Sprachen und Kulturen finnisch-ugrischer und sibirischer Völker (B.A.)
Das Fach Sprachen und Kulturen finnisch-ugrischer und sibirischer Völker kann im Rahmen eines Bachelorstudiengangs wahlweise als Hauptfach oder als Nebenfach studiert werden. Die Regelstudienzeit beträgt im Haupt- und Nebenfach sieben Semester. Das Studium vermittelt grundlegende Strukturkenntnisse in einer Sprache von zwei finnisch-ugrischen Völkern Europas mit eigener Staatlichkeit: Finnisch und Ungarisch. Diese Kenntnisse sollen als Grundlage und Vergleich bei der Beschreibung und Erforschung von bedrohten Sprachen dienen. Die sprachpraktischen Lehrveranstaltungen vermitteln linguistisch fundiert die fachsprachliche Begrifflichkeit. Ein Teil der Module im Bereich der Sprachen und Kulturen finnisch-ugrischer und sibirischer Völker bildet den obligatorischen Kern sowohl des Haupt- als auch des Nebenfachstudiums.
Weiterführende Informationen und Links:
Studienfachberatung
Sprachen und Kulturen finnisch-ugrischer und sibirischer Völker Hauptfach
Optionalbereich des Hauptfachs (45 LP)
Der Optionalbereich gliedert sich in einen Fachspezifischen Wahlbereich und das Studium Generale. Im Fachspezifischen Wahlbereich sind insgesamt 30 Leistungspunkte zu erbringen, im Studium Generale 15 Leistungspunkte.
Fachspezifischer Wahlbereich (30 LP)
Optionen im Fachspezifischen Wahlbereich können fachnah (Wahlbereich FU) oder fachübergreifend (Wahlbereich SLM) im Umfang von 30 Leistungspunkten frei gewählt werden. Die Leistungen werden im Fachspezifischen Wahlbereich (FU-WB) erbracht.
Optionen für den B.A. Sprachen und Kulturen finnisch-ugrischer und sibirischer Völker im fachspezifischen Wahlbereich
a) Teilnahme an ergänzenden Lehrveranstaltungen des Faches, die nicht bereits im Rahmen des Hauptfachcurriculums absolviert worden sind. Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kreditiert. Veranstaltungen, die hierfür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle FU-WB gekennzeichnet.
b) Teilnahme an studentischen Seminaren, die im Rahmen eines studentischen Lehrprojekts (s. f) angeboten werden. Der erfolgreiche Abschluss wird mit drei Leistungspunkten kreditiert. Studentische Seminare tragen die Modulsigle FU-WB.
c) Teilnahme als Zuhörerin bzw. Zuhörer an mehrtägigen Fachkonferenzen und wissenschaftli-chen Vortragsreihen – die Teilnahme wird mit zwei Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
d) Teilnahme an einer fachnahen Summerschool oder Summeruniversity im In- oder Ausland nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrende bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals. Die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von den ECTS-Angaben der Veranstalter bzw. der Dauer des Auslandsaufenthalts gemäß § 4 Absatz 3 PO B.A; die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
e) Studentisches fachwissenschaftliches Projekt, das auch fachübergreifend gestaltet sein kann; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrende bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende ein fachwissenschaftliches Projekt durchführen. Dies beinhaltet die Bearbeitung eines selbstgewählten Themas, das nicht aus einem Seminar hervorgehen muss oder das Seminarthema nur am Rande behandelt und nicht die Form einer klassischen Hausarbeit annehmen muss. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert und kann durch einen Beitrag im Forum SLM im Umfang von mindestens 20.000 Zeichen den Angehörigen der Fachbereiche Sprache, Literatur und Medien I+II zugänglich gemacht werden. Eine Publikation in einem fachwissenschaftlichen Publikationsorgan ist entsprechend zu verlinken; über die Eignung als studentisches fachwissenschaftliches Projekt entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals.
f) Studentisches Lehrprojekt; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrende bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende einzeln oder als Team (2-3 Personen) ein Lehrprojekt durchführen. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung des Studentischen Lehrprojekts entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals; bei Eignung werden die Veranstaltungen in das Modul Fachspezifischer Wahlbereich aufgenommen und können von Kommilitoninnen und Kommilitonen besucht werden. Die Durchführung mit einer Mindesteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert.
g) Auslandspraktikum im zielsprachigen Raum mit Praktikumsbericht in der Zielsprache – die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von der Dauer des Praktikums gemäß § 4 Absatz PO B.A., die Dauer ist durch Praktikumsvertrag und Praktikumszeugnis und im Ausland durch entsprechende landesübliche Dokumente zu belegen.
