Germanistische Linguistik (M.A.)
Der MA-Studiengang Germanistische Linguistik ist forschungsorientiert und vermittelt umfassende und vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet der Germanistischen Linguistik. Die Studierenden untersuchen die deutsche Sprache synchron und diachron, in ihrer regionalen
und sozialen Vielfalt, im Kontext interkultureller und mehrsprachiger Kommunikation sowie im Hinblick auf verschiedene sprachliche Praxisfelder.
Wichtiger Hinweis: Die hier vorliegende Modulstruktur unterliegt Aktualisierungen. Sie kann sich somit im Laufe Ihres Studiums verändern. Da für die Studierenden die fachspezifischen Bestimmungen (Studienordnungen) gelten, welche zu Beginn ihres Studiums gültig waren, ist es dringend zu empfehlen, die vorliegende Modulstruktur zu Beginn des Studiums abzuspeichern.
Studienziele und -inhalte
Ziel des MA-Studiengangs Germanistische Linguistik ist es, die Studierenden zu einer empirisch fundierten wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Formen und Funktionen der sprachlichen Kommunikation auf Deutsch zu befähigen. Gegenstände des Studiengangs sind (a) die Vertrautheit mit linguistischen Problemstellungen und Theorien, (b) die Expertise in diversen Methoden der empirischen Sprachwissenschaft, (c) die form- und funktionsbezogene Erforschung des gesprochenen und geschriebenen Deutsch in verschiedenen gesellschaftlichen Praxisbereichen und (d) die Fähigkeit, das erworbene Fachwissen auf die Bedarfe und Anforderungen sprachlich-kommunikativer Berufsfelder in Beziehung zu setzen.
Fachliche Schwerpunkte
Während auf der einen Seite der Studiengang als genereller Linguistik-Master studiert werden kann, ist es auf der anderen Seite ebenso möglich, einen der folgenden Fachschwerpunkte zu bilden, der im Zeugnis ausgewiesen wird.
1. Schwerpunkt Deutsch als Fremdsprache und Zweitsprache:
Ziele des Schwerpunkts Deutsch als Fremdsprache und Zweitsprache sind vertiefte theoretisch-methodische Kompetenzen und thematische Kenntnisse über den Zusammenhang von Sprache und Kultur, über individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit, Interkulturalität und Sprachkontakt sowie die fremd-, zweit- und mehrsprachige Charakteristik des Sprachgebrauchs.
2. Schwerpunkt Niederdeutsch:
Ziel des Schwerpunkts Niederdeutsch ist der Erwerb einer regionalkulturellen Kompetenz. Dazu gehört eine vertiefte Kenntnis der sprachlichen Situation Norddeutschlands und seines Varietätenspektrums zwischen (niederdeutschen) Dialekten und Standardsprache, weiterhin die Vertrautheit mit der regionalen Sprachgeschichte sowie Einblicke in die Verwendung regionaler Sprachformen in kulturellen und medialen Kontexten. Damit ist die Vermittlung kontakt- und variationslinguistischer, dialektologischer und soziolinguistischer Kompetenzen verbunden.
3. Schwerpunkt Digitale Linguistik (seit WS 2023/24):
Ziel des Schwerpunkts Digitale Linguistik ist der Erwerb fachlicher Kenntnisse und Kompetenzen in der Digitalisierung von sprachlicher Kommunikation und linguistischer Forschung. Dazu gehört einerseits die form- und funktionsorientierte Erforschung des digitalen Sprachgebrauchs im Gegenwartsdeutschen, andererseits die
Expertise in neuen Verfahren der digitalen Sammlung, Annotation, Auswertung und Visualisierung von Sprachdaten sowie der Nutzung von digitalen Sprachkorpora und Textdatenbanken.
Voraussetzung für die Bildung eines Schwerpunktes und seine Bescheinigung im MA-Abschlusszeugnis ist der Nachweis von mindestens 10 LP in Lehrveranstaltungen des jeweiligen Schwerpunktbereichs. In der Regel erfolgt die Schwerpunktbildung durch die
Belegung von zwei einschlägigen Seminaren, die mit einer Hausarbeit abzuschließen sind. Sie kann auch durch Belegung entsprechender Lehrveranstaltungen im Wahlbereich erfolgen. Zudem ist die Masterarbeit zu einem Thema aus dem Fachgebiet des Schwerpunktes anzufertigen.
Zugangsvoraussetzungen
Für den konsekutiven Masterstudiengang Germanistische Linguistik besteht folgende Zugangsvoraussetzung:
- Ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss einer deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschule in den Fächern "Germanistik","Deutsche Sprache und
Literatur", "Deutsche Philologie", "Deutsch", "Deutsch als Zweit-/ Fremdsprache",
"Germanistische Linguistik", "Linguistik des Deutschen", "Deutsche Sprache" oder
"Linguistik", "Allgemeine Sprachwissenschaft", "Historische Linguistik"; (mit Bezug auf
das Deutsche), - oder wahlweise eine Anzahl von mindestens 60 LP in einem der genannten (bzw.
inhaltlich äquivalenten) Fächer, die durch ein Transcript of Records des BA-Zeugnisses
nachgewiesen werden können. - Werden durch ein Transcript of Records des BA-Zeugnisses weniger als 30 LP im
Bereich Deutsche Sprache/Germanistische Linguistik nachgewiesen, müssen die
fehlenden Leistungspunkte im Wahlbereich des MA-Studiums erworben werden.
