FAQ Studienbüro SLM
FAQ Prüfungsmanagement
Fragen zur Zulassung / zu Haupt- und Nebenfachwechsel (Frage 1 bis 3)
1. An wen wende ich mich, wenn ich Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen, Einschreibung, Bewerbungen und Beurlaubungen erhalten möchte?
Bitte wenden Sie sich mit sämtlichen Anliegen/Fragen an das Campus-Center: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/.
2. Wie kann ich das Haupt- oder Nebenfach wechseln?
2a. Informationen zum Studiengangwechsel (zum Beispiel dem Wechsel des Hauptfachs) erhalten Sie auf dieser Seite des Campus-Center: <https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/fachwechsel-ortswechsel.html>
2b. Informationen zum Wechsel in ein zulassungsfreies Nebenfach sowie den entsprechenden Antrag finden Sie auf folgender Seite des Campus-Center <https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/bachelor-staatsexamen/zulassung-einschreibung/nebenfachwahl/antrag-wechsel-nebenfach.html>. Bitte beachten Sie, dass ein Nebenfachwechsel ausschließlich im Wintersemester möglich ist.
Wenn Sie zu einem zulassungsfreien Nebenfach aus dem Fächerspektrum des Fachbereichs SLM II vor dem 1.11. wechseln möchten, benötigen Sie keine gesonderte Genehmigung des Studienbüros SLM.
Sollten Sie einen Wechsel ab dem 1.11. anstreben, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Setzen Sie sich zunächst mit den Studienfachberatenden des angestrebten Nebenfachs in Verbindung und lassen sich ggf. formlos bestätigen, dass Sie im laufenden Wintersemester das Studium im neuen Nebenfach aufnehmen können (die Studienfachberatenden des Fachbereichs SLM II finden Sie hier <https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/fachberatung.html> und auf der jeweiligen Institutsseite).
2. Leiten Sie die entsprechende Bestätigung der/des Studienfachberatenden per Mail an das Studienmanagement des Studienbüros SLM weiter (die entsprechende Ansprechperson finden Sie hier <https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/personen.html> unter der Rubrik „Studienmanagement/Modellierung)". Im Anschluss erhalten Sie vom Studienbüro die erforderliche Genehmigung.
3. Senden Sie diese Genehmigung samt Antrag auf Nebenfachwechsel <https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/bachelor-staatsexamen/zulassung-einschreibung/nebenfachwahl/antrag-wechsel-nebenfach.html > sowie ggf. weitere Nachweise dem Campus-Center zu.
4. Sobald das Nebenfach in Ihrem STiNE-Account umgestellt wurde, wenden Sie sich erneut an das Studienmanagement des Studienbüros SLM, um ggf. Anmeldemodalitäten zu den Veranstaltungen des neuen Nebenfachs zu klären.
3. Wer kann mich über den Studiengang informieren, für den ich mich interessiere?
Die Zentrale Studienberatung (Bewerbung/Zulassung – Campus-Center) berät Schüler:innen, Studieninteressierte und Studierende in allen Fragen rund ums Studium an der Universität Hamburg (siehe Frage 1). Dazu gehören Fragen über die Inhalte von Studiengängen oder zu den verschiedenen Bewerbungsverfahren, genauso wie Fragen zur Hilfe bei der Studienorientierung und der Studienorganisation.
Fachliche Beratung finden Sie bei der Studienfachberatung (siehe Frage 22).
Wer ist für mich zuständig? (Frage 4 bis 5)
4. Wer ist für mein Anliegen zuständig?
Im Studienbüro SLM I + II ist die Zuständigkeit nach Studiengängen/Unterrichtsfächern sortiert und ist auf der folgenden Seite zu finden: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/zustaendigkeiten.html.
Prüfungsmanagement | Studienmanagement |
|
|
Bitte schauen Sie auf der oben genannten Website nach, welche Person für Ihr Anliegen zuständig ist. Beachten Sie dabei die unterschiedlichen Aufgabenfelder des Prüfungs- und Studienmanagements (siehe Tabelle).
5. Ich bin Lehramtsstudent:in und möchte mich informieren. Wo kann ich Informationen finden?
Regeln, die über das Unterrichtsfach im Fachbereich SLM I + II hinausgehen, werden zentral vom ZPLA festgelegt (z.B. Krankheit, Anmeldung Abschlussmodul). Informationen für Lehramtsstudierende wer-den auf der folgenden Seite beantwortet: https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare-faq/faq-allgemein.html. Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit in einem SLM Unterrichtsfach schreiben möchten, rei-chen Sie Ihren Antrag auf Anmeldung zum Abschlussmodul bitte bei der/dem für Sie zuständige:n Mitarbeiter:in im Studienbüro SLM ein (siehe Frage 4).
Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen und Modulen (Frage 6 bis 13)
6. Wo finde ich die Informationen zum aktuellen Lehrangebot / Lehrveranstaltungen?
Rufen Sie die Website https://www.stine.uni-hamburg.de auf und wählen Sie den Reiter „Vorlesungsverzeichnis“ aus.
7. Wo finde ich Informationen zur aktuellen Anmeldephase?
Rufen Sie die Website https://www.stine.uni-hamburg.de auf und wählen Sie den Reiter „Service“ aus. Anschließend finden Sie in der linken Spalte den Menüpunkt „Anmeldephasen“.
8. Was bedeuten die verschiedenen Anmeldephasen?
Bei der ersten Anmeldephase erfolgt die Platzvergabe über das Schließen der Listen, so dass der Zeitpunkt Ihrer Anmeldung nicht relevant ist. In der ersten Anmeldephase können Sie sich für alle Veranstaltungen innerhalb von Modulen anmelden. Eine Anmeldung außerhalb von Modulen, zum Beispiel für den Wahl- oder Optionalbereich, ist nicht möglich. So ist gewährleistet, dass alle Studierenden bevorzugt einen Platz bekommen, um ihre Module innerhalb der Regelstudienzeit abschließen zu können.
Die zweite Anmeldephase läuft als „Nachmeldephase“. Die Platzvergabe erfolgt über das Schließen der Listen, so dass der Zeitpunkt Ihrer Anmeldung nicht relevant ist. In der Nachmeldephase können Sie sich für Veranstaltungen in Modulen und im Wahl- oder Optionalbereich usw. anmelden.
Die dritte Anmeldephase läuft als „Ummelde- und Korrekturphase“. In dieser Phase werden eventuell vorhandene Restplätze in Lehrveranstaltungen vergeben. Daher bekommen Sie hier einen Platz, sobald Sie sich anmelden („Windhundprinzip“).
Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten mit einem Nachteilsausgleich (Punkt 35) wenden sich bitte zu Beginn der ersten Anmeldephase direkt an die Lehrveranstaltungsmanager:innen der jeweiligen Institute. Das Verfahren ist unverändert wie in den letzten Semestern.
9. Wo melde ich mich zu Lehrveranstaltungen an?
Über das Studieninfonetz (STiNE) melden Sie sich zu Modulen und anschließend zu den passenden Lehrveranstaltungen für Ihren Studiengang an. Sie benötigen für die Anmeldung Ihre B-Kennung und Ihr Passwort sowie eine i-TAN-Liste für die Anmeldungen zu den Veranstaltungen: https://www.stine.uni-hamburg.de.
In den Fachspezifischen Bestimmungen finden Sie eine Übersicht über die Module, die Sie für Ihr Studium benötigen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen.html.
Ohne Anmeldungen zu einer Lehrveranstaltung werden Ihnen keine Leistungen gutgeschrieben, Absprachen mit Lehrenden sind nicht ausreichend.
10. Wie überprüfe ich, dass ich mich korrekt angemeldet habe?
Ihre Anmeldung können Sie folgendermaßen überprüfen (siehe auch Frage 16):
Bitte überprüfen Sie in Ihrem Leistungskonto, ob Sie die Veranstaltung im richtigen Modul und mit entsprechender Prüfung belegen. Dies können Sie zum Beispiel über den Button "Teilleistungen" tun, indem Sie das entsprechende Modul auswählen und rechts auf "Prüfungen" klicken.
Wenn Sie nicht zur Prüfung angemeldet sind, dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen! Eine nachträgliche Anmeldung zur Prüfung ist nicht möglich. Wenn Sie sich nicht fristgerecht von der Prüfung und damit der Veranstaltung abmelden, müssen Sie an der Prüfung teilnehmen; ansonsten verlieren Sie einen Prüfungsversuch!
Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht Zentraler Bestimmungen im Prüfungsverfahren unter https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/uebersicht-zentraler-bestimmungen-im-pruefungsverfahren.html.
Überprüfen Sie bitte auch unbedingt Ihre Veranstaltungsanmeldungen unter „meine Prüfungen", wenn Sie keine Prüfungsleistung, sondern eine Studienleistung erbringen möchten (zum Beispiel Veranstaltung im Wahlbereich, Vorlesung im Modul usw.). Ohne korrekte Anmeldung in STINE werden Ihnen die Leistungspunkte nicht gutgeschrieben!
Wenn Sie sich nicht selber zu einer Veranstaltung angemeldet haben, prüfen Sie bitte, ob die händische Nachmeldung inkl. Prüfungsanmeldung bzw. Anmeldung zur Studienleistung erfolgreich war.
Studierende im Lehramt müssen hier insbesondere prüfen, ob durch die Nachmeldung keine automatische Zuordnung zum Freien Studienanteil ausgelöst wurde.
11. Ich weiß nicht, welche Module und Lehrveranstaltungen ich besuchen muss. Wo kann ich mich informieren?
Nur die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) zeigen auf, nach welchen Regeln das Studium absolviert werden muss. Dazu gehört in den Fachbereichen Sprache, Literatur und Medien I + II das Absolvieren von Modulen die inhaltlich aufeinander aufbauen (konsekutive Module). Den Modulaufbau können Sie Ihren Fachspezifischen Bestimmungen entnehmen. Diese finden Sie auf der Seite des Campus-Centers: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/geisteswissenschaften.html.
