Gebärdensprachen (B.A.)
Das Fach Gebärdensprachen kann im Rahmen eines Bachelor-Studiengangs wahlweise als Hauptfach oder als Nebenfach studiert werden. Die Zulassung zum Haupt- und Nebenfach ist zulassungsbeschränkt. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester.
Das Fach beinhaltet Gebärdensprachlinguistik, Kulturwissenschaft, Sprachpraxis der Deutschen Gebärdensprache (DGS) und das Kennenlernen einer Fremdgebärdensprache sowie eine fachbezogene Einführung in Techniken wissenschaftlichen Arbeitens.
Inhaltlich ist der Bachelor-Studiengang Gebärdensprachen durch eine enge Verbindung von gebärdensprachlinguistischen und kulturwissenschaftlichen Fragestellungen charakterisiert. Eine wesentliche Besonderheit des Studiengangs Gebärdensprachen an der Universität Hamburg besteht in der verlängerten Regelstudienzeit von sieben Semestern. Sie ermöglicht – auch Studierenden ohne spezielle Vorkenntnisse – die Aneignung einer Sprachkompetenz in Deutscher Gebärdensprache bereits vor der eigentlichen wissenschaftlichen Befassung mit den für das Fachstudium relevanten Themen- und Problembereichen.
Weiterführende Informationen und Links:
Studienfachberatung
Gebärdensprachen Hauptfach
Optionalbereich des Hauptfachs (45 LP)
Der Optionalbereich gliedert sich in einen Fachspezifischen Wahlbereich und das Studium Generale. Im Fachspezifischen Wahlbereich sind insgesamt 30 Leistungspunkte zu erbringen, im Studium Generale 15 Leistungspunkte.
Fachspezifischer Wahlbereich (30 LP)
Optionen im Fachspezifischen Wahlbereich können fachnah (Wahlbereich GS) im Umfang von maximal 20 LP oder fachübergreifend (Wahlbereich SLM) im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten frei gewählt werden. Die Leistungen werden im Fachspezifischen Wahlbereich (GS-WB) im Umfang von insgesamt 30 Leistungspunkten erbracht.
Optionen für den B.A. Gebärdensprachen im fachspezifischen Wahlbereich
a) Teilnahme an ergänzenden Lehrveranstaltungen des Faches, die nicht bereits im Rahmen des Hauptfachcurriculums absolviert worden sind. Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kreditiert. Veranstaltungen, die hierfür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle GS-WB gekennzeichnet.
b) Teilnahme an studentischen Seminaren, die im Rahmen eines studentischen Lehrprojekts (s. f) angeboten werden. Der erfolgreiche Abschluss wird mit drei Leistungspunkten kreditiert. Studentische Seminare tragen die Modulsigle GS-WB.
c) Teilnahme als Zuhörerin bzw. Zuhörer an mehrtägigen Fachkonferenzen und wissenschaftlichen Vortragsreihen – die Teilnahme wird mit zwei Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
d) Teilnahme an einer fachnahen Summerschool oder Summeruniversity im In- oder Ausland nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals. Die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von den ECTS-Angaben der Veranstalter bzw. der Dauer des Auslandsaufenthalts gemäß § 4 Absatz 3 PO B.A und wird mit maximal 10 LP kreditiert; die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
e) Studentisches fachwissenschaftliches Projekt, das auch fachübergreifend gestaltet sein kann; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende ein fachwissenschaftliches Projekt durchführen. Dies beinhaltet die Bearbeitung eines selbstgewählten Themas, das nicht aus einem Seminar hervorgehen muss oder das Seminarthema nur am Rande behandelt und nicht die Form einer klassischen Hausarbeit annehmen muss. Das Studentische Projekt wird durch ein Begleitseminar mit 2 SWS durch eine im Fach Lehrende bzw. einem im Fach Lehrendem begleitet. Die Durchführung wird mit 10 Leistungspunkten kreditiert und kann durch einen Beitrag auf der Homepage des Fachbereichs den Angehörigen der Fachbereiche Sprache, Literatur und Medien I+II zugänglich gemacht werden. Eine Publikation in einem fachwissenschaftlichen Publikationsorgan ist entsprechend zu verlinken; über die Eignung als studentisches fachwissenschaftliches Projekt entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals.
f) Studentisches Lehrprojekt; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende einzeln oder als Team (2-3 Personen) ein Lehrprojekt durchführen. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung des Studentischen Lehrprojekts entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals; bei Eignung werden die Veranstaltungen in das Modul Fachspezifischer Wahlbereich aufgenommen und können von Kommilitoninnen und Kommilitonen besucht werden. Die Durchführung mit einer Mindesteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert.
g) Mitarbeit bei den Produktionen der University Players – die Teilnahme wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung der Produktionsleitung zu belegen.
