Gebärdensprachdolmetschen (B.A.)
Auf den folgenden Seiten wird der B.A.-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen vorgestellt.
Bitte achten Sie darauf, dass das Fach Gebärdensprachdolmetschen nicht als Nebenfach studierbar ist.
Weiterführende Informationen und Links:
Studienfachberatung
Gebärdensprachdolmetschen Hauptfach
Optionalbereich im Umfang von 45 LP
Der Optionalbereich gliedert sich in einen Fachspezifischen Wahlpflichtbereich, einen Fachspezifischen Wahlbereich und das Studium Generale. Im Fachspezifischen Wahl(pflicht)bereich sind insgesamt 30 Leistungspunkte (13 und 17) zu erbringen, im Studium Generale 15 Leistungspunkte.
Fachspezifischer Wahlpflichtbereich 13 LP
Wahlpflichtmodul: Praxis Gebärdensprachendolmetschen A
(GSD-WPB-A) (13 LP)
- Einführungspraktikum (60 h / 2 LP),
- Aufbaupraktikum (60 h / 2 LP)
- 1 Seminar Stimmbildung (2 LP / 2 SWS)
- Teamarbeit (1 LP / 2 SWS)
- Vertiefungspraktikum (90 h / 3 LP)
Sprachpraxis "Fremdgebärdensprache": Teilnahme an Sprachkursen zu einer Fremdgebärdensprache oder zu 'International Signs' an der Universität oder in Gebärdenschulen, i.a. im Rahmen des Auslandsaufenthalts. Nachweis über 30 Stunden Teilnahme und Vor-/Nachbereitung sowie bestandene Abschlussprüfung. (3 LP)
oder
Wahlpflichtmodul: Praxis Gebärdensprachendolmetschen B
(DGS-WPB-B) (13 LP)
- Einführungspraktikum (60 h / 2 LP),
- Aufbaupraktikum (60 h / 2 LP)
- 1 Seminar Stimmbildung (2 LP / 2 SWS)
- Teamarbeit (1 LP / 2 SWS)
- Vertiefungspraktikum (90 h / 3 LP)
Sprachpraxis „Sprachvariation in der DGS“ beinhaltet die Reflexion unterschiedlicher Sprachvarianten bei Veranstaltungen der Gehörlosengemeinschaft (Kommunikationsforen, Vorträgen, Diskussionsrunden, die Kulturtage, Theateraufführungen, anderweitige kulturelle Veranstaltungen oder auch zwanglose Zusammenkünfte), bei denen die Beobachtung sprachlicher Aspekte im Fokus steht, bspw.
- unterschiedliche Gebärdensprachnutzung abhängig von Alter und Geschlecht der Anwe- senden,
- Aufbau von Vorträgen, die von Gehörlosen für Gehörlose gehalten werden,
- Diskussionsverhalten bei der Nutzung einer visuellen Sprache,
- Mischformen, falls Schwerhörige und/oder Ertaubte anwesend sind,
- Anpassung von Stil und/oder Register abhängig vom Thema und den anderen Beteiligten,
- der Gebärdenstil eines gehörlosen Referenten während eines Vortrags, und ob sich dieser vom Stil seines Gebärdens beim späteren geselligen Zusammensein unterscheidet,
- ob sich ein Referent (bei Anwesenheit von Dolmetscher:innen) in seiner Weise des Gebärdens den Dolmetschern anpasst.
Hinweis: der Teil Sprachpraxis ist KEIN Bestandteil eines oder mehrerer Praktika. Er muss unabhängig davon im Verlauf des Studiums erbracht werden.(3 LP).
Fachspezifischer Wahlbereich 17 LP
Fachspezifischer Wahlbereich (GSD-WB)
Optionen im Fachspezifischen Wahlbereich können fachnah (Wahlbereich GSD) im Umfang von maximal 8 Leistungspunkten und fachübergreifend (Wahlbereich SLM) im Umfang von mindestens 9 LP frei gewählt werden.
Fachnahe Optionen für den B.A. Gebärdensprachdolmetschen sind:
a) Teilnahme an ergänzenden Lehrveranstaltungen des Faches, die nicht bereits im Rahmen des Hauptfachcurriculums absolviert worden sind. Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kreditiert. Veranstaltungen, die hierfür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle FW-GSD gekennzeichnet.
b) Teilnahme an studentischen Seminaren, die im Rahmen eines studentischen Lehrprojekts (s. f) angeboten werden. Dies wird ebenfalls mit drei Leistungspunkten kreditiert. Studentische Seminare tragen die Modulsigle FW-GSD.