Achten Sie darauf, wann Sie Ihr Studium begonnen haben, denn das ist wichtig für die Auswahl der Version Ihrer FSB. Zum Beispiel haben Sie Ihr Studium im WiSe 17/18 begonnen und finden nun eine Liste von verschiedenen Versionen der FSB. Wählen Sie die ‚Neufassung‘ aus, die zu Ihrem Studienbeginn passt. Das kann auch bedeuten, dass Sie die Version aus dem Juli 2016 auswählen müssen. Beachten Sie stets die Änderungen der FSB.
- Hinweis: Wenn Sie inhaltliche Fragen zum Studiengang haben, die über die FSB hinausgehen, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung (siehe Punkt 22).
12. Was mache ich, wenn ich mich bei einer Lehrveranstaltung an-, ab- oder ummelden möchte?
Zunächst überprüfen Sie, ob Sie sich in einer aktuellen An- bzw. Ummeldephase befinden. Diese finden Sie auf der STiNE-Homepage (Frage 7). Befinden Sie sich in einer An- bzw. Ummeldephase, dann können Sie sich selbst an- oder abmelden bzw. sich ummelden. Beachten Sie bei Ihrer Anmeldung, dass Sie sich zuerst für ein Modul anmelden und im Anschluss für die dazugehörigen Lehrveranstaltungen.
Sollten Sie sich nach Beginn der Vorlesungszeit und nach Ablauf der Ummeldephase von einer Lehrveranstaltung abmelden wollen, wenden Sie sich an den Lehrende:n und lassen Sie sich inaktiv setzen. Für eine Ummeldung nach Ablauf der Ummeldephase wenden Sie sich an das Lehrveranstaltungsmanagement (LVM) des jeweiligen Instituts, in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird.
Eine reine Prüfungsanmeldung ohne Anmeldung zur Lehrveranstaltung ist nicht möglich!
13. Ich habe Probleme bei meiner Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, an wen kann ich mich wenden?
Bei Problemen wenden Sie sich an das zuständige Lehrveranstaltungsmanagement (LVM) des jeweiligen Instituts. Sollte an dieser Stelle das Problem nicht gelöst werden können, wenden Sie sich mit Ihrem Problem an den STiNE-Support. Schildern Sie Ihr Problem. Geben Sie immer die Modul-Bezeichnungen (DSL-XXX, ASW-XXX, IAA-XXX, SPA-XXX etc.) an sowie die Lehrveranstaltungsnummer (52-XXX, 53-XXX, 54-XXX etc.), damit Ihr Anliegen schnell bearbeitet werden kann.
Fehlende Eintragungen von Bewertungen/Modulbausteinen (Frage 14 bis 17)
14. Wo kann ich sehen, ob Noten eingetragen sind?
Sie finden Ihre Noten in den „Teilleistungen“ (siehe Frage 16). Wenn eine Note fehlt, wenden Sie sich bitte an den Lehrenden der Veranstaltung. Bekommen Sie vom Lehrenden die Rückmeldung, dass die Note bereits eingetragen wurde oder ein Eintrag nicht möglich ist, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an das Studienmanagement: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/zustaendigkeiten.html.
15. Wieso wird mein Modul im Leistungskonto nicht angezeigt?
Es werden nur vollständig abgeschlossene Module im Leistungskonto angezeigt. Daher müssen Sie alle Modulbausteine belegt und alle Bewertungen eingetragen sein. Sind diese Bedingungen erfüllt und das Modul wird dennoch nicht angezeigt, wenden Sie sich bitte an das Studienmanagement: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/zustaendigkeiten.html.
16. Wo kann ich sehen, ob ich alle notwendigen Modulbausteine richtig belegt habe?
Bitte navigieren Sie in Ihrem STiNE-Account unter dem Reiter „Studium à Teilleistungen“ und wählen Sie bei dem entsprechenden Modul in der gleichen Zeile „Prüfungen“ aus. Nun öffnet sich ein Fenster, in dem Sie die Lehrveranstaltungen, die Sie in dem Modul belegt haben, sehen können.
Unter der Überschrift „Zugehörige Bausteine“ können Sie unter „Kurs-Name“ die Modulbausteine, aus denen Ihr Modul zusammengesetzt ist, sehen.
17. Ich habe während der Vorlesungszeit bemerkt, dass ich im falschen Modulkontext angemeldet bin, an wen kann ich mich wenden?
Sie haben sich zum Beispiel für ein Modul angemeldet, in dem zwei Seminare absolviert werden müssen. Seminar 1 (Modulbaustein 1) wird mit einer Studienleistung (Bsp. Essay) und das Seminar 2 (Modulbaustein 2) mit einer Prüfungsleistung (Referat und Hausarbeit) abgeschlossen. Ihnen fällt innerhalb der Vorlesungszeit auf, dass Sie gern die Prüfungsart für die Seminare 1 und 2 (Modulkontext) tauschen möchten. Wenden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Vorlesungszeit mit Ihrer Matrikelnummer an das Studienmanagement und geben Sie das Modul und die betroffene Lehrveranstaltungsnummer an.
Fragen zum Leistungskonto (Frage 18 bis 19)
18. Können nicht bestandene Veranstaltungen aus dem Leistungskonto entfernt werden?
Nein, das ist nicht zulässig, da es einer lückenlosen Dokumentation dient. Nicht bestandene Lehrveranstaltungen haben keine weitere Auswirkung auf die Abschlussdokumente, da in Ihrem Zeugnis nur erfolgreich absolvierte Veranstaltungen und Module angezeigt werden.
19. In meinem Leistungskonto steht ein falsches Semester hinter meinem Studiengang, was bedeutet das?
In Ihrem Leistungskonto steht z.B. „Studiengang (B.A.) - WiSe 14/15“, das bedeutet, dass Sie nach den Fachspezifischen Bestimmungen studieren, die ab dem Wintersemester 2014/2015 zum ersten Mal in Kraft getreten sind. Die Semesterangabe stimmt nicht immer mit Ihrem Studienbeginn überein.
Anerkennung / Anrechnung von Studienleistungen (Frage 20 bis 24)
20. Kann ich extracurriculare Veranstaltungen für den Optionalbereich / Masterwahlbereich anrechnen lassen und wie?
Eine automatische Anrechnung für den Optionalbereich/MA-WB ist ausgeschlossen.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer/Ihrem Prüfungsmanager:in, ob die extracurriculare Lehrveranstaltung für den Optionalbereich/MA-WB Ihres Hauptfaches bzw. Ihres MA-Faches geeignet ist. Wenn Sie eine Anrechnung für den Optionalbereich anstreben, klären Sie insbesondere bei Sprachkursen der VHS / des SZ, ob der Sprachkurs dem Fachspezifischen Wahlbereich bzw. dem Studium Generale zuzuordnen ist.
Allein durch den Besuch einer extracurricularen Lehrveranstaltung ergibt sich kein Anspruch auf eine spätere Anrechnung!
21. Wie und wo kann ich die Anerkennung von Studienleistungen beantragen?
Wie funktioniert eine Anerkennung?
Wenn Sie bereits in einem vorherigen oder abgebrochenen Studium oder einem Auslandssemester Leistungen erbracht haben, können Ihnen diese Leistungen ggf. anerkannt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung von Leistungen immer die Immatrikulation im betreffenden Studiengang voraussetzt.
Für eine Anerkennung befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:
Anerkennung in einem grundständigen Bachelor- oder Masterstudiengang:
1) Für die inhaltliche Klärung der Frage, welche Leistungen Ihnen anerkannt werden können, suchen Sie bitte die Studienfachberatung Ihres Fachs auf. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier:
https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/fachberatung.html
2) Wenn Sie anerkennungsfähige Leistungen erbracht haben, füllen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung aus. Die Anträge für Fachstudierende finden Sie hier: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/formulare.html.
Bitte nutzen Sie den korrekten Antrag. Für Anerkennungen in Ihrem Hauptfach/Nebenfach verwenden Sie den „Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen (B.A./M.A.) im Haupt-/Nebenfach“. Für Anerkennungen im Optionalbereich verwenden Sie den „Anerkennungsantrag für den Optionalbereich“, Masterstudierende verwenden für den Wahlbereich den „Antrag auf Anrechnung von Leistungen im Wahlbereich“.
Bitte sehen Sie davon ab, eigene Formulare zu entwerfen sowie das Uni-Logo und unseren Briefkopf zu verwenden!
Modulnummern und Titel entnehmen Sie den für Sie gültigen Fachspezifischen Bestimmungen, welche Sie hier finden:
3) Die anzuerkennende Leistung muss von der Studienfachberatung des Haupt- oder Nebenfaches (je nach Anerkennung) bestätigt werden und kann nur mit deren vorhandener Unterschrift auf jedem Antrag auf Anerkennung von uns weiter bearbeitet werden. Ausnahme: Bei einer Anerkennung im Studium Generale ist keine Unterschrift der Studienfachberatung notwendig.
4) Ist der Antrag vom Studienfachberater:in unterschrieben und insgesamt vollständig ausgefüllt, reichen Sie diesen zusammen mit einem offiziellen Nachweis der bereits erbrachten Leistung (z.B. Transcript of Records) bei Ihrem zuständigen Prüfungsmanager:in per E-Mail als PDF-Datei ein. Aus dem Nachweis müssen alle wichtigen Informationen eindeutig ersichtlich werden, i.d.R. Veranstaltungs- und Modultitel, Anzahl der Credits/LP und Noten. Ihren zuständigen Ansprechpartner im Prüfungsmanagement finden Sie hier: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/zustaendigkeiten.html
Bitte beachten Sie, dass nur deutsch- oder englischsprachige Leistungsnachweise von uns akzeptiert werden können! Ist Ihr Leistungsnachweis in einer anderen Sprache verfasst, müssen Sie diesen bitte amtlich übersetzen lassen. Wenn Ihr Nachweis in einer Sprache verfasst ist, die in den Fachbereichen SLM I + II studiert werden kann, können Sie alternativ den Nachweis selbst übersetzen, müssen die Richtigkeit Ihrer Übersetzung jedoch vor der Einreichung bei uns von einem Sprachlektor:in Ihres Fachs bestätigen lassen!
