Romanistische Linguistik (M.A.)
Im Rahmen des Masterstudiengangs Romanistische Linguistik studieren Sie zwei romanische Sprachen und analysieren die Strukturen beider Sprachen kontrastiv vor dem Hintergrund moderner Theorien. Umgekehrt beurteilen Sie, welche Möglichkeiten die vergleichende Analyse bei der Theoriebildung spielen kann. Abgerundet wird der Studiengang durch ein sprachpraktisches Ausbildungsprogramm.
Wichtiger Hinweis: Die hier vorliegende Modulstruktur unterliegt Aktualisierungen. Sie kann sich somit im Laufe Ihres Studiums verändern. Da für die Studierenden die fachspezifischen Bestimmungen (Studienordnungen) gelten, welche zu Beginn ihres Studiums gültig waren, ist es dringend zu empfehlen, die vorliegende Modulstruktur zu Beginn des Studiums abzuspeichern.
Weiterführende Informationen und Links
Modulstruktur des MA-Studiengangs Romanistische Linguistik (aktuelle Fassung)
Pflichtbereich Sprache und Universalien: Insgesamt sind 45 LP zu erbringen.
Abschlussmodul RGL-M012
Pflichtmodul
(30 LP / 1 SWS)
Kolloquium + Masterarbeit + mündliche Prüfung
Im Masterstudiengang Romanistische Linguistik sind im Master-Wahlbereich 15 Leistungspunkte zu erbringen. Lehrveranstaltungen, die in einem vorangegangenen Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen wurden, werden, sofern sie identisch oder wesentlich inhaltsgleich sind, nicht im Wahlbereich des Masterstudiums anerkannt.
Fachspezifische Bestimmungen (Studienordnung)
- FSB für den Masterstudiengang Romanistische Linguistik (PDF) vom 06.09.2017
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2017/18. - FSB für den Masterstudiengang Romanistische Linguistik (PDF) Änderung vom 09.07.2014
- FSB für den Masterstudiengang Romanistische Linguistik (PDF) Änderung vom 04.09.2013
- FSB für den Masterstudiengang Romanistische Linguistik (PDF) Änderung vom 12.12.2012
- FSB für den Masterstudiengang Romanistische Linguistik (PDF) Änderung vom 14.07.2010
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2010/11. - FSB für den Masterstudiengang Romanistische Linguistik (PDF) vom 03.09.2008