FAQ Prüfungsmanagement
Fragen zur Zulassung / zu Haupt- und Nebenfachwechsel (Frage 1 bis 3)
1. An wen wende ich mich, wenn ich Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen, Einschreibung, Bewerbungen und Beurlaubungen erhalten möchte?
Bitte wenden Sie sich mit sämtlichen Anliegen/Fragen an das Campus-Center: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/.
2. Wie kann ich das Haupt- oder Nebenfach wechseln?
Informationen zum Wechsel des Haupt- oder Nebenfaches erhalten Sie auf der Seite des Campus-Centers: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/.
3. Wer kann mich über den Studiengang informieren, für den ich mich interessiere?
Die Zentrale Studienberatung (Bewerbung/Zulassung – Campus-Center) berät Schüler:innen, Studieninteressierte und Studierende in allen Fragen rund ums Studium an der Universität Hamburg (siehe Frage 1). Dazu gehören Fragen über die Inhalte von Studiengängen oder zu den verschiedenen Bewerbungsverfahren, genauso wie Fragen zur Hilfe bei der Studienorientierung und der Studienorganisation.
Fachliche Beratung finden Sie bei der Studienfachberatung (siehe Frage 22).
Wer ist für mich zuständig? (Frage 4 bis 5)
4. Wer ist für mein Anliegen zuständig?
Im Studienbüro SLM I + II ist die Zuständigkeit nach Studiengängen/Unterrichtsfächern sortiert und ist auf der folgenden Seite zu finden: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/zustaendigkeiten.html.
Prüfungsmanagement | Studienmanagement |
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Bitte schauen Sie auf der oben genannten Website nach, welche Person für Ihr Anliegen zuständig ist. Beachten Sie dabei die unterschiedlichen Aufgabenfelder des Prüfungs- und Studienmanagements (siehe Tabelle).
5. Ich bin Lehramtsstudent:in und möchte mich informieren. Wo kann ich Informationen finden?
Regeln, die über das Unterrichtsfach im Fachbereich SLM I + II hinausgehen, werden zentral vom ZPLA festgelegt (z.B. Krankheit, Anmeldung Abschlussmodul). Informationen für Lehramtsstudierende wer-den auf der folgenden Seite beantwortet: https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare-faq/faq-allgemein.html. Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit in einem SLM Unterrichtsfach schreiben möchten, rei-chen Sie Ihren Antrag auf Anmeldung zum Abschlussmodul bitte bei der/dem für Sie zuständige:n Mitarbeiter:in im Studienbüro SLM ein (siehe Frage 4).
Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen und Modulen (Frage 6 bis 13)
6. Wo finde ich die Informationen zum aktuellen Lehrangebot / Lehrveranstaltungen?
Rufen Sie die Website https://www.stine.uni-hamburg.de auf und wählen Sie den Reiter „Vorlesungsverzeichnis“ aus.
7. Wo finde ich Informationen zur aktuellen Anmeldephase?
Rufen Sie die Website https://www.stine.uni-hamburg.de auf und wählen Sie den Reiter „Service“ aus. Anschließend finden Sie in der linken Spalte den Menüpunkt „Anmeldephasen“.
8. Was bedeuten die verschiedenen Anmeldephasen?
Bei der ersten Anmeldephase erfolgt die Platzvergabe über das Schließen der Listen, so dass der Zeitpunkt Ihrer Anmeldung nicht relevant ist. In der ersten Anmeldephase können Sie sich für alle Veranstaltungen innerhalb von Modulen anmelden. Eine Anmeldung außerhalb von Modulen, zum Beispiel für den Wahl- oder Optionalbereich, ist nicht möglich. So ist gewährleistet, dass alle Studierenden bevorzugt einen Platz bekommen, um ihre Module innerhalb der Regelstudienzeit abschließen zu können.
Die zweite Anmeldephase läuft als „Nachmeldephase“. Die Platzvergabe erfolgt über das Schließen der Listen, so dass der Zeitpunkt Ihrer Anmeldung nicht relevant ist. In der Nachmeldephase können Sie sich für Veranstaltungen in Modulen und im Wahl- oder Optionalbereich usw. anmelden.
Die dritte Anmeldephase läuft als „Ummelde- und Korrekturphase“. In dieser Phase werden eventuell vorhandene Restplätze in Lehrveranstaltungen vergeben. Daher bekommen Sie hier einen Platz, sobald Sie sich anmelden („Windhundprinzip“).
Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten mit einem Nachteilsausgleich (Punkt 35) wenden sich bitte zu Beginn der ersten Anmeldephase direkt an die Lehrveranstaltungsmanager:innen der jeweiligen Institute. Das Verfahren ist unverändert wie in den letzten Semestern.
9. Wo melde ich mich zu Lehrveranstaltungen an?
Über das Studieninfonetz (STiNE) melden Sie sich zu Modulen und anschließend zu den passenden Lehrveranstaltungen für Ihren Studiengang an. Sie benötigen für die Anmeldung Ihre B-Kennung und Ihr Passwort sowie eine i-TAN-Liste für die Anmeldungen zu den Veranstaltungen: https://www.stine.uni-hamburg.de.
In den Fachspezifischen Bestimmungen finden Sie eine Übersicht über die Module, die Sie für Ihr Studium benötigen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen.html.
