Gebärdensprachdolmetschen (M.A.)
Wichtiger Hinweis: Die hier vorliegende Modulstruktur unterliegt Aktualisierungen. Sie kann sich somit im Laufe Ihres Studiums verändern. Da für die Studierenden die fachspezifischen Bestimmungen (Studienordnungen) gelten, welche zu Beginn ihres Studiums gültig waren, ist es dringend zu empfehlen, die vorliegende Modulstruktur zu Beginn des Studiums abzuspeichern.
Weiterführende Informationen und Links:
Studienfachberatung
Gebärdensprachdolmetschen
MA-Wahlbereich
Innerhalb des Masterstudiums Gebärdensprachdolmetschen stehen folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
a) Teilnahme an ergänzenden Lehrveranstaltungen der Universität Hamburg, die nicht bereits im Rahmen des Hauptfachcurriculums absolviert worden sind.
b) Nachweis von Fremdsprach-Kenntnissen. Absolvierung einer Sprachprüfung auf mindestens dem Niveau von B2 (Englisch C1) gemäß des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ des Europarats. Die Sprachprüfung darf nicht in einer der Sprachen absolviert werden, die Gegenstand des Studienfachs ist/sind. Die Prüfung wird mit drei Leistungspunkten kreditiert.
c) Teilnahme an studentischen Seminaren, die im Rahmen eines studentischen Lehr-projekts (s. g) von Studierenden der Masterstudiengänge angeboten werden. Der erfolgreiche Abschluss wird mit drei Leistungspunkten kreditiert.
d) Teilnahme als Zuhörerin bzw. Zuhörer an mehrtägigen Fachkonferenzen und wissenschaftlichen Vortragsreihen. Die Teilnahme wird mit zwei Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
e) Teilnahme an einer fachnahen Summerschool oder Summeruniversity im In- oder Ausland nach Rücksprache mit einer bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals. Die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von den ECTS-Angaben der Veranstalter bzw. der Dauer des Auslandsaufenthalts gemäß § 4 Absatz 4 PO M.A; die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
f) Studentisches fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt, das auch fachübergreifend gestaltet sein kann; nach Rücksprache mit einer bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende ein fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt durchführen. Dies beinhaltet die Bearbeitung eines selbst-gewählten Themas, das weder aus einem Seminar hervorgehen noch die Form einer klassischen Hausarbeit annehmen muss. Es kann sich dabei beispielsweise um eine wissenschaftliche Publikation, einen Zeitungs-, Radio- oder Fernsehbeitrag handeln. Auch Arbeiten in wissenschaftlichen Einrichtungen, im redaktionellen Bereich eines Verlages oder bei ausgewiesenen und fachrelevanten Festivals sind denkbar. Bedingung ist allerdings, dass die Tätigkeiten nicht vergütet werden. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung als studentisches fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt
entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals.
g) Studentisches Lehrprojekt; nach Rücksprache mit einer bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Masterstudierende einzeln oder als Team (2-3 Personen) ein Lehrprojekt durchführen. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung des Studentischen Lehrprojekts entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals; bei Eignung werden die Veranstaltungen in den Optionalbereich der Bachelorstudiengänge und das Studium Generale der Masterstudiengänge eingebunden und können von Kommilitoninnen und Kommilitonen besucht werden.
h) Studentische Lektüregruppe; nach Rücksprache mit einer bzw. einem Lehrenden können Studierende theoretisch-methodische Lektüregruppen bilden, die sich im Laufe eines Semesters mit einem vorher festgelegten Lektürepensum befassen. Die Gruppentreffen werden protokolliert und die Protokolle der bzw. dem verantwortlichen Lehrenden vorgelegt. Die Teilnahme an einer Lektüregruppe über ein Semester wird mit drei Leistungspunkten kreditiert.
i) Bericht über ein wissenschaftliches Tutorium; die Darstellung der Planung und der Durchführung sowie die Reflexion eines Tutoriums im Rahmen eines Berichts im Um-fang von max. 15 Seiten wird mit drei Leistungspunkten kreditiert. Der Bericht wird von der Seminarleiterin bzw. dem Seminarleiter geprüft.
