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Foto: Dirtsc; CC BY-SA 4.0; Cropped

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Gebärdensprachdolmetschen (B.A.)

Auf den folgenden Seiten wird der B.A.-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen vorgestellt.

Bitte achten Sie darauf, dass das Fach Gebärdensprachdolmetschen nicht als Nebenfach studierbar ist.

Gebärdensprachendolmetschen (B.A.)

  • Hauptfach Gebärdensprachdolmetschen

Studienziele

Studienziel des Bachelorstudiengangs Gebärdensprachdolmetschen ist der Erwerb von Kompetenz in der Deutschen Gebärdensprache (DGS), von praktischer Dolmetschkompetenz sowie translationswissenschaftlichen Fachkenntnissen in den Sprachen Deutsch und DGS. Weitere Studienziele sind Fachkenntnisse über Gebärdensprachen und die Gehörlosengemeinschaften sowie die Aneignung der wissenschaftlichen Kompetenz, diese Fachkenntnisse kritisch zu reflektieren.

Die Studierenden sollen fundierte dolmetschpraktische und wissenschaftliche Kompetenzen als Voraussetzung für die Zulassung zu einem Masterstudiengang sowie als Basis für die berufliche Praxis erwerben.

In den Fachspezifischen Bestimmungen für den BA-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen finden sich die Beschreibungen der Qualifikationsziele der einzelnen Module und Studienphasen.

Studieninhalte

Zu Beginn des Studiums stehen der Erwerb von fundierten Gebärdensprachkenntnissen und Kenntnissen in anderen visuellen Kommunikationsmitteln (LBG, Absehen) sowie die Aneignung gebärdensprachlinguistischer und translationstheoretischer Kenntnisse im Vordergrund. Ein wesentlicher Bestandteil ist außerdem die Beschäftigung mit der Kultur, der Soziologie und der Psychologie Gehörloser.

Ein großer Teil des Studiums befasst sich mit dem Erlernen verschiedener Dolmetschtechniken (Vom-Blatt-Übersetzen, Konsekutivdolmetschen, Simultandolmetschen) und dem Erwerb weiterer, für das Dolmetschen notwendiger Fähigkeiten, wie das Anfertigen von Notizen beim Konsekutivdolmetschen, der Ausbau der Gedächtniskapazität, das Erlernen von Vorbereitungsmethoden und Teamarbeit, die Steigerung der visuellen Aufnahmefähigkeit und die Auseinandersetzung mit der Berufs- und Ehrenordnung. Zur Vorbereitung auf das Dolmetschen in thematisch ganz unterschiedlichen Bereichen werden Sachgebiete zur Terminologieerarbeitung angeboten.

Die inhaltliche Mitarbeit in Wissenschaft und Forschung eröffnet weitere berufliche Perspektiven.

Der BA-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen bereitet nicht nur auf das Dolmetschen zwischen hörenden Benutzer*innen der deutschen Lautsprache und gehörlosen GebärdensprachbenutzerInnen vor, sondern auch auf das Dolmetschen für Hörgeschädigte, die sich anderweitiger Kommunikationsmittel bedienen. Daher sind auch Absehen, die Übertragung in LBG und die Auseinandersetzung mit der Nutzer*innengruppe dieses Kommunikationsmittels (Schwerhörige und Spätertaubte) Bestandteil des Studiums.

Studienstruktur

Der Studiengang Gebärdensprachdolmetschen ist so aufgebaut, dass die Studierenden in der Einführungsphase (1. bis 3. Semester) fünf Einführungsmodule, in der Aufbauphase (2. bis 5. Semester) vier Aufbaumodule und in der Vertiefungsphase (4. bis 7. Semester) fünf Vertiefungsmodule absolvieren. Hinzu kommen Module aus dem Optionalbereich. In der Prüfungsphase des Studiums wird das Abschlussmodul, bestehend aus einem Examenskolloquium, der Bachelor-Arbeit und der dolmetschpraktischen Abschlussprüfung, belegt.

Optionalbereich

 Module im Optionalbereich im Umfang von 45 LP

Der Optionalbereich gliedert sich in einen Fachspezifischen Wahlpflichtbereich, einen Fachspezifischen Wahlbereich und das Studium Generale. Im Fachspezifischen Wahl(pflicht)bereich sind insgesamt 30 Leistungspunkte (13 LP und 17 LP) zu erbringen, im Studium Generale 15 Leistungspunkte.

