a) Teilnahme an den Lehrveranstaltungen Altgriechisch I (4 SWS/9LP), II (4 SWS/9 LP) sowie an Lehrveranstaltungen zu Grundlagen und Methoden der klassischen Philologie. Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kreditiert. Veranstaltungen, die dafür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle NGB-WB gekennzeichnet.
b) Teilnahme an ergänzenden Lehrveranstaltungen des Faches, die nicht bereits im Rahmen des Hauptfachcurriculums absolviert worden sind. Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kreditiert. Veranstaltungen, die hierfür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle NGB-WB gekennzeichnet.
c) Teilnahme als Zuhörerin bzw. Zuhörer an mehrtägigen Fachkonferenzen oder wissenschaftlichen Vortragsreihen – die Teilnahme wird nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrende bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals mit maximal drei Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
d) Teilnahme an einer fachnahen Summerschool oder Summeruniversity im In- oder Ausland nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals – die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von den ECTS-Angaben der Veranstalter bzw. der Dauer des Auslandsaufenthalts gemäß § 4 Absatz 3 PO B.A und wird mit 6 LP, bei Vorlage qualifizierter Nachweise mit bis zu 10 LP kreditiert; die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
e) Studentisches fachwissenschaftliches Projekt, das auch fachübergreifend gestaltet sein kann; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende ein fachwissenschaftliches Projekt durchführen. Dies beinhaltet die Bearbeitung eines selbstgewählten Themas, das nicht aus einem Seminar hervorgehen muss oder das Seminarthema nur am Rande behandelt und nicht die Form einer klassischen Hausarbeit annehmen muss. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert und kann durch einen Beitrag im Forum SLM im Umfang von mindestens 20.000 Zeichen den Angehörigen der Fachbereiche Sprache, Literatur und Medien I+II zugänglich gemacht werden. Eine Publikation in einem fachwissenschaftlichen Publikationsorgan kann entsprechend verlinkt werden; über die Eignung als studentisches fachwissenschaftliches Projekt entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals.
f) Studentisches Lehrprojekt; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende einzeln oder als Team (2-3 Personen) ein Lehrprojekt durchführen. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung des Studentischen Lehrprojekts entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals; bei Eignung werden die Veranstaltungen in das Modul Fachspezifischer Wahlbereich aufgenommen und können von Kommilitoninnen und Kommilitonen besucht werden. Die Durchführung mit einer Mindesteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert.
g) Auslandspraktikum im griechischsprachigen Raum – die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von der Dauer des Praktikums gemäß § 4 Absatz PO B.A., die Dauer ist durch Praktikumsvertrag und Praktikumszeugnis und im Ausland durch entsprechende landesübliche Dokumente zu belegen.
h) Lehrveranstaltungen und Studentische Seminare der Fachbereiche SLM I und II, die für den Wahlbereich SLM freigegeben sind; hierunter fallen auch fachübergreifende Methodenseminare und Lehrveranstaltungen zu Schlüsselkompetenzen und zur Berufsfelderkundung – Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kreditiert. Sprachlehrveranstaltungen werden entsprechend der Leistungspunkte kreditiert, die das Fach für sie ausweist. Veranstaltungen, die hierfür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle SLM-WB gekennzeichnet.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen des fachspezifischen Wahlbereichs ein mindestens dreimonatiges Praktikum zu absolvieren. Für die Anerkennung eines Praktikums ist die Vorlage eines Praktikumsvertrags oder eines Praktikumszeugnisses in der Arbeitsstelle Studium und Beruf sowie das Verfassen eines Praktikumsberichts Voraussetzung für die Anerkennung. Die drei Praktikumsmonate können auf mehrere Praktika aufgeteilt werden. Das Praktikum wird durch ein online-Tutorium begleitet.