Romanische Literaturen (M.A.)
Der Masterstudiengang Romanische Literaturen versteht sich als zeitgemäße Fortentwicklung der traditionellen romanistischen Literaturwissenschaft. Sie widmen sich aktuellen literatur-, medien- und kulturwissenschaftlichen Fragestellungen mit komparatistischem Blick auf zwei romanische Literaturen oder aber Sie konzentrieren sich in Ihrem Studium wahlweise auf eine romanische Sprache und deren Literatur und vertiefen dort Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten. Bestandteil Ihres Studiums ist ein einsemestriger Aufenthalt an vorzugsweise an einer Partner-Hochschule im romanischsprachigen Ausland.
Wichtiger Hinweis: Die hier vorliegende Modulstruktur unterliegt Aktualisierungen. Sie kann sich somit im Laufe Ihres Studiums verändern. Da für die Studierenden die fachspezifischen Bestimmungen (Studienordnungen) gelten, welche zu Beginn ihres Studiums gültig waren, ist es dringend zu empfehlen, die vorliegende Modulstruktur zu Beginn des Studiums herunterzuladen bzw. zu kopieren.
Weiterführende Informationen und Links:
Studienfachberatung
Romanische Literaturen
MA-Wahlbereich
Innerhalb des Masterstudiums Romanische Literaturen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
a) Teilnahme an ergänzenden Lehrveranstaltungen, die nicht bereits im Rahmen des Hauptfachcurriculums absolviert worden sind.
b) Nachweis von Fremdsprach-Kenntnissen. Absolvierung einer Sprachprüfung auf mindestens dem Niveau von B2 (Englisch C1) gemäß des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" des Europarats. Die Sprachprüfung darf nicht in einer der Sprachen absolviert werden, die Gegenstand des Studienfachs ist/sind. Die Prüfung wird mit 3 LP kreditiert.
c) Teilnahme an studentischen Seminaren, die im Rahmen eines studentischen Lehrprojekts (s. g) von Studierenden der Masterstudiengänge angeboten werden. Der erfolgreiche Abschluss wird mit drei Leistungspunkten kreditiert.
d) Teilnahme als Zuhörerin bzw. Zuhörer an mehrtägigen Fachkonferenzen und wissenschaftlichen Vortragsreihen. Die Teilnahme wird mit zwei Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
e) Teilnahme an einer fachnahen Summerschool oder Summeruniversity im In- oder Ausland nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und dem akademischen Personal. Die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von den ECTS-Angaben der Veranstalter bzw. der Dauer des Auslandsaufenthalts gemäß § 4 Absatz 4 PO M.A; die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
f) Studentisches fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt, das auch fachübergreifend gestaltet sein kann; nach Rücksprache mit
b) Nachweis von Fremdsprach-Kenntnissen. Absolvierung einer Sprachprüfung auf mindestens dem Niveau von B2 (Englisch C1) gemäß des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" des Europarats. Die Sprachprüfung darf nicht in einer der Sprachen absolviert werden, die Gegenstand des Studienfachs ist/sind. Die Prüfung wird mit 3 LP kreditiert.
c) Teilnahme an studentischen Seminaren, die im Rahmen eines studentischen Lehrprojekts (s. g) von Studierenden der Masterstudiengänge angeboten werden. Der erfolgreiche Abschluss wird mit drei Leistungspunkten kreditiert.
d) Teilnahme als Zuhörerin bzw. Zuhörer an mehrtägigen Fachkonferenzen und wissenschaftlichen Vortragsreihen. Die Teilnahme wird mit zwei Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
e) Teilnahme an einer fachnahen Summerschool oder Summeruniversity im In- oder Ausland nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und dem akademischen Personal. Die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von den ECTS-Angaben der Veranstalter bzw. der Dauer des Auslandsaufenthalts gemäß § 4 Absatz 4 PO M.A; die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
f) Studentisches fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt, das auch fachübergreifend gestaltet sein kann; nach Rücksprache mit einer/einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und dem akademischen Personal können Studierende ein fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt durchführen. Dies beinhaltet die Bearbeitung eines selbstgewählten Themas, das weder aus einem Seminar hervorgehen noch die Form einer klassischen Hausarbeit annehmen muss. Es kann sich dabei beispielsweise um eine wissenschaftliche Publikation, einen Zeitungs-, Radio- oder Fernsehbeitrag handeln. Auch Arbeiten in wissenschaftlichen Einrichtungen, im redaktionellen Bereich eines Verlages oder bei ausgewiesenen und fachrelevanten Festivals sind denkbar. Bedingung ist allerdings, dass die Tätigkeiten nicht vergütet werden. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung als studentisches fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und dem akademischen Personal.
g) Studentisches Lehrprojekt; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und dem akademischen Personal können Master-Studierende einzeln oder als Team (2-3 Personen) ein Lehrprojekt durchführen. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung des Studentischen Lehrprojekts entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und dem akademischen Personal; bei Eignung werden die Veranstaltungen in den Optionalbereich der Bachelorstudiengänge und das Studium Generale der Masterstudiengänge eingebunden und können von Kommilitoninnen und Kommilitonen besucht werden. Die Durchführung mit einer Mindesteilnehmerzahl von fünf Teilnehmern wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert.
h) studentische Lektüregruppe; nach Rücksprache mit einem Lehrenden können Studierende theoretisch-methodische Lektüregruppen bilden, die sich im Laufe eines Semesters mit einem vorher festgelegten Lektürepensum befassen. Die Gruppentreffen werden protokolliert und die Protokolle dem verantwortlichen Lehrenden vorgelegt. Die Teilnahme an einer Lektüregruppe über ein Semester wir mit drei Leistungspunkten kreditiert.
i) Bericht über ein wissenschaftliches Tutorium; die Darstellung der Planung und der Durchführung sowie die Reflexion eines Tutoriums im Rahmen eines Berichts im Umfang von max. 15 Seiten wird mit drei Leistungspunkten kreditiert. Der Bericht wird von dem/ der Seminarleiter/ Seminarleiterin geprüft.
j) Anerkennung von Leistungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthalts an ausländischen Universitäten erbracht wurden und die nicht bereits im Rahmen eines fachwissenschaftlichen Moduls anerkannt wurden. Der Auslandsaufenthalt muss während des Masterstudiums absolviert werden.