Im Fall der Anerkennung von „zielsprachlicher Kompetenz“ ist kein Leistungsnachweis notwendig.
5) Ist der vollständig und korrekt ausgefüllte Antrag bei uns eingegangen, wird er von uns geprüft und dann zur Genehmigung dem Vorsitz des Prüfungsausschusses vorgelegt. Sobald diese:r den Antrag genehmigt hat, wird Ihre Anerkennung von uns in Ihrem STiNE-Konto verbucht.
Falls Sie Ihr Hauptfach außerhalb der Fachbereiche SLM I+II studieren, wird Ihre Anerkennung von uns stattdessen zur Verbuchung in STiNE an das Hauptfach weitergeleitet.
Bei formalen Nachfragen zum Anerkennungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Prüfungsmanagement. Sie können unter Frage 16 in Erfahrung bringen, wie Sie überprüfen können, ob Ihnen die Leistungen bereits eingetragen wurden.
Dauer einer Anerkennung:
Es ist ratsam, einen großzügigen Spielraum (ca. 6-8 Wochen) für den Prozess der Beratung, Antragsstellung und -bearbeitung bei einer Anerkennung einzuplanen. Sobald im Prüfungsmanagement Ihre vollständigen und korrekten Unterlagen vorliegen, kann die Anerkennung zeitnah genehmigt und in STiNE erfasst werden.
Falls Sie Ihr Hauptfach außerhalb der Fachbereiche SLM I+II studieren, wird Ihre Anerkennung von uns stattdessen zur Verbuchung in STiNE an das Studienbüro des Hauptfachs weitergeleitet. Auf den exakten Zeitpunkt der Eintragung hat das Studienbüro SLM in diesem Fall keinen Einfluss. Planen Sie daher bitte weitere Zeit ein.
Sollten fehlerhafte oder unvollständige Anträge bei uns eingehen, Unklarheiten bestehen oder Korrekturen sowie Nachreichungen erforderlich sein, kann sich der Prozess verlängern. In diesem Fall werden Sie von uns per E-Mail informiert.
Anerkennung in einem Lehramtsstudiengang (Unterrichtsfach ist eine Sprache aus den SLM-Fachbereichen):
1) Für die inhaltliche Klärung der Frage, welche Leistungen Ihnen anerkannt werden können, suchen Sie bitte die Studienfachberatung Ihres Unterrichtsfachs auf. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier:
https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/fachberatung.html
Wenn Sie anerkennungsfähige Leistungen erbracht haben, füllen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus. Die Anträge für Lehramtsstudierende finden Sie auf der Seite des ZPLA:
https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare.html.
Ausfüllbeispiel für eine Anerkennung im Lehramt:
1) Modulnummern und Titel entnehmen Sie den für Sie gültigen Fachspezifischen Bestimmungen, welche Sie hier finden:
Achtung: Für Anerkennungen im freien Studienanteil ist das ZPLA zuständig. Alle Informationen finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/zpla/freier-studienanteil/anerkennung-von-leistungen.html
2) Die anzuerkennende Leistung muss von der Studienfachberatung bestätigt werden und kann nur mit deren vorhandener Unterschrift auf jedem Antrag auf Anerkennung von uns weiter bearbeitet werden.
3) Ist der Antrag vom Studienfachberater:in unterschrieben und insgesamt vollständig ausgefüllt, reichen Sie diesen zusammen mit einem offiziellen Nachweis der bereits erbrachten Leistungen (z.B. Transcript of Records) bei Ihrem zuständigen Prüfungsmanager:in per E-Mail als PDF-Datei ein. Aus dem Nachweis müssen alle wichtigen Informationen eindeutig ersichtlich werden, i.d.R. Veranstaltungs- und Modultitel, Anzahl der Credits/LP und Noten. Ihren zuständigen Ansprechpartner im Prüfungsmanagement finden Sie hier: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/zustaendigkeiten.html
Bitte beachten Sie, dass nur deutsch- oder englischsprachige Leistungsnachweise von uns akzeptiert werden können! Ist Ihr Leistungsnachweis in einer anderen Sprache verfasst, müssen Sie diesen bitte amtlich übersetzen lassen. Wenn Ihr Nachweis in einer Sprache verfasst ist, die in den Fachbereichen SLM I + II studiert werden kann, können Sie alternativ den Nachweis selbst übersetzen, müssen die Richtigkeit Ihrer Übersetzung jedoch vor der Einreichung bei uns von einem Sprachlektor:in Ihres Fachs bestätigen lassen!
Im Fall der Anerkennung von „zielsprachlicher Kompetenz“ ist kein Leistungsnachweis notwendig.
4) Ist der vollständig und korrekt ausgefüllte Antrag bei uns eingegangen, wird er von uns geprüft und dann zur Genehmigung dem Vorsitz des Prüfungsausschusses vorgelegt. Sobald diese:r den Antrag genehmigt hat, wird Ihre Anerkennung von uns zur Verbuchung in STiNE an das ZPLA weitergeleitet.
Bei formalen Nachfragen zum Anerkennungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Prüfungsmanagement. Sie können unter Frage 16 in Erfahrung bringen, wie Sie überprüfen können, ob Ihnen die Leistungen bereits eingetragen wurden.
Dauer einer Anerkennung:
Es ist ratsam, einen großzügigen Spielraum (ca. 6-8 Wochen) für den Prozess der Beratung, Antragsstellung und -bearbeitung bei einer Anerkennung einzuplanen. Sobald im Prüfungsmanagement Ihre vollständigen und korrekten Unterlagen vorliegen, kann die Anerkennung zeitnah genehmigt werden. Für die STiNE-Eintragungen werden die Anträge anschließend an das ZPLA weitergeleitet. Auf den exakten Zeitpunkt der Eintragung hat das Studienbüro daher keinen Einfluss. Planen Sie dafür weitere Zeit ein.
Sollten fehlerhafte oder unvollständige Anträge bei uns eingehen, Unklarheiten bestehen oder Korrekturen sowie Nachreichungen erforderlich sein, kann sich der Prozess verlängern. In diesem Fall werden Sie von uns per E-Mail informiert.
Bitte sehen Sie davon ab, eigene Formulare zu entwerfen sowie das Uni-Logo und unseren Briefkopf zu verwenden!
22. Wo kann ich die für mich zuständigen Studienfachberater:innen finden?
Die Studienfachberater:innen der Fachbereiche SLM I + II finden Sie hier https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/fachberatung.html und auf der jeweiligen Institutsseite. Die Studienfachberatung ist u.a. zuständig für:
- Beratung zum Fach, Studienortswechsler (Einstufung in ein höheres Fachsemester à vor dem Studienbeginn)
- fachliche Fragen zum Studiengang, Modulen, Lehrveranstaltungen, Auslandssemester, BAföG-Bescheinigung und Anerkennung (die fachliche Einschätzung von bereits erbrachten Studienleistungen)
23. Ich habe meinen Studiengang / mein Nebenfach gewechselt. Kann ich mir die Leistungen, die ich erbracht habe, anerkennen lassen?
Sie können Leistungen aus einem abgebrochenen Studiengang/Nebenfach anerkennen lassen. Bitte befolgen Sie dazu die Schritte unter Punkt 21.
24. Wo finde ich Leistungen, die ich mir per Antrag habe anerkennen lassen?
Siehe Frage 16.
Auslandsaufenthalt als Zugangsvoraussetzung für die M.Ed.-Teilstudiengänge Englisch (LAGS, LASek, LAS, LAB), Französisch (LASek, LAB), Spanisch (LASek, LAB) (Frage 25)
25. Wo erhalte ich Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für die M.Ed.-Teilstudiengänge Englisch (LAGS, LASek, LAS, LAB), Französisch (LASek, LAB), Spanisch (LASek, LAB)?
Die Zugangsvoraussetzungen (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/zugangsvoraussetzungen/geisteswissenschaften/20230412-aend-zugang-gw-49.pdf) für die Unterrichtsfächer Englisch, Französisch und Spanisch in den Lehramtsstudiengängen sehen einen mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalt in einem zielsprachigen Land vor. Für das Unterrichtsfach Englisch betrifft dies die Teilstudiengänge LAGS, LASek, LAS mit den Profilbildungen Grundschule (LAS-G) und Sekundarstufe (LAS-Sek) sowie LAB, für die Unterrichtsfächer Französisch und Spanisch LASek und LAB. Bewerberinnen und Bewerber, die über einen Bildungsabschluss oder eine Berufsausbildung aus einem Land der Zielsprache verfügen, sind von dieser Zugangsvoraussetzung ausgenommen.
