Medienwissenschaft (M.A.)
Der forschungsorientierte Masterstudiengang Medienwissenschaft kann nach der erfolgreichen Absolvierung eines medien- und kulturwissenschaftlich ausgerichteten Bachelorstudiengangs studiert werden. Die Zulassung ist beschränkt. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester.
Die Besonderheit des Masterstudiengangs Medienwissenschaft besteht in der Ausdifferenzierung in die beiden Profilbereiche „Fiktion“ und „Dokumentation“. Nach einem einführenden Teil zur Geschichte, Theorie und Analyse der Medien bietet sie die Möglichkeit zur vertiefenden Auseinandersetzung mit zwei unterschiedlichen Auseinandersetzungsformen mit Geschichte und Gegenwart.
Wichtiger Hinweis: Die hier vorliegende Modulstruktur unterliegt Aktualisierungen. Sie kann sich somit im Laufe Ihres Studiums verändern. Da für die Studierenden die fachspezifischen Bestimmungen (Studienordnungen) gelten, welche zu Beginn ihres Studiums gültig waren, ist es dringend zu empfehlen, die vorliegende Modulstruktur zu Beginn des Studiums abzuspeichern.
Weiterführende Informationen und Links:
Studienfachberatung
Medienwissenschaft
MA-Wahlbereich
Innerhalb des Masterstudiums Medienwissenschaft stehen folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
a) Teilnahme an ergänzenden Lehrveranstaltungen, die nicht bereits im Rahmen des Hauptfachcurriculums absolviert worden sind.
b) Nachweis von Fremdsprach-Kenntnissen. Absolvierung einer Sprachprüfung auf mindestens dem Niveau von B2 (Englisch C1) gemäß des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" des Europarats. Die Sprachprüfung darf nicht in einer der Sprachen absolviert werden, die Gegenstand des Studienfachs ist/sind. Die Prüfung wird mit drei Leistungspunkten kreditiert.
c) Teilnahme an studentischen Seminaren, die im Rahmen eines studentischen Lehrprojekts (s. g) von Studierenden der Masterstudiengänge angeboten werden. Der erfolgreiche Abschluss wird mit drei Leistungspunkten kreditiert.
d) Teilnahme als Zuhörerin bzw. Zuhörer an mehrtägigen Fachkonferenzen und wissenschaftlichen Vortragsreihen. Die Teilnahme wird mit zwei Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
e) Teilnahme an einer fachnahen Summerschool oder Summeruniversity im In- oder Ausland nach Rücksprache mit einer bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals. Die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von den ECTS-Angaben der Veranstalter bzw. der Dauer des Auslandsaufenthalts gemäß § 4 Absatz 4 PO M.A; die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
f) Studentisches fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt, das auch fachübergreifend gestaltet sein kann; nach Rücksprache mit einer bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende ein fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt durchführen. Dies beinhaltet die Bearbeitung eines selbstgewählten Themas, das weder aus einem Seminar hervorgehen noch die Form einer klassischen Hausarbeit annehmen muss. Es kann sich dabei beispielsweise um eine wissenschaftliche Publikation, einen Zeitungs-, Radio- oder Fernsehbeitrag handeln. Auch Arbeiten in wissenschaftlichen Einrichtungen, im redaktionellen Bereich eines Verlages oder bei ausgewiesenen und fachrelevanten Festivals sind denkbar. Bedingung ist allerdings, dass die Tätigkeiten nicht vergütet werden. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung als studentisches fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und dem akademischen Personal.
g) Studentisches Lehrprojekt; nach Rücksprache mit einer bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Master-Studierende einzeln oder als Team (2-3 Personen) ein Lehrprojekt durchführen. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung des Studentischen Lehrprojekts entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals; bei Eignung werden die Veranstaltungen in den Optionalbereich der Bachelorstudiengänge und das Studium Generale der Masterstudiengänge eingebunden und können von Kommilitoninnen und Kommilitonen besucht werden. Die Durchführung mit einer Mindesteilnehmerzahl von fünf Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert.
h) studentische Lektüregruppe; nach Rücksprache mit einer bzw. einem Lehrenden können Studierende theoretisch-methodische Lektüregruppen bilden, die sich im Laufe eines Semesters mit einem vorher festgelegten Lektürepensum befassen. Die Gruppentreffen werden protokolliert und die Protokolle der bzw. dem verantwortlichen Lehrenden vorgelegt. Die Teilnahme an einer Lektüregruppe über ein Semester wird mit drei Leistungspunkten kreditiert.
i) Bericht über ein wissenschaftliches Tutorium; die Darstellung der Planung und der Durchführung sowie die Reflexion eines Tutoriums im Rahmen eines Berichts im Umfang von max. 15 Seiten wird mit drei Leistungspunkten kreditiert. Der Bericht wird von der Seminarleiterin bzw. dem Seminarleiter geprüft.
j) Anerkennung von Leistungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthalts an ausländischen Universitäten erbracht wurden und die nicht bereits im Rahmen eines fachwissenschaftlichen Moduls anerkannt wurden.