Ohne Anmeldungen zu einer Lehrveranstaltung werden Ihnen keine Leistungen gutgeschrieben, Absprachen mit Lehrenden sind nicht ausreichend.
10. Wie überprüfe ich, dass ich mich korrekt angemeldet habe?
Ihre Anmeldung können Sie folgendermaßen überprüfen (siehe auch Frage 16):
Bitte überprüfen Sie in Ihrem Leistungskonto, ob Sie die Veranstaltung im richtigen Modul und mit entsprechender Prüfung belegen. Dies können Sie zum Beispiel über den Button "Teilleistungen" tun, indem Sie das entsprechende Modul auswählen und rechts auf "Prüfungen" klicken.
Wenn Sie nicht zur Prüfung angemeldet sind, dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen! Eine nachträgliche Anmeldung zur Prüfung ist nicht möglich. Wenn Sie sich nicht fristgerecht von der Prüfung und damit der Veranstaltung abmelden, müssen Sie an der Prüfung teilnehmen; ansonsten verlieren Sie einen Prüfungsversuch!
Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht Zentraler Bestimmungen im Prüfungsverfahren unter https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/uebersicht-zentraler-bestimmungen-im-pruefungsverfahren.html.
Überprüfen Sie bitte auch unbedingt Ihre Veranstaltungsanmeldungen unter „meine Prüfungen", wenn Sie keine Prüfungsleistung, sondern eine Studienleistung erbringen möchten (zum Beispiel Veranstaltung im Wahlbereich, Vorlesung im Modul usw.). Ohne korrekte Anmeldung in STINE werden Ihnen die Leistungspunkte nicht gutgeschrieben!
Wenn Sie sich nicht selber zu einer Veranstaltung angemeldet haben, prüfen Sie bitte, ob die händische Nachmeldung inkl. Prüfungsanmeldung bzw. Anmeldung zur Studienleistung erfolgreich war.
Studierende im Lehramt müssen hier insbesondere prüfen, ob durch die Nachmeldung keine automatische Zuordnung zum Freien Studienanteil ausgelöst wurde.
11. Ich weiß nicht, welche Module und Lehrveranstaltungen ich besuchen muss. Wo kann ich mich informieren?
Nur die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) zeigen auf, nach welchen Regeln das Studium absolviert werden muss. Dazu gehört in den Fachbereichen Sprache, Literatur und Medien I + II das Absolvieren von Modulen die inhaltlich aufeinander aufbauen (konsekutive Module). Den Modulaufbau können Sie Ihren Fachspezifischen Bestimmungen entnehmen. Diese finden Sie auf der Seite des Campus-Centers: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/geisteswissenschaften.html.
Achten Sie darauf, wann Sie Ihr Studium begonnen haben, denn das ist wichtig für die Auswahl der Version Ihrer FSB. Zum Beispiel haben Sie Ihr Studium im WiSe 17/18 begonnen und finden nun eine Liste von verschiedenen Versionen der FSB. Wählen Sie die ‚Neufassung‘ aus, die zu Ihrem Studienbeginn passt. Das kann auch bedeuten, dass Sie die Version aus dem Juli 2016 auswählen müssen. Beachten Sie stets die Änderungen der FSB.
- Hinweis: Wenn Sie inhaltliche Fragen zum Studiengang haben, die über die FSB hinausgehen, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung (siehe Punkt 22).
12. Was mache ich, wenn ich mich bei einer Lehrveranstaltung an-, ab- oder ummelden möchte?
Zunächst überprüfen Sie, ob Sie sich in einer aktuellen An- bzw. Ummeldephase befinden. Diese finden Sie auf der STiNE-Homepage (Frage 7). Befinden Sie sich in einer An- bzw. Ummeldephase, dann können Sie sich selbst an- oder abmelden bzw. sich ummelden. Beachten Sie bei Ihrer Anmeldung, dass Sie sich zuerst für ein Modul anmelden und im Anschluss für die dazugehörigen Lehrveranstaltungen.
Sollten Sie sich nach Beginn der Vorlesungszeit und nach Ablauf der Ummeldephase von einer Lehrveranstaltung abmelden wollen, wenden Sie sich an den Lehrende:n und lassen Sie sich inaktiv setzen. Für eine Ummeldung nach Ablauf der Ummeldephase wenden Sie sich an das Lehrveranstaltungsmanagement (LVM) des jeweiligen Instituts, in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird.
Eine reine Prüfungsanmeldung ohne Anmeldung zur Lehrveranstaltung ist nicht möglich!
13. Ich habe Probleme bei meiner Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, an wen kann ich mich wenden?
Bei Problemen wenden Sie sich an das zuständige Lehrveranstaltungsmanagement (LVM) des jeweiligen Instituts. Sollte an dieser Stelle das Problem nicht gelöst werden können, wenden Sie sich mit Ihrem Problem an den STiNE-Support. Schildern Sie Ihr Problem. Geben Sie immer die Modul-Bezeichnungen (DSL-XXX, ASW-XXX, IAA-XXX, SPA-XXX etc.) an sowie die Lehrveranstaltungsnummer (52-XXX, 53-XXX, 54-XXX etc.), damit Ihr Anliegen schnell bearbeitet werden kann.
