Allgemeine Sprachwissenschaft (M.A.)
Der M.A. Studiengang Allgemeine Sprachwissenschaft bietet interdisziplinäre und innovative Forschungsansätze, die über einzelsprachliche Fragestellungen hinausgehen. Dies wird ergänzt durch die drei Profile Sprachtypologie, Sprachgebrauch und Sprachwahrnehmung, die es in dieser Form nur in Hamburg gibt.
Wichtiger Hinweis: Die hier vorliegende Modulstruktur unterliegt Aktualisierungen. Sie kann sich somit im Laufe Ihres Studiums verändern. Da für die Studierenden die fachspezifischen Bestimmungen (Studienordnungen) gelten, welche zu Beginn ihres Studiums gültig waren, ist es dringend zu empfehlen, die vorliegende Modulstruktur zu Beginn des Studiums abzuspeichern.
Weiterführende Informationen und Links:
Studienfachberatung
Allgemeine Sprachwissenschaft
MA-Wahlbereich
Innerhalb des Masterstudiums Allgemeine Sprachwissenschaft stehen folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
a) Teilnahme an ergänzenden Lehrveranstaltungen, die nicht bereits im Rahmen des Hauptfachcurriculums absolviert worden sind.
b) Nachweis von Fremdsprach-Kenntnissen. Absolvierung einer Sprachprüfung auf mindes-tens dem Niveau von B2 (Englisch C1) gemäß des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" des Europarats. Die Sprachprüfung darf nicht in einer der Sprachen absolviert werden, die Gegenstand des Studienfachs ist/sind. Die Prüfung wird mit drei Leistungspunkten kreditiert.
c) Teilnahme an studentischen Seminaren, die im Rahmen eines studentischen Lehrprojekts (s. g) von Studierenden der Masterstudiengänge angeboten werden. Der erfolgreiche Abschluss wird mit drei Leistungspunkten kreditiert.
d) Teilnahme als Zuhörerin bzw. Zuhörer an mehrtägigen Fachkonferenzen und wissen-schaftlichen Vortragsreihen. Die Teilnahme wird mit zwei Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
e) Teilnahme an einer fachnahen Summerschool oder Summeruniversity im In- oder Ausland nach Rücksprache mit einer bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals. Die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von den ECTS-Angaben der Veranstalter bzw. der Dauer des Auslandsaufenthalts gemäß § 4 Absatz 4 PO M.A; die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
f) Studentisches fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt, das auch fachübergreifend gestaltet sein kann; nach Rücksprache mit einer bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende ein fachwissenschaftliches oder medien-praktisches Projekt durchführen. Dies beinhaltet die Bearbeitung eines selbstgewählten Themas, das weder aus einem Seminar hervorgehen noch die Form einer klassischen Hausarbeit annehmen muss. Es kann sich dabei beispielsweise um eine wissenschaftliche Publikation, einen Zeitungs-, Radio- oder Fernsehbeitrag handeln. Auch Arbeiten in wissenschaftlichen Einrichtungen, im redaktionellen Bereich eines Verlages oder bei ausgewiesenen und fachrelevanten Festivals sind denkbar. Bedingung ist allerdings, dass die Tätigkeiten nicht vergütet werden. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung als studentisches fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals.
g) Studentisches Lehrprojekt; nach Rücksprache mit einer bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Master-Studierende einzeln oder als Team (2-3 Personen) ein Lehrprojekt durchführen. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung des Studentischen Lehrprojekts entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals; bei Eignung werden die Veranstaltungen in den Optionalbereich der Bachelorstudiengänge und den Master-Wahlbereich eingebunden und können von Kommilitoninnen und Kommilitonen besucht werden. Die Durchführung mit einer Mindesteilnehmerzahl von fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert.