Bitte beachten Sie die folgenden Informationsblätter zum obligatorischen Auslandsaufenthalt in den Unterrichtsfächern Englisch (https://www.slm.uni-hamburg.de/iaa/ueber-das-institut/download/englisch-auslandsaufenthalt-m-ed.pdf), Französisch (https://www.slm.uni-hamburg.de/romanistik/studium/studiengaenge/downloads/info-zulassungsvoraussetzung-m-ed-uf-fra.pdf) und Spanisch (https://www.slm.uni-hamburg.de/romanistik/studium/studiengaenge/downloads/info-zulassungsvoraussetzung-m-ed-uf-spa.pdf). Weitere Informationen zu Partneruniversitäten und Finanzierungsmöglichkeiten erhalten Sie hier:
Englisch: https://www.slm.uni-hamburg.de/iaa/studium/international.html
Spanisch und Französisch: https://www.slm.uni-hamburg.de/romanistik/studium/international.html
Bitte beachten Sie auch das Video zur Informationsveranstaltung „Im Lehramtsstudium ins Ausland“, das Sie hier finden: https://lecture2go.uni-hamburg.de/l2go/-/get/v/66436
Hinweise für das Verfassen des Berichts zu einer praktischen Tätigkeit erhalten Sie hier: https://www.slm.uni-hamburg.de/astub/praktika/infos-anerkennung-praktika.html
Studierende, die aufgrund von Erziehungs- und Pflegeaufgeben Schwierigkeiten bei der Planung des Auslandsaufenthalts haben, können durch das Familienbüro beraten werden, um den Auslandsaufenthalt zu realisieren. (https://www.uni-hamburg.de/familienbuero.html)
Im Zuge der Immatrikulation (,bitte beachten Sie die Fristen des CampusCenters,) werden Sie aufgefordert, Nachweise über die Erfüllung der oben genannten Zugangsvoraussetzungen in Ihrem Bewerberaccount hochzuladen. Wenn das CampusCenter Fragen inhaltlicher Art zu Ihrem Nachweis hat, wird er an die Studienfachberatung weitergeleitet. Diese wendet sich nur an Sie, wenn sie Rückfragen zu ihren Nachweisen hat, ansonsten bestätigt sie dem CampusCenter den Aufenthalt. Falls Sie über keine eindeutigen Nachweise verfügen (Dauer oder Art des Aufenthalts sind auf den Dokumenten nicht vermerkt, Zeiträume variieren), wenden Sie sich bitte vor dem Hochladen der Nachweise an die Studienfachberatung.
Studierende, deren Immatrikulation bis einschließlich Wintersemester 2024/2025 erfolgte, haben die Möglichkeit, den Auslandsaufenthalt bis zum Ende Ihres M.Ed.-Studiums nachzuweisen.
Abweichung von den Zugangsvoraussetzungen beim Vorliegen einer gleichwertigen Qualifikation und Eignung
Eine generelle Befreiung von dieser Zugangsvoraussetzung ist nicht möglich. Die Zugangsvoraussetzungen beinhalten folgenden Passus: „In Ausnahmefällen kann von der vorstehenden Zugangsvoraussetzung abgewichen werden, wenn aufgrund besonderer Umstände von einer mindestens gleichwertigen Qualifikation und Eignung ausgegangen werden kann. Über Ausnahmen entscheidet der für den Studiengang zuständige dezentrale Prüfungsausschuss auf Antrag der Bewerberin bzw. des Bewerbers.“
Sollten Sie ein aus Ihrer Sicht vergleichbare Qualifikation besitzen, können Sie die Feststellung der Gleichwertigkeit über einen formlosen Ausnahmeantrag an den Prüfungsausschuss beantragen. Bitte wenden Sie sich dafür zunächst an die Studienfachberatung (https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/fachberatung.html), um dort eine Einschätzung zu erhalten. Den formlosen Antrag reichen Sie bitte zusammen mit der Stellungnahme der Studienfachberatung per Email im Prüfungsmanagement (https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/personen.html) des Studienbüros ein.
Folgende Qualifikationsmaßnahmen sind Beispiele für Alternativleistungen im Unterrichtsfach Englisch, die durch den Prüfungsausschuss bewilligt wurden:
· Auslandssemester an einer niederländischen Universität in einem englischsprachigen Studiengang
· Englischsprachiges Profil im Abitur (erweiterter bilingualer Bildungsgang bzw. International Baccalaureate, NICHT Englisch LK bzw. Englisch erhöhtes Niveau)
· Tricontinental Teacher Training (https://www.ew.uni-hamburg.de/internationales/projekte/ttt.html)
Ein Auslandsaufenthalt ist für Sie auf Grund einer Beeinträchtigung nicht möglich
Wenn Sie auf Grund von Beeinträchtigungen keinen Auslandsaufenthalt absolvieren können, wenden Sie sich bitte an das Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen. (https://www.uni-hamburg.de/studieren-mit-behinderung.html).
Dokumente während des Studiums (Frage 26 bis 28)
26. Wo erhalte ich eine aktuelle Übersicht über die erbrachten Leistungen / Transcript of Records während des Studiums?
Wenn Sie eine aktuelle Übersicht über Ihre erbrachten Leistungen / Transcript of Records (ToR) während des Studiums (kein Abschluss-ToR) benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständige:n Prüfungsmanager:in: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero.html. (Lehramtsstudierende wenden sich an das ZPLA! --> https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare-faq.html) Das ToR können Sie per Mail anfordern. In die Mail schreiben Sie bitte zusätzlich Ihre Matrikelnummer und ob Sie das ToR nur auf Deutsch oder auch auf Englisch benötigen.
27. Wie kann ich in STiNE mein Leistungskonto ausdrucken?
Bitte öffnen Sie mit der B***-Kennung und Ihrem Passwort STiNE. Öffnen Sie den Reiter „Studium“ und dort in der linken Spalte finden Sie den Reiter „Leistungskonto“. Öffnen Sie diesen.Anschließend öffnen Sie das Menü Ihres Browsers in der oberen rechten Ecke (Bsp. Mozilla) und wählen Sie die Option „Drucken“. Sie können auch den Short-Cut „Strg + d“ verwenden. Nun öffnet sich eine Druckansicht, die Sie mit dem Reiter „Drucken…“ bestätigen können.
28. Wo erhalte ich Unterlagen für BAföG / KfW?
Wenn Sie eine Bescheinigung nach § 9 BAföG benötigen, nutzen Sie die Immatrikulationsbescheinigung. Fragen dazu bitte an das Campus-Center: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/.
Wenn Sie eine Bescheinigung nach § 48 BAföG beim Studierendenwerk / BAföG-Amt vorlegen müssen, wenden Sie sich an die Studienfachberatung des jeweiligen Instituts. Diese finden Sie unter Frage 22.
Bescheinigungen zur Studienabschlussförderung und Bescheinigungen von der KfW-Bank bestätigt Ihnen das zuständige Prüfungsmanagement (Frage 4).
Ich bin krank, was muss ich tun? (Frage 29)
29. Ich bin krank und kann eine Klausur nicht ablegen oder an meiner Hausarbeit nicht weiterschreiben. Was muss ich als Fachstudierende:r tun?
Krankmeldung Klausur
- Verwenden Sie für eine Krankmeldung bitte das Formular „Krankmeldung bei Modulprüfungen“, wenn Sie an einer Modulabschluss- oder -teilprüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können. Reichen Sie das ausgefüllte Formular mit dem ärztlichen Attest/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (innerhalb von 14 Tagen ab dem ersten Tag der Erkrankung) bei Ihrer/Ihrem Prüfungsmanager:in per Mail ein.
- Das Formular finden Sie unter Punkt I.) Allgemeine Anträge auf der folgenden Seite:https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/formulare.html.
- Bitte informieren Sie per Mail die/den Lehrende:n über Ihre Abwesenheit.
Krankmeldung Hausarbeit
- Sollten Sie während des Schreibens einer Hausarbeit erkranken, kontaktieren Sie die/den Lehrende:n.
Lehramtsstudierende informieren sich auf der Website des ZPLA über das Vorgehen im Fall einer Krankheit: https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare-faq/faq-allgemein.html.
ACHTUNG: Im Lehramt kann es abweichende Fristen geben, bitte informieren Sie sich rechtzeitig!
Prüfungsausschuss (Frage 30 bis 32)
30. Wo und wie kann ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen?
Anträge an den Prüfungsausschuss stellen Sie bitte formlos. Bitte richten Sie den formlosen Antrag nach Rücksprache mit dem Prüfungsmanagement an den Vorsitz des Prüfungssauschusses und reichen Sie den schriftlichen Antrag mit Original-Unterschrift bei der/dem zuständige:n Prüfungsmanager:in (Frage 4) ein. In Ihrem Antrag begründen Sie bitte ausführlich Ihr Anliegen und reichen Sie ggf. Nachweise dafür ein.
Die Anträge werden per Mail als PDF-gesendet, eine Unterschrift ist nicht nötig, wenn der Antrag von Ihrer Uni-Mailadresse versendet wird.
31. Was ist ein formloser Antrag?
Ein formloser Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, dem Prüfungsausschuss Ihr Anliegen zu beschreiben und zu begründen, wenn kein Formular/Antrag dafür vorgesehen ist. Wichtig ist, dass Sie Ihr Anliegen aussagekräftig begründen und ggf. nachweisen.
Der Antrag sollte in jedem Fall mindestens das Folgende enthalten:
• den vollständigen Namen, Matrikelnummer, Studiengang und eine gültige Anschrift sowie Email-Adresse der Antragstellerin/des Antragstellers
• das Datum des Antrags
• eine Betreffzeile
• eine Anrede an den Prüfungsausschuss
• den Antragstext mit Begründung
• (digitale) Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers
Bitte senden Sie den Antrag per Mail an Ihren zuständigen Prüfungsmanager.
32. Wann und wie erfahre ich, was der Prüfungsausschuss entschieden hat?
Der Prüfungsausschuss tagt einmal im Monat. Die exakte Frist für das Einreichen der Anträge erfahren Sie vom zuständigen Prüfungsmanagement. Im Prüfungsmanagement reichen Sie auch Ihren Antrag ein und bekommen später den Bescheid über Ihren Antrag. Sie bekommen schnellstmöglich nach Tagung des Prüfungsausschusses (in der Regel innerhalb von 14 Tagen) Informationen, wie der Ausschuss über Ihren Antrag entschieden hat.
Die Termine der Prüfungsausschuss-Sitzungen finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/aktuelles.html.
Wo finde ich Beratungsangebote für Studierende? (Frage 33 bis 37)
33. Wo finde ich eine Übersicht über das Beratungsangebot der Universität Hamburg?
Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zum Beratungsangebot: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/beratung/beratungsangebote/psychologische-beratung.html.
34. Wo finde ich die psychologische Beratung?
Die psychologische Beratung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/beratung/beratungsangebote/psychologische-beratung.html.