h) Lehrveranstaltungen und Studentische Seminare der Fachbereiche SLM I und II, die für den Wahlbereich SLM freigegeben sind; hierunter fallen auch fachübergreifende Methodenseminare und Lehrveranstaltungen zu Schlüsselkompetenzen und zur Berufsfelderkundung – Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kreditiert. Sprachlehrveranstaltungen werden entsprechend der Leistungspunkte kreditiert, die das Fach für sie ausweist. Veranstaltungen, die hierfür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle SLM-WB gekennzeichnet.
i) (Auslands-)Praktikum mit Praktikumsbericht – die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von der Dauer des Praktikums gemäß § 4 Absatz 3 PO B.A., die Dauer ist durch Praktikumsvertrag oder Praktikumszeugnis und im Ausland durch entsprechende landesübliche Dokumente zu belegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im fachspezifischen Wahlbereich im Gesamtumfang von 30 LP ein Auslandssemester oder ein mindestens dreimonatiges Praktikum zu absolvieren. Für die Anerkennung eines Auslandssemesters im Umfang des Optionalbereichs (30 LP) müssen 10 SWS bzw. 5 Lehrveranstaltungen bzw. 30 ECTS in frei wählbaren Lehrveranstaltungen der Gastuniversität belegt werden. Der Nachweis des Auslandssemesters erfolgt durch ein Transcript of Records, ein Learning Agreement oder andere geeignete Nachweise. Bei einem Praktikum ist die Vorlage eines Praktikumsvertrags oder eines Praktikumszeugnisses sowie das Verfassen eines Praktikumsberichts Voraussetzung für die Anerkennung. Bei einem Praktikum im Ausland sind die landesüblichen Dokumente vorzulegen. Die drei Praktikumsmonate können auf mehrere Praktika aufgeteilt werden.
Fachübergreifender Curricularbereich Studium generale (15 LP)
Im fachüberschreitenden Curricularbereich Studium Generale sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 15 LP erfolgreich zu absolvieren. Es sind Lehrveranstaltungen zu belegen, die im Vorlesungsverzeichnis für den Curricularbereich Studium Generale gekennzeichnet sind. Andere Module und Lehrveranstaltungen können auf Antrag an den Prüfungsausschuss nach Maßgabe von § 8 im Curricularbereich Studium Generale angerechnet werden.
Gebärdensprachen Nebenfach
Berufsmöglichkeiten
Das Bachelor-Studium eröffnet Zugangsmöglichkeiten zu einem breiten Spektrum von Berufen, die freilich nur eine begrenzte Zahl von Absolventinnen und Absolventen der Geisteswissenschaften aufnehmen. Als Berufsbereiche kommen beispielsweise in Frage:
- Bildung (Unterricht vor allem im außerschulischen Bereich für unterschiedliche Adressat*innengruppen, z.B. Erwachsenenbildung in Berufsbildungswerken, Vermittlung von Deutsch als Zielsprache für gehörlose Erwachsene)
- Journalismus (Presse, Hörfunk, Fernsehen)
- Kultur (Bereiche wie Theater, Film, Literaturhäuser, Museen)
- Buchwesen (Buchverlag, Freies Lektorat, Bibliothek, Buchhandel)
- Archiv und Dokumentation
- Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Marketing (z.B. Mitarbeit in Gehörlosenorganisationen wie den Landesverbänden)
- Verwaltung und Behörden
- Wirtschaft (z.B. Service für gehörlose Kund*innen)
- Betreuung (z.B. Sprachförderung hörender Kinder gehörloser Eltern)
- Wissenschaft (Hochschule, Forschungsprojekte)
- Kirchliche und soziale Einrichtungen (z.B. Organisation von Freizeitaktivitäten für Gehörlose und andere Gruppen hörgeschädigter Personen, Betreuung und Unterstützung bei Integrationsmaßnahmen, Mitarbeit in Arbeitsagenturen und Integrationsfachdiensten)
- IT-Bereich (z.B. Websites mit Gebärdensprachfilmen, Untertitelungen)
Der Arbeitsmarkt für Studierende der Geisteswissenschaften unterliegt Schwankungen und ändert sich ständig. Studierende sollten sich sowohl vor Aufnahme als auch während des Studiums über spätere Berufsmöglichkeiten informieren und ihre Studienabsichten im Hinblick auf eine aussichtsreiche Fächerwahl bzw. nützliche Zusatzqualifikationen überprüfen. Dabei werden sie von der Arbeitsstelle Studium und Beruf unterstützt.
Studienziele
Studienziel des Hauptfaches Gebärdensprachen ist der Erwerb von Fachkenntnissen über Gebärdensprachen und Gehörlosengemeinschaften, der Erwerb von DGS-Kompetenz sowie die Aneignung der wissenschaftlichen Kompetenz, diese Fachkenntnisse kritisch zu reflektieren.
Studienziel des Nebenfaches Gebärdensprachen ist der Erwerb exemplarisch ausgewählter Fachkenntnisse über Gebärdensprachen und Gehörlosengemeinschaften, der Erwerb von DGS-Kompetenz sowie die Aneignung der wissenschaftlichen Kompetenz, diese Fachkenntnisse kritisch zu reflektieren. Im Nebenfach ist die DGS-Kompetenz nur eingeschränkt zu erwerben.