h) studentische Lektüregruppe; nach Rücksprache mit einer bzw. einem Lehrenden können Studierende theoretisch-methodische Lektüregruppen bilden, die sich im Laufe eines Semesters mit einem vorher festgelegten Lektürepensum befassen. Die Gruppentreffen werden protokolliert und die Protokolle dem verantwortlichen Lehrenden vorgelegt. Die Teilnahme an einer Lektüregruppe über ein Semester wird mit drei Leistungspunkten kreditiert.
i) Bericht über ein wissenschaftliches Tutorium; die Darstellung der Planung und der Durchführung sowie die Reflexion eines Tutoriums im Rahmen eines Berichts im Umfang von max. 15 Seiten wird mit drei Leistungspunkten kreditiert. Der Bericht wird durch die Seminarleiterin bzw. den Seminarleiter geprüft.
j) Anerkennung von Leistungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthalts an ausländischen Universitäten erbracht wurden und die nicht bereits im Rahmen eines fachwissenschaftlichen Moduls anerkannt wurden.
Perspektiven
Als Studierende des Masterstudiengangs Linguistik/Allgemeine Sprachwissenschaft lernen Sie, die Funktionen und Ausprägungen sprachlicher Phänomene einzelsprachübergreifend zu analysieren. Lernziele sind zum einen der zielgerichtete Einsatz empirischer Verfahren, die kritische Beurteilung theoretischer Konzepte und eine souveräne Umgangsweise mit modernen Analysemethoden des Faches. Zum anderen gewinnen Sie Erkenntnisse über allgemeine Charakteristika menschlicher Sprachen, bezogen auf ihre Entwicklung, ihre Relation zu kognitiven Prozessen und zur gesellschaftlichen Handlungspraxis.
Je nach individueller Schwerpunktbildung können Sie beruflich für mehrsprachige Gesellschaften analytisch und problemlösend tätig werden, oder Sie qualifizieren sich für verschiedene akademische Berufsfelder durch die Kenntnis sprachlich-kognitiver Prozesse bzw. durch die Fähigkeit, Sprachveränderungen und mehrsprachige Kommunikation in gesellschaftlich reflektierter Weise zu erfassen.
Studienziele und -inhalte
Der Master-Studiengang Allgemeine Sprachwissenschaft ist forschungsbezogen. Er baut auf einen erfolgreich abgeschlossenen sprachwissenschaftlichen Bachelor-Studiengang oder äquivalenten Leistungen auf. Das Studium des Masterstudiengangs Allgemeine Sprachwissenschaft dient dazu, umfassende und vertiefte Kenntnisse über die Formen und Funktionen differenter, sprachtypologisch mehr oder minder weit auseinanderliegender Sprachen zu vermitteln und allgemeine Charakteristika menschlicher Sprachen, bezogen auf ihre Entwicklung, ihre Relation zu kognitiven Prozessen und zur gesellschaftlichen Handlungspraxis zu vermitteln. Dazu sind unterschiedliche theoretische und methodische Zugriffe in Grammatik, Semantik und
Pragmatik sowie deskriptive Kenntnisse über die Sprachen der Welt unabdingbare Bestandteile. Sie werden zugleich praktisch erprobt, indem Strukturkenntnisse in mindestens zwei nicht indo-europäischen Sprachen vermittelt werden. Die Studierenden setzen einen individuellen Schwerpunkt, indem Sie die entsprechenden
Module aus einem der drei Fachprofile wählen:
a. Sprachtypologie
Im Schwerpunkt „Sprachtypologie“ erwerben Studierende vertiefte Kenntnisse charakteristischer Eigenschaften verschiedener Sprachen und sprachlicher Varianten. Zu diesem Zweck erlernen sie die verschiedenen Typologisierungsprinzipien und lernen die Methoden der Sprachtypologie kennen. Sie setzen sich mit der arealen Verbreitung linguistischer Phänomene auseinander.
b. Sprachgebrauch
Im Schwerpunkt „Sprachgebrauch“ stehen die Funktionen sprachlicher Mittel insbesondere in institutioneller Kommunikation im Vordergrund. Studierende lernen, ihren variablen Gebrauch vor allem in mehrsprachigen und interkulturellen Diskursen zu analysieren und Adaptionsprozesse zu beschreiben.
c. Sprachwahrnehmung
Im Schwerpunkt „Sprachwahrnehmung“ lernen Studierende von einem linguistischen Standpunkt aus das komplexe Zusammenwirken von sprachlichen und kognitiven Prozessen im Verständigungshandeln zu beurteilen und qualifizieren sich damit für disziplinübergreifende Tätigkeiten.
