Gebärdensprachdolmetschen (M.A.)
Wichtiger Hinweis: Die hier vorliegende Modulstruktur unterliegt Aktualisierungen. Sie kann sich somit im Laufe Ihres Studiums verändern. Da für die Studierenden die fachspezifischen Bestimmungen (Studienordnungen) gelten, welche zu Beginn ihres Studiums gültig waren, ist es dringend zu empfehlen, die vorliegende Modulstruktur zu Beginn des Studiums abzuspeichern.
Weiterführende Informationen und Links
Modulstruktur des MA-Studiengangs Gebärdensprachdolmetschen (aktuelle Fassung)
Profilbereich: beide Module sind zu belegen, Profilbildung modulintern möglich
Abschlussmodul GSD-M013
Pflichtmodul
(30 LP / 1 SWS)
Examenskolloquium + Masterarbeit + Praktische Prüfung
MA-Beauftragte für das Fach Gebärdensprachdolmetschen
Institutsleitung
Prof Dr. Annika Herrmann
Institut für Deutsche Gebärdensprache
Raum: B0037
Gorch-Fock-Wall 7
20354 Hamburg
Die Sprechzeiten können der Personalseite entnommen werden.
Fachspezifische Bestimmungen (Studienordnung)
- FSB für den Masterstudiengang Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Neufassung vom 02.09.2020
- FSB für den Masterstudiengang Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Neufassung vom 27.01.2016
- FSB für den Masterstudiengang Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Änderung vom 12.12.2012
- FSB für den Masterstudiengang Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Änderung vom 14.07.2010
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2010/11. - FSB für den Masterstudiengang Gebärdensprachdolmetschen (PDF) vom 03.09.2008