35. Wo erhalte ich Informationen für Studierende mit Behinderung oder chronischen Krankheiten?
Die erste Anlaufstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischen Krankheiten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/studieren-mit-behinderung.html.
36. Wo erhalte ich Informationen zu einem Nachteilsausgleich aufgrund meiner chronischen Einschränkung?
Unter dem folgenden Link finden Sie „Häufig Nachgefragte Themen“ in Bezug auf den Nachteilsausgleich: https://www.uni-hamburg.de/studieren-mit-behinderung/im-studium/faq.html.
37. Wo erhalte ich Informationen zum Mutterschutz/Elternzeit?
Informationen zu Mutterschutz und Elternzeit erhalten Sie hier:
Abschlussarbeit und Abschlussmodul (Frage 38 bis 43)
38. Wie und wo kann ich die Anmeldung der Abschlussarbeit (Bachelor/Master) durchführen?
Die Anmeldung zur Bachelor- oder Masterarbeit können Fachstudierende aktuell digital im Studienbüro SLM I + II bei der/dem zuständige:n Prüfungsmanager:in einreichen.
Lehramtsstudierende können sich auf der folgenden Seite informieren: BA-Arbeit https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare-faq/formulare/download/bachelor/bachelor-merkblatt.pdf, MA-Arbeit https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare-faq/formulare/download/master/master-merkblatt.pdf. Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit in einem Fach von SLM I + II schreiben, dann gilt für Sie auch Schritt 1.
Die Anträge und Checklisten für Fachstudierende finden Sie unter Punkt II) auf der folgenden Seite zu finden: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/formulare.html.
Ihre/Ihren zuständige:n Prüfungsmanager:in finden Sie unter Frage 4.
1. Schritt:
Füllen Sie die Anträge soweit wie möglich aus und tragen Sie die Namen der Prüfer:innen ein. Es ist nicht nötig, dass die Prüfer:innen handschriftlich auf dem Antrag unterschreiben. Stattdessen können die Prüfer:innen ihre Bereitschaft auch per Mail erklären. Die Mail muss folgende Kriterien enthalten: den Namen des Studierenden sowie das Thema der Arbeit. Die Mail erhalten Sie von Ihren Gutachtern und leiten sie, zusammen mit den anderen Unterlagen (Schritt 2), an Ihre/Ihren zuständige:n Prüfungsmanager:in im Studienbüro weiter.
Beispiel:
Hiermit bestätige ich Prof. XXX
- die BA-/MA-Arbeit von Frau/ Herrn Mustermann mit dem Thema „...“ als Erst- / Zweitprüfer:in zu begutachten.
- im BA-/MA-Prüfungsverfahren Mustermann die mündliche Prüfung abzunehmen.
2. Schritt:
Schicken Sie einen Scan Ihres Antrags inkl. aller weiteren Unterlagen sowie ggf. die Mailbestätigungen der Prüfer:innen an die/den zuständige:n Prüfungsmanager:in: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/zustaendigkeiten.html.
Achtung: Schicken Sie bitte erst Unterlagen per Post an das Studienbüro, wenn Sie vom Prüfungsmanagement dazu aufgefordert wurden!
3. Schritt:
Ihre Unterlagen werden geprüft und Sie erhalten dann eine E-Mail mit Erläuterungen zum weiteren Vorgehen.
39. Wie kann ich eine:n Gutachter:in / Prüfer:in für meine Abschlussarbeit finden?
Bitte wenden Sie sich an die/den Lehrende:n des Abschlusskolloquiums oder an die Studienberatung Ihres Faches, um sich zu informieren: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/fachberatung.html.
40. Fragen zur mündlichen Prüfung für Fachstudierende.
Die mündliche Abschlussprüfung darf frühestens am Tag der Abgabe der Bachelorarbeit / Masterarbeit stattfinden und muss spätestens bis zum Ende des Semesters stattgefunden haben, das auf das Anmeldesemester des Abschlussmoduls folgt. Das BA- oder MA-Abschlussmodul muss innerhalb von zwei Semestern abgeschlossen werden.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer/Ihrem mündlichen Prüfer:in in Verbindung, um den Termin für die mündliche Prüfung abzustimmen und informieren Sie anschließend (mind. 5 Tage vor der Prüfung!) das Prüfungsmanagement per E-Mail über die genauen Prüfungsdaten (Tag, Uhrzeit, Prüfer:in).
Lehramtsstudierende wenden sich bitte an das ZPLA: https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare-faq/faq-allgemein.html.
41. Wo und wie kann ich die Gutachten meiner Abschlussarbeit einsehen?
Bis zu einem Jahr nach Abschluss des Abschlussmoduls ist auf schriftlichen Antrag eine Einsicht in die Gutachten der schriftlichen Abschlussarbeit sowie in das Protokoll der mündlichen Abschlussprüfung im Studienbüro möglich.
Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsmanagement (siehe Frage 4).
Lehramtsstudierende wenden sich bitte an das ZPLA: https://www.uni-hamburg.de/zpla.html.
42. Ich habe das Examenskolloquium bereits im letzten Semester absolviert, hat damit die Abschlussmodul-Laufzeit von 2 Semestern begonnen?
Nein. Die Laufzeit für Ihr Abschlussmodul beginnt mit der Zustellung des Zulassungsbescheides über den Beschluss des Prüfungsausschusses durch das Prüfungsmanagement. In dem Schreiben wird Ihnen ein konkreter Abgabetermin für die im Abschlussmodul zu erbringende Abschlussarbeit mitgeteilt.
43. Was mache ich, wenn ich mich im Abschlussmodul befinde, erkrankt bin und somit nicht an der Abschlussarbeit (Bachelor / Master) weiterschreiben kann oder die vereinbarte mündliche Prüfung nicht absolvieren kann?
Im Krankheitsfall während des Abschlussmoduls (Bachelor / Master) nutzen Sie bitte das Formular "Krankmeldung im Abschlussmodul" welches Sie hier finden: Punkt II) BA und Punkt III) MA) https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/formulare.html und reichen Sie dieses digital beim Prüfungsmanagement (siehe Frage 4) ein.
Lehramtsstudierende wenden sich diesbezüglich an das ZPLA: https://www.uni-hamburg.de/zpla.html.
Wie erhalte ich meine Abschlussdokumente als Fachstudierende:r? (Frage 44 bis 45)
44. Wie und wo beantrage ich das Abschlusszeugnis?
Wenn Sie alle Leistungen in Ihrem Studium (z.B. Hauptfach, Nebenfach und Wahlbereich) erbracht haben, stellen Sie bitte den "Antrag auf Zeugniserstellung" (unter Punkt II) BA und Punkt III) MA) beim Prüfungsmanagement (siehe Frage 4). Den Antrag finden Sie auf der folgenden Website: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/formulare.html. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag digital bei Ihrer/Ihrem zuständigen Prüfungsmanager:in ein (siehe Frage 4).
45. Welche Unterlagen erhalte ich nach Abschluss des Studiums?
Sie erhalten mit Ihrem Abschlusszeugnis zusätzlich die folgenden Dokumente:
- Transcript of Records
- Diploma Supplement
- Abschlussurkunde
Sie erhalten die Abschlussurkunde per Einschreiben. Die Erstellung der Urkunde dauert etwas länger.
Nach dem Abschluss (Frage 46 bis 47)
46. Wo und wie werde ich exmatrikuliert?
Sämtliche Informationen zur Exmatrikulation erhalten Sie auf der Seite des Campus-Centers: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/studienabschluss/exmatrikulation.html.
47. Wie bewerbe ich mich für den weiterführenden Masterstudiengang?
Informationen zu den Bewerbungszeiten und Fristen erhalten Sie auf der Seite des Campus-Centers: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/. Dort erhalten Sie auch weiterführende Informationen über sämtliche Bewerbungsverfahren.
Meine Frage wurde nicht beantwortet, was kann ich tun? (Frage 48)
48. Ich habe eine Frage, die durch die FAQs nicht beantwortet wird. An wen kann ich mich wenden?
Schauen Sie in der Tabelle unter Frage 4 nach, wer für Ihr Anliegen zuständig ist und wenden Sie sich ggf. an diese.
Wenn Sie eine Frage haben, die nicht in dem Fragenkatalog der FAQs auftaucht und auch nicht in die Aufgabenbereiche aus Punkt 4 fällt, können Sie sich an den STiNE-Support in Ihrem STiNE-Account wenden. Ihre Frage wird dort bearbeitet und an die zuständige Person weitergeleitet.
FAQ Studienmanagement
A) Anmeldephasen (Frage A1 - A12)
1. Wie funktionieren die Anmeldephasen?
Es gibt insgesamt vier Anmeldephasen: Allgemeine (erste) Anmeldephase; Nachmeldephase; Erstsemester-Anmeldephase und Ummelde- und Korrekturphase.
In der allgemeinen Anmeldephase ist die Anmeldung zu allen Veranstaltungen der SLM-Studiengänge im Rahmen eines Moduls möglich. Hierbei werden alle Anmeldungen unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung gesammelt und die Plätze am Ende der Phase zufällig vergeben. Alle Anmeldungen werden gleichbehandelt; unabhängig davon, ob die Anmeldung zu der Veranstaltung eine Minute nach Beginn oder eine Minute vor Ende der Anmeldephase erfolgen.
Die Nachmeldephase funktioniert genauso wie die allgemeine Anmeldephase, aber zusätzlich ist in den Fachbereichen SLM I+II die Anmeldung zu Veranstaltungen unabhängig von Modulen - zum Beispiel im Wahlbereich - möglich.
Die Erstsemester-Anmeldephase funktioniert genauso wie die Nachmeldephase, allerdings können sich hier nur Erstsemester anmelden. Im Regelfall wird diese Anmeldephase nur im Wintersemester angeboten.