h) Teilnahme an einer Exkursion. Die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von Dauer der und Arbeitsaufwand für die Exkursion.
i) Lehrveranstaltungen und Studentische Seminare der Fachbereiche SLM I und II, die für den Wahlbereich SLM freigegeben sind; hierunter fallen auch fachübergreifende Methodensemi-nare und Lehrveranstaltungen zu Schlüsselkompetenzen und zur Berufsfelderkundung – Vor-lesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kredi-tiert. Sprachlehrveranstaltungen werden entsprechend der Leistungspunkte kreditiert, die das Fach für sie ausweist. Veranstaltungen, die hierfür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle SLM-WB gekennzeichnet.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im fachspezifischen Wahlbereich im Gesamtumfang von 30 LP ein Auslandssemester oder ein mindestens dreimonatiges Praktikum in einem Land, in dem die uralischen und/oder sibirischen Sprachen gesprochen werden (z.B. Finnland, Ungarn, Estland, Österreich, Russland, etc.) zu absolvieren.
Für die Anerkennung eines Auslandssemesters im Umfang des Optionalbereichs (30 LP) müssen 10 SWS bzw. 5 Lehrveranstaltungen bzw. 30 ECTS in frei wählbaren Lehrveranstaltungen der Gastuniversität belegt werden. Der Nachweis des Auslandssemesters erfolgt durch ein Transcript of Records, ein Learning Agreement oder andere geeignete Nachweise. Bei einem Praktikum ist die Vorlage eines Praktikumsvertrags oder eines Praktikumszeugnisses sowie das Verfassen eines Praktikumsberichts Voraussetzung für die Anerkennung. Bei einem Praktikum im Ausland sind die landesüblichen Dokumente vorzulegen. Die drei Praktikumsmonate können auf mehrere Praktika aufgeteilt werden.
Fachübergreifender Curricularbereich Studium generale (15 LP)
Im fachüberschreitenden Curricularbereich Studium generale sind Module bzw. Lehrveranstaltungen im Umfang von 15 LP erfolgreich zu absolvieren. Es sind Module bzw. Lehrveranstaltungen zu belegen, die im Vorlesungsverzeichnis für den Curricularbereich Studium generale gekennzeichnet sind. Andere Module und Lehrveranstaltungen können auf Antrag an den Prüfungsausschuss nach Maßgabe von § 8 im Curricularbereich Studium generale angerechnet werden.
Sprachen und Kulturen finnisch-ugrischer und sibirischer Völker Nebenfach
Berufsmöglichkeiten
Außer den Tätigkeiten im akademischen Bereich und in Forschungseinrichtungen im In- und Ausland gibt es nur wenig Berufe, die explizit eine wissenschaftliche Ausbildung im Fach Sprachen und Kulturen finnisch-ugrischer und sibirischer Völker erfordern. Die in diesem Fach erworbenen sprach- und kulturwissenschaftlichen Kenntnisse und die damit verbundenen Sprachkenntnisse können jedoch in Verbindung mit anderen Qualifikationen und Kompetenzen in vielen Berufsfeldern besondere Chancen eröffnen. In Frage kommen dabei in erster Linie die sogenannten "Kulturberufe" im In- und Ausland:
- Anstellungen bei Verlagen
- Tätigkeit als Übersetzerin oder Übersetzer (auch in internationalen Organisationen)
- Mitarbeiter bei Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen und Theater
- Mitarbeiter in Verwaltungen, Museen, wissenschaftlichen Bibliotheken, Archiven
- Tätigkeit in den Bildungsorganisationen, besonders der Erwachsenenbildung und der
- Ausländerbildung
Zusätzlich eröffnet das Bachelor-Studium Zugangsmöglichkeiten zu einem breiten Spektrum von Berufen und Tätigkeiten in Wirtschaft, Verwaltung und anderen Bereichen, in denen insbesondere die Anwendung der erworbenen Sprachkenntnisse in Verbindung mit allgemeinen kulturellen Kompetenzen verlangt wird.
Der Arbeitsmarkt für Studierende der Geisteswissenschaften unterliegt Schwankungen und ändert sich ständig. Studierende sollten sich sowohl vor Aufnahme als auch während des Studiums über spätere Berufsmöglichkeiten informieren und ihre Studienabsichten im Hinblick auf eine aussichtsreiche Fächerwahl bzw. nützliche Zusatzqualifikationen überprüfen. Dabei werden sie von der Arbeitsstelle Studium und Beruf unterstützt.