Fehlende Eintragungen von Bewertungen/Modulbausteinen (Frage 14 bis 17)
14. Wo kann ich sehen, ob Noten eingetragen sind?
Sie finden Ihre Noten in den „Teilleistungen“ (siehe Frage 16). Wenn eine Note fehlt, wenden Sie sich bitte an den Lehrenden der Veranstaltung. Bekommen Sie vom Lehrenden die Rückmeldung, dass die Note bereits eingetragen wurde oder ein Eintrag nicht möglich ist, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an das Studienmanagement: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/zustaendigkeiten.html.
15. Wieso wird mein Modul im Leistungskonto nicht angezeigt?
Es werden nur vollständig abgeschlossene Module im Leistungskonto angezeigt. Daher müssen Sie alle Modulbausteine belegt und alle Bewertungen eingetragen sein. Sind diese Bedingungen erfüllt und das Modul wird dennoch nicht angezeigt, wenden Sie sich bitte an das Studienmanagement: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/zustaendigkeiten.html.
16. Wo kann ich sehen, ob ich alle notwendigen Modulbausteine richtig belegt habe?
Bitte navigieren Sie in Ihrem STiNE-Account unter dem Reiter „Studium à Teilleistungen“ und wählen Sie bei dem entsprechenden Modul in der gleichen Zeile „Prüfungen“ aus. Nun öffnet sich ein Fenster, in dem Sie die Lehrveranstaltungen, die Sie in dem Modul belegt haben, sehen können.
Unter der Überschrift „Zugehörige Bausteine“ können Sie unter „Kurs-Name“ die Modulbausteine, aus denen Ihr Modul zusammengesetzt ist, sehen.
17. Ich habe während der Vorlesungszeit bemerkt, dass ich im falschen Modulkontext angemeldet bin, an wen kann ich mich wenden?
Sie haben sich zum Beispiel für ein Modul angemeldet, in dem zwei Seminare absolviert werden müssen. Seminar 1 (Modulbaustein 1) wird mit einer Studienleistung (Bsp. Essay) und das Seminar 2 (Modulbaustein 2) mit einer Prüfungsleistung (Referat und Hausarbeit) abgeschlossen. Ihnen fällt innerhalb der Vorlesungszeit auf, dass Sie gern die Prüfungsart für die Seminare 1 und 2 (Modulkontext) tauschen möchten. Wenden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Vorlesungszeit mit Ihrer Matrikelnummer an das Studienmanagement und geben Sie das Modul und die betroffene Lehrveranstaltungsnummer an.
Fragen zum Leistungskonto (Frage 18 bis 19)
18. Können nicht bestandene Veranstaltungen aus dem Leistungskonto entfernt werden?
Nein, das ist nicht zulässig, da es einer lückenlosen Dokumentation dient. Nicht bestandene Lehrveranstaltungen haben keine weitere Auswirkung auf die Abschlussdokumente, da in Ihrem Zeugnis nur erfolgreich absolvierte Veranstaltungen und Module angezeigt werden.
19. In meinem Leistungskonto steht ein falsches Semester hinter meinem Studiengang, was bedeutet das?
In Ihrem Leistungskonto steht z.B. „Studiengang (B.A.) - WiSe 14/15“, das bedeutet, dass Sie nach den Fachspezifischen Bestimmungen studieren, die ab dem Wintersemester 2014/2015 zum ersten Mal in Kraft getreten sind. Die Semesterangabe stimmt nicht immer mit Ihrem Studienbeginn überein.
Anerkennung / Anrechnung von Studienleistungen (Frage 20 bis 24)
20. Kann ich extracurriculare Veranstaltungen für den Optionalbereich / Masterwahlbereich anrechnen lassen und wie?
Eine automatische Anrechnung für den Optionalbereich/MA-WB ist ausgeschlossen.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer/Ihrem Prüfungsmanager:in, ob die extracurriculare Lehrveranstaltung für den Optionalbereich/MA-WB Ihres Hauptfaches bzw. Ihres MA-Faches geeignet ist. Wenn Sie eine Anrechnung für den Optionalbereich anstreben, klären Sie insbesondere bei Sprachkursen der VHS / des SZ, ob der Sprachkurs dem Fachspezifischen Wahlbereich bzw. dem Studium Generale zuzuordnen ist.
Allein durch den Besuch einer extracurricularen Lehrveranstaltung ergibt sich kein Anspruch auf eine spätere Anrechnung!
21. Wie und wo kann ich die Anerkennung von Studienleistungen beantragen?
Wie funktioniert eine Anerkennung?
Wenn Sie bereits in einem vorherigen oder abgebrochenen Studium oder einem Auslandssemester Leistungen erbracht haben, können Ihnen diese Leistungen ggf. anerkannt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung von Leistungen immer die Immatrikulation im betreffenden Studiengang voraussetzt.
Für eine Anerkennung befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:
Anerkennung in einem grundständigen Bachelor- oder Masterstudiengang:
1) Für die inhaltliche Klärung der Frage, welche Leistungen Ihnen anerkannt werden können, suchen Sie bitte die Studienfachberatung Ihres Fachs auf. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier:
https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/fachberatung.html
2) Wenn Sie anerkennungsfähige Leistungen erbracht haben, füllen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung aus. Die Anträge für Fachstudierende finden Sie hier: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/formulare.html.