Die Ummelde- und Korrekturphase (auch: Windhundphase) startet mit der Vorlesungszeit und funktioniert anders als die ersten drei Anmeldephasen. In dieser Phase werden die Anmeldungen nicht gesammelt, sondern ein freier Platz in einer Veranstaltung wird sofort vergeben, sobald eine Anmeldung erfolgt.
Die Zeiträume für die Anmeldephasen können Sie u.a. auf der STiNE-Homepage einsehen.
2. Wieso kann ich mich nicht für ein Modul anmelden?
Es gibt verschiedene Gründe, warum die Anmeldung nicht funktioniert. Die häufigsten sind folgende:
a) Alle Modulbausteine wurden bereits in vorhergehenden Semestern bestanden. Dies kann über die Teilleistungen geprüft werden; siehe Punkt C 3.
b) Der Studiengang und das Modul wurden schon einmal studiert oder es fand ein Wechsel zwischen Haupt- und Nebenfach statt; siehe Punkt D.
c) Es kann pro Semester nur eine Veranstaltung pro Modulbaustein belegt werden. Muss zum Beispiel eine Vorlesung im Aufbaumodul belegt werden und es liegt bereits eine Anmeldung in der aktuellen Anmeldephase vor, kann man sich nicht zusätzlich zu einer weiteren / alternativen Vorlesung anmelden. Man muss sich von der bereits gebuchten / zugewiesenen Vorlesung erst abmelden, um eine neue wählen zu können.
d) Das eigene Studium dauert länger als in der Regelstudienzeit vorgesehen. In diesen Fällen bitte mit dem Studienmanagement im Studienbüro SLM Kontakt aufnehmen; siehe Punkt F.
3. Wieso kann ich mich nicht im Optionalbereich/Studium Generale/Masterwahlbereich/Freien Studienanteil anmelden?
Eine Anmeldung ist erst ab der Nachmeldephase möglich; siehe Punkt A 1. Entsprechende Informationen finden Sie während der Anmeldephasen am Anmeldebaum.
4. Wie kann ich mich im Freien Wahlbereich anmelden?
Eine Anmeldung für den „Freien Wahlbereich“ ist in Veranstaltungen der Fachbereiche SLM I+II nicht möglich, da der „Freie Wahlbereich“ nicht Teil unserer SLM-Studiengänge ist. Die Fakultät für Geisteswissenschaften beteiligt sich stattdessen zusammen mit der Fakultät für Erziehungswissenschaft und der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am Studium Generale.
5. Wieso habe ich keinen Platz bekommen, obwohl ich mich direkt zu Beginn der Anmeldephase angemeldet habe?
In den ersten drei Anmeldephasen spielt der Zeitpunkt der Anmeldung keine Rolle; siehe Punkt A 1.
6. Wieso habe ich keinen Platz bekommen, obwohl es noch freie Plätze in der Veranstaltung gibt?
Man kann immer nur einen Platz pro Modulbaustein erhalten. Bewirbt man sich zum Beispiel auf ein Seminar im Aufbaumodul in zwei Veranstaltungen und erhält dann einen Platz in einer der beiden Veranstaltungen, erfolgt für die andere Veranstaltung automatisch eine Ablehnung – obwohl es hier noch freie Plätze gibt. Zu Ummeldungen siehe Punkte A 9 und A 10.
7. Muss ich mir als Erstsemester Sorgen machen, dass alle Plätze bereits weg sind?
Nein. Auch wenn die Erstsemester-Anmeldephase erst die dritte Anmeldephase ist, stehen weiterhin Plätze in den Veranstaltungen zur Verfügung. Die Institute wissen, welche Veranstaltungen regelmäßig stark nachgefragt werden und reservieren daher extra Plätze, die dann erst in der Erstsemester-Anmeldephase vergeben werden.
8. Warum verändert sich die maximale Anzahl an Teilnehmenden einer Veranstaltung während der Anmeldephasen?
Grundsätzlich gilt, dass die Anzahl an Teilnehmenden einer Veranstaltung von der UHH vorgegeben werden und nicht verändert werden können. In zwei Fällen verändern sie sich dennoch während der Anmeldephasen:
Plätze in Veranstaltungen werden für Erstsemester reserviert; siehe Punkt A7. Daher erhöhen sich die maximale Anzahl an Teilnehmenden zu Beginn der Erstsemester-Anmeldephase.
Studierende von anderen Universitäten können zum Beispiel im Zuge von Auslandssemestern an der UHH studieren und belegen Plätze in den Veranstaltungen. Damit kein Platz in der Veranstaltung für die regulär immatrikulierten Studierenden der UHH verloren geht, wird in diesen Fällen die maximale Anzahl an Teilnehmenden entsprechend erhöht.
9. Wie kann ich zwei Veranstaltungen tauschen?
Während der laufenden Anmeldphasen können sich alle Studierenden selbst von einer Veranstaltung abmelden und dann für eine neue Veranstaltung anmelden, soweit in der neuen Veranstaltung noch freie Plätze sind. Bitte achten Sie bei der Abmeldung darauf, dass in der neuen Veranstaltung noch freie Plätze für eine erfolgreiche Anmeldung sind.
10. Wie kann ich mich von Veranstaltungen wieder abmelden?
Während der laufenden Anmeldephasen können sich Studierende selbstständig von Veranstaltungen wieder abmelden.
Nach Ablauf der Ummelde- und Korrekturphase ist keine Abmeldung mehr möglich. Bitte lassen Sie sich von den jeweiligen Lehrenden inaktiv setzen. Dazu schreiben Sie eine E-Mail an die jeweiligen Lehrenden.
11. Gibt es die Möglichkeit der manuellen Anmeldung während der Anmeldephasen?
Regulär finden manuelle Anmeldungen für Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen im Rahmen eines Nachteilsausgleichs statt. Diese Studierenden bewerben sich auf Plätze in Veranstaltungen und melden sich danach mit dem genehmigten Nachteilsausgleich bei den Lehrveranstaltungsmanagern der jeweiligen Institute. Hier werden sie bevorzugt akzeptiert, bevor die Plätze verteilt werden.
Die Hürden für eine manuelle Anmeldung während der Anmeldephasen ohne Nachteilsausgleich sind sehr hoch, da mit jeder manuellen Anmeldung anderen Studierenden ein Platz weggenommen wird.
Über andere manuelle Anmeldungen müssen immer die Prüfungsausschüsse im Einzelfall entscheiden. Möglich ist ein formloser Antrag auf bevorzugte Zulassung zur Einhaltung der Regelstudienzeit. Einzureichen ist eine Erläuterung, inwiefern die Einhaltung der Regelstudienzeit gefährdet ist und eine Übersicht der in den vergangenen Semestern erfolgten Anmeldeversuche. Allgemeine pauschale Verweise auf erfolglose Bewerbungen in vergangenen Semestern sind im Regelfall nicht ausreichend.
Ergänzend kann ein formloser Antrag auf bevorzugte Zulassung aufgrund von Erziehungs- und Pflegeaufgaben gestellt werden. Einzureichen ist eine geeignete Erläuterung, aus der hervorgeht, dass parallel zu den üblichen Vorlesungszeiten Erziehungs- und Betreuungsaufgaben
wahrzunehmen sind. Diese Erläuterungen sind mit Nachweisen zu belegen. Allgemeine pauschale Verweise auf die Belastung durch Erziehungs- und Pflegeaufgaben sind im Regelfall nicht ausreichend.
In jeder Anmeldephase finden sich Informationen zu den Antragsfristen auf der Homepage des Studienbüros
Weitere Informationen zu Anträgen an den Prüfungsausschuss sind hier in den Punkten 29 bis 31 zu finden: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/faq.html
12. Gibt es die Möglichkeit der manuellen Anmeldung nach dem Ende der Anmeldephasen?
Grundsätzlich besteht keine Möglichkeit für Studierende, sich nach dem Ende der letzten Anmeldephase noch selbst anzumelden. Als Service dürfen Studierende durch das Studienbüro manuell nachgemeldet werden, wenn es in der letzten Sekunde der regulären Anmeldephase noch freie Plätze gab und die Lehrenden einer Nachmeldung zustimmen. Das Studienbüro darf nur Nachmeldungen vornehmen, wenn sich Studierende im Prinzip auch selbst hätten anmelden können, aber die Anmeldephasen verpasst haben. Wenn sich Studierende nicht selbst hätten anmelden können - zum Beispiel, weil die Veranstaltung ausgebucht war - darf auch das Studienbüro keine Nachmeldungen vornehmen. Nachmeldungen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Lehrenden zustimmen, da nur die Lehrenden entscheiden können, ob eine sinnvolle Teilnahme angesichts der verpassten Sitzungstermine noch möglich ist.
An dem Grundsatz, das Nachmeldungen durch das Studienbüro nur erfolgen dürfen, wenn sich die Studierenden in der letzten Sekunde der letzten Anmeldephase auch selbst hätten anmelden können, ändert sich auch nichts dadurch, wenn sich die Zahl der teilnehmenden Studierenden an einem Seminar im Laufe des Semesters verändert. Wenn die maximale Teilnehmerzahl an einem Seminar zum Beispiel 20 beträgt und sich während der regulären Anmeldephasen 20 Studierende anmelden, gilt diese Zahl für den Rest des Semesters - unabhängig davon, ob einzelne Studierende im Lauf der Vorlesungszeit entscheiden, nicht mehr am Seminar aktiv teilzunehmen. Eine Nachmeldung ist nicht möglich, da sich Studierende in der letzten Sekunde nicht selbst hätten anmelden können.
Dieser Grundsatz beruht erstens auf der Festlegung der Universität Hamburg über die Dauer von Anmeldephasen. Davon darf ein Studienbüro nicht abweichen.
Zweitens wahrt der Grundsatz die Gleichbehandlung aller Studierenden: alle Studierenden können sich darauf verlassen, dass die Anmeldephasen gültig sind, alle Studierenden während der Anmeldephasen gleich behandelt werden und niemand nach dem Ende der Anmeldephasen die Regelungen außer Kraft setzen kann.
