Griechische und Lateinische Philologie (M.A.)
Der forschungsorientierte Masterstudiengang Griechische und Lateinische Philologie ist ein sprach- und literaturwissenschaftlicher Studiengang, der auf den Bachelorstudiengängen Klassische Philologie (KPH) und Neogräzistik und Byzantinistik (NGB) aufbauend vertiefte, umfassende und wissenschaftlich fundierte Kenntnisse einer der Sprachen und Literaturen sowie des jeweiligen historischen und soziokulturellen Kontextes vermittelt. Ziel des Studiums ist außerdem, die Fähigkeit zur eigenständigen, wissenschaftlich fundierten Analyse von Texten und kulturellen Phänomenen zu vertiefen sowie die präzise Darstellung der Ergebnisse zu verbessern.
Im Masterstudiengang Griechische und Lateinische Philologie können im Rahmen einer individuellen Schwerpunktsetzung durch die Wahl entsprechender Module folgende Fachprofile studiert werden:
(a) Gräzistik
(b) Latinistik
(c) Byzantinische und Neugriechische Philologie
Wichtiger Hinweis: Die hier vorliegende Modulstruktur unterliegt Aktualisierungen. Sie kann sich somit im Laufe Ihres Studiums verändern. Da für die Studierenden die fachspezifischen Bestimmungen (Studienordnungen) gelten, welche zu Beginn ihres Studiums gültig waren, ist es dringend zu empfehlen, die vorliegende Modulstruktur zu Beginn des Studiums abzuspeichern.
Studienfachberatung:
- Prof. Dr. Christian Brockmann (Griechisch), Institut für Griechische und Lateinische Philologie
Von-Melle-Park 6, Raum C9010 - Prof. Dr. Claudia Schindler (Latein), Institut für Griechische und Lateinische Philologie
Von-Melle-Park 6, Raum C9004
Griechische und Lateinische Philologie
MA-Wahlbereich
Innerhalb des Masterstudiums Griechische und Lateinische Philologie stehen folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
a) Teilnahme an ergänzenden Lehrveranstaltungen der Universität Hamburg, die nicht bereits im Rahmen des Hauptfachcurriculums absolviert worden sind.
b) Nachweis von Fremdsprach–Kenntnissen. Absolvierung einer Sprachprüfung auf mindestens dem Niveau von B2 (Englisch C1) gemäß des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ des Europarats. Die Sprachprüfung darf nicht in einer der Sprachen absolviert werden, die Gegenstand des Studienfachs ist/sind. Die Prüfung wird mit drei Leistungspunkten kreditiert.
c) Teilnahme an studentischen Seminaren, die im Rahmen eines studentischen Lehrprojekts (s. g) von Studierenden der Masterstudiengänge angeboten werden. Der erfolgreiche Abschluss wird mit drei Leistungspunkten kreditiert.
d) Teilnahme als Zuhörerin bzw. Zuhörer an mehrtägigen Fachkonferenzen und wissenschaftlichen Vortragsreihen. Die Teilnahme wird mit zwei Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
e) Teilnahme an einer fachnahen Summerschool oder Summeruniversity im In– oder Ausland nach Rücksprache mit einer bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals. Die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von den ECTS–Angaben der Veranstalter bzw. der Dauer des Auslandsaufenthalts gemäß § 4 Absatz 4 PO M.A; die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
f) Studentisches fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt, das auch fachübergreifend gestaltet sein kann; nach Rücksprache mit einer bzw einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende ein fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt durchführen. Dies beinhaltet die Bearbeitung eines selbst gewählten Themas, das weder aus einem Seminar hervorgehen noch die Form einer klassischen Hausarbeit annehmen muss. Es kann sich dabei beispielsweise um eine wissenschaftliche Publikation, einen Zeitungs–, Radio– oder Fernsehbeitrag handeln. Auch Arbeiten in wissenschaftlichen Einrichtungen, im redaktionellen Bereich eines Verlages oder bei ausgewiesenen und fachrelevanten Festivals sind denkbar. Bedingung ist allerdings, dass die Tätigkeiten nicht vergütet werden. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung als studentisches fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals.
