Ethnolinguistik bedrohter Sprachen – Uralische Sprachen und Kulturen (M.A.)
Im Masterstudiengang Ethnolingusitik bedrohter Sprachen – Uralische Sprachen und Kulturen werden Sie systematisch und auf einer theoretisch fundierten Basis an die praktische Beschäftigung mit den uralischen Sprachen und den Kulturen ihrer Sprecher herangeführt. Im Verlauf des Studiums befassen Sie sich mit den vielfältigen Erscheinungsformen der uralischen Sprachen in Europa und Sibirien, von denen einige vom Aussterben bedroht sind.
Wichtiger Hinweis: Die hier vorliegende Modulstruktur unterliegt Aktualisierungen. Sie kann sich somit im Laufe Ihres Studiums verändern. Da für die Studierenden die fachspezifischen Bestimmungen (Studienordnungen) gelten, welche zu Beginn ihres Studiums gültig waren, ist es dringend zu empfehlen, die vorliegende Modulstruktur zu Beginn des Studiums abzuspeichern.
Weiterführende Informationen und Links:
Studienfachberatung
Ethnolinguistik bedrohter Sprachen – Uralische Sprachen und Kulturen
MA-Wahlbereich
Innerhalb des Masterstudiums Uralische Sprachen und Kulturen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
a) Teilnahme an ergänzenden Lehrveranstaltungen, die nicht bereits im Rahmen des Hauptfach-curriculums absolviert worden sind.
b) Nachweis von Fremdsprach-Kenntnissen. Absolvierung einer Sprachprüfung auf mindestens dem Niveau von B2 (Englisch C1) gemäß des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" des Europarats. Die Sprachprüfung darf nicht in einer der Sprachen absolviert werden, die Gegenstand des Studienfachs ist/sind. Die Prüfung wird mit 3 LP kreditiert.
c) Teilnahme an studentischen Seminaren, die im Rahmen eines studentischen Lehrprojekts (s. g) von Studierenden der Masterstudiengänge angeboten werden. Der erfolgreiche Abschluss wird mit drei Leistungspunkten kreditiert.
d) Teilnahme als Zuhörerin bzw. Zuhörer an mehrtägigen Fachkonferenzen und wissenschaftli-chen Vortragsreihen. Die Teilnahme wird mit zwei Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
e) Teilnahme an einer fachnahen Summerschool oder Summeruniversity im In- oder Ausland nach Rücksprache mit einem/einer im Fach Lehrende aus dem Kreis der Hochschullehrerin-nen und Hochschullehrer und dem akademischen Personal. Die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von den ECTS-Angaben der Veranstalter bzw. der Dauer des Auslandsaufenthalts gemäß § 4 Absatz 4 PO M.A; die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
f) Studentisches fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt, das auch fachübergrei-fend gestaltet sein kann; nach Rücksprache mit einer/einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und dem akademischen Personal kön-nen Studierende ein fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt durchführen. Dies beinhaltet die Bearbeitung eines selbstgewählten Themas, das weder aus einem Seminar hervorgehen noch die Form einer klassischen Hausarbeit annehmen muss. Es kann sich dabei beispielsweise um eine wissenschaftliche Publikation, einen Zeitungs-, Radio- oder Fernseh-beitrag handeln. Auch Arbeiten in wissenschaftlichen Einrichtungen, im redaktionellen Be-reich eines Verlages oder bei ausgewiesenen und fachrelevanten Festivals sind denkbar. Be-dingung ist allerdings, dass die Tätigkeiten nicht vergütet werden. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung als studentisches fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehren-der aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und dem akademischen Personal.
g) Studentisches Lehrprojekt; nach Rücksprache mit einem/einer im Fach Lehrende aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und dem akademischen Personal kön-nen Master-Studierende einzeln oder als Team (2-3 Personen) ein Lehrprojekt durchführen. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung des Studenti-schen Lehrprojekts entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und dem akademischen Personal; bei Eignung werden die Veranstaltungen in den Optionalbereich der Bachelorstudiengänge und den Master-Wahlbereich eingebunden und können von Kommilitoninnen und Kommilitonen besucht werden. Die Durchführung mit einer Mindesteilnehmerzahl von fünf Teilnehmern wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert.
h) studentische Lektüregruppe; nach Rücksprache mit einem/einer Lehrenden können Studie-rende theoretisch-methodische Lektüregruppen bilden, die sich im Laufe eines Semesters mit einem vorher festgelegten Lektürepensum befassen. Die Gruppentreffen werden protokol-liert und die Protokolle dem verantwortlichen Lehrenden vorgelegt. Die Teilnahme an einer Lektüregruppe über ein Semester wir mit drei Leistungspunkten kreditiert.
i) Bericht über ein wissenschaftliches Tutorium; die Darstellung der Planung und der Durchführung sowie die Reflexion eines Tutoriums im Rahmen eines Berichts im Umfang von max. 15 Seiten wird mit drei Leistungspunkten kreditiert. Der Bericht wird von dem/ der Seminarleiter/ Seminarleiterin geprüft.
j) Anerkennung von Leistungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthalts an ausländischen Uni-versitäten erbracht wurden und die nicht bereits im Rahmen eines fachwissenschaftlichen Moduls anerkannt wurden. Der Auslandsaufenthalt muss während des Masterstudiums ab-solviert werden.