Als Studierende des Masterstudiengangs werden Sie befähigt, sprachliche Phänomene einzelsprachübergreifend in ihren unterschiedlichen Funktionen und Ausprägungen detailliert zu analysieren, empirische Verfahren gezielt einzusetzen und theoretische Konzepte kritisch zu beurteilen.
Über die genannten Schwerpunkte hinaus besteht im Rahmen des Masterstudiengangs die Gelegenheit, mit weiteren Forschungsbereichen in Kontakt zu kommen, so z.B. mit der Variationslinguistik und Regionalsprachenforschung (insbesondere Niederdeutsch), Erforschung von Kleinstsprachen oder etwa mit Medienlinguistik.
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN MASTER LINGUISTIK/ALLGEMEINE SPRACHWISSENSCHAFT
Für den Masterstudiengang Linguistik/Allgemeine Sprachwissenschaft besteht folgende besondere Zugangsvoraussetzung:
- ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (min. Umfang: 6 Semester) einer deutschen oder international anerkannten ausländischen Universität in den Fächern "Linguistik", "Sprachwissenschaft" oder "Philologie", "Deutsch als Fremd-/ Zweitsprache", "Sprachlehrforschung" mit mindestens 30 LP aus dem Bereich der Kernlinguistik (Phonetik/Phonologie; Morphologie; Syntax; Semantik; Pragmatik).
- oder Fächern mit entsprechenden Studienbereichen mit einer Anzahl von mindestens 30 LP aus dem Bereich der Kernlinguistik (Phonetik/Phonologie; Morphologie; Syntax; Semantik; Pragmatik) sowie ausgewiesenen linguistischen Teildisziplinen, die durch ein Transcript of Records des Bachelor-Zeugnisses nachgewiesen werden müssen. Falls aus dem Transcript of Records die kernlinguistischen Inhalte einzelner Lehrveranstaltungen nicht hervorgehen, können Sie weitere Dokumente einreichen, die diese Inhalte dokumentieren, z.B. Lehrveranstaltungsankündigung, Semesterplan, etc.
Weiter Informationen zu vergleichbaren Studiengänge und zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
MA-Beauftragte für das Fach Allgemeine Sprachwissenschaft
Studienberatung
Tel.: +49 40 2395-22744
E-Mail: susann.fischer@uni-hamburg.de
Weitere Informationen bei Fragen zur Studienfinanzierung oder Anrechnung von Leistungen können in der Rubrik Rund ums Studium der Institutswebsite abgerufen werden.
Fachspezifische Bestimmungen (Studienordnung)
- FSB für den Masterstudiengang Linguistik/Allgemeine Sprachwissenschaft (PDF)
Neufassung vom 18.5.2022 - FSB für den Masterstudiengang Linguistik/Allgemeine Sprachwissenschaft (PDF)
Neufassung vom 12.07.2017 - FSB für den Masterstudiengang Linguistik/Allgemeine Sprachwissenschaften (PDF)
Änderung vom 09.07.2014 - FSB für den Masterstudiengang Linguistik/Allgemeine Sprachwissenschaften (PDF)
Änderung vom 06.07.2011
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2011/12. - FSB für den Masterstudiengang Linguistik/Allgemeine Sprachwissenschaften (PDF)
Änderung vom 14.07.2010
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2010/11 - FSB für den Masterstudiengang Linguistik/Allgemeine Sprachwissenschaften (PDF)
vom 03.09.2008