Perspektiven
Der Studiengang berücksichtigt die aktuellen Anforderungen des akademischen Arbeitsmarktes, denn er bildet den wissenschaftlichen Nachwuchs aus, erfüllt die Anforderungen für die anschließende Aufnahme eines Promotionsstudiums, schafft aber auch eine auf profunden Kenntnissen einer oder zweier romanischer Kulturräume ruhende Wissensplattform für Philologen und Philologinnen, die sich für berufliche Tätigkeiten in kulturvermittelnden Arbeitsfeldern qualifizieren wollen.
Studienziele und -inhalte
Innerhalb dieses Masterstudiengangs besteht die Möglichkeit einer komparatistischen Ausrichtung mit der Wahl einer zweiten romanischen Sprache und Literatur im Wahlpflichtbereich. Gleichzeitig gibt es die Option, das Masterstudium Romanische Literaturen auf eine romanische Sprache und Literatur zu konzentrieren.
Wichtige Forschungsschwerpunkte der Romanischen Literaturen liegen auf der Literatur der Renaissance und des 18. Jahrhunderts sowie ferner auf der Literatur, der Kultur und den Medien Lateinamerikas (Beteiligung am Masterstudiengang Lateinamerikastudien).
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
- ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss einer deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschule in den Fächern der romanischen Philologie (Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Katalanisch, Rumänisch),
- oder wahlweise eine Anzahl von mindestens 60 LP in einem der genannten Fächer, die durch ein Transcript of Records des Bachelor-Zeugnisses nachgewiesen werden können.
- Sprachkenntnisse in den Sprachen Spanisch oder Französisch auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, bei der Wahl einer dieser Sprachen sowohl im einzelphilologischen als auch im komparatistischen Profil (erste Sprache) oder
- Sprachkenntnisse in den Sprachen Italienisch oder Portugiesisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, bei der Wahl einer dieser Sprachen sowohl im einzelphilologischen als auch im komparatistischen Profil (erste Sprache),
- Sprachkenntnisse in den Sprachen Spanisch oder Französisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, bei der Wahl einer dieser Sprachen im komparatistischen Profil (zweite Sprache) bzw.
- Sprachkenntnisse in den Sprachen Italienisch oder Portugiesisch auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen im komparatistischen Profil (zweite Sprache).
Auslandssemester (30 LP)
Im dritten Fachsemester ist für diejenigen ein Auslandssemester an einer unserer Partnerhochschulen verpflichtend, die nicht bereits in ihrem Bachelorstudium im romanischsprachigen Ausland waren. Es existieren viele Austauschprogramme mit Universitäten in der europäischen und außereuropäischen Romania. Es sind fachwissenschaftliche und sprachpraktische Lehrveranstaltungen in einem Gesamtumfang von 30 Leistungspunkten zu absolvieren. Studierende, die bereits im Bachelorstudium ein Auslandssemester absolviert haben, sollen fachwissenschaftliche und sprachpraktische Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 LP in der Romanistik der Universität Hamburg belegen. Es ist auch möglich, ein Praktikum zu leisten, das die interkulturelle Kompetenz der Studierenden vertieft und damit der Qualifizierung für eine spätere Beschäftigung im kulturvermittelnden Bereich dient. Zur Vorbereitung und Abstimmung dieses besonderen Fachsemesters sollen die Studierenden bereits zu Beginn des Studiums Beratung bei den Lehrenden suchen, um mit ihnen ein Learning Agreement zu formulieren. Dabei soll sichergestellt werden, dass die gewählten Studienanteile im Ausland inhaltlich auf den Studienschwerpunkten der Studierenden aufbauen und auf die zu erstellende Masterarbeit hinführen, dass das Praktikum fachwissenschaftlich gerahmt wird und insgesamt die zu erbringende Leistungspunktezahl eingehalten wird. Die Organisation und Finanzierung des Auslandssemesters obliegt den Studierenden
Vorraussetzungen
Für den konsekutiven Masterstudiengang Romanische Literaturen besteht folgende besondere Zugangsvoraussetzung:
- ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss einer deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschule in den Fächern der romanischer Philologie (Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Katalanisch, Rumänisch),
- oder wahlweise eine Anzahl von mindestens 60 LP in einem der genannten Fächer, die durch ein Transcript of Records des Bachelor-Zeugnisses nachgewiesen werden können.
Fachspezifische Bestimmungen (Studienordnung)
- FSB für den Masterstudiengang Romanische Literaturen (PDF) vom 06.09.2017
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2017/18. - FSB für den Masterstudiengang Romanische Literaturen (PDF) Neufassung vom 29.08.2012
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2012/13. - FSB für den Masterstudiengang Romanische Literaturen (PDF) Neufassung vom 06.07.2011
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2011/12. - FSB für den Masterstudiengang Romanische Literaturen (PDF) Änderung vom 14.07.2010
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2010/11. - FSB für den Masterstudiengang Romanische Literaturen (PDF)
vom 03.09.2008 und 17.02.2010
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2009/10.