Studienziele
Der Studiengang Sprachen und Kulturen finnisch-ugrischer und sibirischer Völker hat das Ziel, grundlegende fachwissenschaftliche Kenntnisse von Sprach- und Kulturwissenschaft zu vermitteln, wobei im Mittelpunkt die uralischen (finnisch-ugrischen und samojedischen) und sibirischen Völker stehen. Das Studium soll zur kritischen Auseinandersetzung mit Theorien und Methoden sowie zur selbständigen Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen befähigen.
Das Studienziel besteht im Erwerb von vertieften und reflektierten Kenntnissen über die Sprachen und Kulturen der uralischen Sprachfamilie (z.B. Finnisch, Ungarisch samojedische Sprachen, etc.) sowie sibirischer Völker, die sich geographisch über große Gebiete Ost- und Nordeuropas sowie Sibiriens erstrecken. Die Studierenden erlernen dabei Techniken des systematischen und wissenschaftlichen Arbeitens, des Recherchierens und der schriftlichen und mündlichen Präsentation.
Studieninhalte
Der Studiengang Sprachen und Kulturen finnisch-ugrischer und sibirischer Völker untersucht den Zusammenhang von Sprache und Kultur. Dabei kombiniert der Studiengang sprachwissenschaftliche Methoden und Theorien mit den Konzepten und Arbeitsweisen der Ethnologie bzw. der Kulturwissenschaften.
Die im Studium erworbenen finnischen bzw. ungarischen Sprachkenntnisse sollen unter anderem als Grundlage und Vergleich bei der Beschreibung und Erforschung von bedrohten Sprachen dienen. Die sprachpraktischen Lehrveranstaltungen vermitteln linguistisch fundiert die fachsprachliche Begrifflichkeit. Die Sprachlehrveranstaltungen regen Strategien und Techniken des autonomen Lernens an. Durch Auslandsaufenthalte können die in diesem Studium erworbenen Sprachkenntnisse weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus beschäftigen sich die Studierenden mit dem Forschungsansatz der Ethnolinguistik, der Verknüpfung von Sprache, Kultur und Gesellschaft, den wesentlichen Methoden der Sprachdokumentation sowie den vielfältigen Phänomenen sprachlicher und kultureller Diversität.
Die Ausbildung wird durch die Vermittlung von Grundlagen der allgemeinen Finnougristik und Grundkenntnissen über die Sprachen und Völker der uralischen Sprachfamilie, die sich geographisch über große Gebiete Ost- und Nordeuropas sowie Sibiriens erstreckt, ergänzt.
Studienstruktur
Die Wahl einer der beiden Sprachen, Finnisch und Ungarisch, erfolgt zu Beginn des Studiums.
Die theoretischen und methodischen Grundkenntnisse der beiden Teilbereiche Sprachwissenschaft und Kulturwissenschaft werden in der Einführungsphase erworben. Dieses Wissen bildet die Basis für die Aufbauphase, in der die systematische Erweiterung der in der Einführungsphase gewonnenen Kenntnisse fortgeführt wird. Bereits zu diesem Zeitpunkt sollen die Studierenden selbstständig die bis dahin erworbenen Kenntnisse auf den Forschungsrahmen der uralischen und sibirischen Völker anwenden und sich so in der Benutzung der Techniken des systematischen und wissenschaftlichen Arbeitens, des Recherchierens und der schriftlichen und mündlichen Präsentation üben.
BA-Beauftragte des Instituts für Finnougristik/Uralistik (IFUU)
Prof. Dr. Beáta Wagner-Nagy
Raum: B9006
Telefon: +49 40 23952-2787
E-Mail: beata.wagner-nagy@uni-hamburg.de(beata.wagner-nagy"AT"uni-hamburg.de%20)
Fachspezifische Bestimmungen (Studienordnungen) in allen Fassungen
- FSB für den B.A. Sprachen und Kulturen finnisch-ugrischer und sibirischer Völker (PDF) Neufassung vom 08.06.2022
- FSB für den B.A. Finnougristik (PDF) Änderung vom 23.05.2018
- FSB für den B.A. Finnougristik (PDF) Neufassung vom 09.07.2014
- FSB für den B.A. Finnougristik/Uralistik (PDF) Änderungen vom 06.07.2011
- FSB für den B.A. Finnougristik/Uralistik (PDF) Neufassung vom 08.07.2009 und 07.07.2010
- FSB für den B.A. Finnougristik/Uralistik (PDF) Änderungen vom 04.06.2008
- FSB für den B.A. Finnougristik/Uralistik (PDF) Änderungen vom 05.09.2007
- FSB für den B.A. Finnougristik/Uralistik (PDF) Änderungen vom 25.10.2006
- FSB für den B.A. Finnougristik/Uralistik (PDF) vom 23.11.2005