a) Teilnahme an den Sprachlehrveranstaltungen Conversação I-IV und Expressão escrita I (jeweils 2 SWS/3 LP). Die Lehrveranstaltungen müssen konsekutiv besucht werden.
b) Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Lusitanistik, die nicht bereits im Rahmen des Hauptfachcurriculums absolviert worden sind. Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kreditiert. Veranstaltungen, die hierfür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle POR-WB gekennzeichnet.
c) Teilnahme an studentischen Seminaren, die im Rahmen eines studentischen Lehrprojekts angeboten werden. Der erfolgreiche Abschluss wird mit drei Leistungspunkten kreditiert. Studentische Seminare tragen die Modulsigle POR-WB.
d) Teilnahme als Zuhörerin bzw. Zuhörer an mehrtägigen Fachkonferenzen und wissenschaftlichen Vortragsreihen. Die Teilnahme wird mit zwei Leistungspunkten kreditiert und ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
e) Teilnahme an einer fachnahen Summerschool oder Summeruniversity im In- oder Ausland nach Rücksprache mit einer bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals. Die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von den ECTS-Angaben der Veranstalter bzw. der Dauer des Auslandsaufenthalts gemäß § 4 Absatz 3 PO B.A.; die Teilnahme ist durch die Teilnahmebestätigung des Veranstalters zu belegen.
f) Studentisches fachwissenschaftliches Projekt, das auch fachübergreifend gestaltet sein kann; nach Rücksprache mit einer bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende ein fachwissenschaftliches Projekt durchführen. Dies beinhaltet die Bearbeitung eines selbstgewählten Themas, das nicht aus einem Seminar hervorgehen muss oder das Seminarthema nur am Rande behandelt und nicht die Form einer klassischen Hausarbeit annehmen muss. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert und kann durch einen Beitrag im Forum SLM im Umfang von mindestens 20.000 Zeichen fachbereichsöffentlich (Fachbereiche Sprache, Literatur und Medien I+II) zugänglich gemacht werden. Eine Publikation in einem fachwissenschaftlichen Publikationsorgan kann entsprechend verlinkt werden; über die Eignung als studentisches fachwissenschaftliches Projekt entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals.
g) Wissenschaftliches Tutorium; die Durchführung eines Tutoriums in Verbindung mit einer Fortbildung durch das Hamburger Tutorenprogramm wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert, es müssen der Tutoriumsvertrag und eine Teilnahmebestätigung des Tutorenprogramms vorgewiesen werden.
h) Lehrveranstaltungen und Studentische Seminare der Fachbereiche SLM I und II, die für den Wahlbereich SLM freigegeben sind; hierunter fallen auch fachübergreifende Methodenseminare und Lehrveranstaltungen zu Schlüsselkompetenzen und zur Berufsfelderkundung – Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und Seminare mit drei Leistungspunkten kreditiert. Sprachlehrveranstaltungen werden entsprechend der Leistungspunkte kreditiert, die das Fach für sie ausweist. Veranstaltungen, die hierfür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle SLM-WB gekennzeichnet.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im fachspezifischen Wahlbereich im Gesamtumfang von 30 LP ein Auslandssemester in einem portugiesischsprachigen Land oder ein mindestens dreimonatiges Praktikum im portugiesischsprachigen Ausland zu absolvieren. Auslandssemester und Praktikum werden durch ein online-Tutorium begleitet.
Für die Anerkennung eines Auslandssemesters im Umfang des Optionalbereichs (30 LP) müssen 10 SWS bzw. 5 Lehrveranstaltungen bzw. 30 ECTS in frei wählbaren Lehrveranstaltungen der Gastuniversität belegt werden. Der Nachweis des Auslandssemesters erfolgt durch ein Transcript of Records, ein Learning Agreement oder andere geeignete Nachweise. Bei einem Praktikum ist das Verfassen eines Praktikumsberichts auf Portugiesisch Voraussetzung für die Anerkennung. Bei einem Praktikum im Ausland sind die landesüblichen Dokumente vorzulegen. Die drei Praktikumsmonate können auf mehrere Praktika aufgeteilt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, kürzere Praktika anerkennen zu lassen, wobei die Höhe der Leistungspunkte abhängig von der Dauer des Praktikums gemäß § 4 Absatz 3 PO B.A. ist.