Medienwissenschaft (B.A.)
Das Fach Medienwissenschaft kann im Rahmen eines Bachelor-Studiengangs wahlweise als Hauptfach oder als Nebenfach studiert werden. Die Zulassung zum Haupt- und Nebenfach ist zulassungsbeschränkt. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.
Weiterführende Informationen und Links:
Studienfachberatung
Medienwissenschaft Hauptfach
Optionalbereich des Hauptfachs (45 LP)
Der Optionalbereich gliedert sich in einen Fachspezifischen Wahlbereich und das Studium Generale. Im Fachspezifischen Wahlbereich sind insgesamt 30 LP zu erbringen, im Studium Generale 15 LP.
Fachspezifischer Wahlbereich (30 LP)
Optionen im Fachspezifischen Wahlbereich können fachnah (Wahlbereich MeWi) oder fachübergreifend (Wahlbereich SLM) im Umfang von 30 Leistungspunkten frei gewählt werden. Die Leistungen werden im Fachspezifischen Wahlbereich (MeWi-WB) erbracht.
Optionen für den B.A. Medienwissenschaft im fachspezifischen Wahlbereich
a) Teilnahme an ergänzenden Lehrveranstaltungen des Faches, die nicht bereits im Rahmen des Hauptfachcurriculums absolviert worden sind. Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kreditiert. Veranstaltungen, die hierfür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle MeWi-WB gekennzeichnet.
b) Teilnahme an studentischen Seminaren, die im Rahmen eines studentischen Lehrprojekts (s.f) angeboten werden. Der erfolgreiche Abschluss wird mit drei Leistungspunkten kreditiert. Studentische Seminare tragen die Modulsigle MeWi-WB.
c) Teilnahme als Zuhörerin bzw. Zuhörer an mehrtägigen Fachkonferenzen und wissenschaftlichen Vortragsreihen – die Teilnahme wird mit zwei Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
d) Teilnahme an einer fachnahen Summerschool oder Summeruniversity im In- oder Ausland nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals. Die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von den ECTS-Angaben der Veranstalter bzw. der Dauer des Auslandsaufenthalts gemäß § 4 Absatz 3 PO B.A.; die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
e) Studentisches fachwissenschaftliches Projekt, das auch fachübergreifend gestaltet sein kann; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende ein fachwissenschaftliches Projekt durchführen. Dies beinhaltet die Bearbeitung eines selbstgewählten Themas, das nicht aus einem Seminar hervorgehen muss oder das Seminarthema nur am Rande behandelt und nicht die Form einer klassischen Hausarbeit annehmen muss. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert und kann durch einen Beitrag im Forum SLM im Umfang von mindestens 20.000 Zeichen den Angehörigen der Fachbereiche Sprache, Literatur und Medien I+II zugänglich gemacht werden. Eine Publikation in einem fachwissenschaftlichen Publikationsorgan kann entsprechend verlinkt werden; über die Eignung als studentisches fachwissenschaftliches Projekt entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals.
f) Studentisches Lehrprojekt; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende einzeln oder als Team (2-3 Personen) ein Lehrprojekt durchführen. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung des Studentischen Lehrprojekts entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals; bei Eignung werden die Veranstaltungen in das Modul Fachspezifischer Wahlbereich aufgenommen und können von Kommilitoninnen und Kommilitonen besucht werden. Die Durchführung mit einer Mindesteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert.
g) Nach Rücksprache mit einer bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende ein Praxisprojekt durchführen, das in der Produktion und Verbreitung vom Medienartefakten, Organisation von Medienveranstaltungen etc. besteht. Die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig vom Zeitaufwand gemäß § 4 Absatz 3 PO B.A.