Die Studierenden sollen fundierte wissenschaftliche Kompetenzen als Voraussetzung für die Zulassung zu einem Master-Studiengang sowie als Basis für die berufliche Praxis erwerben.
Studieninhalte
Gegenstand des Fachs Gebärdensprachen sind die Gebärdensprachen Gehörloser, speziell die Deutsche Gebärdensprache, sowie die theoretische Auseinandersetzung mit ihnen. Hierzu zählen gebärdensprachlinguistische Beschreibungsversuche, insbesondere jene, die Gebärdensprachen als Mittel direkter Kommunikation (face-to-face) thematisieren, ebenso wie die Reflexion ihrer Verwendung zum Beispiel in Theater und Poesie oder die Beschäftigung mit der Entwicklung von Gebärdensprachschriften.
Die Gebärdensprachen Gehörloser werden als Minderheitensprachen verstanden. Aus dieser Perspektive kommen soziolinguistische Probleme wie die Folgen der Nicht-Anerkennung sprachlicher Menschenrechte ebenso in den Blick wie speziell die Fragen der gebärdensprachlichen Bildhaftigkeit im sprach- und kulturwissenschaftlichen Diskurs. Gerade sie läuft dem vorherrschenden abendländischen Verständnis von Sprache zuwider und fordert daher nicht nur verschiedene Disziplinen theoretisch heraus, sondern ermöglicht Einsichten in das abendländische Bild vom Menschen.
Studienstruktur
Der BA-Studiengang Gebärdensprachen im Hauptfach ist so aufgebaut, dass die Studierenden in der Einführungsphase (1. bis 3. Semester) vier Einführungsmodule, in der Aufbauphase (2. bis 5. Semester) drei Aufbaumodule und in der Vertiefungsphase (4. bis 6. Semester) vier Vertiefungsmodule absolvieren. In der Prüfungsphase des Studiums wird das Abschlussmodul, bestehend aus einem Examenskolloquium, der Bachelor-Arbeit und der mündlichen Abschlussprüfung, belegt. Module für das Fach Gebärdensprachen als Hauptfach beinhalten einen Umfang von 120 LP.
Dem Hauptfach Gebärdensprachen ist eine obligatorische Lektüreliste zugeordnet. Das Abarbeiten der Lektüreliste wird im Hauptfach mit 8 LP kreditiert. Die Lektüreliste wird zu Beginn des Studiums in geeigneter Form bekannt gemacht. Die Inhalte der in der Lektüreliste vorgesehenen Literatur sind im Hauptfach Bestandteil der Modulprüfungen in den Vertiefungsmodulen V07 und V08.
Im BA-Studiengang Gebärdensprachen im Nebenfach werden insgesamt zehn Module studiert, davon drei Einführungs- und drei Aufbaumodule sowie drei Vertiefungsmodule. Module für das Fach Gebärdensprachen als Nebenfach im Umfang von 75 LP.
Zusätzlich muss im Verlauf des Studiums im Haupt- und im Nebenfach ein Praktikumsmodul (A07 bzw. A09) absolviert werden. Das Praktikum hat einen Umfang von 150 Stunden und wird mit 5 LP kreditiert. Im Hauptfach ist ein Praktikumsbericht zu schreiben, der mit 3 LP kreditiert wird. Das Praktikum soll nach erfolgreichem Abschluss der Einführungsmodule absolviert werden.
BA-Beauftragte des Instituts für Deutsche Gebärdensprache
Prof. Dr. Annika Herrmann
Raum: B0037
Tel: +49(0)40-42838-6740
E-Mail: annika.herrmann"AT"uni-hamburg.de
Fachspezifische Bestimmungen (Studienordnungen) in allen Fassungen
- FSB für den B.A. Gebärdensprachen (PDF) Neufassung vom 02.09.2020
- FSB für den B.A. Gebärdensprachen (PDF) Änderung vom 23.05.2018
- FSB für den B.A. Gebärdensprachen (PDF) Neufassung vom 14. Juni 2017
- FSB für den B.A. Gebärdensprachen (PDF) Änderung vom 02.09.2015
- FSB für den B.A. Gebärdensprachen (PDF) Neufassung vom 09.07.2014
- FSB für den B.A. Gebärdensprachen (PDF) Änderung vom 06.07.2011
- FSB für den B.A. Gebärdensprachen (PDF) Neufassung vom 08.07.2009
- FSB für den B.A. Gebärdensprachen (PDF) Änderung vom 04.06.2008
- FSB für den B.A. Gebärdensprachen (PDF) Änderung vom 05.09.2007
- FSB für den B.A. Gebärdensprachen (PDF) mit Änderung vom 25.10.2006
- FSB für den B.A. Gebärdensprachen (PDF) vom 23.11.2005