Bitte nutzen Sie den korrekten Antrag. Für Anerkennungen in Ihrem Hauptfach/Nebenfach verwenden Sie den „Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen (B.A./M.A.) im Haupt-/Nebenfach“. Für Anerkennungen im Optionalbereich verwenden Sie den „Anerkennungsantrag für den Optionalbereich“, Masterstudierende verwenden für den Wahlbereich den „Antrag auf Anrechnung von Leistungen im Wahlbereich“.
Bitte sehen Sie davon ab, eigene Formulare zu entwerfen sowie das Uni-Logo und unseren Briefkopf zu verwenden!
Modulnummern und Titel entnehmen Sie den für Sie gültigen Fachspezifischen Bestimmungen, welche Sie hier finden:
3) Die anzuerkennende Leistung muss von der Studienfachberatung des Haupt- oder Nebenfaches (je nach Anerkennung) bestätigt werden und kann nur mit deren vorhandener Unterschrift auf jedem Antrag auf Anerkennung von uns weiter bearbeitet werden. Ausnahme: Bei einer Anerkennung im Studium Generale ist keine Unterschrift der Studienfachberatung notwendig.
4) Ist der Antrag vom Studienfachberater:in unterschrieben und insgesamt vollständig ausgefüllt, reichen Sie diesen zusammen mit einem offiziellen Nachweis der bereits erbrachten Leistung (z.B. Transcript of Records) bei Ihrem zuständigen Prüfungsmanager:in per E-Mail als PDF-Datei ein. Aus dem Nachweis müssen alle wichtigen Informationen eindeutig ersichtlich werden, i.d.R. Veranstaltungs- und Modultitel, Anzahl der Credits/LP und Noten. Ihren zuständigen Ansprechpartner im Prüfungsmanagement finden Sie hier: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/zustaendigkeiten.html
Bitte beachten Sie, dass nur deutsch- oder englischsprachige Leistungsnachweise von uns akzeptiert werden können! Ist Ihr Leistungsnachweis in einer anderen Sprache verfasst, müssen Sie diesen bitte amtlich übersetzen lassen. Wenn Ihr Nachweis in einer Sprache verfasst ist, die in den Fachbereichen SLM I + II studiert werden kann, können Sie alternativ den Nachweis selbst übersetzen, müssen die Richtigkeit Ihrer Übersetzung jedoch vor der Einreichung bei uns von einem Sprachlektor:in Ihres Fachs bestätigen lassen!
Im Fall der Anerkennung von „zielsprachlicher Kompetenz“ ist kein Leistungsnachweis notwendig.
5) Ist der vollständig und korrekt ausgefüllte Antrag bei uns eingegangen, wird er von uns geprüft und dann zur Genehmigung dem Vorsitz des Prüfungsausschusses vorgelegt. Sobald diese:r den Antrag genehmigt hat, wird Ihre Anerkennung von uns in Ihrem STiNE-Konto verbucht.
Falls Sie Ihr Hauptfach außerhalb der Fachbereiche SLM I+II studieren, wird Ihre Anerkennung von uns stattdessen zur Verbuchung in STiNE an das Hauptfach weitergeleitet.
Bei formalen Nachfragen zum Anerkennungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Prüfungsmanagement. Sie können unter Frage 16 in Erfahrung bringen, wie Sie überprüfen können, ob Ihnen die Leistungen bereits eingetragen wurden.
Dauer einer Anerkennung:
Es ist ratsam, einen großzügigen Spielraum (ca. 6-8 Wochen) für den Prozess der Beratung, Antragsstellung und -bearbeitung bei einer Anerkennung einzuplanen. Sobald im Prüfungsmanagement Ihre vollständigen und korrekten Unterlagen vorliegen, kann die Anerkennung zeitnah genehmigt und in STiNE erfasst werden.
Falls Sie Ihr Hauptfach außerhalb der Fachbereiche SLM I+II studieren, wird Ihre Anerkennung von uns stattdessen zur Verbuchung in STiNE an das Studienbüro des Hauptfachs weitergeleitet. Auf den exakten Zeitpunkt der Eintragung hat das Studienbüro SLM in diesem Fall keinen Einfluss. Planen Sie daher bitte weitere Zeit ein.
Sollten fehlerhafte oder unvollständige Anträge bei uns eingehen, Unklarheiten bestehen oder Korrekturen sowie Nachreichungen erforderlich sein, kann sich der Prozess verlängern. In diesem Fall werden Sie von uns per E-Mail informiert.
Anerkennung in einem Lehramtsstudiengang (Unterrichtsfach ist eine Sprache aus den SLM-Fachbereichen):
1) Für die inhaltliche Klärung der Frage, welche Leistungen Ihnen anerkannt werden können, suchen Sie bitte die Studienfachberatung Ihres Unterrichtsfachs auf. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier:
https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/fachberatung.html
Wenn Sie anerkennungsfähige Leistungen erbracht haben, füllen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen aus. Die Anträge für Lehramtsstudierende finden Sie auf der Seite des ZPLA:
https://www.uni-hamburg.de/zpla/informationen/faq.html#18702286.