j) Anerkennung von Leistungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthalts an ausländischen Universitäten erbracht wurden und die nicht bereits im Rahmen eines fachwissenschaftlichen Moduls anerkannt wurden
Perspektiven
Der anwendungsorientierte und berufsbegleitende Masterstudiengang Gebärdensprachdolmetschen bietet die Möglichkeit einer Zusatzqualifikation als Gerichts- und KonferenzdolmetscherIn, der den an den Berufsstand gestellten hohen und wachsenden Erwartungen Rechnung trägt. Der Studiengang bildet Sie dazu aus, professionell mit den komplexen Anforderungen, die bei Gericht und Konferenzen an Sie gestellt werden, umzugehen.
Studienziele und -inhalte
Das Studium des Masterstudiengangs Gebärdensprachdolmetschen ist berufsbegleitend und dient dazu, GebärdensprachdolmetscherInnen für die Arbeitsbereiche Gerichtsdolmetschen und Konferenzdolmetschen zu qualifizieren. Hierzu sollen die notwendigen Arbeitstechniken sowie die theoretischen Grundlagen erworben werden.
Der Studiengang besteht aus dem Pflicht- und dem Profilbereich. IIm Pflichtbereich wird angestrebt, auf der Grundlage einer Auseinandersetzung mit der spezifischen Sprachverwendung bei Gericht, den Abläufen bei Ermittlungsverfahren, den sprachli- chen Besonderheiten von Fachvorträgen in den Arbeitssprachen Deutsche Gebärden- sprache (DGS), Deutsch und Englisch, sowie den Besonderheiten in der Vorbereitung die praktische Kompetenz zur Einsatzfähigkeit bei Gericht und auf Konferenzen zu erwerben. Der Profilbereich eröffnet die Möglichkeit, eigene Forschungserfahrung bei der angeleiteten Bearbeitung individueller Fragestellungen in Projektkontexten zu machen.
Die Studierenden sollen Dolmetschkompetenz in den beiden Pflichtbereichen erwerben und dazu befähigt werden, translationswissenschaftliche Fragestellungen aus den oben genannten Bereichen zu bearbeiten. Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums haben die Studierenden einen soliden Überblick über die Inhalte und Analysemethoden des Faches und die theoretischen Argumentationen gewonnen und beherrschen den souveränen Umgang damit. Angestrebt wird die Befähigung zur Aufnahme eines Promotionsstudiums.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Zulassung zum Master-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen ist
- ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss einer deutschen oder international anerkannten ausländischen Hochschule im Fach Gebärdensprachdolmetschen
- oder eine Anzahl von mindestens 60 LP im genannten Fach (oder äquivalente Leistungen) bei Vorliegen eines Hochschulabschlusses anderer Fachrichtung.
- oder ein Hochschulabschluss anderer Fachrichtung verbunden mit dem Nachweis der bestandenen staatlichen Prüfung Gebärdensprachdolmetschen
Als zusätzliche Qualifikationen werden ausreichende Englischkenntnisse (Niveau: mindestens B2) erwartet.
MA-Beauftragte für das Fach Gebärdensprachdolmetschen
Institutsleitung
Prof Dr. Annika Herrmann
Institut für Deutsche Gebärdensprache
Raum: B0037
Tel.: +49 40 23952-6740
Gorch-Fock-Wall 7
20354 Hamburg
Die Sprechzeiten können der Personalseite entnommen werden.
Fachspezifische Bestimmungen (Studienordnung)
- FSB für den Masterstudiengang Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Neufassung vom 02.09.2026
- FSB für den Masterstudiengang Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Neufassung vom 02.09.2020
- FSB für den Masterstudiengang Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Neufassung vom 27.01.2016
- FSB für den Masterstudiengang Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Änderung vom 12.12.2012
- FSB für den Masterstudiengang Gebärdensprachdolmetschen (PDF) Änderung vom 14.07.2010
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2010/11. - FSB für den Masterstudiengang Gebärdensprachdolmetschen (PDF) vom 03.09.2008