c) Teilnahme als Zuhörerin bzw. Zuhörer an mehrtägigen Fachkonferenzen und wissenschaftlichen Vortragsreihen – die Teilnahme wird mit zwei Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
d) Teilnahme an einer fachnahen Summerschool oder Summeruniversity im In- oder Ausland nach Rücksprache mit einer bzw. einem Lehrenden – die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von den ECTS-Angaben der Veranstalter bzw. der Dauer Universität Hamburg
des Auslandsaufenthalts gemäß § 4 Absatz 3 PO B.A und wird mit maximal 10 Leistungspunkten kreditiert; die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
e) Studentisches fachwissenschaftliches Projekt, das auch fachübergreifend gestaltet sein kann; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende ein fachwissenschaftliches Projekt durchführen. Dies beinhaltet die Bearbeitung eines selbstgewählten Themas, das nicht aus einem Seminar hervorgehen muss oder das Seminarthema nur am Rande behandelt und nicht die Form einer klassischen Hausarbeit annehmen muss. Das Studentische Projekt wird durch ein Begleitseminar mit 2 SWS durch eine im Fach Lehrende bzw. einem im Fach Lehrendem begleitet. Die Durchführung wird mit 10 Leistungspunkten kreditiert und kann durch einen Beitrag auf der Homepage des Fachbereichs den Angehörigen der Fachbereiche Sprache, Literatur und Medien I+II zugänglich gemacht werden. Eine Publikation in einem fachwissenschaftlichen Publikationsorgan ist entsprechend zu verlinken; über die Eignung als studentisches fachwissenschaftliches Projekt entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals.
f) Studentisches Lehrprojekt; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende einzeln oder als Team (2-3 Personen) ein Lehrprojekt durchführen. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung des Studentischen Lehrprojekts entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals; bei Eignung werden die Veranstaltungen in das Modul Fachspezifischer Wahlbereich aufgenommen und können von Kommilitoninnen und Kommilitonen besucht werden. Die Durchführung mit einer Mindesteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert.
Fachübergreifende Optionen im Wahlbereich SLM sind:
g) Lehrveranstaltungen und Studentische Seminare der Fachbereiche SLM I und II, die für den Wahlbereich SLM freigegeben sind; hierunter fallen auch fachübergreifende Methodenseminare und Lehrveranstaltungen zu Schlüsselkompetenzen und zur Berufsfelderkundung – Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kreditiert. Sprachlehrveranstaltungen werden entsprechend der Leistungspunkte kreditiert, die das Fach für sie ausweist.
h) (Auslands-)Praktikum mit Praktikumsbericht – die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von der Dauer des Praktikums gemäß §
4 Absatz 3 PO B.A., die Dauer ist durch Praktikumsvertrag oder Praktikumszeugnis und im Ausland durch entsprechende landesübliche Dokumente zu belegen.
i) Mitarbeit bei den Produktionen der University Players – die Teilnahme wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung der Produktionsleitung zu belegen.
j) Optionen im fachübergreifenden Wahlbereich werden mit der Sigle FW-SLM gekennzeichnet.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im fachspezifischen Wahlbereich im Gesamtumfang von 30 Leistungspunkten ein Auslandssemester oder ein mindestens dreimonatiges Praktikum zu absolvieren. Auslandssemester und Praktikum werden durch ein Online-Tutorium begleitet. Für die Anerkennung eines Auslandssemesters müssen 10 SWS in frei wählbaren Lehrveranstaltungen der Gastuniversität belegt werden. Der Nachweis erfolgt durch ein Transcript of Records oder die Teilnahmebestätigung durch die Lehrenden. Bei einem Praktikum ist die Vorlage eines Praktikumsvertrags oder eines Praktikumszeugnisses sowie das Verfassen einen Praktikumsberichts Voraussetzung für die Anerkennung. Über die Anerkennung entscheidet die Studienfachberatung oder die Arbeitsstelle für Studium und Beruf. Bei einem Praktikum im Ausland sind die landesüblichen Dokumente vorzulegen. Die drei Praktikumsmonate können auf mehrere Praktika aufgeteilt werden.
Fachübergreifender Curricularbereich Studium Generale (15 LP)
Im fachüberschreitenden Curricularbereich Studium Generale sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 15 LP zu besuchen. Es sind Lehrveranstaltungen zu belegen, die im Vorlesungsverzeichnis für den Curricularbereich Studium Generale gekennzeichnet sind. Andere Module und Lehrveranstaltungen können auf Antrag an den Prüfungsausschuss nach Maßgabe von §8 im Curricularbereich Studium Generale angerechnet werden.
Berufsmöglichkeiten
Absolvent*innen des BA-Studiengangs Gebärdensprachdolmetschen sind befähigt, als DolmetscherIn in einer Vielzahl von Aufgabenbereichen tätig zu werden:
- als freiberufliche/r Dolmetscher*innen für gehörlose Arbeitnehmer*innen und Studierende, auf Veranstaltungen, für Eltern (Schule, Kindergarten), etc.
- als Dolmetscher*in im Angestelltenverhältnis, zumeist in Einrichtungen, in denen entweder gehörlose Mitarbeiter*innen vorhanden sind oder ein überwiegend gehörloses Klientel zu erwarten ist
- als Dolmetscher*in im Relay-Telefonservice als Arbeitsassistenz
- gebärdensprachliche Aufbereitung von Informationen in den neuen Medien (z.B. Internet).