Ausfüllbeispiel für eine Anerkennung im Lehramt:
1) Modulnummern und Titel entnehmen Sie den für Sie gültigen Fachspezifischen Bestimmungen, welche Sie hier finden:
Achtung: Für Anerkennungen im freien Studienanteil ist das ZPLA zuständig. Alle Informationen finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/zpla/freier-studienanteil/anerkennung-von-leistungen.html
2) Die anzuerkennende Leistung muss von der Studienfachberatung bestätigt werden und kann nur mit deren vorhandener Unterschrift auf jedem Antrag auf Anerkennung von uns weiter bearbeitet werden.
3) Ist der Antrag vom Studienfachberater:in unterschrieben und insgesamt vollständig ausgefüllt, reichen Sie diesen zusammen mit einem offiziellen Nachweis der bereits erbrachten Leistungen (z.B. Transcript of Records) bei Ihrem zuständigen Prüfungsmanager:in per E-Mail als PDF-Datei ein. Aus dem Nachweis müssen alle wichtigen Informationen eindeutig ersichtlich werden, i.d.R. Veranstaltungs- und Modultitel, Anzahl der Credits/LP und Noten. Ihren zuständigen Ansprechpartner im Prüfungsmanagement finden Sie hier: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/zustaendigkeiten.html
Bitte beachten Sie, dass nur deutsch- oder englischsprachige Leistungsnachweise von uns akzeptiert werden können! Ist Ihr Leistungsnachweis in einer anderen Sprache verfasst, müssen Sie diesen bitte amtlich übersetzen lassen. Wenn Ihr Nachweis in einer Sprache verfasst ist, die in den Fachbereichen SLM I + II studiert werden kann, können Sie alternativ den Nachweis selbst übersetzen, müssen die Richtigkeit Ihrer Übersetzung jedoch vor der Einreichung bei uns von einem Sprachlektor:in Ihres Fachs bestätigen lassen!
Im Fall der Anerkennung von „zielsprachlicher Kompetenz“ ist kein Leistungsnachweis notwendig.
4) Ist der vollständig und korrekt ausgefüllte Antrag bei uns eingegangen, wird er von uns geprüft und dann zur Genehmigung dem Vorsitz des Prüfungsausschusses vorgelegt. Sobald diese:r den Antrag genehmigt hat, wird Ihre Anerkennung von uns zur Verbuchung in STiNE an das ZPLA weitergeleitet.
Bei formalen Nachfragen zum Anerkennungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Prüfungsmanagement. Sie können unter Frage 16 in Erfahrung bringen, wie Sie überprüfen können, ob Ihnen die Leistungen bereits eingetragen wurden.
Dauer einer Anerkennung:
Es ist ratsam, einen großzügigen Spielraum (ca. 6-8 Wochen) für den Prozess der Beratung, Antragsstellung und -bearbeitung bei einer Anerkennung einzuplanen. Sobald im Prüfungsmanagement Ihre vollständigen und korrekten Unterlagen vorliegen, kann die Anerkennung zeitnah genehmigt werden. Für die STiNE-Eintragungen werden die Anträge anschließend an das ZPLA weitergeleitet. Auf den exakten Zeitpunkt der Eintragung hat das Studienbüro daher keinen Einfluss. Planen Sie dafür weitere Zeit ein.
Sollten fehlerhafte oder unvollständige Anträge bei uns eingehen, Unklarheiten bestehen oder Korrekturen sowie Nachreichungen erforderlich sein, kann sich der Prozess verlängern. In diesem Fall werden Sie von uns per E-Mail informiert.
Bitte sehen Sie davon ab, eigene Formulare zu entwerfen sowie das Uni-Logo und unseren Briefkopf zu verwenden!
22. Wo kann ich die für mich zuständigen Studienfachberater:innen finden?
Die Studienfachberater:innen der Fachbereiche SLM I + II finden Sie hier https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/fachberatung.html und auf der jeweiligen Institutsseite. Die Studienfachberatung ist u.a. zuständig für:
- Beratung zum Fach, Studienortswechsler (Einstufung in ein höheres Fachsemester à vor dem Studienbeginn)
- fachliche Fragen zum Studiengang, Modulen, Lehrveranstaltungen, Auslandssemester, BAföG-Bescheinigung und Anerkennung (die fachliche Einschätzung von bereits erbrachten Studienleistungen)
23. Ich habe meinen Studiengang / mein Nebenfach gewechselt. Kann ich mir die Leistungen, die ich erbracht habe, anerkennen lassen?
Sie können Leistungen aus einem abgebrochenen Studiengang/Nebenfach mit dem „Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen (B.A./M.A.) im Haupt-/Nebenfach“ oder „Anerkennungsantrag für den Optionalbereich“ anerkennen lassen. (Lehramtsstudierende wenden sich an das ZPLA! --> https://www.uni-hamburg.de/zpla/kontakt/team.html) Dafür füllen Sie einen der oben genannten Anträge, den Sie auf der folgenden Website finden https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/formulare.html aus und senden den ausgefüllten und vom Studienfachberater unterschriebenen Antrag per Mail an Ihren zuständige:n Prüfungsmanger:in: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/zustaendigkeiten.html.