Drittens schützt dieser Grundsatz die Lehrenden und Studierenden: Veranstaltungen haben eine Mindestzahl von Teilnehmern, damit sie überhaupt stattfinden dürfen. Als Maßstab gelten die Anmeldungen direkt am Ende der Anmeldephase. Daher haben Lehrende und Studierende die Gewissheit: Ist die Mindestzahl in dem Moment erreicht, darf die Veranstaltung den Rest des Semesters stattfinden, unabhängig davon, ob einzelne Studierende im Lauf der Vorlesungszeit entscheiden, nicht mehr am Seminar aktiv teilzunehmen. Wäre es anders und würde nicht der Grundsatz gelten, dass die Anmeldezahlen am Ende der Anmeldephasen verbindlich sind, könnte es dazu kommen, dass Studierende ein halbes Semester am Seminar teilnehmen, ihr Referat gehalten haben, zum Zeitpunkt der Abgabe der Hausarbeit das Seminar jedoch plötzlich ausfällt und alle Leistungen umsonst waren.
B) Prüfungsrecht (Frage B1 - B14)
1. Für wen gelten diese Informationen?
Diese Auflistung von zentralen Bestimmungen ist gültig für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Fachbereiche SLM I+II. Lehramt- und Fachstudierende werden gleichbehandelt. Diese Auflistung zentraler Bestimmungen beruht auf den Entscheidungen der jeweils zuständigen Prüfungsausschüsse und ist nicht abschließend. Weitere zentrale Bestimmungen sind zum Beispiel in den Fachspezifischen Bestimmungen zu finden; siehe B 5.
Für Hauptfächer, Nebenfächer oder Unterrichtsfächer, die von anderen Fachbereichen der Universität Hamburg angeboten werden, gelten deren Bestimmungen.
2. Wie melde ich mich zu Prüfungen an?
Die direkte Anmeldung zu einer Prüfung ist in den Fachbereichen SLM I+II nicht möglich. Mit der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung in STiNE erfolgt automatisch die Anmeldung zur jeweiligen Prüfung. Die Abmeldung von einer Lehrveranstaltung bedeutet die Abmeldung von der Prüfung. Eine Anmeldung zu einer Prüfungsleistung unabhängig von einer Veranstaltungsteilnahme ist nicht möglich.
3. Wie melde ich mich von einer Prüfung ab?
Die direkte Abmeldung von einer Prüfung ist nicht möglich, da die Anmeldung zu einer Prüfung und zu einer Lehrveranstaltung eine Einheit bilden. Für die Abmeldung von einer Prüfung ist daher die Abmeldung der jeweiligen Lehrveranstaltung nötig; siehe Punkt A 10.
4. Wie kann ich kontrollieren, zu welchen Prüfungen ich angemeldet bin?
Siehe Punkt C 4.
5. Wo finde ich Informationen zum Umfang von Prüfungen?
Informationen zum Umfang von Prüfungen finden sich in den Modulbeschreibungen der jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen; siehe auch Punkt C 1. Für die konkreten Inhalte der Prüfungen sind die Lehrenden verantwortlich.
Eine Übersicht aller fachspezifischen Bestimmungen findet sich hier:
6. Wie viele Prüfungsversuche habe ich?
Die Prüfungsversuche werden immer für jeden Modulbaustein im Modul einzeln gezählt; siehe Punkt C1. Studierende im Fach-BA oder Fach-MA haben im Regelfall 3 Prüfungsversuche, wenn sie ihr Studium nach dem WS 2015/2016 begonnen haben. Studierende im Lehramt haben im Regelfall 4 Prüfungsversuche.
7. Bis wann muss ich Prüfungsleistungen erbringen?
Einzelprüfungen wie zum Beispiel Hausarbeiten müssen spätestens bis zum Ende des jeweiligen Semesters (31.3. bzw. 30.9.) erbracht werden. Lehrende dürfen kürzere Fristen festlegen. Für Blockprüfungen wie Klausuren gibt es feste Termine.
8. Wie viele Prüfungstermine gibt es im Semester?
Für jede Lehrveranstaltung gibt es zwei Prüfungsversuche/Klausurtermine pro Semester. Spätestens der dritte Prüfungsversuch muss daher in einer neuen Veranstaltung erfolgen. Der erste Prüfungsversuch/Prüfungstermin muss immer wahrgenommen werden.
9. Was passiert, wenn ich eine Hausarbeit nicht abgebe oder zur Klausur nicht komme?
Der Prüfungsversuch wird als 5.0/nicht bestanden gewertet.
10. Wie kann ich eine Einzelprüfung wie zum Beispiel eine Hausarbeit wiederholen?
War eine Einzelprüfung nicht erfolgreich, melden die jeweiligen Lehrenden die nicht erfolgreichen Studierenden an das Lehrveranstaltungsmanagement der Institute, durch das die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung im Rahmen der besuchten Lehrveranstaltung erfolgt. Wenn ein Studierender diese Einzelprüfung nicht wiederholen, sondern zum Beispiel eine neue Veranstaltung belegen möchte, muss er sich zeitnah nach dem Eintrag der Bewertung für den Erstversuch beim Studienmanagement im Studienbüro SLM von der Wiederholungsprüfung abmelden. Für das Ablegen der Wiederholungsprüfung im Rahmen des besuchten Seminars muss das Einverständnis der/des Lehrenden eingeholt werden. Für die Wiederholung der Hausarbeit muss ein neues Thema ausgegeben werden.
11. Welche Frist gilt für die Wiederholung einer Einzelprüfung wie zum Beispiel einer Hausarbeit?
Die Wiederholung einer Einzelprüfung muss spätestens bis zum Ende des folgenden Semesters (31.3. bzw. 30.9.) erbracht werden. Lehrende dürfen kürzere Fristen festlegen. Wurde zum Beispiel eine Hausarbeit im Sommersemester nicht bestanden, können Studierende diese Hausarbeit im selben Seminar wiederholen und hätten als spätesten Abgabetermin den 31.3. des folgenden Wintersemesters.
12. Wie kann ich eine Blockprüfung wie zum Beispiel eine Klausur wiederholen?
Die Anmeldung zur Wiederholung der Blockprüfung erfolgt beim zweiten Prüfungstermin direkt beim Betreten des Raums durch das Ausfüllen des entsprechenden Anmeldeformulars. Es gibt keine Pflicht zur Wahrnehmung des 2. Prüfungstermins. Wenn ein Studierender die Blockprüfung nicht wiederholen möchte, erscheint er nicht zum zweiten Prüfungstermin und füllt nicht die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung aus.
Es ist nicht möglich, sich vom ersten Prüfungstermin abzumelden und nur den Wiederholungstermin wahrzunehmen. An der Wiederholungsprüfung dürfen nur die Studierenden teilnehmen, die beim ersten Prüfungstermin abwesend waren (zum Beispiel wegen Erkrankung) oder nicht bestanden haben. Eine dritte Wiederholung einer Blockprüfung in einem Seminar (zum Beispiel, wenn Studierende beim ersten und zweiten Prüfungstermin krank waren) ist nicht möglich; siehe Punkt B 8.
13. Kann ich eine bestandene Prüfung zur Notenverbesserung wiederholen?
Nein, das ist nicht möglich.
14. Wieso wurde ich automatisch von der Prüfung abgemeldet?
Zur automatischen Prüfungsabmeldung siehe Punkt C 5.
C) Fragen zur Funktion von STiNE (Frage C1 - C5)
1. Was ist ein Modul?
Ein Modul ist eine Lehreinheit, die aus einer oder mehreren Modulbausteinen mit einem gemeinsamen Lernziel besteht. Die einzelnen Module haben Nummern wie „IFG 221“ oder „SPA-LING-1“ usw.
2. Was ist ein Modulbaustein?
Modulbausteine sind einzelne Modulbestandteile wie Vorlesungen, Seminare, Übungen usw. innerhalb eines Moduls.
3. Woher weiß ich, für welche Modulbausteine ich bereits angemeldet bin
Bitte navigieren Sie in Ihrem STiNE-Account unter dem Reiter „Studium à Teilleistungen“ und wählen Sie bei dem entsprechenden Modul in der gleichen Zeile „Prüfungen“ aus. Nun öffnet sich ein Fenster, in dem Sie die Lehrveranstaltungen, die Sie in dem Modul belegt haben, sehen können.
Unter der Überschrift „Zugehörige Bausteine“ können Sie unter „Kurs-Name“ die Modulbausteine, aus denen Ihr Modul zusammengesetzt ist, sehen.
4. Wie kontrolliere ich, ob ich zu den richtigen Prüfungen angemeldet bin?
Es gibt mehrere Möglichkeiten: Ein Weg ist die Ansicht über die Teilleistungen; siehe Punkt C3
Eine Alternative ist, im STiNE-Leistungskonto der Menüpunkt „Meine Prüfungen“:
Beispiel Studienleistung:
Für die Veranstaltung 53-549 liegt eine Anmeldung im Modul IAA 23 mit einer Studienleistung vor.
Beispiel Prüfungsleistung:
Für die Veranstaltung 53-549 liegt eine Anmeldung im Modul IAA 21 mit Referat und Hausarbeit vor.
5. Was ist die automatische Prüfungsabmeldung?
Bei einer automatischen Prüfungsabmeldung erhalten Sie zwei Systemnachrichten für eine Lehrveranstaltung im aktuellen Semester:
1. Betreff: "LV-Nummer": "Hausarbeit": Prüfung abgemeldet
Inhalt: "Sie wurden von der Prüfung "Hausarbeit" im Rahmen des Angebots ... abgemeldet."
