Gebärdensprachen (M.A.)
Wichtiger Hinweis: Die hier vorliegende Modulstruktur unterliegt Aktualisierungen. Sie kann sich somit im Laufe Ihres Studiums verändern. Da für die Studierenden die fachspezifischen Bestimmungen (Studienordnungen) gelten, welche zu Beginn ihres Studiums gültig waren, ist es dringend zu empfehlen, die vorliegende Modulstruktur zu Beginn des Studiums abzuspeichern.
Weiterführende Informationen und Links
Modulstruktur des MA-Studiengangs Gebärdensprachen (aktuelle Fassung)
Abschlussmodul GS M07
Pflichtmodul
(30 LP / 1 SWS)
Examenskolloquium (1 LP)
Masterarbeit (25 LP)
Mündliche Prüfung (4 LP)
MA-Beauftragte für das Fach Gebärdensprachen
Institutsleitung
Prof Dr. Annika Herrmann
Institut für Deutsche Gebärdensprache
Raum: B0037
Gorch-Fock-Wall 7
20354 Hamburg
Die Sprechzeiten können der Personalseite entnommen werden.
Fachspezifische Bestimmungen (Studienordnung)
- FSB für den Masterstudiengang Gebärdensprachen (PDF) Neufassung vom 02.09.2020
- FSB für den Masterstudiengang Gebärdensprachen (PDF) Änderung vom 14.06.2010
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 2010/11. - FSB für den Masterstudiengang Gebärdensprachen (PDF) vom 03.09.2008