Informationen zur Studienfachberatung finden Sie unter Frage 22.
24. Wo finde ich Leistungen, die ich mir per Antrag habe anerkennen lassen?
Siehe Frage 16.
Dokumente während des Studiums (Frage 25 bis 27)
25. Wo erhalte ich eine aktuelle Übersicht über die erbrachten Leistungen / Transcript of Records während des Studiums?
Wenn Sie eine aktuelle Übersicht über Ihre erbrachten Leistungen / Transcript of Records (ToR) während des Studiums (kein Abschluss-ToR) benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständige:n Prüfungsmanager:in: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero.html. (Lehramtsstudierende wenden sich an das ZPLA! --> https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare-faq.html) Das ToR können Sie per Mail anfordern. In die Mail schreiben Sie bitte zusätzlich Ihre Matrikelnummer und die Postanschrift, damit Ihnen das ToR per Post zugestellt werden kann.
Sie haben auch die Option, sich ein Online-ToR ausstellen zu lassen. Bitte geben Sie dies bei Bedarf in Ihrer Email an. Diese Option bedeutet für Sie, dass Ihnen das ToR zügiger ausgestellt werden kann und Sie dieses in Ihrem STiNE-Account unter „Dokumente“ selbst herunterladen können. Das digitale ToR ist nicht unterschrieben und nicht gestempelt.
26. Wie kann ich in STiNE mein Leistungskonto ausdrucken?
Bitte öffnen Sie mit der B***-Kennung und Ihrem Passwort STiNE. Öffnen Sie den Reiter „Studium“ und dort in der linken Spalte finden Sie den Reiter „Leistungskonto“. Öffnen Sie diesen.Anschließend öffnen Sie das Menü Ihres Browsers in der oberen rechten Ecke (Bsp. Mozilla) und wählen Sie die Option „Drucken“. Sie können auch den Short-Cut „Strg + d“ verwenden. Nun öffnet sich eine Druckansicht, die Sie mit dem Reiter „Drucken…“ bestätigen können.
27. Wo erhalte ich Unterlagen für BAföG / KfW?
Wenn Sie eine Bescheinigung nach § 9 BAföG benötigen, nutzen Sie die Immatrikulationsbescheinigung. Fragen dazu bitte an das Campus-Center: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/.
Wenn Sie eine Bescheinigung nach § 48 BAföG beim Studierendenwerk / BAföG-Amt vorlegen müssen, wenden Sie sich an die Studienfachberatung des jeweiligen Instituts. Diese finden Sie unter Frage 22.
Bescheinigungen zur Studienabschlussförderung und Bescheinigungen von der KfW-Bank bestätigt Ihnen das zuständige Prüfungsmanagement (Frage 4).
Ich bin krank, was muss ich tun? (Frage 28)
28. Ich bin krank und kann eine Klausur nicht ablegen oder an meiner Hausarbeit nicht weiterschreiben. Was muss ich als Fachstudierende:r tun?
Krankmeldung Klausur
- Verwenden Sie für eine Krankmeldung bitte das Formular „Krankmeldung bei Modulprüfungen“, wenn Sie an einer Modulabschluss- oder -teilprüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können. Reichen Sie das ausgefüllte Formular mit dem ärztlichen Attest/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (innerhalb von 14 Tagen ab dem ersten Tag der Erkrankung) bei Ihrer/Ihrem Prüfungsmanager:in ein.
- Das Formular finden Sie unter Punkt I.) Allgemeine Anträge auf der folgenden Seite:https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/formulare.html.
- Bitte informieren Sie per Mail die/den Lehrende:n über Ihre Abwesenheit.
Krankmeldung Hausarbeit
- Sollten Sie während des Schreibens einer Hausarbeit erkranken, kontaktieren Sie die/den Lehrende:n.
Lehramtsstudierende informieren sich auf der Website des ZPLA über das Vorgehen im Fall einer Krankheit: https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare-faq/faq-allgemein.html.
ACHTUNG: Im Lehramt kann es abweichende Fristen geben, bitte informieren Sie sich rechtzeitig!
Prüfungsausschuss (Frage 29 bis 31)
29. Wo und wie kann ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen?
Anträge an den Prüfungsausschuss stellen Sie bitte formlos. Bitte richten Sie den formlosen Antrag nach Rücksprache mit dem Prüfungsmanagement an den Vorsitz des Prüfungssauschusses und reichen Sie den schriftlichen Antrag mit Original-Unterschrift bei der/dem zuständige:n Prüfungsmanager:in (Frage 4) ein. In Ihrem Antrag begründen Sie bitte ausführlich Ihr Anliegen und reichen Sie ggf. Nachweise dafür ein.
Die Anträge werden per Mail als PDF-gesendet, eine Unterschrift ist nicht nötig, wenn der Antrag von Ihrer Uni-Mailadresse versendet wird.
30. Was ist ein formloser Antrag?
Ein formloser Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, dem Prüfungsausschuss Ihr Anliegen zu beschreiben und zu begründen, wenn kein Formular/Antrag dafür vorgesehen ist. Wichtig ist, dass Sie Ihr Anliegen aussagekräftig begründen und ggf. nachweisen.
