiederholungspruefung
"Im Kurs/Modul ... wurden Sie von folgender Wiederholungsprüfung automatisch abgemeldet: Hausarbeit"
Diese Nachrichten bedeuten, dass Sie in diesem Kurs (im aktuellen Semester) zu einem weiteren Prüfungsversuch für eine Prüfung aus einem vorherigen Semester (Wiederholungsprüfung) angemeldet waren. Für den ersten Prüfungsversuch wurde soeben eine Bewertung eingetragen, so dass Sie automatisch von dem weiteren Prüfungsversuch im aktuellen Semester abgemeldet worden sind.
Beispiel:
Sie haben im SoSe ein Seminar im Modul IFG 221 belegt, aber noch keine Note in der Hausarbeit erhalten. Im WS melden Sie sich für ein neues Seminar im Modul IFG 221 an. Im November wird dann die Note für das SoSe eingetragen. Dann erhalten Sie diese zwei Nachrichten, weil Sie automatisch von der Wiederholungsprüfung abgemeldet worden sind –Sie haben die Hausarbeit im Rahmen der ersten Veranstaltung bestanden und die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht möglich.
Wenn Sie sich falsch angemeldet haben und die Veranstaltung im WS gar nicht als Wiederholungsprüfung gedacht war, melden Sie sich bitte per Support-Formular im Studienmanagement; siehe Punkt F.
D) Fragen zur mehrfachen Immatrikulation in denselben Studiengang
In bestimmten Fällen werden Studierende im Laufe ihres Studiums mehrfach in denselben Studiengang immatrikuliert. Betroffen sind hauptsächlich zwei Gruppen von Studierenden:
a) Studierende, die ihr Haupt- oder Nebenfach wechseln und dann zum Beispiel das ehemalige Nebenfach Spanisch jetzt neu als Hauptfach Spanisch weiterstudieren oder das Hauptfach wechseln, aber das alte Nebenfach beibehalten.
b) Studierende, die unter Vorbehalt zu einem Masterstudium zugelassen werden, aber den Bachelorabschluss nicht fristgerecht nachweisen können. Bei diesen Studierenden wird die vorläufige Immatrikulation wieder aufgehoben. Nach einer erneuten Bewerbung auf das Masterstudium erfolgt eine erneute Immatrikulation in das Masterstudium.
Zu beachten sind in diesen Fällen zwei Dinge:
Anerkennung bereits erbrachter Leistungen
Leistungen, die in einem vorhergehenden Studium erbracht worden sind, werden nach einer erneuten Immatrikulation nicht automatisch übertragen, auch nicht wenn es sich um dasselbe Studium handelt. Bei einer erneuten Immatrikulation handelt es sich rechtlich um ein neues Studium, so dass Anerkennungsanträge zu stellen sind. Weitere Informationen finden sich im FAQ des Prüfungsmanagements ab Punkt 20: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/faq.html
Anmeldeprobleme
Es kann zu Anmeldeproblemen kommen, wenn einzelne Module bereits im vorherigen Studium belegt worden sind. Bitte melden sie sich in diesen Fällen per E-Mail im Studienmanagement des Studienbüros SLM.
E) Fragen von Lehrenden (Frage E1 - E9)
1. Wieso bleiben Plätze in meiner Veranstaltung unbesetzt, obwohl es mehr Anmeldungen als freie Plätze gab?
Studierende bewerben sich pro Modul(baustein) in vielen Veranstaltungen auf einen Platz, können aber nur in einer Veranstaltung einen Platz erhalten. Dann kommt es in den anderen Veranstaltungen zu Ablehnungen, obwohl es genügend freie Plätze gäbe; siehe auch Punkt A6. Die Studierenden können sich in den Anmeldephasen selbst von einer in die andere Veranstaltung ummelden.
2. Wieso verändern sich die maximalen Teilnehmerzahlen meiner Veranstaltung während der Anmeldephase?
Siehe Punkt A8
3. Was ist die Inaktivsetzung?
Studierende werden von Lehrenden in einer Lehrveranstaltung inaktiv gesetzt, wenn sie nicht aktiv an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben. Die Entscheidung treffen die Lehrenden; zum Beispiel, wenn Studierende zu oft gefehlt haben oder die Lehrveranstaltung nicht mehr belegen möchten. Studierende, die inaktiv gesetzt worden sind, dürfen keine Prüfungs- oder Studienleistung in dieser Veranstaltung erbringen. Die Inaktivsetzung wird technisch auf der Liste der Teilnehmenden (nicht Prüfungsliste!) vorgenommen.