Perspektiven
Das Studium der Germanistischen Linguistik befähigt zu einer wissenschaftlichen Laufbahn und vermittelt zugleich Qualifikationen für außeruniversitäre Berufsfelder wie die Sprachvermittlung in und außerhalb der Schule, Kommunikationsberatung und -training, Verlagswesen, Medienbetrieb, Kulturmanagement sowie Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit in diversen Institutionen. Ziel des Studiengangs ist die Vermittlung wissenschaftlich fundierter Expertise in allen Praxisbereichen, in denen dem sprachlichen Handeln besondere Bedeutung zukommt.
Weiterführende Informationen und Links
Modulstruktur des MA-Studiengangs Germanistische Linguistik (aktuelle Fassung)
Die Schwerpunktbildung erfolgt durch die Belegung von zwei Schwerpunktseminaren, die mit einer Hausarbeit abzuschließen sind. Zudem ist die Masterarbeit zu einem Thema des Schwerpunktes anzufertigen.
Abschlussmodul GL-M08
Pflichtmodul
(30 LP / 1 SWS)
Kolloquium + Masterarbeit + mündliche Prüfung
Masterwahlbereich
Im Masterstudiengang Germanistische Linguistik sind im Masterwahlbereich 20 Leistungspunkte zu erbringen. Lehrveranstaltungen, die in einem vorangegangenen Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen wurden, werden, sofern sie identisch oder wesentlich inhaltsgleich sind, nicht im Wahlbereich des Masterstudiums anerkannt.
Möglichkeiten für den Masterwahlbereich
Optionen für den Wahlbereich
a) Teilnahme an ergänzenden Lehrveranstaltungen, die nicht bereits im Rahmen des Hauptfachcurriculums absolviert worden sind.
b) Nachweis von Fremdsprach-Kenntnissen. Absolvierung einer Sprachprüfung auf mindestens dem Niveau von B2 (Englisch C1) gemäß des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" des Europarats. Die Sprachprüfung darf nicht in einer der Sprachen absolviert werden, die Gegenstand des Studienfachs ist/sind. Die Prüfung wir mit 3 Leistungspunkten kreditiert.
c) Teilnahme an studentischen Seminaren, die im Rahmen eines studentischen Lehrprojekts (s. g) von Studierenden der Masterstudiengänge angeboten werden. Der erfolgreiche Abschluss wird mit 3 Leistungspunkten kreditiert.
d) Teilnahme als Zuhörerin bzw. Zuhörer an mehrtägigen Fachkonferenzen und wissenschaftlichen Vortragsreihen. Die Teilnahme wird mit 2 Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
e) Teilnahme an einer fachnahen Summerschool oder Summeruniversity im In- oder Ausland nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrende bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und dem akademischen Personal. Die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von den ECTS-Angaben der Veranstalter bzw. der Dauer des Auslandsaufenthalts gemäß § 4 Absatz 4 PO M.A; die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
f) Studentisches fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt, das auch fachübergreifend gestaltet sein kann; nach Rücksprache mit einer/einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und dem akademischen Personal können Studierende ein fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt durchführen. Dies beinhaltet die Bearbeitung eines selbstgewählten Themas, das weder aus einem Seminar hervorgehen noch die Form einer klassischen Hausarbeit annehmen muss. Es kann sich dabei beispielsweise um eine wissenschaftliche Publikation, einen Zeitungs-, Radio- oder Fernsehbeitrag handeln. Auch Arbeiten in wissenschaftlichen Einrichtungen, im redaktionellen Bereich eines Verlages oder bei ausgewiesenen und fachrelevanten Festivals sind denkbar. Bedingung ist allerdings, dass die Tätigkeiten nicht vergütet werden. Die Durchführung wird mit 5 Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung als studentisches fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und dem akademischen Personal.
g) Studentisches Lehrprojekt; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrende bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und dem akademischen Personal können Master-Studierende einzeln oder als Team (2-3 Personen) ein Lehrprojekt durchführen. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung des Studentischen Lehrprojekts entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und dem akademischen Personal; bei Eignung werden die Veranstaltungen in den Optionalbereich der Bachelorstudiengänge und das Studium Generale der Masterstudiengänge eingebunden und können von Kommilitoninnen und Kommilitonen besucht werden. Die Durchführung mit einer Mindesteilnehmerzahl von fünf Teilnehmern wird mit 5 Leistungspunkten kreditiert.