Perspektiven
Das Studium Ethnolinguistik bedrohter Sprachen – Uralische Sprachen und Kulturen befähigt zu einer wissenschaftlichen Laufbahn, vermittelt aber zugleich auch Qualifikationen für außeruniversitäre Berufsfelder wie Kulturmanagement, Medien und Verlagswesen etc.
Studienziele und -inhalte
Der Masterstudiengang Ethnolinguistik bedrohter Sprachen – Uralische Sprachen und Kulturen an der Universität Hamburg ist ein forschungsorientierter sprach- und kulturwissenschaftlicher Studiengang, der, auf einem Bachelorstudiengang der Finnougristik/Uralistik oder einem vergleichbaren sprachwissenschaftlichen Studiengang aufbauend, vertiefte, umfassende und wissenschaftlich fundierte Kenntnisse der uralischen Sprachen und Kulturen sowie des jeweiligen historischen und soziokulturellen Kontextes vermittelt. Im sprachpraktischen Pflichtbereich werden die Grundlagen in mindestens einer uralischen Sprache mit geringer Sprecherzahl erworben.
Ziel des Studiums ist außerdem, die Fähigkeit zur eigenständigen, wissenschaftlich fundierten Analyse von Texten und kulturellen Phänomenen, zur Literaturrecherche sowie zur präzisen Darstellung der Ergebnisse auszubauen.
Neben einer vertieften Auseinandersetzung mit linguistischen und kulturwissenschaftlichen Theorien beschäftigen sich die Studierenden mit den Aspekten der Sprachbeschreibung, dem Vergleich von Sprachen und Kulturen, insbesondere von Minderheiten in multiethnischen und multilingualen Gesellschaften. Darüber hinaus werden Kenntnisse der empirischen Sprach- und Kulturwissenschaft vermittelt.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG ETHNOLINGUISTIK BEDROHTER SPRACHEN – URALISCHE SPRACHEN UNND KULTUREN:
Für den Masterstudiengang Ethnolinguistik bedrohter Sprachen – Uralische Sprachen und Kulturen bestehen folgende besondere Zugangsvoraussetzungen:
ein erster berufsqualifizierender Abschluss einer deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschule in einem der folgenden Haupt- oder Nebenfächer:
- Finnougristik/Uralistik (Hungarologie, Fennistik, Estonistik, Finnougristik)
- Allgemeine Sprachwissenschaft
- Skandinavistik
- Slavistik
- in einem anders bezeichneten, aber inhaltlich äquivalenten Fach
Weiter Informationen zu vergleichbaren Studiengänge und zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
MA-Beauftragte für das Fach Ethnolinguistik bedrohter Sprachen – Uralische Sprachen und Kulturen
Studienberatung
Prof. Dr. Beáta Wagner-Nagy
Institut für Finnougristik/Uralistik
Raum: B9006
Tel.: +49 40 23952-2787
E-Mail: beata.wagner-nagy@uni-hamburg.de
Die Sprechzeiten können der Personalseite entnommen werden.
Weitere Informationen bei Fragen zur Studienfinanzierung oder Anrechnung von Leistungen können in der Rubrik Rund ums Studium der Institutswebsite abgerufen werden.
Fachspezifische Bestimmungen (Studienordnung)
- FSB für dem Masterstudiengang Ethnolinguistik bedrohter Sprachen – Uralische Sprachen und Kulturen (PDF) vom 18.05.2022
- FSB für den Masterstudiengang Uralische Sprachen und Kulturen (Uralic Studies) (PDF)
Neufassung vom 14.06.2017 - FSB für den Masterstudiengang Uralische Sprachen und Kulturen (Uralic Studies) (PDF)
Neufassung vom 23.10.2013 - FSB für den Masterstudiengang Uralische Sprachen und Kulturen (Uralic Studies) (PDF)
Neufassung vom 29.08.2012 - FSB für den Masterstudiengang Uralische Sprachen und Kulturen (Uralic Studies) (PDF)
vom 08.06.2011