Romanische Literaturen (M.A.)
Der Masterstudiengang Romanische Literaturen versteht sich als zeitgemäße Fortentwicklung der traditionellen romanistischen Literaturwissenschaft. Sie widmen sich aktuellen literatur-, medien- und kulturwissenschaftlichen Fragestellungen mit komparatistischem Blick auf zwei romanische Literaturen oder aber Sie konzentrieren sich in Ihrem Studium wahlweise auf eine romanische Sprache und deren Literatur und vertiefen dort Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten. Bestandteil Ihres Studiums ist ein einsemestriger Aufenthalt an vorzugsweise an einer Partner-Hochschule im romanischsprachigen Ausland.
Wichtiger Hinweis: Die hier vorliegende Modulstruktur unterliegt Aktualisierungen. Sie kann sich somit im Laufe Ihres Studiums verändern. Da für die Studierenden die fachspezifischen Bestimmungen (Studienordnungen) gelten, welche zu Beginn ihres Studiums gültig waren, ist es dringend zu empfehlen, die vorliegende Modulstruktur zu Beginn des Studiums herunterzuladen bzw. zu kopieren.
Weiterführende Informationen und Links
Modulstruktur des MA-Studiengangs Romanische Literaturen (aktuelle Fassung)
Es wird empfohlen, die folgenden Module im ersten Semester zu absolvieren.
Es wird empfohlen, die folgenden Module im zweiten Semester zu absolvieren.
Abschlussmodul RLT-M05
Pflichtmodul
(30 LP / 2 SWS)
Kolloquium + Masterarbeit + mündliche Prüfung
Fachspezifische Bestimmungen (Studienordnung)
- FSB für den Masterstudiengang Romanische Literaturen (PDF) vom 06.09.2017
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2017/18. - FSB für den Masterstudiengang Romanische Literaturen (PDF) Neufassung vom 29.08.2012
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2012/13. - FSB für den Masterstudiengang Romanische Literaturen (PDF) Neufassung vom 06.07.2011
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2011/12. - FSB für den Masterstudiengang Romanische Literaturen (PDF) Änderung vom 14.07.2010
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2010/11. - FSB für den Masterstudiengang Romanische Literaturen (PDF)
vom 03.09.2008 und 17.02.2010
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2009/10.