h) Lehrveranstaltungen und Studentische Seminare der Fachbereiche SLM I und II, die für den Wahlbereich SLM freigegeben sind; hierunter fallen auch fachübergreifende Methodenseminare und Lehrveranstaltungen zu Schlüsselkompetenzen und zur Berufsfelderkundung – Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kreditiert. Sprachlehrveranstaltungen werden entsprechend der Leistungspunkte kreditiert, die das Fach für sie ausweist. Veranstaltungen, die hierfür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle SLM-WB gekennzeichnet.
i) (Auslands-)Praktikum mit Praktikumsbericht – die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von der Dauer des Praktikums gemäß § 4 Absatz 3 PO B.A., die Dauer ist durch Praktikumsvertrag oder Praktikumszeugnis und im Ausland durch entsprechende landesübliche Dokumente zu belegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im fachspezifischen Wahlbereich im Gesamtumfang von 30 LP ein Auslandssemester oder ein mindestens dreimonatiges Praktikum im In- oder Ausland zu absolvieren. Für die Anerkennung eines Auslandssemesters im Umfang des Optionalbereichs (30 LP) müssen mindestens 10 SWS bzw. mindestens 5 Lehrveranstaltungen bzw. 30 ECTS in frei wählbaren Lehrveranstaltungen der Gastuniversität belegt werden. Der Nachweis des Auslandssemesters erfolgt durch ein Transcript of Records, ein Learning Agreement oder durch andere geeignete Nachweise. Bei einem Praktikum ist die Vorlage eines Praktikumsvertrags oder Praktikumszeugnisses sowie das Verfassen eines Praktikumsberichts Voraussetzung für die Anerkennung. Bei einem Praktikum im Ausland sind die landesüblichen Dokumente vorzulegen. Die drei Praktikumsmonate können auf mehrere Praktika aufgeteilt werden.
Fachübergreifender Curricularbereich Studium generale (15 LP)
Im fachüberschreitenden Curricularbereich Studium Generale sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 15 LP erfolgreich zu absolvieren. Es sind Lehrveranstaltungen zu belegen, die im Vorlesungsverzeichnis für den Curricularbereich Studium Generale gekennzeichnet sind. Andere Module und Lehrveranstaltungen können auf Antrag an den Prüfungsausschuss nach Maßgabe von § 8 im Curricularbereich Studium Generale angerechnet werden.
Medienwissenschaft Nebenfach
Berufsmöglichkeiten
Das Bachelor-Studium des Hauptfachs Medienwissenschaft qualifiziert für diejenigen medienbezogenen Berufsfelder, die mit der Planung, Konzeption und Produktion von Medienangeboten befasst sind. Dazu zählen insbesondere Medienplanung, Medienforschung, Medienproduktion, Drehbuchschreiben, Dramaturgie, Content Management, Medienkritik, Öffentlichkeitsarbeit, Politikberatung, redaktionelle Tätigkeiten im Allgemeinen. Zusätzliche Qualifikationen werden durch ein Nebenfach vermittelt.
Generell unterliegt der Arbeitsmarkt für Studierende der Medienwissenschaft Schwankungen und ändert sich ständig. Studierende sollten sich sowohl vor Aufnahme als auch während des Studiums über spätere Berufsmöglichkeiten informieren und ihre Studienabsichten im Hinblick auf eine aussichtsreiche Fächerwahl bzw. nützliche Zusatzqualifikationen überprüfen. Dabei werden sie von der Arbeitsstelle Studium und Beruf (AStuB) unterstützt.
Studienziele
Das übergreifende Studienziel im wissenschaftlichen Bachelorstudiengang Medienwissenschaft ist der Erwerb und die Vertiefung von Grundkenntnissen sowohl in methodischer als auch reflexiv-analytischer Hinsicht. Dazu gehört die Fähigkeit, medienwissenschaftliche Erkenntnisse, Methoden und Theorien in Forschung und Praxis anwenden zu können.
