a) Teilnahme an ergänzenden Lehrveranstaltungen des Faches, die nicht bereits im Rahmen des Hauptfachcurriculums absolviert worden sind. Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kreditiert. Veranstaltungen, die hierfür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle AA-WB gekennzeichnet.
b) Teilnahme an studentischen Seminaren, die im Rahmen eines studentischen Lehrprojekts (s. f) angeboten werden. Der erfolgreiche Abschluss wird mit drei Leistungspunkten kreditiert. Studentische Seminare tragen die Modulsigle AA-WB.
c) Teilnahme als Zuhörerin bzw. Zuhörer an mehrtägigen Fachkonferenzen und wissenschaftlichen Vortragsreihen – die Teilnahme wird mit zwei Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
d) Teilnahme an einer fachnahen Summerschool oder Summeruniversity im In- oder Ausland nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals – die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von den ECTS-Angaben der Veranstalter bzw. der Dauer des Auslandsaufenthalts gemäß § 4 Absatz 3 PO B.A; die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
e) Studentisches fachwissenschaftliches Projekt, das auch fachübergreifend gestaltet sein kann; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende ein fachwissenschaftliches Projekt durchführen. Dies beinhaltet die Bearbeitung eines selbstgewählten Themas, das nicht aus einem Seminar hervorgehen muss oder das Seminarthema nur am Rande behandelt und nicht die Form einer klassischen Hausarbeit annehmen muss. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert und kann durch einen Beitrag im Forum SLM im Umfang von mindestens 20.000 Zeichen den Angehörigen der Fachbereiche Sprache, Literatur und Medien I+II zugänglich gemacht werden. Eine Publikation in einem fachwissenschaftlichen Publikationsorgan kann entsprechend verlinkt werden; über die Eignung als studentisches fachwissenschaftliches Projekt entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals.
f) Studentisches Lehrprojekt; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende einzeln oder als Team (2-3 Personen) ein Lehrprojekt durchführen. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung des Studentischen Lehrprojekts entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals; bei Eignung werden die Veranstaltungen in das Modul Fachspezifischer Wahlbereich aufgenommen und können von Kommilitoninnen und Kommilitonen besucht werden. Die Durchführung mit einer Mindesteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert.
g) Mitarbeit bei den Produktionen der University Players – die Teilnahme wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung der Pro- duktionsleitung zu belegen.
h) Lehrveranstaltungen und Studentische Seminare der Fachbereiche SLM I und II, die für den Wahlbereich SLM freigegeben sind; hierunter fallen auch fachübergreifen- de Methodenseminare und Lehrveranstaltungen zu Schlüsselkompetenzen und zur Berufsfelderkundung – Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kreditiert. Sprachlehrveranstaltungen wer- den entsprechend der Leistungspunkte kreditiert, die das Fach für sie ausweist. Veranstaltungen, die hierfür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle SLM-WB gekennzeichnet. (Auslands-)Praktikum mit Praktikumsbericht – die Höhe der Leis- tungspunkte ist abhängig von der Dauer des Praktikums gemäß § 4 Absatz 3 PO B.A., die Dauer ist durch Praktikumsvertrag oder Praktikumszeugnis und im Aus- land durch entsprechende landesübliche Dokumente zu belegen.
i) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im fachspezifischen Wahlbereich im Gesamtumfang von 30 LP ein Auslandssemester in einem englischsprachigen Land oder ein mindestens dreimonatiges Praktikum im In- oder Ausland zu ab- solvieren.
Für die Anerkennung eines Auslandssemesters im Umfang des Optionalbereichs (30 LP) müssen 10 SWS bzw. 5 Lehrveranstaltungen bzw. 30 ECTS in frei wählbaren Lehrveranstaltungen der Gastuniversität belegt werden. Der Nachweis des Aus- landssemesters erfolgt durch ein Transcript of Records, ein Learning Agreement oder andere geeignete Nachweise. Bei einem Praktikum ist die Vorlage eines Praktikumsvertrags oder eines Praktikumszeugnisses sowie das Verfassen eines Praktikumsberichts auf Englisch Voraussetzung für die Anerkennung. Bei einem Praktikum im Ausland sind die landesüblichen Dokumente vorzulegen. Die drei Praktikumsmonate können auf mehrere Praktika aufgeteilt werden.