Fachspezifischer Wahlbereich (GSD-WB)
Optionen im Fachspezifischen Wahlbereich können fachnah (Wahlbereich GSD) im Umfang von maximal 8 Leistungspunkten und fachübergreifend (Wahlbereich SLM) im Umfang von mindestens 9 LP frei gewählt werden.
Fachnahe Optionen für den B.A. Gebärdensprachdolmetschen sind:
a) Teilnahme an ergänzenden Lehrveranstaltungen des Faches, die nicht bereits im Rahmen des Hauptfachcurriculums absolviert worden sind. Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kreditiert. Veranstaltungen, die hierfür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle FW-GSD gekennzeichnet.
b) Teilnahme an studentischen Seminaren, die im Rahmen eines studentischen Lehrprojekts (s. f) angeboten werden. Dies wird ebenfalls mit drei Leistungspunkten kreditiert. Studentische Seminare tragen die Modulsigle FW-GSD.
c) Teilnahme als Zuhörerin bzw. Zuhörer an mehrtägigen Fachkonferenzen und wissenschaftlichen Vortragsreihen – die Teilnahme wird mit zwei Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
d) Teilnahme an einer fachnahen Summerschool oder Summeruniversity im In- oder Ausland nach Rücksprache mit einer bzw. einem Lehrenden – die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von den ECTS-Angaben der Veranstalter bzw. der Dauer Universität Hamburg
des Auslandsaufenthalts gemäß § 4 Absatz 3 PO B.A und wird mit maximal 10 Leistungspunkten kreditiert; die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
e) Studentisches fachwissenschaftliches Projekt, das auch fachübergreifend gestaltet sein kann; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende ein fachwissenschaftliches Projekt durchführen. Dies beinhaltet die Bearbeitung eines selbstgewählten Themas, das nicht aus einem Seminar hervorgehen muss oder das Seminarthema nur am Rande behandelt und nicht die Form einer klassischen Hausarbeit annehmen muss. Das Studentische Projekt wird durch ein Begleitseminar mit 2 SWS durch eine im Fach Lehrende bzw. einem im Fach Lehrendem begleitet. Die Durchführung wird mit 10 Leistungspunkten kreditiert und kann durch einen Beitrag auf der Homepage des Fachbereichs den Angehörigen der Fachbereiche Sprache, Literatur und Medien I+II zugänglich gemacht werden. Eine Publikation in einem fachwissenschaftlichen Publikationsorgan ist entsprechend zu verlinken; über die Eignung als studentisches fachwissenschaftliches Projekt entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals.
f) Studentisches Lehrprojekt; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende einzeln oder als Team (2-3 Personen) ein Lehrprojekt durchführen. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung des Studentischen Lehrprojekts entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals; bei Eignung werden die Veranstaltungen in das Modul Fachspezifischer Wahlbereich aufgenommen und können von Kommilitoninnen und Kommilitonen besucht werden. Die Durchführung mit einer Mindesteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert.
Fachübergreifende Optionen im Wahlbereich SLM sind:
g) Lehrveranstaltungen und Studentische Seminare der Fachbereiche SLM I und II, die für den Wahlbereich SLM freigegeben sind; hierunter fallen auch fachübergreifende Methodenseminare und Lehrveranstaltungen zu Schlüsselkompetenzen und zur Berufsfelderkundung – Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kreditiert. Sprachlehrveranstaltungen werden entsprechend der Leistungspunkte kreditiert, die das Fach für sie ausweist.
h) (Auslands-)Praktikum mit Praktikumsbericht – die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von der Dauer des Praktikums gemäß §
4 Absatz 3 PO B.A., die Dauer ist durch Praktikumsvertrag oder Praktikumszeugnis und im Ausland durch entsprechende landesübliche Dokumente zu belegen.
i) Mitarbeit bei den Produktionen der University Players – die Teilnahme wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung der Produktionsleitung zu belegen.
j) Optionen im fachübergreifenden Wahlbereich werden mit der Sigle FW-SLM gekennzeichnet.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im fachspezifischen Wahlbereich im Gesamtumfang von 30 Leistungspunkten ein Auslandssemester oder ein mindestens dreimonatiges Praktikum zu absolvieren. Auslandssemester und Praktikum werden durch ein Online-Tutorium begleitet. Für die Anerkennung eines Auslandssemesters müssen 10 SWS in frei wählbaren Lehrveranstaltungen der Gastuniversität belegt werden. Der Nachweis erfolgt durch ein Transcript of Records oder die Teilnahmebestätigung durch die Lehrenden. Bei einem Praktikum ist die Vorlage eines Praktikumsvertrags oder eines Praktikumszeugnisses sowie das Verfassen einen Praktikumsberichts Voraussetzung für die Anerkennung. Über die Anerkennung entscheidet die Studienfachberatung oder die Arbeitsstelle für Studium und Beruf. Bei einem Praktikum im Ausland sind die landesüblichen Dokumente vorzulegen. Die drei Praktikumsmonate können auf mehrere Praktika aufgeteilt werden.