h) studentische Lektüregruppe; nach Rücksprache mit einem Lehrenden können Studierende theoretisch-methodische Lektüregruppen bilden, die sich im Laufe eines Semesters mit einem vorher festgelegten Lektürepensum befassen. Die Gruppentreffen werden protokolliert und die Protokolle dem verantwortlichen Lehrenden vorgelegt. Die Teilnahme an einer Lektüregruppe über ein Semester wir mit 3 Leistungspunkten kreditiert.
i) Bericht über ein wissenschaftliches Tutorium; die Darstellung der Planung und der Durchführung sowie die Reflexion eines Tutoriums im Rahmen eines Berichts im Umfang von max. 15 Seiten wird mit drei Leistungspunkten kreditiert. Der Bericht wird von dem/der Seminarleiter/Seminarleiterin geprüft.
j) Anerkennung von Leistungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthalts an ausländischen Universitäten erbracht wurden und die nicht bereits im Rahmen eines fachwissenschaftlichen Moduls anerkannt wurden.
MA-Beauftragter für das Fach Germanistische Linguistik
Die Beauftragten kümmern sich um die Lehre der jeweiligen Studiengänge, beispielsweise indem sie die Studierbarkeit regelmäßig überprüfen. Bei den Beauftragten handelt es sich nicht um (weiter unten genannten) Fachberaterinnen und -berater; ein offenes Ohr für Ihre Fragen und Anliegen haben die Beauftragten natürlich trotzdem.
Prof. Dr. Heike Zinsmeister (Master-Beauftragte Germanistische Linguistik)
Sprechstunden: Vorlesungszeit / vorlesungsfreie Zeit
Raum: C 7012
Telefon: +49 40 2395-27119
E-Mail: heike.zinsmeister"AT"uni-hamburg.de
Stellvertreter: Prof. Dr. Jannis Androutsopoulos
Allgemeine Studienfachberatung
Alle Professorinnen und Professoren des Instituts für Germanistik (Sprechstunden Vorlesungszeit / vorlesungsfreie Zeit)
PD Dr. Bernd Stenzig (alte Studiengänge)
Sprechstunden: Vorlesungszeit / vorlesungsfreie Zeit
E-Mail: bernd.stenzig"AT"uni-hamburg.de
Anerkennung auswärtiger Leistungen
PD Dr. Michael Baldzuhn
Sprechstunden: Vorlesungszeit / vorlesungsfreie Zeit
Raum: B7001
Telefon: +49 40 2395-24780
E-Mail: michael.baldzuhn"AT"uni-hamburg.de
Prof. Dr. Kristin Bührig
Sprechstunden: Vorlesungszeit / vorlesungsfreie Zeit
Raum C7004
Telefon: +49 40 2395-24775
E-Mail: kristin.buehrig"AT"uni-hamburg.de
Prof. Dr. Marcus Twellmann
Sprechstunden: Vorlesungszeit / vorlesungsfreie Zeit
Raum B7013
Telefon: +49 40 2395-24535
E-Mail: marcus.twellmann"AT"uni-hamburg.de
BAFöG-Förderdozent
Prof. Dr. Wolfgang Imo
Sprechstunden: Vorlesungszeit / vorlesungsfreie Zeit
Raum: C7007
Telefon: +49 40 2395-21685
E-Mail: wolfgang.imo"AT"uni-hamburg.de
Beratung ERASMUS
Ausführlichere Informationen zu ERASMUS finden Sie im Abschnitt „Internationales“.
E-Mail: erasmus.geisteswiss"AT"uni-hamburg.de
Schwerpunkt Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ)
Prof. Dr. Kristin Bührig
Sprechstunden: Vorlesungszeit / vorlesungsfreie Zeit
Raum: C7004
Telefon: +49 40 2395-24775
E-Mail: kristin.buehrig"AT"uni-hamburg.de
Schwerpunkt Digitale Linguistik
Prof. Dr. Jannis Androutsopoulos
Sprechstunden: Vorlesungszeit / vorlesungsfreie Zeit
Raum: C7003
Telefon: +49 40 2395-27461
E-Mail: jannis.androutsopoulos"AT"uni-hamburg.de
Schwerpunkt Niederdeutsche Sprache und Literatur
Dr. Yvonne Hettler
Sprechstunden: Vorlesungszeit / vorlesungsfreie Zeit
Raum: B8004
Telefon: +49 40 2395-24789
E-Mail: yvonne.hettler"AT"uni-hamburg.de
Fachspezifische Bestimmungen (Studienordnung)
- FSB für den Masterstudiengang Germanistische Linguistik (PDF) Änderung vom 17.04.2024
- FSB für den Masterstudiengang Germanistische Linguistik (PDF) Neufassung vom 14.06.2023
- FSB für den Masterstudiengang Germanistische Linguistik (PDF) Neufassung vom 12.07.2017
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2017/18. - FSB für den Masterstudiengang Germanistische Linguistik (PDF) Neufassung vom 04.09.2013
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2013/14. - FSB für den Masterstudiengang Germanistische Linguistik (PDF) Änderung vom 14.07.2010
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2010/11. - FSB für den Masterstudiengang Germanistische Linguistik (PDF) vom 03.09.2008