Perspektiven
Im Rahmen des Masterstudiengangs Medienwissenschaft eignen Sie sich neben fach- und themenbezogenen Qualifikationen insbesondere die Fähigkeit zur eigenständigen Anwendung der erzielten Forschungsergebnisse und zum kooperativen Austausch im Team an. In
betreuten Forschungsprojekten erwerben und vertiefen Sie Ihre Kompetenzen im theoretisch-reflexiven Umgang mit technisch-apparativen Medien und Medienkulturen. Damit setzt der Studiengang die langjährige Tradition des Magisterstudiengangs „Medienkultur“ fort, dessen Absolventen u.a. als RedakteurInnen in verschiedenen Medien, als KuratorInnen in Museen oder von Filmfestivals oder als WissenschaftlerInnen tätig sind.
Studienziele und -inhalte
Ziel des Masterstudiengangs „Medienwissenschaft“ ist die Vermittlung und Vertiefung von Kompetenzen im theoretisch reflexiven Umgang mit unterschiedlichen technisch-apparativen Medien und Medienkulturen – sowohl analog als auch digital. Fiktionale und nonfiktionale Angebote bilden einen grundlegenden Kernbereich medialer Vermittlung. Ihre formalen, inhaltlichen Gestaltungsprinzipien und ihre Wirkungsweisen stehen im Zentrum der Module.
Ziel des Profils „Fiktion“ ist die Vermittlung besonderer Möglichkeiten fiktionaler Medienangebote wie das reflexive Spiel mit alternativen Realitätsentwürfen, die strategische Adressierung des Zuschauers, die fiktive Verhandlung gesellschaftlicher, ökonomischer und politischer Entwicklungen oder auch das für Medien kennzeichnende symbolische Probehandeln. Ziel des Profils „Dokumentation“ ist die Befähigung zur kritischen Analyse und Beurteilung von medialen Auseinandersetzungen mit realweltlichen historischen und aktuellen Phänomenen. Es geht um die enge Verbindung von Medienkultur, Zeitgeschehen, Gedächtnis und Erinnerung.
In beiden Profilbereichen steht der Erwerb von Fachkenntnissen aus den Bereichen der historischen Entwicklung, dem Angebotsspektrum, den Inhalten und den besonderen dramaturgischen und ästhetischen Vermittlungskonventionen durch eigene Forschungstätigkeit im Fokus. Zudem sollen Kompetenzen zur eigenständigen Anwendung der erzielten Forschungsergebnisse und zum kooperativen Austausch im Team entwickelt werden.
Studienstruktur
Der MA-Studiengang Medienwissenschaft gliedert sich in einen Pflicht-, Profil- und Forschungsbereich. Der Pflichtbereich steht für das erste Semester auf dem Plan und umfasst das Masterbasis- und das Mastervertiefungsmodul. Der Profilbereich beginnt im 2. Semester mit der Wahl zwischen Veranstaltungen aus dem Modul „Fiktion“ oder „Dokumentation“. Darauf folgt im 3. Semester der Forschungsbereich, in dem den spezifischen Erkenntnisinteressen wieder entweder im Modul „Fiktion“ oder „Dokumentation“ vertieft nachgegangen werden können. Im vierten Semester sollte das Abschlussmodul belegt werden. Es umfasst die Anfertigung einer Masterarbeit, eine mündliche Prüfung und ein Examenskolloquium.
Zugangsvoraussetzungen
• ein Abschluss im Bachelor-Studiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft der Fakultät für Geisteswissenschaften an der UHH oder ein vergleichbarer Abschluss in einem Bachelorstudiengang einer anderen Hochschule
Weiter Informationen zu vergleichbaren Studiengänge und zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Fachspezifische Bestimmungen (Studienordnung)
- FSB für den Masterstudiengang Medienwissenschaft (PDF) Neufassung vom 02.09.2020
- FSB für den Masterstudiengang Medienwissenschaft (PDF) vom 06.09.2017
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2017/18. - FSB für den Masterstudiengang Medienwissenschaft (PDF) Änderung vom 12.12.2012
- FSB für den Masterstudiengang Medienwissenschaft (PDF) Änderung vom 14.07.2010
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2010/11. - FSB für den Masterstudiengang Medienwissenschaft (PDF) vom 04.04.2007