Fachspezifischer Wahlpflichtbereich

Wahlpflichtmodul Praxis Gebärdensprachdolmetschen A (GSD-WB-A) Einführungspraktikum (60 h, 2 LP), Aufbaupraktikum (60 h, 2 LP), Verwaltungswesen (2 LP), Teamarbeit (1 LP), Vertiefungspraktikum (90 h, 3 LP). Sprachpraxis „Fremdgebärdensprache“: Teilnahme an Sprachkursen zu einer Fremdgebärdensprache oder zu International Signs an einer Universität oder in Gebärdensprachschulen, i.a. im Rahmen eines Auslandsaufenthalts. Nachweis über 30 Stunden Teilnahme und Vor-/Nachbereitung sowie bestandene Abschlussprüfung. (3 LP)
Leistungspunkte für dieses Wahlpflichtmodul: 13 LP
oder
Wahlpflichtmodul Praxis Gebärdensprachdolmetschen B (GSD-WB-B) Einführungspraktikum (60 h, 2 LP),
Aufbaupraktikum (60 h, 2 LP), Verwaltungswesen (2 LP), Teamarbeit (1 LP),
Vertiefungspraktikum (90 h, 3 LP).
Sprachpraxis „Sprachvariation in der DGS“ beinhaltet die Reflexion unterschiedlicher Sprachvarianten bei Veranstaltungen der Gehörlosengemeinschaft (Kommunikationsforen, Vorträgen, Diskussionsrunden, die Kulturtage, Theateraufführungen, anderweitige kulturelle Veranstaltungen oder auch zwanglose Zusammenkünfte), bei denen die Beobachtung sprachlicher Aspekte im Fokus steht. (3 LP)
Leistungspunkte für dieses Wahlpflichtmodul: 13 LP

Fachspezifischer Wahlbereich (GSD-WB)

Optionen im Fachspezifischen Wahlbereich können fachnah (Wahlbereich GSD) im Umfang von maximal 8 Leistungspunkten und fachübergreifend (Wahlbereich SLM) im Umfang von mindestens 9 Leistungspunkten frei gewählt werden.

Fachübergreifender Curricularbereich Studium Generale (15 LP)

Im fachüberschreitenden Curricularbereich Studium Generale sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 15 Leistungspunkten zu besuchen. Es sind Lehrveranstaltungen zu belegen, die im Vorlesungsverzeichnis für den Curricularbereich Studium Generale gekennzeichnet sind. Andere Module und Lehrveranstaltungen können auf Antrag an den Prüfungsausschuss nach Maßgabe von §
8 im Curricularbereich Studium Generale angerechnet werden.

Berufsmöglichkeiten

Absolvent*innen des BA-Studiengangs Gebärdensprachdolmetschen sind befähigt, als DolmetscherIn in einer Vielzahl von Aufgabenbereichen tätig zu werden:

  • als freiberufliche/r Dolmetscher*innen für gehörlose Arbeitnehmer*innen und Studierende, auf Veranstaltungen, für Eltern (Schule, Kindergarten), etc.
  • als Dolmetscher*in im Angestelltenverhältnis, zumeist in Einrichtungen, in denen entweder gehörlose Mitarbeiter*innen vorhanden sind oder ein überwiegend gehörloses Klientel zu erwarten ist
  • als Dolmetscher*in im Relay-Telefonservice als Arbeitsassistenz
  • gebärdensprachliche Aufbereitung von Informationen in den neuen Medien (z.B. Internet).

Gehörlose und hörgeschädigte Menschen fordern gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen gesellschaftlichen Leben. Dieser Forderung wird auch durch die Änderung der Gesetzgebung mehr und mehr Rechnung getragen, wodurch sich die Einsatzbereiche von Gebärdensprachdolmetscher*innen laufend verändern und erweitern.

Die inhaltliche Mitarbeit in Wissenschaft und Forschung eröffnet weitere berufliche Perspektiven.

BA-Beauftragte des Instituts für Deutsche Gebärdensprache

Prof. Dr. Annika Herrmann
Raum: B0037
Tel: +49(0)40-42838-6740
E-Mail: annika.herrmann"AT"uni-hamburg.de

Fachspezifische Bestimmungen (Studienordnung) in allen Fassungen

  • FSB für den B.A. Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Neufassung vom 02.09.2020
  • FSB für den B.A. Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Änderung vom 23.05.2018
  • FSB für den B.A. Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Neufassung vom 02.09.2015
  • FSB für den B.A. Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Neufassung vom 08.07.2009 mit der Berichtigung vom 02.12.2013
  • FSB für den B.A. Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Neufassung vom 12.12.2012
  • FSB für den B.A. Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Änderung vom 06.07.2011
  • FSB für den B.A. Gebärdensprachdolmetschen (PDF) vom 02.04.2008
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Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser (IDGS)

Gorch-Fock-Wall 7
20354 Hamburg
E-Mail: sekretariat"AT"sign-lang.uni-hamburg.de

>> IDGS-Website

Verändert am 12. Mai 2017

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