g) Studentisches Lehrprojekt; nach Rücksprache mit einer bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Masterstudierende einzeln oder als Team (2–3 Personen) ein Lehrprojekt durchführen. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung des Studentischen Lehrprojekts entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals; bei Eignung werden die Veranstal tungen in den Optionalbereich der Bachelorstudiengänge und das Studium Generale der Masterstudiengänge eingebunden und können von Kommilitoninnen und Kom militonen besucht werden.
h) Studentische Lektüregruppe; nach Rücksprache mit einer bzw. einem Lehrenden können Studierende theoretisch-methodische Lektüregruppen bilden, die sich im Lau fe eines Semesters mit einem vorher festgelegten Lektürepensum befassen. Die Grup pentreffen werden protokolliert und die Protokolle der bzw. dem verantwortlichen Lehrenden vorgelegt. Die Teilnahme an einer Lektüregruppe über ein Semester wird mit drei Leistungspunkten kreditiert.
i) Bericht über ein wissenschaftliches Tutorium; die Darstellung der Planung und der Durchführung sowie die Reflexion eines Tutoriums im Rahmen eines Berichts im Um fang von max. 15 Seiten wird mit drei Leistungspunkten kreditiert. Der Bericht wird von der Seminarleiterin bzw. Dem Seminarleiter geprüft.
j) Anerkennung von Leistungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthalts an auslän dischen Universitäten erbracht wurden und die nicht bereits im Rahmen eines fach wissenschaftlichen Moduls anerkannt wurden.
Perspektiven
Der forschungsorientierte Studiengang berücksichtigt die aktuellen Anforderungen des akademischen Arbeitsmarktes, denn er bildet den wissenschaftlichen Nachwuchs aus und bietet ein solides Fundament für die anschließende Aufnahme eines Promotionsstudiums in einem der drei Profilbereiche. Die im Studiengang vermittelten profunden Kenntnisse der antiken Sprachen und Literaturen bzw. der neueren griechischen Sprache und Literatur bilden gemeinsam mit den im Verlaufe des Studiums erworbenen Schlüsselqualifikationen darüber hinaus eine herausragende Qualifikation für eine spätere berufliche Tätigkeit in kulturvermittelnden Berufsfeldern (Erwachsenenbildung, Bibliotheks- und Verlagswesen, Museen, Archive etc.).
Studienziele und -inhalte
Im Masterstudiengang Griechische und Lateinische Philologie können im Rahmen einer individuellen Schwerpunktsetzung durch die Wahl entsprechender Module folgende Fachprofile studiert werden: Gräzistik, Latinistik oder Byzantinische und Neugriechische Philologie.
Das Studium mit Schwerpunkt Gräzistik vermittelt vertiefte passive und aktive Kenntnisse des Altgriechischen. Die Kenntnis der antiken griechischen Literatur wird dabei sowohl durch die Vermittlung eines erweiterten Überblickswissens als auch durch die intensive exemplarische Auseinandersetzung mit einzelnen, wichtigen Monumenten der Literatur und deren soziokulturellem Umfeld vertieft, wobei Fähigkeit zur eigenständigen und kritischen Auseinandersetzung mit der Forschungsliteratur erreicht werden soll. Grundlegend ist dabei die vertiefte Vermittlung von methodischem Wissen sowohl im literatur- als auch im sprachwissenschaftlichen Bereich.
Das Studium mit Schwerpunkt auf Latinistik vermittelt vertiefte passive und aktive Kenntnisse der lateinischen Sprache. Die Kenntnis der lateinischen Literatur wird dabei sowohl durch die Vermittlung eines erweiterten Überblickswissens als auch durch die intensive exemplarische Auseinandersetzung mit einzelnen, wichtigen Monumenten der Literatur und deren soziokulturellem Umfeld vertieft, wobei Fähigkeit zur eigenständigen und kritischen Auseinandersetzung mit der Forschungsliteratur erreicht werden soll. Grundlegend ist dabei die vertiefte Vermittlung von methodischem Wissen sowohl im literatur- als auch im sprachwissenschaftlichen Bereich.