Der Antrag sollte in jedem Fall mindestens das Folgende enthalten:
• den vollständigen Namen, Matrikelnummer, Studiengang und eine gültige Anschrift sowie Email-Adresse der Antragstellerin/des Antragstellers
• das Datum des Antrags
• eine Betreffzeile
• eine Anrede an den Prüfungsausschuss
• den Antragstext mit Begründung
• (digitale) Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers
Bitte senden Sie den Antrag per Mail an Ihren zuständigen Prüfungsmanager.
31. Wann und wie erfahre ich, was der Prüfungsausschuss entschieden hat?
Der Prüfungsausschuss tagt einmal im Monat. Die exakte Frist für das Einreichen der Anträge erfahren Sie vom zuständigen Prüfungsmanagement. Im Prüfungsmanagement reichen Sie auch Ihren Antrag ein und bekommen später den Bescheid über Ihren Antrag. Sie bekommen schnellstmöglich nach Tagung des Prüfungsausschusses (in der Regel innerhalb von 14 Tagen) Informationen, wie der Ausschuss über Ihren Antrag entschieden hat.
Die Termine der Prüfungsausschuss-Sitzungen finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/aktuelles.html.
Wo finde ich Beratungsangebote für Studierende? (Frage 32 bis 36)
32. Wo finde ich eine Übersicht über das Beratungsangebot der Universität Hamburg?
Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zum Beratungsangebot: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/beratung/beratungsangebote/psychologische-beratung.html.
33. Wo finde ich die psychologische Beratung?
Die psychologische Beratung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/beratung/beratungsangebote/psychologische-beratung.html.
34. Wo erhalte ich Informationen für Studierende mit Behinderung oder chronischen Krankheiten?
Die erste Anlaufstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischen Krankheiten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/studieren-mit-behinderung.html.
35. Wo erhalte ich Informationen zu einem Nachteilsausgleich aufgrund meiner chronischen Einschränkung?
Unter dem folgenden Link finden Sie „Häufig Nachgefragte Themen“ in Bezug auf den Nachteilsausgleich: https://www.uni-hamburg.de/studieren-mit-behinderung/im-studium/faq.html.
36. Wo erhalte ich Informationen zum Mutterschutz/Elternzeit?
Informationen zu Mutterschutz und Elternzeit erhalten Sie hier:
Abschlussarbeit und Abschlussmodul (Frage 37 bis 42)
37. Wie und wo kann ich die Anmeldung der Abschlussarbeit (Bachelor/Master) durchführen?
Die Anmeldung zur Bachelor- oder Masterarbeit können Fachstudierende aktuell digital im Studienbüro SLM I + II bei der/dem zuständige:n Prüfungsmanager:in einreichen.
Lehramtsstudierende können sich auf der folgenden Seite informieren: BA-Arbeit https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare-faq/formulare/download/bachelor/bachelor-merkblatt.pdf, MA-Arbeit https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare-faq/formulare/download/master/master-merkblatt.pdf. Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit in einem Fach von SLM I + II schreiben, dann gilt für Sie auch Schritt 1.
Die Anträge und Checklisten für Fachstudierende finden Sie unter Punkt II) auf der folgenden Seite zu finden: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/formulare.html.
Ihre/Ihren zuständige:n Prüfungsmanager:in finden Sie unter Frage 4.
1. Schritt:
Füllen Sie die Anträge soweit wie möglich aus und tragen Sie die Namen der Prüfer:innen ein. Es ist nicht nötig, dass die Prüfer:innen handschriftlich auf dem Antrag unterschreiben. Stattdessen können die Prüfer:innen ihre Bereitschaft auch per Mail erklären. Die Mail muss folgende Kriterien enthalten: den Namen des Studierenden sowie das Thema der Arbeit. Die Mail erhalten Sie von Ihren Gutachtern und leiten sie, zusammen mit den anderen Unterlagen (Schritt 2), an Ihre/Ihren zuständige:n Prüfungsmanager:in im Studienbüro weiter.
Beispiel:
Hiermit bestätige ich Prof. XXX
- die BA-/MA-Arbeit von Frau/ Herrn Mustermann mit dem Thema „...“ als Erst- / Zweitprüfer:in zu begutachten.
- im BA-/MA-Prüfungsverfahren Mustermann die mündliche Prüfung abzunehmen.
2. Schritt:
Schicken Sie einen Scan Ihres Antrags inkl. aller weiteren Unterlagen sowie ggf. die Mailbestätigungen der Prüfer:innen an die/den zuständige:n Prüfungsmanager:in: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/zustaendigkeiten.html.
Achtung: Schicken Sie bitte erst Unterlagen per Post an das Studienbüro, wenn Sie vom Prüfungsmanagement dazu aufgefordert wurden!
3. Schritt:
Ihre Unterlagen werden geprüft und Sie erhalten dann eine E-Mail mit Erläuterungen zum weiteren Vorgehen.
38. Wie kann ich eine:n Gutachter:in / Prüfer:in für meine Abschlussarbeit finden?
Bitte wenden Sie sich an die/den Lehrende:n des Abschlusskolloquiums oder an die Studienberatung Ihres Faches, um sich zu informieren: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/fachberatung.html.