Gehörlose und hörgeschädigte Menschen fordern gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen gesellschaftlichen Leben. Dieser Forderung wird auch durch die Änderung der Gesetzgebung mehr und mehr Rechnung getragen, wodurch sich die Einsatzbereiche von Gebärdensprachdolmetscher*innen laufend verändern und erweitern.
Die inhaltliche Mitarbeit in Wissenschaft und Forschung eröffnet weitere berufliche Perspektiven.
Studienziele
Studienziel des Bachelorstudiengangs Gebärdensprachdolmetschen ist der Erwerb von Kompetenz in der Deutschen Gebärdensprache (DGS), von praktischer Dolmetschkompetenz sowie translationswissenschaftlichen Fachkenntnissen in den Sprachen Deutsch und DGS. Weitere Studienziele sind Fachkenntnisse über Gebärdensprachen und die Gehörlosengemeinschaften sowie die Aneignung der wissenschaftlichen Kompetenz, diese Fachkenntnisse kritisch zu reflektieren.
Die Studierenden sollen fundierte dolmetschpraktische und wissenschaftliche Kompetenzen als Voraussetzung für die Zulassung zu einem Masterstudiengang sowie als Basis für die berufliche Praxis erwerben.
In den Fachspezifischen Bestimmungen für den BA-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen finden sich die Beschreibungen der Qualifikationsziele der einzelnen Module und Studienphasen.
Studieninhalte
Zu Beginn des Studiums stehen der Erwerb von fundierten Gebärdensprachkenntnissen und Kenntnissen in anderen visuellen Kommunikationsmitteln (LBG, Absehen) sowie die Aneignung gebärdensprachlinguistischer und translationstheoretischer Kenntnisse im Vordergrund. Ein wesentlicher Bestandteil ist außerdem die Beschäftigung mit der Kultur, der Soziologie und der Psychologie Gehörloser.
Ein großer Teil des Studiums befasst sich mit dem Erlernen verschiedener Dolmetschtechniken (Vom-Blatt-Übersetzen, Konsekutivdolmetschen, Simultandolmetschen) und dem Erwerb weiterer, für das Dolmetschen notwendiger Fähigkeiten, wie das Anfertigen von Notizen beim Konsekutivdolmetschen, der Ausbau der Gedächtniskapazität, das Erlernen von Vorbereitungsmethoden und Teamarbeit, die Steigerung der visuellen Aufnahmefähigkeit und die Auseinandersetzung mit der Berufs- und Ehrenordnung. Zur Vorbereitung auf das Dolmetschen in thematisch ganz unterschiedlichen Bereichen werden Sachgebiete zur Terminologieerarbeitung angeboten.
Die inhaltliche Mitarbeit in Wissenschaft und Forschung eröffnet weitere berufliche Perspektiven.
Der BA-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen bereitet nicht nur auf das Dolmetschen zwischen hörenden Benutzer*innen der deutschen Lautsprache und gehörlosen GebärdensprachbenutzerInnen vor, sondern auch auf das Dolmetschen für Hörgeschädigte, die sich anderweitiger Kommunikationsmittel bedienen. Daher sind auch Absehen, die Übertragung in LBG und die Auseinandersetzung mit der Nutzer*innengruppe dieses Kommunikationsmittels (Schwerhörige und Spätertaubte) Bestandteil des Studiums.
Studienstruktur
Der Studiengang Gebärdensprachdolmetschen ist so aufgebaut, dass die Studierenden in der Einführungsphase (1. bis 3. Semester) fünf Einführungsmodule, in der Aufbauphase (2. bis 5. Semester) vier Aufbaumodule und in der Vertiefungsphase (4. bis 7. Semester) fünf Vertiefungsmodule absolvieren. Hinzu kommen Module aus dem Optionalbereich. In der Prüfungsphase des Studiums wird das Abschlussmodul, bestehend aus einem Examenskolloquium, der Bachelor-Arbeit und der dolmetschpraktischen Abschlussprüfung, belegt.
BA-Beauftragte des Instituts für Deutsche Gebärdensprache
Prof. Dr. Annika Herrmann
Raum: B0037
Tel: +49 40 23952-6740
E-Mail: annika.herrmann"AT"uni-hamburg.de
Fachspezifische Bestimmungen (Studienordnung) in allen Fassungen
- FSB für den B.A. Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Neufassung vom 02.09.2020
- FSB für den B.A. Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Änderung vom 23.05.2018
- FSB für den B.A. Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Neufassung vom 02.09.2015
- FSB für den B.A. Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Neufassung vom 08.07.2009 mit der Berichtigung vom 02.12.2013
- FSB für den B.A. Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Neufassung vom 12.12.2012
- FSB für den B.A. Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Änderung vom 06.07.2011
- FSB für den B.A. Gebärdensprachdolmetschen (PDF) vom 02.04.2008