Studienziel des Hauptfaches Medienwissenschaft ist eine wissenschaftliche Qualifizierung für diejenigen medienbezogenen Berufsfelder, die mit der Planung, Konzeption und Produktion von Medienangeboten befasst sind sowie für selbständiges bzw. freiberufliches Arbeiten in Medienberufen. Konkret gehören dazu insbesondere Medienplanung, kuratorische Tätigkeiten mit Medienbezug (z. B. Festivals, Museen u. a.), Producing, Dramaturgie, Content Management, Medienkritik, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung von zivilgesellschaftlichen Akteuren bei der Mediengestaltung, redaktionelle Tätigkeiten im Allgemeinen. Zusätzliche Qualifikationen werden durch ein Nebenfach vermittelt.
Studienziel des Nebenfaches Medienwissenschaft ist eine grundlegende Qualifizierung für medienbezogene Berufsfelder, die mit der Planung, Konzeption und Produktion von Medienangeboten befasst sind
Studieninhalte
Gegenstände des Faches sind verschiedene Modelle und Phasen der Mediengeschichte (mit dem Schwerpunkt technisch-apparative Medien), Produktionsprozesse und -strukturen, die Analyse von Medienprodukten (Filme, Fernseh- und Radiosendungen, Onlineangebote usw.), die Gestaltung und Dramaturgie von Medienangeboten, Einblicke in verschiedene Medien- und Kommunikationssysteme, die verschiedenen Ansätze und Kernthesen von Medientheorien sowie die Forschung zur Medienwirkung und -nutzung. Darüber hinaus wird ein Überblick über Methoden der Medienwissenschaft vermittelt.
Studienstruktur
Der BA-Studiengang Medienwissenschaft im Hauptfach gliedert sich in eine Einführungsphase, eine Aufbauphase und eine Vertiefungsphase. Die Einführungsphase umfasst drei Module. Sie beginnt im 1. Semester und endet im 3. Semester. Die Aufbauphase umfasst vier Module. Sie beginnt im 2. Semester und endet im 4. Semester. Die Vertiefungsphase umfasst ein Modul. Sie beginnt im 3. Semester und endet im 5. Semester.
Im BA-Studiengang Medienwissenschaft im Nebenfach werden insgesamt fünf Module studiert, jeweils zwei Einführungs- und Aufbaumodule.
BA-Beauftragte für das Fach Medienwissenschaft
Prof. Dr. Joan Bleicher
Raum: C8013
Von-Melle-Park 6, Sprechstunde
Telefon: +49 40 2395-22304
E-Mail: joan.bleicher"AT"uni-hamburg.de
Fachspezifische Bestimmungen (Studienordnungen) in allen Fassungen
- FSB für den B.A. Medienwissenschaft (PDF) Änderung vom 14.06.2023
- FSB für den B.A. Medienwissenschaft (PDF) Neufassung vom 08.06.2022
- FSB für den B.A. Medien- und Kommunikationswissenschaften (PDF) Änderung vom 23.05.2018
- FSB für den B.A. Medien- und Kommunikationswissenschaften (PDF) Neufassung vom 06.09.2017.
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2017/18. - FSB für den B.A. Medien- und Kommunikationswissenschaften (PDF) Änderung vom 02.09.2015
- FSB für den B.A. Medien- und Kommunikationswissenschaften (PDF) Neufassug vom 09.07.2014
- FSB für den B.A. Medien- und Kommunikationswissenschaften (PDF) Änderung vom 12.12.2012
- FSB für den B.A. Medien- und Kommunikationswissenschaften (PDF) Änderung vom 06.07.2011
- FSB für den B.A. Medien- und Kommunikationswissenschaften (PDF) Änderung vom 04.06.2008
- FSB für den B.A. Medien- und Kommunikationswissenschaften (PDF) Änderung vom 05.09.2007
- FSB für den B.A. Medien- und Kommunikationswissenschaften (PDF) Änderung vom 25.10.2006
- FSB für den B.A. Medien- und Kommunikationswissenschaften (PDF) vom 23.11.2005