39. Fragen zur mündlichen Prüfung für Fachstudierende.
Die mündliche Abschlussprüfung darf frühestens am Tag der Abgabe der Bachelorarbeit / Masterarbeit stattfinden und muss spätestens bis zum Ende des Semesters stattgefunden haben, das auf das Anmeldesemester des Abschlussmoduls folgt. Das BA- oder MA-Abschlussmodul muss innerhalb von zwei Semestern abgeschlossen werden.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer/Ihrem mündlichen Prüfer:in in Verbindung, um den Termin für die mündliche Prüfung abzustimmen und informieren Sie anschließend (mind. 5 Tage vor der Prüfung!) das Prüfungsmanagement per E-Mail über die genauen Prüfungsdaten (Tag, Uhrzeit, Prüfer:in).
Lehramtsstudierende wenden sich bitte an das ZPLA: https://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare-faq/faq-allgemein.html.
40. Wo und wie kann ich die Gutachten meiner Abschlussarbeit einsehen?
Bis zu einem Jahr nach Abschluss des Abschlussmoduls ist auf schriftlichen Antrag eine Einsicht in die Gutachten der schriftlichen Abschlussarbeit sowie in das Protokoll der mündlichen Abschlussprüfung im Studienbüro möglich.
Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsmanagement (siehe Frage 4).
Lehramtsstudierende wenden sich bitte an das ZPLA: https://www.uni-hamburg.de/zpla.html.
41. Ich habe das Examenskolloquium bereits im letzten Semester absolviert, hat damit die Abschlussmodul-Laufzeit von 2 Semestern begonnen?
Nein. Die Laufzeit für Ihr Abschlussmodul beginnt mit der Zustellung des Zulassungsbescheides über den Beschluss des Prüfungsausschusses durch das Prüfungsmanagement. In dem Schreiben wird Ihnen ein konkreter Abgabetermin für die im Abschlussmodul zu erbringende Abschlussarbeit mitgeteilt.
42. Was mache ich, wenn ich mich im Abschlussmodul befinde, erkrankt bin und somit nicht an der Abschlussarbeit (Bachelor / Master) weiterschreiben kann oder die vereinbarte mündliche Prüfung nicht absolvieren kann?
Im Krankheitsfall während des Abschlussmoduls (Bachelor / Master) nutzen Sie bitte das Formular "Krankmeldung im Abschlussmodul" welches Sie hier finden: Punkt II) BA und Punkt III) MA) https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/formulare.html und reichen Sie dieses digital beim Prüfungsmanagement (siehe Frage 4) ein.
Lehramtsstudierende wenden sich diesbezüglich an das ZPLA: https://www.uni-hamburg.de/zpla.html.
Wie erhalte ich meine Abschlussdokumente als Fachstudierende:r? (Frage 43 bis 44)
43. Wie und wo beantrage ich das Abschlusszeugnis?
Wenn Sie alle Leistungen in Ihrem Studium (z.B. Hauptfach, Nebenfach und Wahlbereich) erbracht haben, stellen Sie bitte den "Antrag auf Zeugniserstellung" (unter Punkt II) BA und Punkt III) MA) beim Prüfungsmanagement (siehe Frage 4). Den Antrag finden Sie auf der folgenden Website: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/studienbuero/formulare.html. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag digital bei Ihrer/Ihrem zuständigen Prüfungsmanager:in ein (siehe Frage 4).
44. Welche Unterlagen erhalte ich nach Abschluss des Studiums?
Sie erhalten mit Ihrem Abschlusszeugnis zusätzlich die folgenden Dokumente:
- Transcript of Records
- Diploma Supplement
- Abschlussurkunde
Sie erhalten die Abschlussurkunde im Rahmen einer Absolvierendenfeier oder gesondert per Einschreiben. (Aufgrund der Pandemie finden zur Zeit keine Absolvierendenfeiern statt.). Eine Abholung ist ebenfalls nach Fertigstellung im Studienbüro möglich (bitte beachten Sie die derzeitigen Regelungen!). Die Erstellung der Urkunde dauert etwas länger.
Nach dem Abschluss (Frage 45 bis 46)
45. Wo und wie werde ich exmatrikuliert?
Sämtliche Informationen zur Exmatrikulation erhalten Sie auf der Seite des Campus-Centers: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/studienabschluss/exmatrikulation.html.
46. Wie bewerbe ich mich für den weiterführenden Masterstudiengang?
Informationen zu den Bewerbungszeiten und Fristen erhalten Sie auf der Seite des Campus-Centers: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/. Dort erhalten Sie auch weiterführende Informationen über sämtliche Bewerbungsverfahren.
Meine Frage wurde nicht beantwortet, was kann ich tun? (Frage 47)
47. Ich habe eine Frage, die durch die FAQs nicht beantwortet wird. An wen kann ich mich wenden?
Schauen Sie in der Tabelle unter Frage 4 nach, wer für Ihr Anliegen zuständig ist und wenden Sie sich ggf. an diese.
Wenn Sie eine Frage haben, die nicht in dem Fragenkatalog der FAQs auftaucht und auch nicht in die Aufgabenbereiche aus Punkt 4 fällt, können Sie sich an den STiNE-Support in Ihrem STiNE-Account wenden. Ihre Frage wird dort bearbeitet und an die zuständige Person weitergeleitet.