Gebärdensprachen (M.A.)
Wichtiger Hinweis: Die hier vorliegende Modulstruktur unterliegt Aktualisierungen. Sie kann sich somit im Laufe Ihres Studiums verändern. Da für die Studierenden die fachspezifischen Bestimmungen (Studienordnungen) gelten, welche zu Beginn ihres Studiums gültig waren, ist es dringend zu empfehlen, die vorliegende Modulstruktur zu Beginn des Studiums abzuspeichern.
Weiterführende Informationen und Links:
Studienfachberatung
MA-Wahlbereich
Innerhalb des Masterstudiums Gebärdensprachen stehen folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
a) Teilnahme an ergänzenden Lehrveranstaltungen, die nicht bereits im Rahmen des Hauptfachcurriculums absolviert worden sind.
b) Nachweis von Fremdsprach-Kenntnissen. Absolvierung einer Sprachprüfung auf mindestens dem Niveau von B2 (Englisch C1) gemäß des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ des Europarats. Die Sprachprüfung darf nicht in einer der Sprachen absolviert werden, die Gegenstand des Studienfachs ist/sind. Die Prüfung wird mit drei Leistungspunkten kreditiert.
c) Teilnahme an studentischen Seminaren, die im Rahmen eines studentischen Lehrprojekts (siehe g) von Studierenden der Masterstudiengänge angeboten werden. Der erfolgreiche Abschluss wird mit drei Leistungspunkten kreditiert.
d) Teilnahme als Zuhörerinnen und Zuhörer an mehrtägigen Fachkonferenzen und wissenschaftlichen Vortragsreihen. Die Teilnahme wird mit zwei Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
e) Teilnahme an einer fachnahen Summerschool oder Summeruniversity im In- oder Ausland nach Rücksprache mit einer bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals. Die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von den ECTS-Angaben der Veranstalter bzw. der Dauer des Auslandsaufenthalts gemäß § 4 Absatz 4 PO M.A; die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
f) Studentisches fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt, das auch fachübergreifend gestaltet sein kann; nach Rücksprache mit einer bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
und des akademischen Personals können Studierende ein fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt durchführen. Dies beinhaltet die Bearbeitung eines selbstgewählten Themas, das weder aus einem Seminar hervorgehen noch die Form einer klassischen Hausarbeit annehmen muss. Es kann sich dabei beispielsweise um eine wissenschaftliche Publikation, einen Zeitungs-, Radio- oder Fernsehbeitrag handeln. Auch Arbeiten in wissenschaftlichen Einrichtungen, im redaktionellen Bereich eines Verlages oder bei ausgewiesenen und fachrelevanten Festivals sind denkbar. Bedingung ist allerdings, dass die Tätigkeiten nicht vergütet werden. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung als studentisches fachwissenschaftliches oder medienpraktisches Projekt entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals.
g) Studentisches Lehrprojekt; nach Rücksprache mit einer bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Master-Studierende einzeln oder als Team (2-3 Personen) ein Lehrprojekt durchführen. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung des Studentischen Lehrprojekts entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals; bei Eignung werden die Veranstaltungen in den Optionalbereich der Bachelorstudiengänge und das Studium Generale der Masterstudiengänge eingebunden und können von Kommilitoninnen und Kommilitonen besucht werden.
h) Bericht über ein wissenschaftliches Tutorium; die Darstellung der Planung und der Durchführung sowie die Reflexion eines Tutoriums im Rahmen eines Berichts im Umfang von max. 15 Seiten wird mit drei Leistungspunkten kreditiert. Der Bericht wird von der Seminarleiterin bzw. dem Seminarleiter geprüft.
i) Anerkennung von Leistungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthalts an ausländischen Universitäten erbracht wurden und die nicht bereits im Rahmen eines fachwissenschaftlichen Moduls anerkannt wurden.
Perspektiven
Im – in der deutschsprachigen Universitätslandschaft einzigartigen – MA-Studiengang Gebärdensprachen erwartet Sie eine fachliche Schwerpunktbildung, in der Sie im Rahmen von Forschungsprojekten Ihre individuellen Fragestellungen entwickeln. Der Studienplan sieht vor, dass Sie neben der Vertiefung Ihrer gebärdensprachlinguistischen und kulturwissenschaftlichen Kenntnisse im Pflichtbereich in betreuter selbständiger Arbeit in entsprechenden Modulen des Profilsbereichs ihrem Forschungsplan nachgehen, um ihn in der abschließenden Master-Thesis darzulegen.
Studienziele und -inhalte
Das Studium des Masterstudiengangs Gebärdensprachen ist forschungsorientiert. Das Studium dient dazu, vertiefte Kenntnisse über sprach- und kulturwissenschaftliche Themenbereiche hinsichtlich der Gebärdensprachen tauber Menschen, insbesondere der Deutschen Gebärdensprache (DGS), zu erwerben und eine betreute Einführung in Forschungstätigkeiten in diesem Gebiet zu erhalten.
Der Studiengang besteht aus dem Pflicht- und dem Profilbereich. Im Pflichtbereich wird angestrebt, den Gegenstand Gebärdensprachen Gehörloser aus linguistischer sowie kulturwissenschaftlicher Perspektive zu bearbeiten. Der Profilbereich eröffnet die Möglichkeit, eigene Forschungserfahrung bei der angeleiteten Bearbeitung individueller Fragestellungen in Projektkontexten zu machen.
Die Studierenden sollen dazu befähigt werden, gebärdensprachliche Phänomene in ihren unterschiedlichen Funktionen und Ausprägungen detailliert beschreiben zu können, empirische Verfahren gezielt einzusetzen und theoretische Konzepte kritisch zu beurteilen. Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiengangs haben die Studierenden einen soliden Überblick über die Inhalte und empirischen Analysemethoden des Faches und die theoretischen Argumentationen gewonnen und beherrschen den Umgang damit. Angestrebt wird die Befähigung zur Aufnahme eines Promotionsstudiums.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Zulassung zum Master-Studiengang Gebärdensprachen ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss einer deutschen oder international anerkannten ausländischen Hochschule in den Fächern Gebärdensprachen, Gebärdensprachdolmetschen, Deaf Studies oder eine Anzahl von mindestens 60 LP in einem der genannten Fächer bei Vorliegen eines Hochschulabschlusses (oder äquivalenter Leistungen) anderer Fachrichtung.
Als Sonderregelung ist die Zulassung möglich bei Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses einer deutschen oder international anerkannten ausländischen Hochschule in einem anderen Fach verbunden mit dem Nachweis von Gebärdensprachkursen im Umfang von mindestens 100 Stunden sowie eines Schreibens / Portfolios über die Motivation für die Studiengangswahl. Der Nachweis von Gebärdensprachkompetenz auf dem angegebenen Niveau entfällt bei Muttersprachlichkeit.
MA-Beauftragte für das Fach Gebärdensprachen
Institutsleitung
Prof Dr. Annika Herrmann
Institut für Deutsche Gebärdensprache
Raum: B0037
Tel.: +49 40 23952-6740
Gorch-Fock-Wall 7
20354 Hamburg
Die Sprechzeiten können der Personalseite entnommen werden.
Fachspezifische Bestimmungen (Studienordnung)
- FSB für den Masterstudiengang Gebärdensprachen (PDF) Neufassung vom 02.09.2020
- FSB für den Masterstudiengang Gebärdensprachen (PDF) Änderung vom 14.06.2010
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2010/11. - FSB für den Masterstudiengang Gebärdensprachen (PDF) vom 03.09.2008