Das Studium mit dem Profil Byzantinische und Neugriechische Philologie vermittelt eine vertiefte Kompetenz in den Teilbereichen Byzantinische und Neugriechische Philologie, die eine erweiterte Sprachpraxis Neugriechisch einschließt. Die Kenntnis der byzantinischen und neugriechischen Literaturen wird dabei sowohl durch die Vermittlung eines erweiterten Überblickswissens als auch durch die intensive exemplarische Auseinandersetzung mit einzelnen, zentralen Texten der Literaturen und deren soziokulturellen Umfeld vertieft, wobei Fähigkeit zur eigenständigen und kritischen Auseinandersetzung mit der Forschungsliteratur erreicht werden soll. Grundlegend ist dabei die vertiefte Vermittlung von methodischem Wissen sowohl im literatur- als auch im sprachwissenschaftlichen Bereich.
Voraussetzungen
Für den konsekutiven Masterstudiengang Griechische und Lateinische Philologie besteht folgende besondere Zugangsvoraussetzung:
ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss einer deutschen oder anerkannten ausländischen Universität in einem der Fächer der Klassischen Philologie (Latinistik oder Gräzistik im Haupt- oder Nebenfach), Byzantinistik (Haupt- oder Nebenfach) oder Neogräzistik (Haupt- oder Nebenfach) oder eine Anzahl von mindestens 45 LP in einem der genannten bzw. sachlich-methodisch benachbarten Fächer. Im Falle einer angestrebten Profilbildung im Bereich der Byzantinischen und Neugriechischen Philologie zählen dazu alle geisteswissenschaftlichen Disziplinen, einschließlich der Theologie.
Für die im Rahmen des Studiengangs vorzunehmende Wahl eines Profils muß die angemessene Beherrschung der jeweiligen Zielsprachen bzw. der jeweiligen Zielsprache nachgewiesen werden:
- Für das Profil Latinistik: Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums und mindestens 22 LP in Lehrveranstaltungen mit lateinischer Ausgangs- und Zielsprache (von denen 12 LP im Rahmen des Studiengangs durch die Wahl entsprechender Veranstaltungen nachgeholt werden können) sowie Kenntnisse des Altgriechischen im Umfang des Graecums;
- Für das Profil Gräzistik: Kenntnisse des Altgriechischen im Umfang des Graecums und mindestens 22 LP in Lehrveranstaltungen mit altgriechischer Ausgangs- und Zielsprache (von denen 12 LP im Rahmen des Studiengangs durch die Wahl entsprechender Veranstaltungen nachgeholt werden können) sowie Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Latinums;
- Für das Profil Byzantinische und Neugriechische Philologie: Kenntnisse des Neugriechischen in Wort und Schrift im Umfang von 30 LP.
Die obligatorischen Sprachkenntnisse werden im Falle des Latinums und des Graecums durch entsprechende Bescheinungen der Behörde für Bildung und Sport bzw. der Fakultät für Geisteswissenschaften oder von dieser als gleichwertig anerkannten Bescheinigungen nachgewiesen. Die im Rahmen eines Bachelorstudiengangs erworbenen Sprachkenntnisse werden in der Regel durch das Transcript of Records des Diploma Supplements nachgewiesen.
Fachspezifische Bestimmungen (Studienordnung)
- FSB für den M.A. Griechische und Lateinische Philologie (PDF) vom 02.11.2022
- FSB für den M.A. Griechische und Lateinische Philologie (PDF) vom 06.07.2016. Gilt für Studierende ab dem WS 16/17.
- FSB für den Masterstudiengang Griechische und Lateinische Philologie (PDF)
Änderung vom 03.07.2013
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2013/14. - FSB für den Masterstudiengang Griechische und Lateinische Philologie (PDF)
Änderung vom 14.07.2010
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2010/11. - FSB für den Masterstudiengang Griechische und Lateinische Philologie (PDF)
vom 06.05.2009