2. Betreff: Abmeldung von einer Wiederholungspruefung
"Im Kurs/Modul ... wurden Sie von folgender Wiederholungsprüfung automatisch abgemeldet: Hausarbeit"
Diese Nachrichten bedeuten, dass Sie in diesem Kurs (im aktuellen Semester) zu einem weiteren Prüfungsversuch für eine Prüfung aus einem vorherigen Semester (Wiederholungsprüfung) angemeldet waren. Für den ersten Prüfungsversuch wurde soeben eine Bewertung eingetragen, so dass Sie automatisch von dem weiteren Prüfungsversuch im aktuellen Semester abgemeldet worden sind.
Beispiel:
Sie haben im SoSe ein Seminar im Modul IFG 221 belegt, aber noch keine Note in der Hausarbeit erhalten. Im WS melden Sie sich für ein neues Seminar im Modul IFG 221 an. Im November wird dann die Note für das SoSe eingetragen. Dann erhalten Sie diese zwei Nachrichten, weil Sie automatisch von der Wiederholungsprüfung abgemeldet worden sind –Sie haben die Hausarbeit im Rahmen der ersten Veranstaltung bestanden und die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht möglich.
Wenn Sie sich falsch angemeldet haben und die Veranstaltung im WS gar nicht als Wiederholungsprüfung gedacht war, melden Sie sich bitte per Support-Formular im Studienmanagement; siehe Punkt F.
D) Fragen zur mehrfachen Immatrikulation in denselben Studiengang
In bestimmten Fällen werden Studierende im Laufe ihres Studiums mehrfach in denselben Studiengang immatrikuliert. Betroffen sind hauptsächlich zwei Gruppen von Studierenden:
a) Studierende, die ihr Haupt- oder Nebenfach wechseln und dann zum Beispiel das ehemalige Nebenfach Spanisch jetzt neu als Hauptfach Spanisch weiterstudieren oder das Hauptfach wechseln, aber das alte Nebenfach beibehalten.
b) Studierende, die unter Vorbehalt zu einem Masterstudium zugelassen werden, aber den Bachelorabschluss nicht fristgerecht nachweisen können. Bei diesen Studierenden wird die vorläufige Immatrikulation wieder aufgehoben. Nach einer erneuten Bewerbung auf das Masterstudium erfolgt eine erneute Immatrikulation in das Masterstudium.
Zu beachten sind in diesen Fällen zwei Dinge:
Anerkennung bereits erbrachter Leistungen
Leistungen, die in einem vorhergehenden Studium erbracht worden sind, werden nach einer erneuten Immatrikulation nicht automatisch übertragen, auch nicht wenn es sich um dasselbe Studium handelt. Bei einer erneuten Immatrikulation handelt es sich rechtlich um ein neues Studium, so dass Anerkennungsanträge zu stellen sind. Weitere Informationen finden sich im FAQ des Prüfungsmanagements ab Punkt 20: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/faq.html
Anmeldeprobleme
Es kann zu Anmeldeproblemen kommen, wenn einzelne Module bereits im vorherigen Studium belegt worden sind. Bitte melden sie sich in diesen Fällen per E-Mail im Studienmanagement des Studienbüros SLM.
E) Fragen von Lehrenden (Frage E1 - E9)
1. Wieso bleiben Plätze in meiner Veranstaltung unbesetzt, obwohl es mehr Anmeldungen als freie Plätze gab?
Studierende bewerben sich pro Modul(baustein) in vielen Veranstaltungen auf einen Platz, können aber nur in einer Veranstaltung einen Platz erhalten. Dann kommt es in den anderen Veranstaltungen zu Ablehnungen, obwohl es genügend freie Plätze gäbe; siehe auch Punkt A6. Die Studierenden können sich in den Anmeldephasen selbst von einer in die andere Veranstaltung ummelden.
2. Wieso verändern sich die maximalen Teilnehmerzahlen meiner Veranstaltung während der Anmeldephase?
Siehe Punkt A8
3. Was ist die Inaktivsetzung?
Studierende werden von Lehrenden in einer Lehrveranstaltung inaktiv gesetzt, wenn sie nicht aktiv an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben. Die Entscheidung treffen die Lehrenden; zum Beispiel, wenn Studierende zu oft gefehlt haben oder die Lehrveranstaltung nicht mehr belegen möchten. Studierende, die inaktiv gesetzt worden sind, dürfen keine Prüfungs- oder Studienleistung in dieser Veranstaltung erbringen. Die Inaktivsetzung wird technisch auf der Liste der Teilnehmenden (nicht Prüfungsliste!) vorgenommen.
Als Lehrende haben Sie die Möglichkeit, Teilnehmende in Ihren Veranstaltungen inaktiv zu setzen.
Dies geht, wenn Sie in STiNE folgende Schritte durchführen:
Unter LEHRE -> VERANSTALTUNGEN und dem entsprechenden Semester die entsprechende Veranstaltung aufrufen. Anschließend auf TEILNEHMER -> TEILNAHME gehen und INAKTIV SETZEN anhaken. Der Vorgang muss anschließend mit einer ITAN-Nummer bestätigt werden.
4. Wann setze ich Studierende auf abwesend in der Prüfung?
Studierende, die am Seminar aktiv teilgenommen haben und die Prüfungsleistung hätten erbringen müssen, die Prüfung(sabgabefrist) jedoch versäumt haben, werden auf der Prüfungsliste als „abwesend“ markiert. Damit wird dokumentiert, dass diese Studierenden die Hausarbeit nicht fristgerecht abgegeben haben oder beim Klausurtermin gefehlt haben.
5. Welche Fristen müssen Studierende für die Prüfungsleistungen einhalten?
Einzelprüfungen wie zum Beispiel Hausarbeiten müssen spätestens bis zum Ende des jeweiligen Semesters (31.3. bzw. 30.9.) erbracht werden. Näheres können Lehrende dem Akademischen Kalender entnehmen. Lehrende dürfen kürzere Fristen festlegen. Gerade für befristet beschäftigte Lehrende ist dies wichtig, um sicherzustellen, dass noch genügend Zeit für die Korrektur bleibt. Bei Blockprüfungen wie Klausuren gibt es feste Prüfungstermine.
6. Was passiert, wenn ein Studierender nicht besteht?
Bei Einzelprüfungen wie Hausarbeiten müssen die Studierenden, die nicht bestanden haben oder abwesend waren, an das Lehrveranstaltungsmanagement gemeldet werden. Dort erfolgt die Anmeldung für den zweiten Prüfungsversuch. Die Wiederholungsprüfung muss bis spätestens Ende des Folgesemesters abgelegt worden sein. Bei Blockprüfungen wie Klausuren erfolgt die Anmeldung zur Wiederholung beim zweiten Prüfungstermin direkt beim Betreten des Raums durch das Ausfüllen des entsprechenden Anmeldeformulars. Dieses Anmeldeformular erhalten die Prüfenden beim Lehrveranstaltungsmanagement und müssen es nach der Klausur ebenfalls an das Lehrveranstaltungsmanagement weiterleiten.
7. Bis wann müssen Noten eingetragen werden?
Bewertungen sollten möglichst zeitnah eingetragen werden. Die jeweils geltenden Fristen sind im akademischen Kalender zu finden, der jedes Semester zum Semesterstart vom Lehrveranstaltungsmanagement der Institute verschickt wird. Offene Bewertungen haben für Studierende eine Reihe von Nachteilen: Sie wissen nicht, ob sie sich zu einer Wiederholung der Lehrveranstaltung anmelden müssen. Sie können sich nur eingeschränkt für fortführende Module anmelden. Die Anmeldung zum Abschlussmodul ist nicht möglich. Sie können sich nur eingeschränkt für Auslandsaufenthalte oder Praktika bewerben.
8. Wie kann ich Bewertungen korrigieren?
Sie erhalten beim Lehrveranstaltungsmanagement ihrer Institute entsprechende Formulare zur Notenänderung.
9. Meine Benutzer-/UHH-Kennung ist abgelaufen. Wie kann ich nun Bewertungen in STiNE eintragen?
Befristet beschäftigte Lehrende der Fachbereiche SLM I + II können noch vor Ablauf des Anstellungszeitraums an der UHH ihre Benutzer-/UHH-Kennung verlängern lassen, um auch zu einem späteren Zeitpunkt Bewertungen in STiNE einzutragen. Die Zuständigkeit für die Verlängerung liegt dabei nicht beim Studienbüro SLM, sondern beim SharePoint-Lehrauftragsmanagement der Fakultät für Geisteswissenschaften. Im Fall eines Verlängerungsbedarfs senden Sie bitte eine Mail an Frau Nicole Erdmann <nicole.erdmann@uni-hamburg.de> mit Angaben zu Ihrem Namen, der B-Kennung und dem Verlängerungszeitraum. Gleichzeitig bleibt es Ihnen unbenommen, einen kürzeren Zeitraum für die Abgabe der zu korrigierenden Leistungen festzulegen, um noch vor Ablauf des regulären Gültigkeitszeitraums Ihrer Benutzerkennung alle Bewertungen in STiNE einzutragen.
F) Zuständigkeiten/Kontaktmöglichkeiten
Wenn Ihre Frage nicht durch die FAQs beantwortet werden konnte, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an die zuständige Person.
Im Studienbüro SLM I + II ist die Zuständigkeit nach Studiengängen/Unterrichtsfächern sortiert und ist auf der folgenden Seite zu finden: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/zustaendigkeiten.html
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Aufgabenfelder des Prüfungs- und Studienmanagements. Die Für Ihr Anliegen zuständige Person finden Sie hier: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/personen.html
Wenn Sie eine Frage haben, die nicht in dem Fragenkatalog der FAQs auftaucht und auch nicht in die Aufgabenbereiche des Prüfungs- und Studienmanagements fällt, können Sie sich an den STiNE-Support in Ihrem STiNE-Account wenden. Ihre Frage wird dort bearbeitet und an die zuständige Person weitergeleitet.
Informationen für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen, zur psychologischen Beratung, für Studieninteressierte und zu den von der Universität angebotenen Workshops finden Sie unter den Beratungsangeboten des Campus-Centers: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/beratung/beratungsangebote.html