Als Lehrende haben Sie die Möglichkeit, Teilnehmende in Ihren Veranstaltungen inaktiv zu setzen.
Dies geht, wenn Sie in STiNE folgende Schritte durchführen:
Unter LEHRE -> VERANSTALTUNGEN und dem entsprechenden Semester die entsprechende Veranstaltung aufrufen. Anschließend auf TEILNEHMER -> TEILNAHME gehen und INAKTIV SETZEN anhaken. Der Vorgang muss anschließend mit einer ITAN-Nummer bestätigt werden.
4. Wann setze ich Studierende auf abwesend in der Prüfung?
Studierende, die am Seminar aktiv teilgenommen haben und die Prüfungsleistung hätten erbringen müssen, die Prüfung(sabgabefrist) jedoch versäumt haben, werden auf der Prüfungsliste als „abwesend“ markiert. Damit wird dokumentiert, dass diese Studierenden die Hausarbeit nicht fristgerecht abgegeben haben oder beim Klausurtermin gefehlt haben.
5. Welche Fristen müssen Studierende für die Prüfungsleistungen einhalten?
Einzelprüfungen wie zum Beispiel Hausarbeiten müssen spätestens bis zum Ende des jeweiligen Semesters (31.3. bzw. 30.9.) erbracht werden. Näheres können Lehrende dem Akademischen Kalender entnehmen. Lehrende dürfen kürzere Fristen festlegen. Gerade für befristet beschäftigte Lehrende ist dies wichtig, um sicherzustellen, dass noch genügend Zeit für die Korrektur bleibt. Bei Blockprüfungen wie Klausuren gibt es feste Prüfungstermine.
6. Was passiert, wenn ein Studierender nicht besteht?
Bei Einzelprüfungen wie Hausarbeiten müssen die Studierenden, die nicht bestanden haben oder abwesend waren, an das Lehrveranstaltungsmanagement gemeldet werden. Dort erfolgt die Anmeldung für den zweiten Prüfungsversuch. Die Wiederholungsprüfung muss bis spätestens Ende des Folgesemesters abgelegt worden sein. Bei Blockprüfungen wie Klausuren erfolgt die Anmeldung zur Wiederholung beim zweiten Prüfungstermin direkt beim Betreten des Raums durch das Ausfüllen des entsprechenden Anmeldeformulars. Dieses Anmeldeformular erhalten die Prüfenden beim Lehrveranstaltungsmanagement und müssen es nach der Klausur ebenfalls an das Lehrveranstaltungsmanagement weiterleiten.
7. Bis wann müssen Noten eingetragen werden?
Bewertungen sollten möglichst zeitnah eingetragen werden. Die jeweils geltenden Fristen sind im akademischen Kalender zu finden, der jedes Semester zum Semesterstart vom Lehrveranstaltungsmanagement der Institute verschickt wird. Offene Bewertungen haben für Studierende eine Reihe von Nachteilen: Sie wissen nicht, ob sie sich zu einer Wiederholung der Lehrveranstaltung anmelden müssen. Sie können sich nur eingeschränkt für fortführende Module anmelden. Die Anmeldung zum Abschlussmodul ist nicht möglich. Sie können sich nur eingeschränkt für Auslandsaufenthalte oder Praktika bewerben.
8. Wie kann ich Bewertungen korrigieren?
Sie erhalten beim Lehrveranstaltungsmanagement ihrer Institute entsprechende Formulare zur Notenänderung.
F) Zuständigkeiten/Kontaktmöglichkeiten
Wenn Ihre Frage nicht durch die FAQs beantwortet werden konnte, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an die zuständige Person.
Im Studienbüro SLM I + II ist die Zuständigkeit nach Studiengängen/Unterrichtsfächern sortiert und ist auf der folgenden Seite zu finden: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/zustaendigkeiten.html
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Aufgabenfelder des Prüfungs- und Studienmanagements. Die Für Ihr Anliegen zuständige Person finden Sie hier: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/personen.html
Wenn Sie eine Frage haben, die nicht in dem Fragenkatalog der FAQs auftaucht und auch nicht in die Aufgabenbereiche des Prüfungs- und Studienmanagements fällt, können Sie sich an den STiNE-Support in Ihrem STiNE-Account wenden. Ihre Frage wird dort bearbeitet und an die zuständige Person weitergeleitet.
Informationen für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen, zur psychologischen Beratung, für Studieninteressierte und zu den von der Universität angebotenen Workshops finden Sie unter den Beratungsangeboten des Campus-Centers: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/beratung/beratungsangebote.html